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Abschiebehaft in Osteuropa

Abschiebegefängnisse in Polen und der Tschechischen Republik

Die Europäische Union macht die Vorgaben
Abschiebegefängnisse in Polen
Abschiebegefängnisse in der Tschechischen Republik
Die Tschechische Republik - Haupttransitland für Flüchtlinge?
Ausgestaltung von Abschiebehaft in Polen und Tschechien
Zusammenfassung


Die OrganisatorInnen der Arbeitstagung sind an die FFM mit der Bitte herangetreten, einen Diskussionsbeitrag zum Thema „Abschiebegefängnissen in Osteuropa“ zu liefern.
Ich werde mich in diesem Beitrag auf die Situation in Polen und der Tschechischen Republik beschränken. Der Grund hierfür ist einfach: Die FFM hat zur Situation in Polen und Tschechien selbst recherchiert und Material zusammengetragen. Dagegen liegen über die Situation in anderen Zentral- und Osteuropäischen Ländern - nach unserem Wissenstand - nur sehr wenige kritische Analysen vor. Hier ist förmlich von Leerstellen zu sprechen, die um so bedenklicher erscheinen, als davon ausgegangen werden muss, dass insbesondere die Länder, die zur ersten Runde der Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU) gehören, unter immensem Druck stehen, neben einer staatlichen Flüchtlingsverwaltung, auch ein repressives System der Ab- und Durchschiebung zu etablieren, innerhalb dessen die Inhaftierung von Flüchtlingen und MigrantInnen einen festen Bestandteil bildet.

Die Europäische Union macht die Vorgaben

Mit dem In-Krafttreten des Amsterdamer Vertrages ist der Schengener-Aquis zur Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der EU geworden. Dazu kommt, dass eine gesamteuropäische Strategie zur Verhinderung von Flucht und Migration durch die Diskussion um das Strategiepapier der österreichischen EU-Präsidentschaft zur Migrationspolitik vom Juni 1998 an Konturen gewonnen und durch den Sondergipfel in Tampere 1999 eine deutliche politische Aufwertung erfahren hat. Damit rücken Migrations- und Flüchtlingspolitik stärker als bisher ins Zentrum bei der Beurteilung von Staaten betreffend ihrer „Tauglichkeit“ für eine EU-Mitgliedschaft.
Mit Hochdruck ist daher in den letzten beiden Jahren in der Tschechischen Republik und in Polen an einer Anpassung an die Vorgaben der EU gearbeitet worden.
Auf Grund der gemeinsamen Grenze mit Polen und Tschechien kommt der Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Die zwischen Deutschland und Polen (1994) sowie Deutschland und Tschechien (1995) abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen bilden die wohl wichtigste Grundlage für den Prozess der Einpassung der angrenzenden zentraleuropäischen Länder an das westeuropäische Abschottungskonzept. Als Gegenstück zur Konzeption der sicheren Drittstaaten bildeten sie, im Zusammenhang mit der Einschränkung des Asylgesetztes, für Deutschland die formale Basis für eine ”geregelten” Rückschiebung von MigrantInnen und Flüchtlingen.
Gleichzeitig waren diese Abkommen dazu geeignet direkt in die Formierung der sich entwickelnden Migrations- und Flüchtlingspolitik einzugreifen, da sie mit sogenannten Kompensationszahlungen verknüpft wurden. So erhielt die polnische Regierung einen Betrag von 120 Millionen DM und die tschechische Regierung einen Betrag von 60 Millionen DM. In entsprechenden Zusatzverträgen wurde festgelegt, dass diese Gelder, neben dem Aufbau einer staatlichen Flüchtlingsverwaltung, vor allem für die Verbesserung der technischen Ausrüstungen der Polizeien und Grenzschutzeinheiten verwandt werden sollten. Dazu zählt auch - und dies galt explizit – die Bereitstellung und der Ausbau von Abschiebehafteinrichtungen.

Abschiebegefängnisse in Polen

In der ersten Hälfte der 90er Jahre hatten Flüchtlinge und MigrantInnen, die auf dem Weg nach Westeuropa waren, innerhalb Polens nur selten Probleme. Auch längere Aufenthalt, meistens in der Umgebung Warschaus, waren durchaus möglich, ohne permanent der Gefahr ausgesetzt zu sein, kontrolliert und in Haft genommen zu werden. Das größte Problem stellte damals die Überwindung der Grenzen dar. Insbesondere die ukrainisch-polnische Grenze und die von Deutschland seit Beginn der 90er Jahre hochgerüstete polnisch-deutsche Grenze, waren die gefährlichsten Orte für Flüchtlinge und MigrantInnen ohne Papiere.
Dies änderte sich 1996/97. Neben dem schrittweisen Ausbau der Grenzkontrollen begannen die polnischen Behörden vermehrt Flüchtlingen und MigrantInnen, die sich offensichtlich auf dem Weg in die westeuropäischen Staaten kurzfristig innerhalb des Landes aufhielten, in Haft zu nehmen.
Inzwischen verfügen die polnische Polizei und der Grenzschutz über mindestens 25 Abschiebehafteinrichtungen, die über das ganze Land verteilt sind. Die meisten sind in den Hauptgebäuden der Wojwodschaftspolizeien zu finden. Neben kleineren Einrichtungen, mit 20 bis 30 Plätzen, befindet sich in der Nähe des Warschauer Flughafens das vom polnischen Grenzschutz zentral verwaltete Lager Lesznowola.
Das sogenannte „Bewachte Camp“ Lesznowola, befindet sich ca. 60 Kilometer südlich von Warschau, in der Nähe der Stadt Grójec. Auf dem ca. zwei Hektar großen Gelände stehen zwei renovierte ehemalige Kasernengebäude, in denen zur Zeit ca. 200 Personen untergebracht werden können. Sowohl das Eingangstor als auch die Rückseite des Geländes, das mit einem ca. drei Meter hohen Zaun umgeben ist, werden permanent bewacht. Das „Bewachte Camp“ Lesznowola gilt als eine Abschiebehaft der weicheren Form. In der Realität bedeutet dies, dass dort auch schwangere Frauen und stillende Mütter sowie Kinder in Begleitung ihrer Eltern festgehalten werden. Das Gefängnisregime wird nach Häftlingsaussagen sehr restriktiv gehandhabt. Zwar haben die Gefangenen innerhalb der Gebäude Umschluss, sie dürfen jedoch nur für eine Stunde pro Tag auf den Hof. Dies stellt vor allem für Familien mit Kindern ein großes Problem dar.
Insgesamt verfügen die polnische Polizei und der Grenzschutz damit über 400 bis 500 Abschiebeplätze. Die Dauer der Abschiebehaft beträgt nach dem neuen, seit Anfang 1998 gültigen Ausländergesetz maximal 90 Tage.
Ähnlich wie in der Tschechischen Republik finden sich auch in den polnischen Abschiebegefängnissen viele Flüchtlinge und MigrantInnen, die zuvor vom deutschen Grenzschutz nach Polen zurückgeschoben wurden. Obwohl es dazu keine systematische Erhebung gibt, vermuten wir auf Grund vieler Gespräche, die wir mit Flüchtlingen und BehördenvertreterInnen geführt haben, dass insbesondere diejenigen, die zum zweiten oder dritten Mal aus Deutschland nach Polen zurückgeschoben werden, in Abschiebehaft genommen werden. Nach Auskunft des polnischen Grenzschutzes steigen seit 1997 auch die Anzahl der von Polen abgeschobenen Menschen auf jährlich ca. 7.000 Personen an. Seit 1998 werden auch vermehrt Abschiebungen per Flugzeug in weiter entfernte Herkunftsländer durchgeführt.

Abschiebegefängnisse in der Tschechische Republik

In der Tschechischen Republik wurde das erste Abschiebegfängnis im November 1998 eröffnet. Tschechische RegierungsvertreterInnen sprechen offen von einem immensen Druck, dem sie hinsichtlich der Eröffnung von Abschiebehafteinrichtungen insbesondere von der deutschen Seite ausgesetzt sind. Die Tschechische Republik gilt seit 1997/98 als Haupttransitland für Flüchtlinge auf dem Weg nach Deutschland. Der Druck seitens der deutschen Regierung war denn auch der Grund dafür, dass das erste tschechische Abschiebegefängnis in der Nähe der deutschen Grenze eröffnet wurde. Diese Einrichtung war zu Beginn ausschließlich für MigrantInnen und Flüchtlinge vorgesehen, die zuvor vom deutschen Bundesgrenzschutz (BGS) zurückgeschoben worden waren.
Im Januar 2000 trat in Tschechien ein neues Ausländergesetz in Kraft, das u.a. die Form der Abschiebehaft regelt und die Dauer der Inhaftierung auf 180 Tagen ausweitet. Allerdings wurden mit dem neuen AuslG auch die generellen Aufenthaltsbestimmungen verschärft, was insbesondere für ArbeitsmigrantInnen aus anderen osteuropäischen Ländern zu großen Schwierigkeiten führt. Dies wird u.a. auch daran deutlich, dass seit in Kraft treten des Gesetzes vermehrt auch osteuropäische StaatsbürgerInnen in Abschiebehaft genommen werden.
In Balkova, dem ersten Abschiebegfängnis der Tschechischen Republik, wird unterschieden zwischen einem offenen und einem geschlossenen Haftregime. Das offene Regime zeichnet sich dadurch aus, dass die Gefangenen am Tage Umschluss haben. Nach Angaben der Gefängnisleitung werden hier Frauen und/oder Familien untergebracht. Das geschlossenen Regime bedeutet mindestens 23 Stunden Einschluss in Zellen mit bis zu vier Gefangenen. Hier werden nach Angaben der Gefängnisleitung vor allem allein reisende Männer interniert, die versucht haben die Grenze schon mehrere Male heimlich zu übertreten.
In Balkova gibt es keine DolmetscherInnen, keine SeelsorgerInnen, keine anwaltliche Vertretung. Die Häftlinge haben keine Möglichkeit zu telefonieren oder Anrufe zu erhalten. Sie sind damit von der Außenwelt praktisch abgeschnitten. Von allen ehemaligen Häftlingen werden die hygienischen Bedingungen als unakzeptabel beschrieben. Das Gefängnispersonal zeichnet sich durch einen aggressive Umgangston und willkürliches Verhalten aus. Verschiedentlich wurde auch von Schlägen berichtet. Mehrere ehemalige Häftlinge berichteten von Hungerstreikaktionen und Selbstmordversuchen. Größte Besorgnis löste bei dem FFM-Team die mehrwöchige Internierung von Familien mit Kindern in Balkova aus.
Im Dreiländereck von Tschechien, Österreich und der Slowakei wurde im Oktober 2000 das zweite Abschiebegefängnis eröffnet. Nach Angaben der zuständigen Grenzpolizei liegt die Einrichtung in dem grenznahen Ort Postorno und bietet Platz für 150 Abschiebehäftlinge. Uns ist nicht bekannt, dass dieses Gefängnis bisher von einer regierungsunabhängigen Organisation besucht worden wäre. Ein weiteres Gefängnis soll in Kürze in Prag sowie an der polnischen und an der slowakischen Grenze eröffnet werden.

Die Tschechische Republik - Haupttransitland für Flüchtlinge?

Ich habe oben schon auf den zunehmenden politischen Druck hingewiesen, dem die Tschechische Republik von Seiten der EU, und hier speziell von Deutschland, ausgesetzt ist, das Land gegenüber TransitmigrantInnen verstärkt abzuschotten. Galt noch bis Mitte der 90er Jahre Polen als das Haupttransitland, so scheint sich die Situation ab 1997 geändert zu haben. Die tschechische Fremden- und Grenzpolizei gab für 1998 an, sie habe an allen Grenzen rund 44.000 Menschen wegen illegaler Ein- und Ausreise festgenommen. Dies sei deutlich mehr als im Jahr 1997, als insgesamt 32.000 Menschen festgenommen wurden. Diese Zahlen scheinen die Einschätzung zu untermauern, dass immer mehr MigrantInnen versuchen, über die tschechische Republik in die Länder der EU zu gelangen.
Auch die vom BGS veröffentlichten Zahlen über Festnahmen von heimlichen GrenzgängerInnen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet scheinen dies zu bestätigen. So stiegen die entsprechenden Angaben von 10.805 (1996) Festgenommenen auf 19.203 (1998). Die Vergleichzahlen im deutsch-polnischen Grenzgebiet fielen im gleichen Zeitraum von 11.171 (1996) auf 4.847 (1998).
Ob die vom BGS veröffentlichten erhöhten „Aufgriffszahlen“ heimlicher GrenzgängerInnen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet Ausdruck einer Zunahme der Transitmigration über die Tschechische Republik sind oder – was auch angenommen werden kann – einer Verdichtung der Grenzüberwachung seitens des BGS geschuldet ist, lässt sich so ohne weiteres nicht sagen. Zumindest ist bekannt, dass der BGS seit 1998 den sächsisch-tschechischen Grenzabschnitt vermehrt überwachte und sich dabei von Hundertschaften der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützen lässt. Dass mit einem derartigen Aufwand eine Erhöhung von Aufgriffen heimlicher GrenzgängerInnen zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Das gleiche Argument kann für die erhöhten Aufgriffszahlen des tschechischen Grenzschutzes angeführt werden
Die von den deutschen und tschechischen Behörden veröffentlichten Statistiken alleine können kein eindeutiges Bild ergeben. Interpretationen, die auf Grund dieser Zahlen eine klare Zunahme der Transitmigration durch die Tschechische Republik in die Staaten der EU ableiten, sind daher mit Vorsicht zu genießen, da sie in vielen Fällen politisch motiviert sein dürften.
Aus zwei Gründen ist jedoch – mit gegebener Vorsicht – zu vermuten, dass 1998/99 tendenziell mehr Flüchtlinge und MigrantInnen versucht haben, heimlich über die tschechisch-deutsche Grenze einzureisen.
Erstens dürfte die Situation im Kosovo, die sich in der zweiten Jahreshälfte 1998 zugespitzt hat, zu einer Zunahme von Kosovo-Flüchtlingen geführt haben, die über Ungarn und die Slowakei in die Tschechische Republik gelangten.
Zweitens ist zu vermuten, dass auf Grund der Verschärfung der Kontrollen seitens der polnischen Behörden an den Ostgrenzen Polens sowie im Landesinneren und der – wie oben gezeigt – schon frühen Inbetriebnahme eines Systems von Abschiebegefängnissen, eine Verschiebung von Fluchtrouten hin zur Tschechischen Republik stattgefunden hat.

Ausgestaltung von Abschiebehaft in Polen und Tschechien:

Verallgemeinernd kann festgestellt werden: Abschiebehaft in Polen und Tschechien findet unter Ausschluss einer kritischen Öffentlichkeit statt. Weder gibt es SeelsorgerInnen noch Rechtsbeistände oder politische Gruppen, die eine soziale Unterstützung organisieren.
Die in den Ländern tätigen Nichtregierungsorganisationen kümmern sich in der Regel wenig bzw. gar nicht um das Schicksal von Abschiebehäftlingen. Lediglich die Caritas übernimmt in beiden Ländern eine materielle Grundversorgung. In einigen wenigen uns bekannten Fällen, kümmerten sich Vertreter des UNHCR um Abschiebehäftlinge.
Diese fehlende Öffentlichkeit führt grundsätzlich dazu, dass es eine große Anzahl von Fällen geben dürfte, in denen Abschiebehäftlinge selbst die wenigen Rechte, die sie haben, nicht durchsetzten können.
Dies betrifft v.a. den Zugang zum Asylverfahren: In beiden Ländern gilt, dass das Stellen eines Asylantrages zur Haftentlassung führen sollte. Wir haben auf unseren Recherchefahrten sowohl in Polen als auch in Tschechien immer wieder auf Fälle hingewiesen, in denen Flüchtlingen in Abschiebehaft der Zugang zum Asylverfahren verwehrt wurde oder sie im Unklaren gelassen wurden, ob sie nun ein Asylantrag stellen können oder nicht.

Zusammenfassung:

In Polen scheint sich seit 1997/8 ein Abschiebesystem entwickelt zu haben. Dieses besteht aus einer Vielzahl von Gefängnissen, die im ganzen Land verteilt sind, aus Straßenkontrollen, Grenzkontrollen und aktiven Abschiebungen. Auf Druck der EU und insbesondere Deutschlands hat die Tschechische Republik inzwischen ihren Repressionsapparat ausgebaut, die ersten zwei Abschiebegefängnisse wurden inzwischen eröffent. Allerdings scheint nach wie vor ein Durchkommen durch Tschechien noch einfacher zu bewerkstelligen zu sein als ein Durchkommen durch Polen.

Dominique John
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM)

Weitere Studien zum Thema finden sich unter:
http://www.ffm-berlin.de

04.07.2001 www.abschiebehaft.de
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