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Geschichte der Abschiebehaft1

Der folgende Text zeigt, wie in der Weimarer Republik Abschiebehaft als wichtiges Element einer auf Abschreckung ausgerichteten "Fremdenpolitik" erfunden und erstmals im großen Maßstab eingesetzt wurde. Es wird versucht aufzuzeigen, wie die damalige Diskussion um Abschiebehaft - und allgemein um die AusländerInnen- und Flüchtlingspolitik - vom Antisemitismus, vor allem gegen die Juden und Jüdinnen aus Osteuropa, ausgelöst wurde und wie sich dies dann auf die Vollzugspraxis der Abschiebehaft auswirkte.
Außerdem geht es uns darum, die Kontinuitäten und Brüche seit der Entstehung der Abschiebehaft bis in die heutige Zeit nachzuzeichnen. Während die gesetzlichen Grundlagen der Abschiebehaft seit den 20er Jahren ungebrochen fortgeführt und lediglich verfeinert und verschärft wurden, änderten sich die Diskurse zur Abschiebehaft und ihre Relevanz für AusländerInnenpolitik sowie die Herkunft der Betroffenen.

Die Erfindung der Green Card und des Gelben Sterns.

    "Juden in Polen! Wir kommen als Freunde und Erlöser zu Euch. Unsere Fahnen bringen Euch Recht und Freiheit. (...) Zu lange habt ihr unter dem eisernen Joche Moskaus gelitten. (...) Auf sicheren Grundlagen und durch Gesetze garantiert werden wir die volle Gleichberechtigung der Juden nach westeuropäischem Muster in Polen durchführen. Laßt Euch nicht durch die falschen Versprechungen der Russen betören. (...) Denkt an (...) hundert andere blutige Pogrome. Erinnert Euch an die Massenausweisungen und -vertreibungen. Ohne Erbarmen mit menschlichem Leide hat der Peiniger Euch mit Weib und Kind wie die wilden Tiere gejagt und gehetzt. (...) Juden in Polen! Die Stunde der Vergeltung ist gekommen. Die tapferen Armeen der Großmächte Deutschland und Österreich-Ungarn sind in Polen, und sie werden mit Gottes Hilfe mit Euren Bedrückern und Peinigern abrechnen. Ihr habt die heilige Pflicht, alles zu tun, um die Erlösungsarbeit zu fördern. Alle Kräfte des Volkes: Eure Jugend, Eure Gemeinden, Eure Vereine, Euch alle müßt Ihr wie ein Mann in den Dienst der heiligen Sache stellen. (...)
    Die Generalkommanden der vereinigten Armeen Deutschlands und Österreich-Ungarns, Berlin, August 1994"2


Im 14. Jahrhundert flüchteten deutsche Juden und Jüdinnen aus Angst vor Pogromen nach Polen. Anfänglich wurden sie dort mit offenen Armen aufgenommen, ab dem 17. Jahrhundert sind sie allerdings auch in Polen antisemitischen Diskrimierungen ausgesetzt. Die Pogrome gegen die Juden und Jüdinnen nehmen zum Ende des 19. Jahrhunderts so starke Ausmaße an, daß sich viele entschlossen, in ihre "alte Heimat" - Deutschland - zurückzukehren. Der Großteil wanderte allerdings in andere westeuropäische Länder und die USA 3 weiter. Die sogenannten OstjüdInnen - ein Begriff, der von Beginn an negativ konnotiert war (Osten und Juden) - fielen allerdings in Deutschland kaum weiter auf und niemanden "zur Last", schließlich wurden sie von in Deutschland bestehenden jüdischen Strukturen integriert und fanden somit Obdach und Arbeit.4 Nichtsdestotrotz fand die antisemitische Rechte in ihnen ein Objekt für ihre Propaganda. Sie konnte mit ihrer Hetze gegen die OstjüdInnen erste Erfolge verbuchen. So wurde eine vom "Deutschen Volksverein" 1881 eingebrachte Antisemitismuspetition von 250.000 Deutschen unterzeichnet, in deren Folge 1885/86 15.000 ostjüdische und 20.000 polnische EinwanderInnen ausgewiesen wurden.5
1842 wurde in Preußen, 1870 im Deutschen Reich das "Blutsrecht" (ius sanguinis) eingeführt, d.h. die jüdischen EinwanderInnen wurden nicht mehr eingebürgert.
Im Zuge des ersten Weltkrieges benötigte die deutsche Wirtschaft, insbesondere die Rüstungsindustrie, Arbeitskräfte, die der deutsche Arbeitsmarkt, ausgedünnt durch die Einziehung der Männer in die Armee, nicht liefern konnte. Also wurden massiv ausländische, vor allem ostjüdische Arbeitskräfte angeworben bzw. zwangsweise nach Deutschland verschleppt. Parallel dazu entzündete sich allerdings schon seit dem Kriegsbeginn 1914 an der "Ostjudenfrage" eine andauernde Diskussion über die deutsche Fremdenpolitik. Während die einen die Schließung der Grenzen einforderten und die Bestechlichkeit der GrenzbeamtInnen beklagten, setzten die anderen eher auf eine konsequente Ausweisungspolitik. Die etablierten deutschen JüdInnen bezogen sich z.T. positiv auf die antisemitische Hetze und warnten vor der Invasion von "200.000 Bettlern". Ihre Rolle war es allerdings darauf hinzuweisen, daß sich die Abschottungspolitik nicht nur gegen verarmtes jüdischen Lumpenproletariat, sondern auch gegen sein christliches Pendant richten müßte.6
Auf Druck der AntisemitInnen wurde im April 1918 eine Anwerbestopp für ostjüdische Arbeitskräfte verkündet, obwohl die deutsche Industrie weiterhin auf diese Kräfte angewiesen war.
Noch 1918 wurden polnische Juden und JüdInnen bei Razzien zusammengetrieben und acht bis 20 Tage vor ihrer Abschiebung nach Polen in Polizeihaft oder Militärgewahrsam interniert. Dies betraf vor allem jüdische ArbeiterInnen, die mit wohlfeilen Versprechungen zu Kriegsbeginn nach Deutschland gelockt wurden bzw. hier Zwangsarbeit verrichteten oder aber deren Existenzbedingungen durch die deutsche Besatzung in Polen zerstört worden waren - und sich nun unerlaubt von ihrem Arbeitsplatz entfernt, sich krank gemeldet, sich mit dem Arbeitgeber gestritten oder gar zum Streik aufgerufen hatten. Außerdem tobten sich die antisemitischen PolizeibeamtInnen auch gern aus und verhafteten völlig grundlos Juden und Jüdinnen, derer sie habhaft wurden. Von Berlin wird berichtet, daß auf diese Art und Weise täglich bis zu 100 OstjüdInnen verhaftet wurden.7
Als Ausweisungsgründe galten a) Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (kein Ausweis, unangemeldeter Handel), b) politische Gefahren ("staatsfeindliche Betätigung"), c) kulturelle Gefahren (den OstjüdInnen wurde ein niedriger Kulturgrad nachgesagt) und d) wirtschaftliche Gefahren (Wohnungsnot, Ernährungsschwierigkeiten und Arbeitslosigkeit bei der deutschen Bevölkerung). Festzuhalten bleibt allerdings, daß die Praxis der Internierung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrte, es keine Diskussionen darüber gab und keine extra dafür eingerichteten Gefängnisse oder Lager. Die bis zu diesem Zeitpunkt praktizierte Abschiebehaft war eher Abfallprodukt der Ausweisungsbemühungen, also Mittel zum Zweck und noch nicht auf die Abschreckung und Stigmatisierung perfektioniertes eigenständiges Instrumentarium einer gegen MigrantInnen und Flüchtlinge gerichteten Politik.

Lieferte Bayern die Vorlage für das Dritte Reich?8

    "Nach eigenen Beobachtungen wohnen in den Häusern Asamstraße 17 und 19 Elemente, die unter die neue Verordnung (Ausweisung) fallen. Im Hause Asamstraße 19 wohnt im 4. Stock ein Maier Katzenel (Kaufmann), der nicht Reichsdeutscher sein kann (...) Die Leute betreiben sein 2 Jahren einen unermüdlichen Handel, denn Pakete und Sendungen gehen dort aus und ein. (...) Vielleicht geben diese Beobachtungen Anlaß, Nachschau zu halten, ob hier Schieber- oder Hamsterfälle vorliegen."
    Anonymes Denunzationsschreiben von OstjüdInnen bei der Münchner Polizei, 19209

    "Wir leben von den Anrufen der Bevölkerung. Sobald hier in den Dörfern ein Fremder auftaucht, besteht erst mal der Verdacht, daß er nicht hierhergehört. Also, wenn da einer mit 'ner Hautfarbe rumläuft, dann werden die Bürger schon argwöhnisch"
    Leiter der BGS-Diensstelle in Ebersbach, ca. 199510

Auch das bayerische Fremdenrecht sah die Möglichkeit der Ausweisung vor, die allerdings bis 1919 individuell und nicht massenhaft verordnet wurde. Im Zuge der Niederschlagung und juristischen Aufarbeitung der Münchner Räterepublik begann die Ursachenforschung für die Revolution. Als Hauptverantwortliche wurden schnell die "nicht-bayerischen" Fremden ausgemacht, obwohl nur wenigen AusländerInnen tatsächlich Straftaten zu Last gelegt werden konnten. Vor allem osteuropäische AusländerInnen, insbesondere JüdInnen, galten in der öffentlichen Diskussion sowie bei den PolitikerInnen als diejenigen, die den "bolschewistische" Gefahr eingeschleppt hätten. So schreibt das angesehene und weitverbreitete Bayerische Bauernblatt im Mai 1919: "Die Galerie berühmter Männer aus der Zeit der Räterepublik ist ein Verbrecheralbum. Landfremdes Lumpengesindel, meist aus dem Bezirksamt Jerusalem, haben das gutmütige Bayernvolk als Ausbeutungsobjekt ausersehen und sich die Taschen gefüllt."11
Am 25. Mai 1919 wurde vom Innenministerium die "Bekanntmachung über Aufenthalts- und Zuzugsbeschränkungen" verabschiedet, die folgendes regelte: a) die Erfassung, Registrierung und Überwachung aller AusländerInnen, die älter als 15 Jahre sind b) die Ausweisung kann zur "Erhaltung der öffentlichen Sicherheit" verfügt werden c) "Der Vollzug (der Ausreise) ist wirksam zu überwachen" d) die Festnahme ist zulässig, "wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Abreise nicht erfolgen würde". Dafür sollten Schutzlager durch die Heeresverwaltung eingerichtet werden.12 Während es zwischen den Behörden Einigkeit im Umgang mit den nichtjüdischen AusländerInnen gab (etwa 4.500 wurden in Folge in München erfaßt und 200 ausgewiesen), entwickelte sich ein Disput darüber, ob die JüdInnen wie AusländerInnen zu behandeln seien (Position der Stadtkommandantur) oder ob sie "zu gerieben (seien), als daß man ihnen eine strafbare Handlung nachweisen könne" und somit einer Sonderbehandlung bedurften (Polizei und Fremdenamt). Die Ausweisung der OstjüdInnen geschah - wie kann es anders sein in einem Land, in dem die JüdInnen schon immer alleinig für den Antisemitimis verantwortlich gemacht wurden - "zum Schutz derjenigen einheimischen jüdischen Volksteile (...), die in ihrer Gesamtheit dem Treiben landfremder Rassegenossen durchaus ablehnend gegenüberstehen".
In der Praxis kam es durch die antisemitisch eingestellten PolizeibeamtInnen tagtäglich zu Diskriminierungen. Die Ausweisungsbescheide wurden willkürlich verfaßt und strotzten nur so vor antisemitischen Klischees. Denn JüdInnen wurde wahlweise ihre Arbeitslosigkeit und Armut (fallen dem deutschen Volke zur Last, Seuchengefahr) oder ihre Arbeit und Reichtum (nehmen deutsche Arbeitsplätze weg, verschwenderischer Lebensstil verschärft Nahrungsmittelknappheit) zum Vorwurf gemacht.
1920 schaffte es die extreme Rechte in München das Thema "Ostjuden" in die Diskussion zu bringen, was von nationalen Kreisen, die sich bislang von den allzu radikalen antisemitischen Tiraden abgrenzten, begierig aufgegriffen wurde. Eine wahre Flut von Artikeln über die vermeintliche "Flut ostjüdischer Einwanderer" ergoß sich in der bayerischen Presse. Die Einwanderung von OstjüdInnen sollte sofort gestoppt, schon eingereiste umgehend ausgewiesen und in Sammellager interniert werden.
Nach dem Kapp-Putsch verkündete der neue bayerische Innenminister eine neue Fremdenverordnung, die sich mit neuen bürokratischen Schikanen gegen OstjüdInnen richten sollte. Diese neue Verordnung regte die Bevölkerung so sehr zur Denunzation von jüdischen BürgerInnen an, daß die Polizei mit dem Kontrollieren gar nicht mehr hinterherkam bzw. viele Behauptungen sich als unwahr herausstellten und die Polizei unverrichteter Dinge wieder abziehen mußte.
Das erste Abschiebegefängnis wurde dann im April 1920 in Ingolstadt, in der militärischen Festung Fort Prinz Karl, eingerichtet. Zuvor wurden Abschiebehäftlinge in den normalen Gefängnissen der einzelnen Länder festgehalten. Daß diese Verfahrensweise nicht beibehalten wurde, hatte weniger mit organisatorischen Fragen (z.B. der Überfüllung der Gefängnisse) zu tun, sondern war vielmehr ein Zugeständnis der Politik an die antisemitischen Forderungen und eine Erfüllung der Ankündigung aus dem Jahre 1919, OstjüdInnen im großen Stil zu internieren und deportieren.13 Die Errichtung des Abschiebegefängnisses markierte allerdings nicht nur einen Bruch bezüglich der Unterbringung (dezentral/zentral), sondern auch in der Haftdauer - eine sechs Monate lange Inhaftierung war keine Seltenheit mehr. Während in den Gefängnissen die AusländerInnen nur kurzzeitig festgehalten wurden, um sie dann umgehend abzuschieben, diente die Internierung in den Abschiebelagern der Abschreckung und Erpressung der MigrantInnen, der Stigmatisierung innerhalb der deutschen Bevölkerung und der Kontrolle von Menschenmengen, die nicht in jedem Fall sofort abgeschoben werden konnten.
Das Fort Ingolstadt wurde nicht, wie erst geplant, von der Reichswehr betreut und bewacht, die mit ihren Kriegsgefangenenlagern eine gewisse Routine in solchen Fragen erlangt hatte. Das zuständige Innenministerium und die Polizei waren mit den ihnen übertragen Aufgaben überfordert, was dann zu den katastrophalen Haftbedingungen führte, an denen sich einige Diskussionen um eine "humanitäre Abschiebepolitik" entzündeten. Das ging soweit, daß der Kommandeur der Wachmannschaften schon 1920 mit der Auflösung des Lagers drohte, wenn es nicht winterfest gemacht werden würde. Die Bemühungen der Lagerverwaltung, die Haftbedingungen zu verbessern, wurden durch einen allmählichen Funktionswandel des Lagers im Lauf der Jahre obsolet. Als die antisemitische Hetze ab 1921 abflaute, wurden das Fort Ingolstadt zum Auffanglager für sozial unerwünschte und kleinkriminelle AusländerInnen14 und in den Medien wurde eher die Verschärfung der Haftbedingungen gefordert, da mensch es mit "allerübelsten Elementen: Zuchthäusler, Landstreicher und internationales Gelichter zu tun habe." Diese Berichte wurden bewußt lanciert, um Hilfsorganisationen, die die Haftbedingungen verbessern wollten, entweder von der Betreuung ausschließen zu können (wie das Rote Kreuz, weil es jüdische MitarbeiterInnen hätte) oder zu vereinnahmen (wie katholische Verbände, die urteilten, in dem Lager säßen zum einen "verdorbene" Personen zurecht, während auf der anderen Seite einige unschuldig inhaftiert seien.)
Die Haftbedingungen wurden in Folge verschärft: Alle Fenster wurden vergittert, die Post wurde zensiert, Zellkontrollen konnten auch in der Nacht durchgeführt werden, aus der Zelle kam mensch nur zum Morgen- und Abendappell sowie zum Freigang im Festungsgraben. Ab 1922 geriet das Lager langsam in Vergessenheit. Lediglich die Intervention des tschechoslowakischen Außenministeriums nach Mißhandlungsvorwürfen interessierte die Presse und führte zu einem Abkommen, welches die Ausweisung von tschechischen BürgerInnen lediglich aufgrund von Arbeitslosigkeit untersagte.
Im Februar 1924 wurde das Abschiebelager aufgrund finanzieller Probleme, die Gefangenen konnten kaum noch mit Lebensmitteln versorgt werden, aufgelöst. Die wenigen verbliebenen Gefangenen wurden auf die normalen Gefängnisse verteilt. Die Inhaftierung in den Gefängnissen sollte dann bis zum Ende der Weimarer Republik die normale und bevorzugte Verfahrensweise bei Abschiebehäftlingen sein. Das Abschiebelager hatte sich als letztendlich doch als ineffektiv im Kampf gegen die "Ostjuden" erwiesen. Zum einen bestand nur gegen neueingereiste OstjüdInnen die Möglichkeit der Ausweisung, zum anderen verzögerte oder verhinderte die anwaltliche Unterstützung in etlichen Fällen die Ausweisung. Das Abschiebelager war zu teuer, nie ausgelastet und die ständigen Skandale ein willkommener Anlaß für die Opposition im Landtag, die unmenschliche Fremdenpolitik anzuprangern. Bis zum Ende der Weimarer Republik kam es noch zu einigen Massenausweisungen von OstjüdInnen, die "zum Schaden des bayerischen Volkes Vermögen erworben" hatten.
In den folgenden Jahren forderten nur noch rechte Gruppierungen und Parteien in Bayern die Internierung von JüdInnen. Allerdings spielten in ihren Überlegungen weniger die Abschiebung eine Rolle, sondern die JüdInnen sollten als Geiseln genommen werden, um z.B. Frankreich zu erpressen.15
Mit der Machtübernahme der NSDAP 1933 kam es zur Abschaffung bzw. Änderung vieler bestehender Gesetze, vor allem jene, die einem gewissen demokratischen Geist entsprangen oder Ergebnis von fortschrittlichen Kämpfen waren. Das Ausländerrecht ließen die Nazis allerdings bis 1938 unangetastet, da es - so wie es in der Weimarer Republik entstanden war - genau ihren Vorstellungen entsprach. Daß es dann zur Verabschiedung der Ausländerpolizeiverordnung im August 1938 kam, ist eher im Kontext der Kriegsvorbereitungen zu sehen. "Angesichts der geplanten Eroberungen mußte die Rechtlosigkeit von Ausländern geregelt werden, damit keine Probleme bei der Rekrutierung und Deportation zur Zwangsarbeit und bei der Erhaltung der inneren Sicherheit im Krieg auftraten."16 Im §7 der Ausländerpolizeiverordnung wird unter Punkt 5 die Verhängung der Abschiebehaft kurz und bündig geregelt: "Zur Sicherung der Abschiebung kann der Ausländer in Abschiebungshaft genommen werden".17
Am 28. Oktober 1938 kam es dann zur ersten Zwangsausweisung von Juden und Jüdinnen des Dritten Reiches. Es hatte sich erwiesen, daß die Politik der "Entjudung Deuschlands", die eine "freiwillige" Auswanderung mittels antisemitischer Gesetze, Verordnungen und Pogrome befördern wollte, nicht den gewünschten Erfolg zeigte. Die Zahl der Auswandernden war seit 1937 rückläufig, da den Zurückgebliebenen oft das Geld fehlte und die Zufluchtsländer ihre Grenzen für JüdInnen aus Deutschland geschlossen hatten. Am 26. Oktober 1938 verhängte Heinrich Himmler ein Aufenthaltsverbot für alle Juden und JüdInnen aus Polen. Innerhalb von zwei Tagen wurden 18.000 JüdInnen festgenommen und zur polnischen Grenze gebracht. Die Inhaftierung geschah mit Bezug auf den entsprechenden Abschiebehaft-Paragraphen in der neuen Ausländerpolizeiverordnung. Allerdings erreichte diese Massenausweisung nicht ihr Ziel: Polen weigerte sich, die JüdInnen aufzunehmen; etliche wurden auf dem Grenzstreifen von polnischen und deutschen GrenzbeamtInnen mit Waffen bedroht, die einen konnten auf eigene Faust wieder in ihre Städte in Deutschland zurückkehren, andere wurden monatelang in Grenznähe auf polnischer Seite in Lagern festgehalten. Diese Aktion und die 14 Tage später einsetzende Inhaftierung (in "Schutzhaft") von jüdischen Männern im Zuge der "Kristallnacht", aus der nur entlassen wurde, wer sich verpflichtete, binnen der nächsten Monate auszuwandern, leitete den jüdischen Massenexodus ein: in den wenigen Monaten vor Kriegsbeginn verließ ein Großteil der noch verbliebenen jüdischen Bevölkerung fluchtartig Deutschland. Die Schwierigkeiten der NS-Behörden, die OstjüdInnen illegal über die Grenze nach Polen abzuschieben, führten zu Überlegungen, die bestehenden Konzentrationslager auch für jüdische Abschiebehäftlinge zu nutzen. Daß es dazu nicht mehr kam, lag an der Überfüllung der Lager und - später - daran, daß die "Judenfrage" nicht mit erzwungener Auswanderung sondern der "Endlösung" erledigt werden sollte.18

Preußen als Vorbild für Berliner Republik?

    "Ich weiß, daß es nichts anderes geben wird, als diese Zusammengedrängten, weder wirtschaftlich für uns erfreulichen noch politisch ganz unbedenklichen Mengen von Ostjuden, diese unglücklichen Leute, die in den elendsten Verhältnissen zusammenleben, auf die Dauer in den großen Städten nicht zu dulden (...) Was die unerwünschten Elemente der Ostjuden betrifft, so stehe ich bereits in Verhandlung. Ich bin der Ansicht, daß auf die Dauer nichts übrig bleiben wird, als die von ihnen besonders heimgesuchten Städte zu evakuieren und sie in irgendwelche Konzentrationslager zu überführen."
    Heine, preußischer Innenminister (SPD), in der Preußischen Landesversammlung, 191919

    "Wo Roma auftauchen, werden sie in aller Regel schnell zu troublemakers, die fast ausschließlich als Last und Zumutung erscheinen und die in der Tat insofern asozial oder genauer: nicht-sozial sind, als sie nicht erkennen lassen, daß sie zu der Gesellschaft, in der sie leben, Zugang finden wollen. (...wir haben) zwar keine Wahl, als diese ungebetenen in und in der Tat provozierenden Gäste aufzunehmen, aber aufgrund ihrer Lebensweise werden sie ständig Anstoß erregen und damit z.B. die öffentliche Diskussion um das Asyl negativ beeinflussen. Das öffentliche Klima würde vergiftet."
    Daniel Cohn-Bendit/Thomas Schmid: Heimat Babylon. Das Wagnis der multikulturellen Demokratie, 199220

Auf den ersten Blick erscheint es, daß die Fremdenpolitik in Preußen, wo die Abschiebegefängnisse von Beginn an Konzentrationslager21 hießen, mehr Parallelen zum Dritten Reich aufweist als die von Bayern. Wir sind allerdings der Meinung, daß genau das Gegenteil der Fall ist - mal abgesehen von der Bezeichnung. Während die bayerische Fremdenpolitik von einem blinden Antisemitismus und Antikommunismus getrieben war und ihren irrationalen Kern nie verbergen konnte22, sich dabei aber gleichzeitig auf die Zustimmung breiter Bevölkerungskreise stützen konnte, gab es in Preußen einen eher abgeklärten und technokratischen Umgang23 mit der "Problematik der Ostjuden". Daß die ostjüdischen MigrantInnen, von denen Preußen aufgrund seiner Grenzlage ja quantitativ mehr betroffen war, überhaupt als Problem begriffen wurden, läßt sich natürlich auf den weitverbreiteten Antisemitismus in der Bevölkerung und bei den PolitikerInnen zurückführen.
In der Praxis der Fremdenpolitik ergaben sich aber etliche bedeutende Unterschiede. So wurde in Preußen erkannt, daß mensch nicht alle OstjüdInnen abschieben könne, da sie zum Teil in ihren Herkunftsländern Repressialien ausgesetzt gewesen wären. Es gab also de facto humanitäre Duldungsgründe. Dies führte aber dann auch genau dazu, die OstjüdInnen zu internieren, nicht um sie abzuschieben, sondern weil sie nicht abgeschoben werden konnten. Außerdem sahen die Fremdengesetze einzelnen Ausweisungsgründe vor, so daß der Willkür bei der Begründung der Ausweisungsverfügung nicht so viel Platz eingeräumt wurde, wie in Bayern. Hinzu kam, daß von einer Abschiebung aus wirtschaftlichen Motiven abgesehen werden konnte, wenn sich die jüdischen Hilfsorganisationen um die/den Betroffene/n kümmerten und sie/er somit der Sozialkasse nicht zur Last viel. Überhaupt ist die Einbindung von jüdischen Organisationen in die Fremdenpolitik kennzeichnend für Preußen. Damit wurde das mögliche Protestpotential erfolgreich integriert und entschärft. Auch wurde mit viel Bedacht darauf geschaut, welche Auswirkungen die Innenpolitik auf die außenpolitische Reputation haben könnte. Mit Verweis auf das Ausland (und versteckt auf die vermeintliche Macht des Weltjudentums) wurden ein hartes Vorgehen gegen die OstjüdInnen, wie es für Bayern kennzeichnend war, abgelehnt. Natürlich kam es in den preußischen Abschiebegefängnissen ebenfalls zu brutalen Mißhandlungen seitens der BeamtInnen, diese wurden aber nur geduldet und nicht gefördert - und im Zweifelsfall, d.h. wenn die Medien davon Wind bekommen hatten, wurden die BeamtInnen gegen andere, natürlich nicht weniger antisemitisch eingestellte, ausgetauscht. Technokratisch war die Fremdenpolitik in Preußen auch insofern, daß sich mehr an praktischen, finanziellen, organisatorischen Fragen orientiert wurde und weniger an ideologischen - wie in Bayern.24 Nun wäre zu vermuten, daß die regionalen Medien deswegen das Vorgehen in Bayern heftiger kritisiert hätten als in Preußen. Aber selbst in der Medienlandschaft schlugen sich die Unterschiede nieder: In Bayern dominierten die stigmatisierenden Berichte über die verrufenen Abschiebehäftlinge, die eigentlich noch viel härter bestraft werden müßten, in Preußen dagegen sah sich die Regierung einer Reihe von kritischen Artikeln ausgesetzt - und das nicht nur in jüdischen Zeitungen.25
Gerade wegen der Unterschiede zwischen Preußen und Bayern soll die Entstehungsgeschichte der preußischen Abschiebegefängnisse kurz skizziert werden.
Gleichzeitig mit dem Anwerbestopp für ostjüdische Arbeitskräfte im April 1918 verhängte das preußische Innenministerium eine Grenzsperre zu Polen. Ein Vertreter des jüdischen Referats, der an der Beratung zu dieser Entscheidung beteiligt war, begrüßte diese mit der Begründung, daß die deutschen Juden vor dem ostjüdischen Proletariat geschützt werden müßten.26 Andere jüdische Organisationen attackierten allerdings heftig diese Politik.
Ende 1919 verkündete der damalige preußische Innenminister Heine (SPD), daß er die ostjüdischen Flüchtlinge nicht "dem Messer der polnischen und russischen Schergen" ausliefern wolle, versprach aber im gleichen Atemzug, die OstjüdInnen in Konzentrationslager zu internieren anstelle sie auszuweisen. Er warnte davor, nicht-kriminelle OstjüdInnen allzu hart anzupacken, denn "Es ist bekannt, daß eine große Zahl dieser Leute durch verwandtschaftliche oder geschäftliche Beziehungen enge Fühlung (mit dem Ausland) haben, und daß ihre Unterbringung in Konzentrationslagern (...) dort nicht verheimlicht werden könnte."27
Während die Internierung von OstjüdInnen noch breit diskutiert wurde, startete die Sicherheitswehr in Berlin im März 1920 einen ersten Versuch. Bei einer Razzia "gegen Schiebertum und Bolschewismus" im Scheunenviertel wurden 282 JüdInnen verhaftet und in ein Lager in der Nähe von Berlin verschleppt. Die Gefangenen wurden brutal mißhandelt, erhielten keine Nahrung. Verstöße gegen die Lagerordnung (z.B. Gespräche mit Soldaten) sollten mit Erschießen bestraft werden. Obwohl fast alle Gefangenen wenige Tage später wieder entlassen werden mußten, weil sich die Beschuldigungen als haltlos erwiesen, plante das Innenministerium von nun an die Einrichtung von Konzentrationslagern, die gegenüber den OstjüdInnen folgende Funktionen erfüllen sollten a) "unschädlich machen" (Entlastung des Wohnungsmarktes etc.) b) Abschreckung c) Beförderung der "freiwilligen" Aus- und Weiterwanderung d) die Betroffenen für einen Massenabschub verfügbar halten.28
Der Ausweisungserlaß Heines aus dem Jahr 1919 wurde von seinem Nachfolger Severing (ebenfalls SPD) Mitte 1920 verschärft: Kriterium war jetzt nicht nur die "nutzbringende Beschäftigung", sondern "lichtscheue Elemente" und jene, die lediglich in dem "Verdacht einer strafbaren Handlung" stünden, seien auszuweisen.29 Im November 1920 folgte ein Internierungserlaß: "Solange sich eine solche Ausweisung aus völkerrechtlichen Gründen nicht durchführen läßt, wird (...) mit der Unterbringung in Sammelläger (...) vorgegangen werden müssen. Von jüdischer Seite wird u.a. argumentiert, daß dieser Erlaß kontraproduktiv wäre, da die Internierung in Konzentrationslager der Aufnahmebereitschaft durch andere Länder nicht förderlich sei.30 Die Einbindung jüdischer Organisationen in die antisemitische Fremdenpolitik (die z.B. die Ausweisung von JüdInnen ohne "nutzbringende Beschäftigung" verhindern konnten, wenn "eine der anerkannten jüdischen Hilfsorganisationen die Fürsorge für den Betreffenden übernimmt", die die Inhaftierung "zur Vorbereitung der Ausweisung" verhindern konnte, "wenn die jüdische Fürsorgeorganisation erklärt, die Kontrolle über den Beteiligten zu übernehmen", die bei fehlenden Paßpapieren für die Echtheit der Identität "die Gewährleistung übernehmen konnte"31 und bei der Inventaraufnahme des Eigentums von Abschiebehäftlingen hinzugezogen wurden32) führte zu so moderaten Stellungnahmen wie die vom Jüdisches Arbeiterfürsorgeamt aus dem Jahre 1920: "Das Konzentrationslager, das gerichtet gegen kriminelle und verdächtige Elemente, zweckmäßig erscheint und gegen kopflosen Zuzug als Präventivmaßnahme geeignet ist, dürfte dann lediglich einen geringen Teil der Flüchtlinge aufnehmen."33 Das Jüdische Arbeiterfürsorgeamt verhandelte sogar mit der preußischen Regierung über die Einrichtung eines Lagers für ca. 1.000 arbeitslose JüdInnen (die sich allerdings nur freiwillig in das Lager begeben sollten) in eigener Verwaltung, dies wurde von der Regierung mit Verweis auf die antisemitische Stimmung in der Bevölkerung abgelehnt.34
Am 23. Januar 1921 kündigte der preußische Innenminister an, daß jetzt mit der Internierung unerwünschter AusländerInnen in KZ's begonnen werden könne - das Parteiprogramm der NSDAP von 1920 war damit an diesem Punkt erfüllt.35 Im Februar wurden die beiden Konzentrationslager Stargard (Pommern) (mit 2.700 Plätzen) und Cottbus-Sielow eröffnet. Die Lager, die von der Reichswehr bewacht wurden, gerieten schnell in die Kritik jüdischer und sozialdemokratischer Medien und PolitikerInnen: "Im Lager Stargard feiert der altpreußische Kommiß seine höchsten Triumphe. (...) Hier regiert die gemeinste Beschimpfung und der Kolben. (...) Beschimpfungen wie 'Mistvieh', 'Saujud' (...) sind an der Tagesordnung. Der Fraß, der gereicht wird, ist ungenießbar, die Baracken sind überfüllt. (...) Mißhandlungen seitens der Wachmannschaften sind gang und gebe. Zur Zeit liegen mehrere Personen, die mit Kolbenschlägen in der schrechklichsten Weise bearbeitet wurden, im Lazarett. Für ein- und ausgehende Briefe ist eine Zensurstelle eingerichtet. Vor einigen Tagen brach im Lager (...) ein Brand aus. Da die Barackentüren verschlossen waren, wollten die Internierten zum Fenster herausspringen. Die Wachposten bedrohten sie daraufhin mit Erschießen (...) anstatt das Feuer zu löschen und den Leuten zu helfen (...) Ein Feldwebel erklärte am folgenden Tag beim Appell, daß bei einem nochmaligen Brande niemand herausspringen würde: 'Die Juden sollen ruhig verbrennen'"36
Dieser Artikel war Auslöser für eine breite Berichterstattung in den Medien und eine Landtagsdebatte im Juli 1921. Der Innenminister Dominicus (DDP) bedauerte die Vorfälle und beteuerte, er habe "am 1. Tage wo ich davon gehört habe, mit aller Energie (die Mißstände) bekämpft und abgestellt" und die "betreffenden Beamten (...) sofort rücksichtlos aus dem Dienst entlassen".37 Das stimmte insofern, daß der Minister in einem Rundschreiben an alle zuständigen Behörden im August 1921 darauf hinwies, daß die Abschiebungen beschleunigt und möglichst ohne vorherige Internierung zu geschehen haben, ihm alle Internierungen zu melden seien und das Eigentum der Betroffenen zu inventarisieren sei.38 Außerdem hatte es eine Untersuchungskommission zu dem Brand gegeben und das Wachpersonal wurde zum Teil entlassen. Neu eingestellte Wachleute mußten unterschreiben, sich aller Roheiten gegenüber den Gefangenen zu enthalten.
An den allgemeinen Haftbedingungen hatte sich allerdings kaum etwas geändert: "Im Lager waren etwa 200 Internierte und etwa 100 Wachleute und Beamte. Die Baracken waren mit 50-80 Personen belegt, dementsprechend schlecht war die Luft (...) und zudem waren sie verwanzt. Das Nachtlager bestand aus einem mit Holzspänen gefüllten Sack ohne Kissen. (...) Aus Ritzen und Löchern zog es, so daß die Insassen selbst in Sommernächten froren. (...) In jeder Baracke waren zwei Eimer mit Wasser aufgestellt, aus denen bis zu 80 Menschen ihren Durst stillen mußten. Zur Bedürfnisverrichtung stand ein offenes Faß bereit, das einen entsprechend unangenehmen Gestank verbreitete; es war nicht erlaubt, ein Fenster zum Lüften zu öffnen. Die Internierten erhielten pro Kopf und Tag 250 Gramm Brot und wöchentlich 1 Eßlöffel Marmelade".39
Die SPD, inzwischen nicht mehr an der Macht, forderte die Auflösung der Konzentrationslager, die sie selbst mit eingerichtet hatte. Als im Dezember 1921 wieder Severing (SPD) Innenminister wurde, setzte er diese Forderung natürlich nicht um, lediglich der betroffene Personenkreis (keine polnischen Deserteure) wurde begrenzt. Daß die beiden preußischen Abschiebelager dann im Dezember 1923 aufgelöst werden, hatte, ähnlich wie in Bayern, ausschließlich finanzielle Gründe.40 Ausgewiesene wurden in Preußen nach 1923 nur in Polizeihaft (als Abschiebehaft) genommen, wenn ihr freier Aufenthalt als "unmittelbare Gefahr" erschien.41
Es soll zum Schluß nicht unerwähnt bleiben, daß es in der Weimarer Republik weitere Abschiebegefängnisse z.B. in Kassel, Hamburg, in Frankfurt/Main, Frankfurt/Oder, Quedlinburg (Sachsen), Königsmoor, Eydtkuhnen (Ostpreußen) und im Ruhrgebiet gab, die jedoch bislang nicht weiter erforscht sind.42
Während also das bayerische Vorgehen am Anfang der Weimarer Republik Analogien zur Politik des Dritten Reichs erkennen ließ43, stand die AusländerInnenpolitik Preußens beispielhaft für die der BRD nach der Wiedervereinigung. Dies soll mit Hilfe der Entwicklung der Abschiebehaftpolitik kurz aufgezeigt werden.
Die AusländerInnenpolitik seit 1990 ist davon geprägt, daß a) sich der Staat zur Legitimierung seiner Politik der völkischen Massen zu bedienen weiß (rassistische Pogrome von Rostock etc.), gleichzeitig diese aber auch in Schach hält (Lichterketten, "Antifa-Sommer 2000"), b) der Willkür nicht Tür und Tor geöffnet wird, sondern in nicht mehr überschaubaren Gesetzen und Verordnungen die Unmenschlichkeit organisiert, c) radikale Kritik kaum zu vernehmen ist, da fast alle gesellschaftlichen Gruppen zu ihrer Zufriedenheit ins Abschiebesystem integriert sind44 - und die wenige Kritik ändert zwar u.U. etwas an der Form, aber nichts an der Sache selbst.
Seit 1990 gab es fast alljährliche Verschärfungen bei der Anordnung (im juristischen Sinne) und Vollzug (im organisatorischen Sinne) der Abschiebehaft. 1990 wurde der §57 ins neue Ausländergesetz aufgenommen. Darin wird die maximale Dauer der Abschiebehaft auf 18 Monate erhöht und der Passus eingefügt, daß Abschiebehaft anzuordnen ist, wenn der "begründete Verdacht besteht, daß er sich der Abschiebung entziehen will." 1992 werden in den §57 zwingende fünf, z.T. konkrete Haftgründe hineingeschrieben. 1997 wird die maximale Dauer der Sicherungshaft auf zwei Wochen erhöht und die Möglichkeit der Freilassung nach Asylerstantragsstellung abgeschaft. Parallel dazu kam es in den letzten 10 Jahren zu permanenten Verschärfungen der Ausweisungsbestimmungen. Eine noch deutlichere Sprache als die Gesetzesverschärfungen spricht allerdings der sprunghafte Anstieg der Anzahl der Abschiebehäftlinge: waren es 1992 zu einem bestimmten Stichtag 700, so sind es ein Jahr später schon 2.600. 1992 wird mit dem Bau der ersten bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten begonnen, die in den Folgejahren wie Pilze aus dem Boden schießen.45 Inzwischen ist das deutsche Abschiebehaft-Know How zum Exportschlager avanciert. Während die westeuropäische Länder im Zuge der "Harmonisierung des Asylrecht" in Europa sich dem deutschen Modell annäherten und Abschiebehaft in ihre Ausländergesetzgebung aufnahmen - wenn auch nicht in der Schärfe, wie das in der BRD der Fall ist -, wurden die osteuropäischen Länder direkten politischem und wirtschaftlichem Druck ausgesetzt, um die Rolle der Pufferzone für Kerneuropa zu spielen. Deutsche ExpertInnen und deutsches Geld waren maßgeblich beim Bau bei von Abschiebeknästen in Osteuropa beteiligt.46

Inspirierte die Ruhe im Kaisserreich die BRD bis 1989?

Das "Allgemeine Preußische Landrecht" von 1794 war der erste Vorläufer für das deutsche Ausländergesetz. In ihm hieß es: "Fremde Untertanen haben also bei dem Betriebe erlaubter Geschäfte in hiesigen Landen sich aller Rechte der Einwohner zu erfreuen, solange sie sich des Schutzes der Gesetze nicht unwürdig machen".47 Auffällig daran ist, daß es von Anfang an im AusländerInnenrecht um ökonomische Verwertbarkeit und angepaßtes Verhalten ging. Allerdings bestand damals, waren diese beiden Optionen erfüllt, noch die Möglichkeit ins deutsche Kollektiv integriert und mit gleichen Rechten ausgestattet zu werden. Seit wann Abschiebehaft vollzogen wird, ist nicht mehr genau zu ermitteln. Fest steht, daß AusländerInnen, die ausgewiesen werden sollten, schon vor 1920, der Errichtung des ersten Abschiebegefängnisses, auf Polizeiwachen oder Gefängnissen festgenommen und inhaftiert wurden. Es ist aber - gerade auch wegen der dünnen Quellenlage - davon auszugehen, daß diese frühen Formen der Abschiebehaft nicht in großem Umfang praktiziert wurden und oft nur von kurzer Dauer waren. Abschiebehaft war bis zu 1918/20 noch nicht ideologisch aufgeladen, sondern ein polizeiliches Mittel neben vielen anderen, was nicht exzessiv angewendet wurde.
Diese Situation ist mit der zwischen 1945 und 1990 vergleichbar. Trotz der juristischen Kontinuitäten wurde Abschiebehaft in der alten BRD kaum verhängt. Es gab keine eigenen Abschiebehaftanstalten und auch hier dürfte das Fehlen von Quellen Beleg dafür sein, daß Abschiebehaft nur in geringen Umfang praktiziert wurde. Wir gehen davon aus, daß Abschiebehaft fast nur gegen AusländerInnen, die vorher in U- oder Strafhaft saßen, verhängt wurde.
Juristisch schloß die BRD nach 1945 nicht etwa an der Gesetzgebung von vor 1933 an, sondern übernahm unverändert die Ausländerpolizeiverordnung von 1938. Bei der Übernahme 1951 beriefen sich die PolitikerInnen auf das formal-rechtliche korrekte Zustandekommen der Verordnung, die auch nicht vom nationalsozialistischen Geist durchzogen sei. Passagen wie "wichtige Belange des Reichs und der Volksgemeinschaft" seien in der modernen Zeit als "erhebliche Belange der BRD" zu interpretieren - denn der alte Wortlaut blieb ja erhalten. Daß dann 1965 ein neues Ausländergesetz verabschiedet wurde, hatte weniger mit der Einsicht zu tun, daß mit den faschistischen Kontinuitäten gebrochen werden müßte, sondern mehr mit der Tatsache, daß die alten Paragraphen verschärft werden mußten, da die nationalsozialistische Willkür, die die Freiräume der Gesetze voll auszuschöpfen wußte, einem demokratischem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht standen: "Es darf insoweit auch nicht verkannt werden, daß für eine straffe Handhabung der Ausländerpolizeiverordnung (von 1938) gewisse innere Bedenken bestanden, auch wenn sie nicht zum Ausdruck kamen. (...) Es bestand die Unsicherheit, ob die einzelnen Bestimmungen in der dort zitierten Form und mit diesem Inhalt unbedenklich durchgeführt werden konnten. Dieser innere Vorbehalt ist nun gegenstandslos geworden." (Günter Weißmann, Leiter der Berliner Ausländerbehörde und Kommentator des Ausländergesetzes)48
Für alle jene BeamtInnen, die also gewisse Skrupel hatten, weil nach der alten Verordnung ein Aufenthaltsverbot gegen die/den AusländerIn augesprochen werden konnte, die/der "im Reichsgebiet bettelt, als Landstreicher, als Zigeuner oder nach Zigeunerart umherzieht, der Gewerbsunzucht nachgeht oder sich als arbeitsscheu erweist", wurde im neuen Gesetz die schöne Formulierung gefunden, daß eine Ausweisung gerechtfertig ist, wer "bettelt, der Erwerbsunzucht nachgeht oder als Landstreicher oder Landfahrer umherzieht".49
Aus dem §7 Ausländerpolizeiverordnung wird §16 Ausländergesetz. Ergänzt wird der Satz: "Die Abschiebungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet und bis zur Gesamtdauer von einem Jahr verlängert werden." Außerdem wird die Unterscheidung zwischen Sicherungs- und Vorbereitungshaft eingeführt.

AG Weimar/Berlin
Dieser Text ist die Grundlage für ein Referat, welches auf dem bundesweiten Vernetzungstreffen der Abschiebehaftgruppen im April 2001 in Leipzig gehalten wurde.

Literatur:
Adler-Rudel, Salomon: Ostjuden in Deutschland 1880-1940, Tübingen: 1959
Alternative Liste (Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin): Das neue Ausländergesetz. Geschichte, Kommentare, Proteste. Berlin: 1990
Heid, Ludger: Maloche - nicht Mildtätigkeit. Ostjüdische Proletarier in Deutschland 1914-1923, Hildesheim/Zürich/New York: 1995
Maurer, Trude: Ostjuden in Deutschland 1918-1933, Hamburg: 1986
Walter, Dirk: Antisemitische Gewalt und Kriminalität. Judenfeindschaft in der Weimarer Republik, Bonn: 1999
Wippermann, Wolfgang: Wie die Zigeuner. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin: 1997
Wippermann, Wolfgang: Konzentrationslager. Geschichte, Nachgeschichte, Gedenken. Berlin: 1999

Fußnoten:

1Ein kurzer Überblick zur Geschichte der Abschiebehaft ist auf der Homepage der Abschiebehaftgruppe Leipzig zu finden: http://www.fluechtlingsrat-lpz.org/ashg/text/d3.htm. Die Quellenlage zu diesem Thema ist recht dünn. Literaturempfehlungen finden sich am Ende des Textes.
2Aufruf zit. nach: Adler-Rudel, S. 156f. - Kriege für Menschenrechte zu führen ist also keine Erfindung von Fischer.
3Erst ab 1922 gab es in den USA Einwanderungsbeschränkungen für Juden und Jüdinnen, die 1924 verschärft wurden. (Salomon, S. 112)
4Wippermann (1999), S. 24 f.
5Wippermann (1999), S. 26; etwas ausführlicher und vergleichend zur Politik gegenüber den Roma & Sinti in: Wippermann (1997), S. 123 ff.
6Heid, S. 193 ff.
7Heid, S. 212
8Soweit nicht anders erwähnt lehnen sich die folgenden Ausführungen an das Kapitel "Entdeckung der Ostjudenfrage in Bayern" (in: Walter, S. 52-79) an.
9zit. nach Walter, S. 65
10zit. nach: Der Bundesgrenzschutz und die deutsche Ostgrenze (http://www.nadir.org/nadir/archiv/Antirassismus/bgs_broschuere)
11zit. nach Walter, S. 55
12Dazu kam es allerdings erst 1921, da zu diesem Zeitpunkt die Kriegsgefangenen alle Haftplätze belegten.
13Dies ist u.a. daran zu erkennen, daß das Gefängnis mit 600 Plätzen ausgestattet, jedoch durchschnittlich mit nur 40 bis 100 Personen belegt war. Analogien bestehen zum Abschiebehaft-Boom Anfang der 90er, als z.B. in Nordrhein-Westfalen sechs Gefängnisse nur für Abschiebehäftlinge eingerichtet wurden, von denen inzwischen vier wegen Unterbelegung schließen mußten.
14Deutsche aus anderen Ländern, die juristisch genauso unter das bayerische Fremdenrecht fielen wie AusländerInnen und somit auch ausgewiesen werden konnten, wurden nicht inhaftiert, weil es als politisch nicht opportun erschien.
15siehe z.B. die Denkschrift zur "radikalen aber gerechten Lösung der Judenfrage", in: Greive: Geschichte des modernen Antisemitismus in Deutschland, Darmstadt: 1983, S. 111, aber auch: Walter, S. 111 ff.
16Alternative Liste, S. 9
17Eine komplette Übersicht der Entwicklung des Abschiebehaftparagraphen von 1938 bis 1998 findet sich in: Abschiebehaftgruppe Leipzig: Abschiebehaft in Sachsen, 1998 (http://www.fluechtlingsrat-lpz.org/aus/bro/br30.htm). Eine Gegenüberstellung aller Paragraphen zur Aufenthaltsgenehmigung, Ausweisung, Abschiebung etc. aus den Jahren 1938, 1965 und 1990 in: Alternative Liste, S. 2-7
18Gerhard Paul: Die Abschiebung des "Volksfeindes", jungle World vom 4.11.1998 (http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_98/45/27a.htm)
19zit. nach: Maurer, S. 417
20zit. nach: Jutta Ditfurth: Das waren die Grünen, Econ: 2000, S. 227. Beide Autoren waren 1968 im "revolutionären Kampf" aktiv, Daniel Cohn-Bendit war ab 1989 Dezernent für Multikulturelle Angelegenheiten in Frankfurt/Main.
21Zur Entstehungsgeschichte des Begriffes Konzentrationslager: Wippermann (1999), S. 10 ff. In Deutschland gehen die KZ's auf das deutsche Schutzhaftgesetz von 1848 zurück (heute: Unterbindungsgewahrsam): "zum Schutz der persönlichen Freiheit" konnten Personen, die keine Straftat begangen hatten, inhaftiert werden. Dies betraf vor allem KommunistInnen. (ebenda, S. 32 ff.)
22So sprach die Reichstagsfraktion der SPD 1923 von "mittelalterlichen Judenaustreibungen in Bayern" und forderte von der Reichsregierung eine Stellungnahme gegen die bayerische Politik als Grundlage für ein Verbleiben der SPD in der Großen Koalition. (Reiner Pommern: Die Ausweisung von "Ostjuden" aus Bayern 1923, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 34/1986, S. 311)
23Beispielhaft dafür die Überlegungen im preußischen Innenministerium, was gegen die Abschiebehaft sprechen könnte: a) z.B. daß oft ganze Familien in Abschiebehaft zu nehmen seien, damit die Angehörigen der Internierten nicht der Armenpflege zur Last fallen, was aber zur Überlastung der Lager führen würde. b) Die Überwachung durch die Reichswehr könnte ihren Ruf ruinieren c) Die antisemitische Rechte würden hetzen, daß "auf Kosten der Steuerzahler (...) die Ostjuden in bequemen Baracken untergebracht und verpflegt" würden. Dies heißt aber nicht, daß in Preußen antisemitische Motive nur eine geringe Rolle gespielt hätten. (Maurer, S 418 f.)
24Der Gegensatz zwischen Preußen und Bayern war natürlich nur von gradueller und nicht grundsätzlicher Art. Auch Preußen zeigte sich von seiner "irrationalen" Seite, wenn OstjüdInnen, die in die USA ausreisen wollten, inhaftiert und somit die freiwillige Ausreise verhindert wurde. (Maurer, S. 428)
25Diese Unterschiede werden nur von Walter herausgearbeitet (S. 77 ff.)
26Heid, S. 195
27zit nach: Heid, S. 201
28Heid, S. 202 ff.
29Wippermann (1999), S. 27
30Maurer, S. 422 f.
31siehe: Erlaß des Preußischen Ministers des Innern vom 1.11.1919, in: Adler Rudel, S. 156 ff.
32Maurer, S. 432
33zit. nach: Wippermann (1999), S. 28
34Adler-Rudel, S. 116
35Wippermann (1997), S. 130
36Zeitung "Poale Zion" vom 1.6.1921, zit. nach: Adler-Rudel, S. 117 f.
37Adler-Rudel, S. 118
38Heid, S. 219
39Heid, S. 206
40Heid, S. 209 ff.
41Maurer, S. 435
42Das Fehlen von entsprechenden Untersuchungen beklagt z.B. Walter (S. 274)
43Ohne behaupten zu wollen, daß es vergleichbar wäre oder Bayern die Geschichte ab 1933 vorweggenommen hätte. (siehe dazu z.B. Shulamit Volkov: Kontinuität und Diskontinuität im deutschen Antisemitismus 1878-1945, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 2/1985, S. 221-242)
44Die einen dürfen privat oder in ihren Bürgerwehren an der Grenze auf Flüchtlingsjagd gehen, andere Heime und Knäste betreiben (DRK, Security-Firmen), wiederum andere multikulturelle Feste organisieren und den wenigen GegnerInnen bleibt es vorbehalten, etwas Asylberatung in den Heimen zu leisten oder Trostpflaster in den Knästen zu verteilen, um letztendlich doch nur zuzusehen, wie abgeschoben wird.
45Geschichte der Abschiebehaft, siehe Fußnote 1. Die genaue Entwicklung der Abschiebehaft seit 1990 soll hier nicht weiter erörtert werden, da es dazu umfangreiche Literatur gibt (Suche z.B. unter http://www.nadir.org/dataspace nach Abschiebehaft).
46nähere Informationen dazu: "Andere Länder - andere Sitten". Abschiebehaft - ein deutscher Exportschlager (http://www.fluechtlingsrat-lpz.org/ashg/text/d1.htm). Detaillierter in den Studien der Forschungsgesellschaft für Flucht und Migration (FFM) Berlin (http://www.ffm-berlin.de)
47zit. nach: Alternative Liste, S. 8
48zit. nach: Alternative Liste, S. 11
49zit. nach: Alternative Liste, S. 6. 1990 wurde aus der Kann-Bestimmung eine Muß-Bestimmung und aus den Zigeunern werden Drogendealer, SozialhilfempfängerInnen, Obdachlose. Lediglich die Gewerbsunzucht überlebt aus dem "Zigeuner"-Abschnitt von 1938.

04.07.2001 www.abschiebehaft.de
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