Abschiebehaft in Osteuropa
Abschiebegefängnisse in Polen und der Tschechischen Republik
Die Europäische Union macht die Vorgaben
Abschiebegefängnisse in Polen
Abschiebegefängnisse in der Tschechischen Republik
Die Tschechische Republik - Haupttransitland für Flüchtlinge?
Ausgestaltung von Abschiebehaft in Polen und Tschechien
Zusammenfassung
Die OrganisatorInnen der Arbeitstagung sind an die FFM mit der Bitte
herangetreten, einen Diskussionsbeitrag zum Thema
Abschiebegefängnissen in Osteuropa zu liefern.
Ich werde mich in diesem Beitrag auf die Situation in Polen und der
Tschechischen Republik beschränken. Der Grund hierfür ist einfach:
Die FFM hat zur Situation in Polen und Tschechien selbst recherchiert und
Material zusammengetragen. Dagegen liegen über die Situation in anderen
Zentral- und Osteuropäischen Ländern - nach unserem Wissenstand - nur
sehr wenige kritische Analysen vor. Hier ist förmlich von Leerstellen zu
sprechen, die um so bedenklicher erscheinen, als davon ausgegangen werden muss,
dass insbesondere die Länder, die zur ersten Runde der Beitrittskandidaten
der Europäischen Union (EU) gehören, unter immensem Druck stehen,
neben einer staatlichen Flüchtlingsverwaltung, auch ein repressives System
der Ab- und Durchschiebung zu etablieren, innerhalb dessen die Inhaftierung von
Flüchtlingen und MigrantInnen einen festen Bestandteil bildet.
Die Europäische Union macht die Vorgaben
Mit dem In-Krafttreten des Amsterdamer Vertrages ist der Schengener-Aquis zur
Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der EU geworden. Dazu kommt, dass eine
gesamteuropäische Strategie zur Verhinderung von Flucht und Migration
durch die Diskussion um das Strategiepapier der österreichischen
EU-Präsidentschaft zur Migrationspolitik vom Juni 1998 an Konturen
gewonnen und durch den Sondergipfel in Tampere 1999 eine deutliche politische
Aufwertung erfahren hat. Damit rücken Migrations- und
Flüchtlingspolitik stärker als bisher ins Zentrum bei der Beurteilung
von Staaten betreffend ihrer Tauglichkeit für eine
EU-Mitgliedschaft.
Mit Hochdruck ist daher in den letzten beiden Jahren in der Tschechischen
Republik und in Polen an einer Anpassung an die Vorgaben der EU gearbeitet
worden.
Auf Grund der gemeinsamen Grenze mit Polen und Tschechien kommt der
Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.
Die zwischen Deutschland und Polen (1994) sowie Deutschland und Tschechien
(1995) abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen bilden die wohl
wichtigste Grundlage für den Prozess der Einpassung der angrenzenden
zentraleuropäischen Länder an das westeuropäische
Abschottungskonzept. Als Gegenstück zur Konzeption der sicheren
Drittstaaten bildeten sie, im Zusammenhang mit der Einschränkung des
Asylgesetztes, für Deutschland die formale Basis für eine
geregelten Rückschiebung von MigrantInnen und
Flüchtlingen.
Gleichzeitig waren diese Abkommen dazu geeignet direkt in die Formierung der
sich entwickelnden Migrations- und Flüchtlingspolitik einzugreifen, da sie
mit sogenannten Kompensationszahlungen verknüpft wurden. So erhielt die
polnische Regierung einen Betrag von 120 Millionen DM und die tschechische
Regierung einen Betrag von 60 Millionen DM. In entsprechenden
Zusatzverträgen wurde festgelegt, dass diese Gelder, neben dem Aufbau
einer staatlichen Flüchtlingsverwaltung, vor allem für die
Verbesserung der technischen Ausrüstungen der Polizeien und
Grenzschutzeinheiten verwandt werden sollten. Dazu zählt auch - und dies
galt explizit die Bereitstellung und der Ausbau von
Abschiebehafteinrichtungen.
Abschiebegefängnisse in Polen
In der ersten Hälfte der 90er Jahre hatten Flüchtlinge und
MigrantInnen, die auf dem Weg nach Westeuropa waren, innerhalb Polens nur
selten Probleme. Auch längere Aufenthalt, meistens in der Umgebung
Warschaus, waren durchaus möglich, ohne permanent der Gefahr ausgesetzt zu
sein, kontrolliert und in Haft genommen zu werden. Das größte
Problem stellte damals die Überwindung der Grenzen dar. Insbesondere die
ukrainisch-polnische Grenze und die von Deutschland seit Beginn der 90er Jahre
hochgerüstete polnisch-deutsche Grenze, waren die gefährlichsten Orte
für Flüchtlinge und MigrantInnen ohne Papiere.
Dies änderte sich 1996/97. Neben dem schrittweisen Ausbau der
Grenzkontrollen begannen die polnischen Behörden vermehrt
Flüchtlingen und MigrantInnen, die sich offensichtlich auf dem Weg in die
westeuropäischen Staaten kurzfristig innerhalb des Landes aufhielten, in
Haft zu nehmen.
Inzwischen verfügen die polnische Polizei und der Grenzschutz über
mindestens 25 Abschiebehafteinrichtungen, die über das ganze Land verteilt
sind. Die meisten sind in den Hauptgebäuden der Wojwodschaftspolizeien zu
finden. Neben kleineren Einrichtungen, mit 20 bis 30 Plätzen, befindet
sich in der Nähe des Warschauer Flughafens das vom polnischen Grenzschutz
zentral verwaltete Lager Lesznowola.
Das sogenannte Bewachte Camp Lesznowola, befindet sich ca. 60
Kilometer südlich von Warschau, in der Nähe der Stadt Grójec.
Auf dem ca. zwei Hektar großen Gelände stehen zwei renovierte
ehemalige Kasernengebäude, in denen zur Zeit ca. 200 Personen
untergebracht werden können. Sowohl das Eingangstor als auch die
Rückseite des Geländes, das mit einem ca. drei Meter hohen Zaun
umgeben ist, werden permanent bewacht. Das Bewachte Camp Lesznowola
gilt als eine Abschiebehaft der weicheren Form. In der Realität bedeutet
dies, dass dort auch schwangere Frauen und stillende Mütter sowie Kinder
in Begleitung ihrer Eltern festgehalten werden. Das Gefängnisregime wird
nach Häftlingsaussagen sehr restriktiv gehandhabt. Zwar haben die
Gefangenen innerhalb der Gebäude Umschluss, sie dürfen jedoch nur
für eine Stunde pro Tag auf den Hof. Dies stellt vor allem für
Familien mit Kindern ein großes Problem dar.
Insgesamt verfügen die polnische Polizei und der Grenzschutz damit
über 400 bis 500 Abschiebeplätze. Die Dauer der Abschiebehaft
beträgt nach dem neuen, seit Anfang 1998 gültigen
Ausländergesetz maximal 90 Tage.
Ähnlich wie in der Tschechischen Republik finden sich auch in den
polnischen Abschiebegefängnissen viele Flüchtlinge und MigrantInnen,
die zuvor vom deutschen Grenzschutz nach Polen zurückgeschoben wurden.
Obwohl es dazu keine systematische Erhebung gibt, vermuten wir auf Grund vieler
Gespräche, die wir mit Flüchtlingen und BehördenvertreterInnen
geführt haben, dass insbesondere diejenigen, die zum zweiten oder dritten
Mal aus Deutschland nach Polen zurückgeschoben werden, in Abschiebehaft
genommen werden. Nach Auskunft des polnischen Grenzschutzes steigen seit 1997
auch die Anzahl der von Polen abgeschobenen Menschen auf jährlich ca.
7.000 Personen an. Seit 1998 werden auch vermehrt Abschiebungen per Flugzeug in
weiter entfernte Herkunftsländer durchgeführt.
Abschiebegefängnisse in der Tschechische Republik
In der Tschechischen Republik wurde das erste Abschiebegfängnis im
November 1998 eröffnet. Tschechische RegierungsvertreterInnen sprechen
offen von einem immensen Druck, dem sie hinsichtlich der Eröffnung von
Abschiebehafteinrichtungen insbesondere von der deutschen Seite ausgesetzt
sind. Die Tschechische Republik gilt seit 1997/98 als Haupttransitland für
Flüchtlinge auf dem Weg nach Deutschland. Der Druck seitens der deutschen
Regierung war denn auch der Grund dafür, dass das erste tschechische
Abschiebegefängnis in der Nähe der deutschen Grenze eröffnet
wurde. Diese Einrichtung war zu Beginn ausschließlich für
MigrantInnen und Flüchtlinge vorgesehen, die zuvor vom deutschen
Bundesgrenzschutz (BGS) zurückgeschoben worden waren.
Im Januar 2000 trat in Tschechien ein neues Ausländergesetz in Kraft, das
u.a. die Form der Abschiebehaft regelt und die Dauer der Inhaftierung auf 180
Tagen ausweitet. Allerdings wurden mit dem neuen AuslG auch die generellen
Aufenthaltsbestimmungen verschärft, was insbesondere für
ArbeitsmigrantInnen aus anderen osteuropäischen Ländern zu
großen Schwierigkeiten führt. Dies wird u.a. auch daran deutlich,
dass seit in Kraft treten des Gesetzes vermehrt auch osteuropäische
StaatsbürgerInnen in Abschiebehaft genommen werden.
In Balkova, dem ersten Abschiebegfängnis der Tschechischen Republik, wird
unterschieden zwischen einem offenen und einem geschlossenen Haftregime. Das
offene Regime zeichnet sich dadurch aus, dass die Gefangenen am Tage Umschluss
haben. Nach Angaben der Gefängnisleitung werden hier Frauen und/oder
Familien untergebracht. Das geschlossenen Regime bedeutet mindestens 23 Stunden
Einschluss in Zellen mit bis zu vier Gefangenen. Hier werden nach Angaben der
Gefängnisleitung vor allem allein reisende Männer interniert, die
versucht haben die Grenze schon mehrere Male heimlich zu übertreten.
In Balkova gibt es keine DolmetscherInnen, keine SeelsorgerInnen, keine
anwaltliche Vertretung. Die Häftlinge haben keine Möglichkeit zu
telefonieren oder Anrufe zu erhalten. Sie sind damit von der Außenwelt
praktisch abgeschnitten. Von allen ehemaligen Häftlingen werden die
hygienischen Bedingungen als unakzeptabel beschrieben. Das
Gefängnispersonal zeichnet sich durch einen aggressive Umgangston und
willkürliches Verhalten aus. Verschiedentlich wurde auch von Schlägen
berichtet. Mehrere ehemalige Häftlinge berichteten von
Hungerstreikaktionen und Selbstmordversuchen. Größte Besorgnis
löste bei dem FFM-Team die mehrwöchige Internierung von Familien mit
Kindern in Balkova aus.
Im Dreiländereck von Tschechien, Österreich und der Slowakei wurde im
Oktober 2000 das zweite Abschiebegefängnis eröffnet. Nach Angaben der
zuständigen Grenzpolizei liegt die Einrichtung in dem grenznahen Ort
Postorno und bietet Platz für 150 Abschiebehäftlinge. Uns ist nicht
bekannt, dass dieses Gefängnis bisher von einer
regierungsunabhängigen Organisation besucht worden wäre. Ein weiteres
Gefängnis soll in Kürze in Prag sowie an der polnischen und an der
slowakischen Grenze eröffnet werden.
Die Tschechische Republik - Haupttransitland für
Flüchtlinge?
Ich habe oben schon auf den zunehmenden politischen Druck hingewiesen, dem die
Tschechische Republik von Seiten der EU, und hier speziell von Deutschland,
ausgesetzt ist, das Land gegenüber TransitmigrantInnen verstärkt
abzuschotten. Galt noch bis Mitte der 90er Jahre Polen als das
Haupttransitland, so scheint sich die Situation ab 1997 geändert zu haben.
Die tschechische Fremden- und Grenzpolizei gab für 1998 an, sie habe an
allen Grenzen rund 44.000 Menschen wegen illegaler Ein- und Ausreise
festgenommen. Dies sei deutlich mehr als im Jahr 1997, als insgesamt 32.000
Menschen festgenommen wurden. Diese Zahlen scheinen die Einschätzung zu
untermauern, dass immer mehr MigrantInnen versuchen, über die tschechische
Republik in die Länder der EU zu gelangen.
Auch die vom BGS veröffentlichten Zahlen über Festnahmen von
heimlichen GrenzgängerInnen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet scheinen
dies zu bestätigen. So stiegen die entsprechenden Angaben von 10.805
(1996) Festgenommenen auf 19.203 (1998). Die Vergleichzahlen im
deutsch-polnischen Grenzgebiet fielen im gleichen Zeitraum von 11.171 (1996)
auf 4.847 (1998).
Ob die vom BGS veröffentlichten erhöhten Aufgriffszahlen
heimlicher GrenzgängerInnen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet Ausdruck
einer Zunahme der Transitmigration über die Tschechische Republik sind
oder was auch angenommen werden kann einer Verdichtung der
Grenzüberwachung seitens des BGS geschuldet ist, lässt sich so ohne
weiteres nicht sagen. Zumindest ist bekannt, dass der BGS seit 1998 den
sächsisch-tschechischen Grenzabschnitt vermehrt überwachte und sich
dabei von Hundertschaften der sächsischen Bereitschaftspolizei
unterstützen lässt. Dass mit einem derartigen Aufwand eine
Erhöhung von Aufgriffen heimlicher GrenzgängerInnen zu rechnen ist,
liegt auf der Hand. Das gleiche Argument kann für die erhöhten
Aufgriffszahlen des tschechischen Grenzschutzes angeführt werden
Die von den deutschen und tschechischen Behörden veröffentlichten
Statistiken alleine können kein eindeutiges Bild ergeben.
Interpretationen, die auf Grund dieser Zahlen eine klare Zunahme der
Transitmigration durch die Tschechische Republik in die Staaten der EU
ableiten, sind daher mit Vorsicht zu genießen, da sie in vielen
Fällen politisch motiviert sein dürften.
Aus zwei Gründen ist jedoch mit gegebener Vorsicht zu
vermuten, dass 1998/99 tendenziell mehr Flüchtlinge und MigrantInnen
versucht haben, heimlich über die tschechisch-deutsche Grenze
einzureisen.
Erstens dürfte die Situation im Kosovo, die sich in der zweiten
Jahreshälfte 1998 zugespitzt hat, zu einer Zunahme von
Kosovo-Flüchtlingen geführt haben, die über Ungarn und die
Slowakei in die Tschechische Republik gelangten.
Zweitens ist zu vermuten, dass auf Grund der Verschärfung der Kontrollen
seitens der polnischen Behörden an den Ostgrenzen Polens sowie im
Landesinneren und der wie oben gezeigt schon frühen
Inbetriebnahme eines Systems von Abschiebegefängnissen, eine Verschiebung
von Fluchtrouten hin zur Tschechischen Republik stattgefunden hat.
Ausgestaltung von Abschiebehaft in Polen und Tschechien:
Verallgemeinernd kann festgestellt werden: Abschiebehaft in Polen und
Tschechien findet unter Ausschluss einer kritischen Öffentlichkeit statt.
Weder gibt es SeelsorgerInnen noch Rechtsbeistände oder politische
Gruppen, die eine soziale Unterstützung organisieren.
Die in den Ländern tätigen Nichtregierungsorganisationen kümmern
sich in der Regel wenig bzw. gar nicht um das Schicksal von
Abschiebehäftlingen. Lediglich die Caritas übernimmt in beiden
Ländern eine materielle Grundversorgung. In einigen wenigen uns bekannten
Fällen, kümmerten sich Vertreter des UNHCR um
Abschiebehäftlinge.
Diese fehlende Öffentlichkeit führt grundsätzlich dazu, dass es
eine große Anzahl von Fällen geben dürfte, in denen
Abschiebehäftlinge selbst die wenigen Rechte, die sie haben, nicht
durchsetzten können.
Dies betrifft v.a. den Zugang zum Asylverfahren: In beiden Ländern gilt,
dass das Stellen eines Asylantrages zur Haftentlassung führen sollte. Wir
haben auf unseren Recherchefahrten sowohl in Polen als auch in Tschechien immer
wieder auf Fälle hingewiesen, in denen Flüchtlingen in Abschiebehaft
der Zugang zum Asylverfahren verwehrt wurde oder sie im Unklaren gelassen
wurden, ob sie nun ein Asylantrag stellen können oder nicht.
Zusammenfassung:
In Polen scheint sich seit 1997/8 ein Abschiebesystem entwickelt zu haben.
Dieses besteht aus einer Vielzahl von Gefängnissen, die im ganzen Land
verteilt sind, aus Straßenkontrollen, Grenzkontrollen und aktiven
Abschiebungen. Auf Druck der EU und insbesondere Deutschlands hat die
Tschechische Republik inzwischen ihren Repressionsapparat ausgebaut, die ersten
zwei Abschiebegefängnisse wurden inzwischen eröffent. Allerdings
scheint nach wie vor ein Durchkommen durch Tschechien noch einfacher zu
bewerkstelligen zu sein als ein Durchkommen durch Polen.
Dominique John
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM)
Weitere Studien zum Thema finden sich unter:
http://www.ffm-berlin.de
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