Geschichte der Abschiebehaft1
Der folgende Text zeigt, wie in der Weimarer Republik Abschiebehaft als
wichtiges Element einer auf Abschreckung ausgerichteten "Fremdenpolitik"
erfunden und erstmals im großen Maßstab eingesetzt wurde. Es wird
versucht aufzuzeigen, wie die damalige Diskussion um Abschiebehaft - und
allgemein um die AusländerInnen- und Flüchtlingspolitik - vom
Antisemitismus, vor allem gegen die Juden und Jüdinnen aus Osteuropa,
ausgelöst wurde und wie sich dies dann auf die Vollzugspraxis der
Abschiebehaft auswirkte.
Außerdem geht es uns darum, die Kontinuitäten und Brüche seit
der Entstehung der Abschiebehaft bis in die heutige Zeit nachzuzeichnen.
Während die gesetzlichen Grundlagen der Abschiebehaft seit den 20er Jahren
ungebrochen fortgeführt und lediglich verfeinert und verschärft
wurden, änderten sich die Diskurse zur Abschiebehaft und ihre Relevanz
für AusländerInnenpolitik sowie die Herkunft der Betroffenen.
Die Erfindung der Green Card und des Gelben Sterns.
"Juden in Polen! Wir kommen als Freunde und Erlöser zu
Euch. Unsere Fahnen bringen Euch Recht und Freiheit. (...) Zu lange habt ihr
unter dem eisernen Joche Moskaus gelitten. (...) Auf sicheren Grundlagen und
durch Gesetze garantiert werden wir die volle Gleichberechtigung der Juden nach
westeuropäischem Muster in Polen durchführen. Laßt Euch nicht
durch die falschen Versprechungen der Russen betören. (...) Denkt an (...)
hundert andere blutige Pogrome. Erinnert Euch an die Massenausweisungen und
-vertreibungen. Ohne Erbarmen mit menschlichem Leide hat der Peiniger Euch mit
Weib und Kind wie die wilden Tiere gejagt und gehetzt. (...) Juden in Polen!
Die Stunde der Vergeltung ist gekommen. Die tapferen Armeen der
Großmächte Deutschland und Österreich-Ungarn sind in Polen, und
sie werden mit Gottes Hilfe mit Euren Bedrückern und Peinigern abrechnen.
Ihr habt die heilige Pflicht, alles zu tun, um die Erlösungsarbeit zu
fördern. Alle Kräfte des Volkes: Eure Jugend, Eure Gemeinden, Eure
Vereine, Euch alle müßt Ihr wie ein Mann in den Dienst der heiligen
Sache stellen. (...)
Die Generalkommanden der vereinigten Armeen Deutschlands und
Österreich-Ungarns, Berlin, August 1994"2
Im 14. Jahrhundert flüchteten deutsche Juden und Jüdinnen aus Angst
vor Pogromen nach Polen. Anfänglich wurden sie dort mit offenen Armen
aufgenommen, ab dem 17. Jahrhundert sind sie allerdings auch in Polen
antisemitischen Diskrimierungen ausgesetzt. Die Pogrome gegen die Juden und
Jüdinnen nehmen zum Ende des 19. Jahrhunderts so starke Ausmaße an,
daß sich viele entschlossen, in ihre "alte Heimat" - Deutschland -
zurückzukehren. Der Großteil wanderte allerdings in andere
westeuropäische Länder und die USA 3 weiter. Die sogenannten OstjüdInnen -
ein Begriff, der von Beginn an negativ konnotiert war (Osten und Juden) -
fielen allerdings in Deutschland kaum weiter auf und niemanden "zur Last",
schließlich wurden sie von in Deutschland bestehenden jüdischen
Strukturen integriert und fanden somit Obdach und Arbeit.4 Nichtsdestotrotz fand die antisemitische
Rechte in ihnen ein Objekt für ihre Propaganda. Sie konnte mit ihrer Hetze
gegen die OstjüdInnen erste Erfolge verbuchen. So wurde eine vom
"Deutschen Volksverein" 1881 eingebrachte Antisemitismuspetition von 250.000
Deutschen unterzeichnet, in deren Folge 1885/86 15.000 ostjüdische und
20.000 polnische EinwanderInnen ausgewiesen wurden.5
1842 wurde in Preußen, 1870 im Deutschen Reich das "Blutsrecht" (ius
sanguinis) eingeführt, d.h. die jüdischen EinwanderInnen wurden nicht
mehr eingebürgert.
Im Zuge des ersten Weltkrieges benötigte die deutsche Wirtschaft,
insbesondere die Rüstungsindustrie, Arbeitskräfte, die der deutsche
Arbeitsmarkt, ausgedünnt durch die Einziehung der Männer in die
Armee, nicht liefern konnte. Also wurden massiv ausländische, vor allem
ostjüdische Arbeitskräfte angeworben bzw. zwangsweise nach
Deutschland verschleppt. Parallel dazu entzündete sich allerdings schon
seit dem Kriegsbeginn 1914 an der "Ostjudenfrage" eine andauernde Diskussion
über die deutsche Fremdenpolitik. Während die einen die
Schließung der Grenzen einforderten und die Bestechlichkeit der
GrenzbeamtInnen beklagten, setzten die anderen eher auf eine konsequente
Ausweisungspolitik. Die etablierten deutschen JüdInnen bezogen sich z.T.
positiv auf die antisemitische Hetze und warnten vor der Invasion von "200.000
Bettlern". Ihre Rolle war es allerdings darauf hinzuweisen, daß sich die
Abschottungspolitik nicht nur gegen verarmtes jüdischen Lumpenproletariat,
sondern auch gegen sein christliches Pendant richten müßte.6
Auf Druck der AntisemitInnen wurde im April 1918 eine Anwerbestopp für
ostjüdische Arbeitskräfte verkündet, obwohl die deutsche
Industrie weiterhin auf diese Kräfte angewiesen war.
Noch 1918 wurden polnische Juden und JüdInnen bei Razzien
zusammengetrieben und acht bis 20 Tage vor ihrer Abschiebung nach Polen in
Polizeihaft oder Militärgewahrsam interniert. Dies betraf vor allem
jüdische ArbeiterInnen, die mit wohlfeilen Versprechungen zu Kriegsbeginn
nach Deutschland gelockt wurden bzw. hier Zwangsarbeit verrichteten oder aber
deren Existenzbedingungen durch die deutsche Besatzung in Polen zerstört
worden waren - und sich nun unerlaubt von ihrem Arbeitsplatz entfernt, sich
krank gemeldet, sich mit dem Arbeitgeber gestritten oder gar zum Streik
aufgerufen hatten. Außerdem tobten sich die antisemitischen
PolizeibeamtInnen auch gern aus und verhafteten völlig grundlos Juden und
Jüdinnen, derer sie habhaft wurden. Von Berlin wird berichtet, daß
auf diese Art und Weise täglich bis zu 100 OstjüdInnen verhaftet
wurden.7
Als Ausweisungsgründe galten a) Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung (kein Ausweis, unangemeldeter Handel), b) politische
Gefahren ("staatsfeindliche Betätigung"), c) kulturelle Gefahren (den
OstjüdInnen wurde ein niedriger Kulturgrad nachgesagt) und d)
wirtschaftliche Gefahren (Wohnungsnot, Ernährungsschwierigkeiten und
Arbeitslosigkeit bei der deutschen Bevölkerung). Festzuhalten bleibt
allerdings, daß die Praxis der Internierung jeglicher rechtlichen
Grundlage entbehrte, es keine Diskussionen darüber gab und keine extra
dafür eingerichteten Gefängnisse oder Lager. Die bis zu diesem
Zeitpunkt praktizierte Abschiebehaft war eher Abfallprodukt der
Ausweisungsbemühungen, also Mittel zum Zweck und noch nicht auf die
Abschreckung und Stigmatisierung perfektioniertes eigenständiges
Instrumentarium einer gegen MigrantInnen und Flüchtlinge gerichteten
Politik.
Lieferte Bayern die Vorlage für das Dritte Reich?8
"Nach eigenen Beobachtungen wohnen in den Häusern
Asamstraße 17 und 19 Elemente, die unter die neue Verordnung (Ausweisung)
fallen. Im Hause Asamstraße 19 wohnt im 4. Stock ein Maier Katzenel
(Kaufmann), der nicht Reichsdeutscher sein kann (...) Die Leute betreiben sein
2 Jahren einen unermüdlichen Handel, denn Pakete und Sendungen gehen dort
aus und ein. (...) Vielleicht geben diese Beobachtungen Anlaß, Nachschau
zu halten, ob hier Schieber- oder Hamsterfälle vorliegen."
Anonymes Denunzationsschreiben von OstjüdInnen bei der Münchner
Polizei, 19209
"Wir leben von den Anrufen der Bevölkerung. Sobald hier in den
Dörfern ein Fremder auftaucht, besteht erst mal der Verdacht, daß er
nicht hierhergehört. Also, wenn da einer mit 'ner Hautfarbe rumläuft,
dann werden die Bürger schon argwöhnisch"
Leiter der BGS-Diensstelle in Ebersbach, ca. 199510
Auch das bayerische Fremdenrecht sah die Möglichkeit der Ausweisung vor,
die allerdings bis 1919 individuell und nicht massenhaft verordnet wurde. Im
Zuge der Niederschlagung und juristischen Aufarbeitung der Münchner
Räterepublik begann die Ursachenforschung für die Revolution. Als
Hauptverantwortliche wurden schnell die "nicht-bayerischen" Fremden ausgemacht,
obwohl nur wenigen AusländerInnen tatsächlich Straftaten zu Last
gelegt werden konnten. Vor allem osteuropäische AusländerInnen,
insbesondere JüdInnen, galten in der öffentlichen Diskussion sowie
bei den PolitikerInnen als diejenigen, die den "bolschewistische" Gefahr
eingeschleppt hätten. So schreibt das angesehene und weitverbreitete
Bayerische Bauernblatt im Mai 1919: "Die Galerie berühmter Männer aus
der Zeit der Räterepublik ist ein Verbrecheralbum. Landfremdes
Lumpengesindel, meist aus dem Bezirksamt Jerusalem, haben das gutmütige
Bayernvolk als Ausbeutungsobjekt ausersehen und sich die Taschen
gefüllt."11
Am 25. Mai 1919 wurde vom Innenministerium die "Bekanntmachung über
Aufenthalts- und Zuzugsbeschränkungen" verabschiedet, die folgendes
regelte: a) die Erfassung, Registrierung und Überwachung aller
AusländerInnen, die älter als 15 Jahre sind b) die Ausweisung kann
zur "Erhaltung der öffentlichen Sicherheit" verfügt werden c) "Der
Vollzug (der Ausreise) ist wirksam zu überwachen" d) die Festnahme ist
zulässig, "wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Abreise
nicht erfolgen würde". Dafür sollten Schutzlager durch die
Heeresverwaltung eingerichtet werden.12
Während es zwischen den Behörden Einigkeit im Umgang mit den
nichtjüdischen AusländerInnen gab (etwa 4.500 wurden in Folge in
München erfaßt und 200 ausgewiesen), entwickelte sich ein Disput
darüber, ob die JüdInnen wie AusländerInnen zu behandeln seien
(Position der Stadtkommandantur) oder ob sie "zu gerieben (seien), als
daß man ihnen eine strafbare Handlung nachweisen könne" und somit
einer Sonderbehandlung bedurften (Polizei und Fremdenamt). Die Ausweisung der
OstjüdInnen geschah - wie kann es anders sein in einem Land, in dem die
JüdInnen schon immer alleinig für den Antisemitimis verantwortlich
gemacht wurden - "zum Schutz derjenigen einheimischen jüdischen Volksteile
(...), die in ihrer Gesamtheit dem Treiben landfremder Rassegenossen durchaus
ablehnend gegenüberstehen".
In der Praxis kam es durch die antisemitisch eingestellten PolizeibeamtInnen
tagtäglich zu Diskriminierungen. Die Ausweisungsbescheide wurden
willkürlich verfaßt und strotzten nur so vor antisemitischen
Klischees. Denn JüdInnen wurde wahlweise ihre Arbeitslosigkeit und Armut
(fallen dem deutschen Volke zur Last, Seuchengefahr) oder ihre Arbeit und
Reichtum (nehmen deutsche Arbeitsplätze weg, verschwenderischer Lebensstil
verschärft Nahrungsmittelknappheit) zum Vorwurf gemacht.
1920 schaffte es die extreme Rechte in München das Thema "Ostjuden" in die
Diskussion zu bringen, was von nationalen Kreisen, die sich bislang von den
allzu radikalen antisemitischen Tiraden abgrenzten, begierig aufgegriffen
wurde. Eine wahre Flut von Artikeln über die vermeintliche "Flut
ostjüdischer Einwanderer" ergoß sich in der bayerischen Presse. Die
Einwanderung von OstjüdInnen sollte sofort gestoppt, schon eingereiste
umgehend ausgewiesen und in Sammellager interniert werden.
Nach dem Kapp-Putsch verkündete der neue bayerische Innenminister eine
neue Fremdenverordnung, die sich mit neuen bürokratischen Schikanen gegen
OstjüdInnen richten sollte. Diese neue Verordnung regte die
Bevölkerung so sehr zur Denunzation von jüdischen BürgerInnen
an, daß die Polizei mit dem Kontrollieren gar nicht mehr hinterherkam
bzw. viele Behauptungen sich als unwahr herausstellten und die Polizei
unverrichteter Dinge wieder abziehen mußte.
Das erste Abschiebegefängnis wurde dann im April 1920 in Ingolstadt, in
der militärischen Festung Fort Prinz Karl, eingerichtet. Zuvor wurden
Abschiebehäftlinge in den normalen Gefängnissen der einzelnen
Länder festgehalten. Daß diese Verfahrensweise nicht beibehalten
wurde, hatte weniger mit organisatorischen Fragen (z.B. der
Überfüllung der Gefängnisse) zu tun, sondern war vielmehr ein
Zugeständnis der Politik an die antisemitischen Forderungen und eine
Erfüllung der Ankündigung aus dem Jahre 1919, OstjüdInnen im
großen Stil zu internieren und deportieren.13 Die Errichtung des
Abschiebegefängnisses markierte allerdings nicht nur einen Bruch
bezüglich der Unterbringung (dezentral/zentral), sondern auch in der
Haftdauer - eine sechs Monate lange Inhaftierung war keine Seltenheit mehr.
Während in den Gefängnissen die AusländerInnen nur kurzzeitig
festgehalten wurden, um sie dann umgehend abzuschieben, diente die Internierung
in den Abschiebelagern der Abschreckung und Erpressung der MigrantInnen, der
Stigmatisierung innerhalb der deutschen Bevölkerung und der Kontrolle von
Menschenmengen, die nicht in jedem Fall sofort abgeschoben werden konnten.
Das Fort Ingolstadt wurde nicht, wie erst geplant, von der Reichswehr betreut
und bewacht, die mit ihren Kriegsgefangenenlagern eine gewisse Routine in
solchen Fragen erlangt hatte. Das zuständige Innenministerium und die
Polizei waren mit den ihnen übertragen Aufgaben überfordert, was dann
zu den katastrophalen Haftbedingungen führte, an denen sich einige
Diskussionen um eine "humanitäre Abschiebepolitik" entzündeten. Das
ging soweit, daß der Kommandeur der Wachmannschaften schon 1920 mit der
Auflösung des Lagers drohte, wenn es nicht winterfest gemacht werden
würde. Die Bemühungen der Lagerverwaltung, die Haftbedingungen zu
verbessern, wurden durch einen allmählichen Funktionswandel des Lagers im
Lauf der Jahre obsolet. Als die antisemitische Hetze ab 1921 abflaute, wurden
das Fort Ingolstadt zum Auffanglager für sozial unerwünschte und
kleinkriminelle AusländerInnen14 und
in den Medien wurde eher die Verschärfung der Haftbedingungen gefordert,
da mensch es mit "allerübelsten Elementen: Zuchthäusler,
Landstreicher und internationales Gelichter zu tun habe." Diese Berichte wurden
bewußt lanciert, um Hilfsorganisationen, die die Haftbedingungen
verbessern wollten, entweder von der Betreuung ausschließen zu
können (wie das Rote Kreuz, weil es jüdische MitarbeiterInnen
hätte) oder zu vereinnahmen (wie katholische Verbände, die urteilten,
in dem Lager säßen zum einen "verdorbene" Personen zurecht,
während auf der anderen Seite einige unschuldig inhaftiert seien.)
Die Haftbedingungen wurden in Folge verschärft: Alle Fenster wurden
vergittert, die Post wurde zensiert, Zellkontrollen konnten auch in der Nacht
durchgeführt werden, aus der Zelle kam mensch nur zum Morgen- und
Abendappell sowie zum Freigang im Festungsgraben. Ab 1922 geriet das Lager
langsam in Vergessenheit. Lediglich die Intervention des tschechoslowakischen
Außenministeriums nach Mißhandlungsvorwürfen interessierte die
Presse und führte zu einem Abkommen, welches die Ausweisung von
tschechischen BürgerInnen lediglich aufgrund von Arbeitslosigkeit
untersagte.
Im Februar 1924 wurde das Abschiebelager aufgrund finanzieller Probleme, die
Gefangenen konnten kaum noch mit Lebensmitteln versorgt werden, aufgelöst.
Die wenigen verbliebenen Gefangenen wurden auf die normalen Gefängnisse
verteilt. Die Inhaftierung in den Gefängnissen sollte dann bis zum Ende
der Weimarer Republik die normale und bevorzugte Verfahrensweise bei
Abschiebehäftlingen sein. Das Abschiebelager hatte sich als letztendlich
doch als ineffektiv im Kampf gegen die "Ostjuden" erwiesen. Zum einen bestand
nur gegen neueingereiste OstjüdInnen die Möglichkeit der Ausweisung,
zum anderen verzögerte oder verhinderte die anwaltliche Unterstützung
in etlichen Fällen die Ausweisung. Das Abschiebelager war zu teuer, nie
ausgelastet und die ständigen Skandale ein willkommener Anlaß
für die Opposition im Landtag, die unmenschliche Fremdenpolitik
anzuprangern. Bis zum Ende der Weimarer Republik kam es noch zu einigen
Massenausweisungen von OstjüdInnen, die "zum Schaden des bayerischen
Volkes Vermögen erworben" hatten.
In den folgenden Jahren forderten nur noch rechte Gruppierungen und Parteien in
Bayern die Internierung von JüdInnen. Allerdings spielten in ihren
Überlegungen weniger die Abschiebung eine Rolle, sondern die JüdInnen
sollten als Geiseln genommen werden, um z.B. Frankreich zu erpressen.15
Mit der Machtübernahme der NSDAP 1933 kam es zur Abschaffung bzw.
Änderung vieler bestehender Gesetze, vor allem jene, die einem gewissen
demokratischen Geist entsprangen oder Ergebnis von fortschrittlichen
Kämpfen waren. Das Ausländerrecht ließen die Nazis allerdings
bis 1938 unangetastet, da es - so wie es in der Weimarer Republik entstanden
war - genau ihren Vorstellungen entsprach. Daß es dann zur Verabschiedung
der Ausländerpolizeiverordnung im August 1938 kam, ist eher im Kontext der
Kriegsvorbereitungen zu sehen. "Angesichts der geplanten Eroberungen
mußte die Rechtlosigkeit von Ausländern geregelt werden, damit keine
Probleme bei der Rekrutierung und Deportation zur Zwangsarbeit und bei der
Erhaltung der inneren Sicherheit im Krieg auftraten."16 Im §7 der
Ausländerpolizeiverordnung wird unter Punkt 5 die Verhängung der
Abschiebehaft kurz und bündig geregelt: "Zur Sicherung der Abschiebung
kann der Ausländer in Abschiebungshaft genommen werden".17
Am 28. Oktober 1938 kam es dann zur ersten Zwangsausweisung von Juden und
Jüdinnen des Dritten Reiches. Es hatte sich erwiesen, daß die
Politik der "Entjudung Deuschlands", die eine "freiwillige" Auswanderung
mittels antisemitischer Gesetze, Verordnungen und Pogrome befördern
wollte, nicht den gewünschten Erfolg zeigte. Die Zahl der Auswandernden
war seit 1937 rückläufig, da den Zurückgebliebenen oft das Geld
fehlte und die Zufluchtsländer ihre Grenzen für JüdInnen aus
Deutschland geschlossen hatten. Am 26. Oktober 1938 verhängte Heinrich
Himmler ein Aufenthaltsverbot für alle Juden und JüdInnen aus Polen.
Innerhalb von zwei Tagen wurden 18.000 JüdInnen festgenommen und zur
polnischen Grenze gebracht. Die Inhaftierung geschah mit Bezug auf den
entsprechenden Abschiebehaft-Paragraphen in der neuen
Ausländerpolizeiverordnung. Allerdings erreichte diese Massenausweisung
nicht ihr Ziel: Polen weigerte sich, die JüdInnen aufzunehmen; etliche
wurden auf dem Grenzstreifen von polnischen und deutschen GrenzbeamtInnen mit
Waffen bedroht, die einen konnten auf eigene Faust wieder in ihre Städte
in Deutschland zurückkehren, andere wurden monatelang in Grenznähe
auf polnischer Seite in Lagern festgehalten. Diese Aktion und die 14 Tage
später einsetzende Inhaftierung (in "Schutzhaft") von jüdischen
Männern im Zuge der "Kristallnacht", aus der nur entlassen wurde, wer sich
verpflichtete, binnen der nächsten Monate auszuwandern, leitete den
jüdischen Massenexodus ein: in den wenigen Monaten vor Kriegsbeginn
verließ ein Großteil der noch verbliebenen jüdischen
Bevölkerung fluchtartig Deutschland. Die Schwierigkeiten der
NS-Behörden, die OstjüdInnen illegal über die Grenze nach Polen
abzuschieben, führten zu Überlegungen, die bestehenden
Konzentrationslager auch für jüdische Abschiebehäftlinge zu
nutzen. Daß es dazu nicht mehr kam, lag an der Überfüllung der
Lager und - später - daran, daß die "Judenfrage" nicht mit
erzwungener Auswanderung sondern der "Endlösung" erledigt werden sollte.18
Preußen als Vorbild für Berliner Republik?
"Ich weiß, daß es nichts anderes geben wird, als
diese Zusammengedrängten, weder wirtschaftlich für uns erfreulichen
noch politisch ganz unbedenklichen Mengen von Ostjuden, diese
unglücklichen Leute, die in den elendsten Verhältnissen
zusammenleben, auf die Dauer in den großen Städten nicht zu dulden
(...) Was die unerwünschten Elemente der Ostjuden betrifft, so stehe ich
bereits in Verhandlung. Ich bin der Ansicht, daß auf die Dauer nichts
übrig bleiben wird, als die von ihnen besonders heimgesuchten Städte
zu evakuieren und sie in irgendwelche Konzentrationslager zu
überführen."
Heine, preußischer Innenminister (SPD), in der Preußischen
Landesversammlung, 191919
"Wo Roma auftauchen, werden sie in aller Regel schnell zu troublemakers, die
fast ausschließlich als Last und Zumutung erscheinen und die in der Tat
insofern asozial oder genauer: nicht-sozial sind, als sie nicht erkennen
lassen, daß sie zu der Gesellschaft, in der sie leben, Zugang finden
wollen. (...wir haben) zwar keine Wahl, als diese ungebetenen in und in der Tat
provozierenden Gäste aufzunehmen, aber aufgrund ihrer Lebensweise werden
sie ständig Anstoß erregen und damit z.B. die öffentliche
Diskussion um das Asyl negativ beeinflussen. Das öffentliche Klima
würde vergiftet."
Daniel Cohn-Bendit/Thomas Schmid: Heimat Babylon. Das Wagnis der
multikulturellen Demokratie, 199220
Auf den ersten Blick erscheint es, daß die Fremdenpolitik in
Preußen, wo die Abschiebegefängnisse von Beginn an
Konzentrationslager21 hießen, mehr
Parallelen zum Dritten Reich aufweist als die von Bayern. Wir sind allerdings
der Meinung, daß genau das Gegenteil der Fall ist - mal abgesehen von der
Bezeichnung. Während die bayerische Fremdenpolitik von einem blinden
Antisemitismus und Antikommunismus getrieben war und ihren irrationalen Kern
nie verbergen konnte22, sich dabei aber
gleichzeitig auf die Zustimmung breiter Bevölkerungskreise stützen
konnte, gab es in Preußen einen eher abgeklärten und
technokratischen Umgang23 mit der
"Problematik der Ostjuden". Daß die ostjüdischen MigrantInnen, von
denen Preußen aufgrund seiner Grenzlage ja quantitativ mehr betroffen
war, überhaupt als Problem begriffen wurden, läßt sich
natürlich auf den weitverbreiteten Antisemitismus in der Bevölkerung
und bei den PolitikerInnen zurückführen.
In der Praxis der Fremdenpolitik ergaben sich aber etliche bedeutende
Unterschiede. So wurde in Preußen erkannt, daß mensch nicht alle
OstjüdInnen abschieben könne, da sie zum Teil in ihren
Herkunftsländern Repressialien ausgesetzt gewesen wären. Es gab also
de facto humanitäre Duldungsgründe. Dies führte aber dann auch
genau dazu, die OstjüdInnen zu internieren, nicht um sie abzuschieben,
sondern weil sie nicht abgeschoben werden konnten. Außerdem sahen die
Fremdengesetze einzelnen Ausweisungsgründe vor, so daß der
Willkür bei der Begründung der Ausweisungsverfügung nicht so
viel Platz eingeräumt wurde, wie in Bayern. Hinzu kam, daß von einer
Abschiebung aus wirtschaftlichen Motiven abgesehen werden konnte, wenn sich die
jüdischen Hilfsorganisationen um die/den Betroffene/n kümmerten und
sie/er somit der Sozialkasse nicht zur Last viel. Überhaupt ist die
Einbindung von jüdischen Organisationen in die Fremdenpolitik
kennzeichnend für Preußen. Damit wurde das mögliche
Protestpotential erfolgreich integriert und entschärft. Auch wurde mit
viel Bedacht darauf geschaut, welche Auswirkungen die Innenpolitik auf die
außenpolitische Reputation haben könnte. Mit Verweis auf das Ausland
(und versteckt auf die vermeintliche Macht des Weltjudentums) wurden ein hartes
Vorgehen gegen die OstjüdInnen, wie es für Bayern kennzeichnend war,
abgelehnt. Natürlich kam es in den preußischen
Abschiebegefängnissen ebenfalls zu brutalen Mißhandlungen seitens
der BeamtInnen, diese wurden aber nur geduldet und nicht gefördert - und
im Zweifelsfall, d.h. wenn die Medien davon Wind bekommen hatten, wurden die
BeamtInnen gegen andere, natürlich nicht weniger antisemitisch
eingestellte, ausgetauscht. Technokratisch war die Fremdenpolitik in
Preußen auch insofern, daß sich mehr an praktischen, finanziellen,
organisatorischen Fragen orientiert wurde und weniger an ideologischen - wie in
Bayern.24 Nun wäre zu vermuten,
daß die regionalen Medien deswegen das Vorgehen in Bayern heftiger
kritisiert hätten als in Preußen. Aber selbst in der
Medienlandschaft schlugen sich die Unterschiede nieder: In Bayern dominierten
die stigmatisierenden Berichte über die verrufenen
Abschiebehäftlinge, die eigentlich noch viel härter bestraft werden
müßten, in Preußen dagegen sah sich die Regierung einer Reihe
von kritischen Artikeln ausgesetzt - und das nicht nur in jüdischen
Zeitungen.25
Gerade wegen der Unterschiede zwischen Preußen und Bayern soll die
Entstehungsgeschichte der preußischen Abschiebegefängnisse kurz
skizziert werden.
Gleichzeitig mit dem Anwerbestopp für ostjüdische Arbeitskräfte
im April 1918 verhängte das preußische Innenministerium eine
Grenzsperre zu Polen. Ein Vertreter des jüdischen Referats, der an der
Beratung zu dieser Entscheidung beteiligt war, begrüßte diese mit
der Begründung, daß die deutschen Juden vor dem ostjüdischen
Proletariat geschützt werden müßten.26 Andere jüdische Organisationen
attackierten allerdings heftig diese Politik.
Ende 1919 verkündete der damalige preußische Innenminister Heine
(SPD), daß er die ostjüdischen Flüchtlinge nicht "dem Messer
der polnischen und russischen Schergen" ausliefern wolle, versprach aber im
gleichen Atemzug, die OstjüdInnen in Konzentrationslager zu internieren
anstelle sie auszuweisen. Er warnte davor, nicht-kriminelle OstjüdInnen
allzu hart anzupacken, denn "Es ist bekannt, daß eine große Zahl
dieser Leute durch verwandtschaftliche oder geschäftliche Beziehungen enge
Fühlung (mit dem Ausland) haben, und daß ihre Unterbringung in
Konzentrationslagern (...) dort nicht verheimlicht werden könnte."27
Während die Internierung von OstjüdInnen noch breit diskutiert wurde,
startete die Sicherheitswehr in Berlin im März 1920 einen ersten Versuch.
Bei einer Razzia "gegen Schiebertum und Bolschewismus" im Scheunenviertel
wurden 282 JüdInnen verhaftet und in ein Lager in der Nähe von Berlin
verschleppt. Die Gefangenen wurden brutal mißhandelt, erhielten keine
Nahrung. Verstöße gegen die Lagerordnung (z.B. Gespräche mit
Soldaten) sollten mit Erschießen bestraft werden. Obwohl fast alle
Gefangenen wenige Tage später wieder entlassen werden mußten, weil
sich die Beschuldigungen als haltlos erwiesen, plante das Innenministerium von
nun an die Einrichtung von Konzentrationslagern, die gegenüber den
OstjüdInnen folgende Funktionen erfüllen sollten a) "unschädlich
machen" (Entlastung des Wohnungsmarktes etc.) b) Abschreckung c)
Beförderung der "freiwilligen" Aus- und Weiterwanderung d) die Betroffenen
für einen Massenabschub verfügbar halten.28
Der Ausweisungserlaß Heines aus dem Jahr 1919 wurde von seinem Nachfolger
Severing (ebenfalls SPD) Mitte 1920 verschärft: Kriterium war jetzt nicht
nur die "nutzbringende Beschäftigung", sondern "lichtscheue Elemente" und
jene, die lediglich in dem "Verdacht einer strafbaren Handlung" stünden,
seien auszuweisen.29 Im November 1920
folgte ein Internierungserlaß: "Solange sich eine solche Ausweisung aus
völkerrechtlichen Gründen nicht durchführen läßt,
wird (...) mit der Unterbringung in Sammelläger (...) vorgegangen werden
müssen. Von jüdischer Seite wird u.a. argumentiert, daß dieser
Erlaß kontraproduktiv wäre, da die Internierung in
Konzentrationslager der Aufnahmebereitschaft durch andere Länder nicht
förderlich sei.30 Die Einbindung
jüdischer Organisationen in die antisemitische Fremdenpolitik (die z.B.
die Ausweisung von JüdInnen ohne "nutzbringende Beschäftigung"
verhindern konnten, wenn "eine der anerkannten jüdischen
Hilfsorganisationen die Fürsorge für den Betreffenden
übernimmt", die die Inhaftierung "zur Vorbereitung der Ausweisung"
verhindern konnte, "wenn die jüdische Fürsorgeorganisation
erklärt, die Kontrolle über den Beteiligten zu übernehmen", die
bei fehlenden Paßpapieren für die Echtheit der Identität "die
Gewährleistung übernehmen konnte"31 und bei der Inventaraufnahme des Eigentums
von Abschiebehäftlingen hinzugezogen wurden32) führte zu so moderaten Stellungnahmen
wie die vom Jüdisches Arbeiterfürsorgeamt aus dem Jahre 1920: "Das
Konzentrationslager, das gerichtet gegen kriminelle und verdächtige
Elemente, zweckmäßig erscheint und gegen kopflosen Zuzug als
Präventivmaßnahme geeignet ist, dürfte dann lediglich einen
geringen Teil der Flüchtlinge aufnehmen."33 Das Jüdische Arbeiterfürsorgeamt
verhandelte sogar mit der preußischen Regierung über die Einrichtung
eines Lagers für ca. 1.000 arbeitslose JüdInnen (die sich allerdings
nur freiwillig in das Lager begeben sollten) in eigener Verwaltung, dies wurde
von der Regierung mit Verweis auf die antisemitische Stimmung in der
Bevölkerung abgelehnt.34
Am 23. Januar 1921 kündigte der preußische Innenminister an,
daß jetzt mit der Internierung unerwünschter AusländerInnen in
KZ's begonnen werden könne - das Parteiprogramm der NSDAP von 1920 war
damit an diesem Punkt erfüllt.35 Im
Februar wurden die beiden Konzentrationslager Stargard (Pommern) (mit 2.700
Plätzen) und Cottbus-Sielow eröffnet. Die Lager, die von der
Reichswehr bewacht wurden, gerieten schnell in die Kritik jüdischer und
sozialdemokratischer Medien und PolitikerInnen: "Im Lager Stargard feiert der
altpreußische Kommiß seine höchsten Triumphe. (...) Hier
regiert die gemeinste Beschimpfung und der Kolben. (...) Beschimpfungen wie
'Mistvieh', 'Saujud' (...) sind an der Tagesordnung. Der Fraß, der
gereicht wird, ist ungenießbar, die Baracken sind überfüllt.
(...) Mißhandlungen seitens der Wachmannschaften sind gang und gebe. Zur
Zeit liegen mehrere Personen, die mit Kolbenschlägen in der
schrechklichsten Weise bearbeitet wurden, im Lazarett. Für ein- und
ausgehende Briefe ist eine Zensurstelle eingerichtet. Vor einigen Tagen brach
im Lager (...) ein Brand aus. Da die Barackentüren verschlossen waren,
wollten die Internierten zum Fenster herausspringen. Die Wachposten bedrohten
sie daraufhin mit Erschießen (...) anstatt das Feuer zu löschen und
den Leuten zu helfen (...) Ein Feldwebel erklärte am folgenden Tag beim
Appell, daß bei einem nochmaligen Brande niemand herausspringen
würde: 'Die Juden sollen ruhig verbrennen'"36
Dieser Artikel war Auslöser für eine breite Berichterstattung in den
Medien und eine Landtagsdebatte im Juli 1921. Der Innenminister Dominicus (DDP)
bedauerte die Vorfälle und beteuerte, er habe "am 1. Tage wo ich davon
gehört habe, mit aller Energie (die Mißstände) bekämpft
und abgestellt" und die "betreffenden Beamten (...) sofort rücksichtlos
aus dem Dienst entlassen".37 Das stimmte
insofern, daß der Minister in einem Rundschreiben an alle
zuständigen Behörden im August 1921 darauf hinwies, daß die
Abschiebungen beschleunigt und möglichst ohne vorherige Internierung zu
geschehen haben, ihm alle Internierungen zu melden seien und das Eigentum der
Betroffenen zu inventarisieren sei.38
Außerdem hatte es eine Untersuchungskommission zu dem Brand gegeben und
das Wachpersonal wurde zum Teil entlassen. Neu eingestellte Wachleute
mußten unterschreiben, sich aller Roheiten gegenüber den Gefangenen
zu enthalten.
An den allgemeinen Haftbedingungen hatte sich allerdings kaum etwas
geändert: "Im Lager waren etwa 200 Internierte und etwa 100 Wachleute und
Beamte. Die Baracken waren mit 50-80 Personen belegt, dementsprechend schlecht
war die Luft (...) und zudem waren sie verwanzt. Das Nachtlager bestand aus
einem mit Holzspänen gefüllten Sack ohne Kissen. (...) Aus Ritzen und
Löchern zog es, so daß die Insassen selbst in Sommernächten
froren. (...) In jeder Baracke waren zwei Eimer mit Wasser aufgestellt, aus
denen bis zu 80 Menschen ihren Durst stillen mußten. Zur
Bedürfnisverrichtung stand ein offenes Faß bereit, das einen
entsprechend unangenehmen Gestank verbreitete; es war nicht erlaubt, ein
Fenster zum Lüften zu öffnen. Die Internierten erhielten pro Kopf und
Tag 250 Gramm Brot und wöchentlich 1 Eßlöffel Marmelade".39
Die SPD, inzwischen nicht mehr an der Macht, forderte die Auflösung der
Konzentrationslager, die sie selbst mit eingerichtet hatte. Als im Dezember
1921 wieder Severing (SPD) Innenminister wurde, setzte er diese Forderung
natürlich nicht um, lediglich der betroffene Personenkreis (keine
polnischen Deserteure) wurde begrenzt. Daß die beiden preußischen
Abschiebelager dann im Dezember 1923 aufgelöst werden, hatte, ähnlich
wie in Bayern, ausschließlich finanzielle Gründe.40 Ausgewiesene wurden in Preußen nach
1923 nur in Polizeihaft (als Abschiebehaft) genommen, wenn ihr freier
Aufenthalt als "unmittelbare Gefahr" erschien.41
Es soll zum Schluß nicht unerwähnt bleiben, daß es in der
Weimarer Republik weitere Abschiebegefängnisse z.B. in Kassel, Hamburg,
in Frankfurt/Main, Frankfurt/Oder, Quedlinburg (Sachsen), Königsmoor,
Eydtkuhnen (Ostpreußen) und im Ruhrgebiet gab, die jedoch bislang nicht
weiter erforscht sind.42
Während also das bayerische Vorgehen am Anfang der Weimarer Republik
Analogien zur Politik des Dritten Reichs erkennen ließ43, stand die AusländerInnenpolitik
Preußens beispielhaft für die der BRD nach der Wiedervereinigung.
Dies soll mit Hilfe der Entwicklung der Abschiebehaftpolitik kurz aufgezeigt
werden.
Die AusländerInnenpolitik seit 1990 ist davon geprägt, daß a)
sich der Staat zur Legitimierung seiner Politik der völkischen Massen zu
bedienen weiß (rassistische Pogrome von Rostock etc.), gleichzeitig diese
aber auch in Schach hält (Lichterketten, "Antifa-Sommer 2000"), b) der
Willkür nicht Tür und Tor geöffnet wird, sondern in nicht mehr
überschaubaren Gesetzen und Verordnungen die Unmenschlichkeit organisiert,
c) radikale Kritik kaum zu vernehmen ist, da fast alle gesellschaftlichen
Gruppen zu ihrer Zufriedenheit ins Abschiebesystem integriert sind44 - und die wenige Kritik ändert zwar
u.U. etwas an der Form, aber nichts an der Sache selbst.
Seit 1990 gab es fast alljährliche Verschärfungen bei der Anordnung
(im juristischen Sinne) und Vollzug (im organisatorischen Sinne) der
Abschiebehaft. 1990 wurde der §57 ins neue Ausländergesetz
aufgenommen. Darin wird die maximale Dauer der Abschiebehaft auf 18 Monate
erhöht und der Passus eingefügt, daß Abschiebehaft anzuordnen
ist, wenn der "begründete Verdacht besteht, daß er sich der
Abschiebung entziehen will." 1992 werden in den §57 zwingende
fünf, z.T. konkrete Haftgründe hineingeschrieben. 1997 wird die
maximale Dauer der Sicherungshaft auf zwei Wochen erhöht und die
Möglichkeit der Freilassung nach Asylerstantragsstellung abgeschaft.
Parallel dazu kam es in den letzten 10 Jahren zu permanenten
Verschärfungen der Ausweisungsbestimmungen. Eine noch deutlichere Sprache
als die Gesetzesverschärfungen spricht allerdings der sprunghafte Anstieg
der Anzahl der Abschiebehäftlinge: waren es 1992 zu einem bestimmten
Stichtag 700, so sind es ein Jahr später schon 2.600. 1992 wird mit dem
Bau der ersten bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten begonnen, die in den
Folgejahren wie Pilze aus dem Boden schießen.45 Inzwischen ist das deutsche
Abschiebehaft-Know How zum Exportschlager avanciert. Während die
westeuropäische Länder im Zuge der "Harmonisierung des Asylrecht" in
Europa sich dem deutschen Modell annäherten und Abschiebehaft in ihre
Ausländergesetzgebung aufnahmen - wenn auch nicht in der Schärfe, wie
das in der BRD der Fall ist -, wurden die osteuropäischen Länder
direkten politischem und wirtschaftlichem Druck ausgesetzt, um die Rolle der
Pufferzone für Kerneuropa zu spielen. Deutsche ExpertInnen und deutsches
Geld waren maßgeblich beim Bau bei von Abschiebeknästen in Osteuropa
beteiligt.46
Inspirierte die Ruhe im Kaisserreich die BRD bis 1989?
Das "Allgemeine Preußische Landrecht" von 1794 war der
erste Vorläufer für das deutsche Ausländergesetz. In ihm
hieß es: "Fremde Untertanen haben also bei dem Betriebe erlaubter
Geschäfte in hiesigen Landen sich aller Rechte der Einwohner zu erfreuen,
solange sie sich des Schutzes der Gesetze nicht unwürdig machen".47 Auffällig daran ist, daß es von
Anfang an im AusländerInnenrecht um ökonomische Verwertbarkeit und
angepaßtes Verhalten ging. Allerdings bestand damals, waren diese beiden
Optionen erfüllt, noch die Möglichkeit ins deutsche Kollektiv
integriert und mit gleichen Rechten ausgestattet zu werden. Seit wann
Abschiebehaft vollzogen wird, ist nicht mehr genau zu ermitteln. Fest steht,
daß AusländerInnen, die ausgewiesen werden sollten, schon vor 1920,
der Errichtung des ersten Abschiebegefängnisses, auf Polizeiwachen oder
Gefängnissen festgenommen und inhaftiert wurden. Es ist aber - gerade auch
wegen der dünnen Quellenlage - davon auszugehen, daß diese
frühen Formen der Abschiebehaft nicht in großem Umfang praktiziert
wurden und oft nur von kurzer Dauer waren. Abschiebehaft war bis zu 1918/20
noch nicht ideologisch aufgeladen, sondern ein polizeiliches Mittel neben
vielen anderen, was nicht exzessiv angewendet wurde.
Diese Situation ist mit der zwischen 1945 und 1990 vergleichbar. Trotz der
juristischen Kontinuitäten wurde Abschiebehaft in der alten BRD kaum
verhängt. Es gab keine eigenen Abschiebehaftanstalten und auch hier
dürfte das Fehlen von Quellen Beleg dafür sein, daß
Abschiebehaft nur in geringen Umfang praktiziert wurde. Wir gehen davon aus,
daß Abschiebehaft fast nur gegen AusländerInnen, die vorher in U-
oder Strafhaft saßen, verhängt wurde.
Juristisch schloß die BRD nach 1945 nicht etwa an der Gesetzgebung von
vor 1933 an, sondern übernahm unverändert die
Ausländerpolizeiverordnung von 1938. Bei der Übernahme 1951 beriefen
sich die PolitikerInnen auf das formal-rechtliche korrekte Zustandekommen der
Verordnung, die auch nicht vom nationalsozialistischen Geist durchzogen sei.
Passagen wie "wichtige Belange des Reichs und der Volksgemeinschaft" seien in
der modernen Zeit als "erhebliche Belange der BRD" zu interpretieren - denn der
alte Wortlaut blieb ja erhalten. Daß dann 1965 ein neues
Ausländergesetz verabschiedet wurde, hatte weniger mit der Einsicht zu
tun, daß mit den faschistischen Kontinuitäten gebrochen werden
müßte, sondern mehr mit der Tatsache, daß die alten
Paragraphen verschärft werden mußten, da die nationalsozialistische
Willkür, die die Freiräume der Gesetze voll auszuschöpfen
wußte, einem demokratischem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht standen: "Es
darf insoweit auch nicht verkannt werden, daß für eine straffe
Handhabung der Ausländerpolizeiverordnung (von 1938) gewisse innere
Bedenken bestanden, auch wenn sie nicht zum Ausdruck kamen. (...) Es bestand
die Unsicherheit, ob die einzelnen Bestimmungen in der dort zitierten Form und
mit diesem Inhalt unbedenklich durchgeführt werden konnten. Dieser innere
Vorbehalt ist nun gegenstandslos geworden." (Günter Weißmann, Leiter
der Berliner Ausländerbehörde und Kommentator des
Ausländergesetzes)48
Für alle jene BeamtInnen, die also gewisse Skrupel hatten, weil nach der
alten Verordnung ein Aufenthaltsverbot gegen die/den AusländerIn
augesprochen werden konnte, die/der "im Reichsgebiet bettelt, als
Landstreicher, als Zigeuner oder nach Zigeunerart umherzieht, der
Gewerbsunzucht nachgeht oder sich als arbeitsscheu erweist", wurde im neuen
Gesetz die schöne Formulierung gefunden, daß eine Ausweisung
gerechtfertig ist, wer "bettelt, der Erwerbsunzucht nachgeht oder als
Landstreicher oder Landfahrer umherzieht".49
Aus dem §7 Ausländerpolizeiverordnung wird §16
Ausländergesetz. Ergänzt wird der Satz: "Die Abschiebungshaft kann
bis zu sechs Monaten angeordnet und bis zur Gesamtdauer von einem Jahr
verlängert werden." Außerdem wird die Unterscheidung zwischen
Sicherungs- und Vorbereitungshaft eingeführt.
AG Weimar/Berlin
Dieser Text ist die Grundlage für ein Referat, welches auf dem
bundesweiten Vernetzungstreffen der Abschiebehaftgruppen im April 2001 in
Leipzig gehalten wurde.
Literatur:
Adler-Rudel, Salomon: Ostjuden in Deutschland 1880-1940,
Tübingen: 1959
Alternative Liste (Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin): Das neue
Ausländergesetz. Geschichte, Kommentare, Proteste. Berlin: 1990
Heid, Ludger: Maloche - nicht Mildtätigkeit. Ostjüdische Proletarier
in Deutschland 1914-1923, Hildesheim/Zürich/New York: 1995
Maurer, Trude: Ostjuden in Deutschland 1918-1933, Hamburg: 1986
Walter, Dirk: Antisemitische Gewalt und Kriminalität. Judenfeindschaft in
der Weimarer Republik, Bonn: 1999
Wippermann, Wolfgang: Wie die Zigeuner. Antisemitismus und Antiziganismus im
Vergleich, Berlin: 1997
Wippermann, Wolfgang: Konzentrationslager. Geschichte, Nachgeschichte,
Gedenken. Berlin: 1999
Fußnoten:
1Ein kurzer Überblick zur Geschichte der
Abschiebehaft ist auf der Homepage der Abschiebehaftgruppe Leipzig zu finden:
http://www.fluechtlingsrat-lpz.org/ashg/text/d3.htm. Die Quellenlage zu diesem
Thema ist recht dünn. Literaturempfehlungen finden sich am Ende des
Textes.
2Aufruf zit. nach: Adler-Rudel, S. 156f. - Kriege für
Menschenrechte zu führen ist also keine Erfindung von Fischer.
3Erst ab 1922 gab es in den USA Einwanderungsbeschränkungen
für Juden und Jüdinnen, die 1924 verschärft wurden. (Salomon, S.
112)
4Wippermann (1999), S. 24 f.
5Wippermann (1999), S. 26; etwas ausführlicher und vergleichend
zur Politik gegenüber den Roma & Sinti in: Wippermann (1997), S. 123
ff.
6Heid, S. 193 ff.
7Heid, S. 212
8Soweit nicht anders erwähnt lehnen sich die folgenden
Ausführungen an das Kapitel "Entdeckung der Ostjudenfrage in Bayern" (in:
Walter, S. 52-79) an.
9zit. nach Walter, S. 65
10zit. nach: Der Bundesgrenzschutz und die deutsche Ostgrenze
(http://www.nadir.org/nadir/archiv/Antirassismus/bgs_broschuere)
11zit. nach Walter, S. 55
12Dazu kam es allerdings erst 1921, da zu diesem Zeitpunkt die Kriegsgefangenen alle Haftplätze belegten.
13Dies ist u.a. daran zu erkennen, daß das Gefängnis mit 600 Plätzen ausgestattet, jedoch durchschnittlich mit nur 40 bis 100
Personen belegt war. Analogien bestehen zum Abschiebehaft-Boom Anfang der 90er,
als z.B. in Nordrhein-Westfalen sechs Gefängnisse nur für
Abschiebehäftlinge eingerichtet wurden, von denen inzwischen vier wegen
Unterbelegung schließen mußten.
14Deutsche aus anderen Ländern, die juristisch genauso unter
das bayerische Fremdenrecht fielen wie AusländerInnen und somit auch
ausgewiesen werden konnten, wurden nicht inhaftiert, weil es als politisch
nicht opportun erschien.
15siehe z.B. die Denkschrift zur "radikalen aber gerechten
Lösung der Judenfrage", in: Greive: Geschichte des modernen Antisemitismus
in Deutschland, Darmstadt: 1983, S. 111, aber auch: Walter, S. 111 ff.
16Alternative Liste, S. 9
17Eine komplette Übersicht der Entwicklung des
Abschiebehaftparagraphen von 1938 bis 1998 findet sich in: Abschiebehaftgruppe
Leipzig: Abschiebehaft in Sachsen, 1998
(http://www.fluechtlingsrat-lpz.org/aus/bro/br30.htm). Eine
Gegenüberstellung aller Paragraphen zur Aufenthaltsgenehmigung,
Ausweisung, Abschiebung etc. aus den Jahren 1938, 1965 und 1990 in: Alternative
Liste, S. 2-7
18Gerhard Paul: Die Abschiebung des "Volksfeindes", jungle World vom
4.11.1998 (http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_98/45/27a.htm)
19zit. nach: Maurer, S. 417
20zit. nach: Jutta Ditfurth: Das waren die Grünen, Econ: 2000,
S. 227. Beide Autoren waren 1968 im "revolutionären Kampf" aktiv, Daniel
Cohn-Bendit war ab 1989 Dezernent für Multikulturelle Angelegenheiten in
Frankfurt/Main.
21Zur Entstehungsgeschichte des Begriffes Konzentrationslager:
Wippermann (1999), S. 10 ff. In Deutschland gehen die KZ's auf das deutsche
Schutzhaftgesetz von 1848 zurück (heute: Unterbindungsgewahrsam): "zum
Schutz der persönlichen Freiheit" konnten Personen, die keine Straftat
begangen hatten, inhaftiert werden. Dies betraf vor allem KommunistInnen.
(ebenda, S. 32 ff.)
22So sprach die Reichstagsfraktion der SPD 1923 von
"mittelalterlichen Judenaustreibungen in Bayern" und forderte von der
Reichsregierung eine Stellungnahme gegen die bayerische Politik als Grundlage
für ein Verbleiben der SPD in der Großen Koalition. (Reiner Pommern:
Die Ausweisung von "Ostjuden" aus Bayern 1923, in: Vierteljahrshefte für
Zeitgeschichte, 34/1986, S. 311)
23Beispielhaft dafür die Überlegungen im preußischen
Innenministerium, was gegen die Abschiebehaft sprechen könnte: a) z.B.
daß oft ganze Familien in Abschiebehaft zu nehmen seien, damit die
Angehörigen der Internierten nicht der Armenpflege zur Last fallen, was
aber zur Überlastung der Lager führen würde. b) Die
Überwachung durch die Reichswehr könnte ihren Ruf ruinieren c) Die
antisemitische Rechte würden hetzen, daß "auf Kosten der
Steuerzahler (...) die Ostjuden in bequemen Baracken untergebracht und
verpflegt" würden. Dies heißt aber nicht, daß in Preußen
antisemitische Motive nur eine geringe Rolle gespielt hätten. (Maurer, S
418 f.)
24Der Gegensatz zwischen Preußen und Bayern war natürlich
nur von gradueller und nicht grundsätzlicher Art. Auch Preußen
zeigte sich von seiner "irrationalen" Seite, wenn OstjüdInnen, die in die
USA ausreisen wollten, inhaftiert und somit die freiwillige Ausreise verhindert
wurde. (Maurer, S. 428)
25Diese Unterschiede werden nur von Walter herausgearbeitet (S. 77
ff.)
26Heid, S. 195
27zit nach: Heid, S. 201
28Heid, S. 202 ff.
29Wippermann (1999), S. 27
30Maurer, S. 422 f.
31siehe: Erlaß des Preußischen Ministers des Innern vom
1.11.1919, in: Adler Rudel, S. 156 ff.
32Maurer, S. 432
33zit. nach: Wippermann (1999), S. 28
34Adler-Rudel, S. 116
35Wippermann (1997), S. 130
36Zeitung "Poale Zion" vom 1.6.1921, zit. nach: Adler-Rudel, S. 117
f.
37Adler-Rudel, S. 118
38Heid, S. 219
39Heid, S. 206
40Heid, S. 209 ff.
41Maurer, S. 435
42Das Fehlen von entsprechenden Untersuchungen beklagt z.B. Walter
(S. 274)
43Ohne behaupten zu wollen, daß es vergleichbar wäre oder
Bayern die Geschichte ab 1933 vorweggenommen hätte. (siehe dazu z.B.
Shulamit Volkov: Kontinuität und Diskontinuität im deutschen
Antisemitismus 1878-1945, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte,
2/1985, S. 221-242)
44Die einen dürfen privat oder in ihren Bürgerwehren an
der Grenze auf Flüchtlingsjagd gehen, andere Heime und Knäste
betreiben (DRK, Security-Firmen), wiederum andere multikulturelle Feste
organisieren und den wenigen GegnerInnen bleibt es vorbehalten, etwas
Asylberatung in den Heimen zu leisten oder Trostpflaster in den Knästen zu
verteilen, um letztendlich doch nur zuzusehen, wie abgeschoben wird.
45Geschichte der Abschiebehaft, siehe Fußnote 1. Die genaue
Entwicklung der Abschiebehaft seit 1990 soll hier nicht weiter erörtert
werden, da es dazu umfangreiche Literatur gibt (Suche z.B. unter
http://www.nadir.org/dataspace nach Abschiebehaft).
46nähere Informationen dazu: "Andere Länder - andere
Sitten". Abschiebehaft - ein deutscher Exportschlager
(http://www.fluechtlingsrat-lpz.org/ashg/text/d1.htm). Detaillierter in den
Studien der Forschungsgesellschaft für Flucht und Migration (FFM) Berlin
(http://www.ffm-berlin.de)
47zit. nach: Alternative Liste, S. 8
48zit. nach: Alternative Liste, S. 11
49zit. nach: Alternative Liste, S. 6. 1990 wurde aus der
Kann-Bestimmung eine Muß-Bestimmung und aus den Zigeunern werden
Drogendealer, SozialhilfempfängerInnen, Obdachlose. Lediglich die
Gewerbsunzucht überlebt aus dem "Zigeuner"-Abschnitt von 1938.
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