Zusammenfassung der AG-Ergebnisse & Plenums-Diskussionen
AG "Juristische Fragen"
AG Vernetzung
AG Öffentlichkeits- und Pressarbeit
AG Politischer Anspruch
Abschlußdiskussion
Das Treffen begann am Samstag morgen mit einer ausführlichen
Vorstellungsrunde aller Gruppen und Personen, die nach Leipzig gekommen waren
und die sich mit Abschiebehaft beschäftigen und/oder
Abschiebehäftlinge betreuen. Während dieser ersten Vorstellung
zeigten sich einmal mehr die enormen Unterschiede bei den Haftbedingungen in
den einzelnen Anstalten bzw. Bundesländern ebenso wie die sehr stark
verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten für UnterstützerInnengruppen
der Häftlinge. Die Selbstdarstellungen der einzelnen Gruppen finden sich,
soweit sie uns zur Verfügung standen, in diesem Reader.
Die inhaltliche Debatte fand dann im wesentlichen in den vier Arbeitsgruppen
statt. Sie soll im folgenden kurz zusammengefaßt werden, wobei es sich
klar um einige Eckpunkte der zum Teil stark kontroversen Diskussion, nicht aber
um etwaige auf einem Konsens beruhende Beschlüsse handelt.
AG Juristische Fragen (Moderation: RA Hubert Heinhold, Pro
Asyl)
Die TeilnehmerInnen dieser AG stellten fest, daß sich eine
Klärung juristischer Detailfragen in dieser Runde erübrigte, da alle
aus der praktischen Arbeit hinreichend damit vertraut waren. So betraf die
Diskussion in erster Linie die konkreten Zustände in den Haftanstalten.
Dabei wurden insbesondere die vermeintlichen Vor- bzw. Nachteile getrennter
Abschiebungshaftanstalten gegenüber der Unterbringung in U- oder
Strafhaftanstalten sehr kontrovers diskutiert. Die Erfahrungen aus Bremen und
Berlin zeigen zumindest, daß eine getrennte Unterbringung nicht unbedingt
einhergeht mit Hafterleichterungen, so daß bei einer Forderung danach
wohl große Vorsicht angemessen ist. Ebenso fraglich erschien in der
Debatte die Forderung nach einer einheitlichen Vollzugsgesetzgebung auf
Bundesebene: Extrem schlechte Haftbedingungen würden dadurch u.U.
dauerhaft zementiert. Um das grundsätzliche Problem mangelhafter oder
nicht existenter Rechtsberatung für Abschiebehäftlinge in Angriff zu
nehmen, riet RA Hubert Heinhold zu gezielter Kontaktaufnahme mit
Anwaltskammern, die auf die soziale Verpflichtung von Anwälten aufmerksam
gemacht werden müßten. In Berlin gibt es recht gute Erfahrungen mit
regelmäßiger kostenloser Rechtsberatung durch Mitglieder des
Republikanischen Anwaltsvereins.
Nach dieser Bestandsaufnahme diskutierten die TN mögliche
Verbesserungen der Vollzugsbedingungen. Folgende Punkte wurden dabei als
Mindeststandards für den Vollzug von Abschiebehaft herausgestellt:
- Uneingeschränktes Recht zu telefonieren, ohne (obligatorischen) Dolmetscher und ohne Überwachung durch Vollzugsbeamte
- Keine Beschränkung bei Brief- oder Paketempfang, keinerlei Postkontrolle
- Keine Einschränkung von Besuchen
- Umfassende (fach-) medizinische Betreuung, bei freier Arztwahl (kein Angewiesensein auf den Anstaltsarzt) und über Notfallbehandlung hinaus
- Umfassende psycho-soziale Betreuung
- Möglichkeit der freien Religionsausübung
- Ausreichende Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung
- Ggf. rechtzeitige Mitteilung über vorgesehenen Abschiebungstermin, damit Vorbereitung auf Abreise möglich ist und evtl. Kontakt mit Angehörigen im Heimatland aufgenommen werden kann
- Notwendigkeit eines pfändungsfreien Betrags für den Fall der Abschiebung (für Finanzierung der Weiterreise im Heimatland, u.U. Bestechungsgelder am Flughafen)
- Umfassende Aus- und Weiterbildung der Justizvollzugsbeamten bzw. des Sicherheitspersonals in den Anstalten
- Minderjährige unter 18 Jahren gehören nicht in Abschiebehaft, ebenso wenig wie schwangere Frauen oder Traumatisierte. Sorgeberechtigte von Kindern unter 14 Jahren dürfen nicht in Abschiebehaft genommen werden. Enge Bezugspersonen von Kindern (z.B. Geschwister, wenn Eltern nicht da sind) dürfen nicht durch Inhaftierung von Kindern getrennt werden.
- Abschiebehäftlingen ist bei Bedürftigkeit ein Pflichtanwalt beizuordnen, da die Haft in jedem Fall einen schweren Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen darstellt (Änderung des AuslG dahingehend)
Trotz dieser Diskussion eines Forderungskatalogs für die
Auseinandersetzung mit politischen und anderen Verantwortlichen waren sich die
TeilnehmerInnen der AG einig in der kategorischen Ablehnung der Abschiebehaft
an sich und betonten das Dilemma, das sich mit Forderungen nach gewissen
Mindeststandards für den Haftvollzug ergibt.
AG Vernetzung (Moderation: Abschiebehaftgruppe Leipzig)
Die TeilnehmerInnen dieser AG stellten zunächst fest, daß
eine Vernetzung der Abschiebehaftgruppen in Deutschland auf zwei Ebenen
angestrebt ist: zum einen im Bereich der Beratung und Betreuung (d.h.
Erfahrungsaustausch, konkrete Hilfe in Einzelfällen), andererseits aber
vor allem auch im Hinblick auf die politische Arbeit, die in den einzelnen
Gruppen allzu oft in den Hintergrund tritt.
Will man die Arbeit der einzelnen Gruppen vernetzen, so stellt sich die Frage,
ob das Netzwerk eher einen losen Charakter haben oder aber eine verbindliche
Organisationsform sein soll. Es wurde sich für ein eher loses Netzwerk
entschieden, welches der heterogenen Gruppenstruktur gerecht wird. Einig waren
sich die TeilnehmerInnen darin, daß regionale Netzwerke eine bundesweite
Vernetzung nicht ersetzen können. Außerdem sollte sich ein solches
Netzwerk zunächst tatsächlich auf Abschiebehaftgruppen und in der
Abschiebehaft tätige Personen beschränken, wobei
selbstverständlich Kontakt mit anderen Gruppen gesucht bzw. vertieft
werden sollte. Neben der Diskussion einiger technischer Fragen stellten die
TeilnehmerInnen fest, daß mit einem ausgebauten, bundesweiten Netzwerk
die folgenden Aufgaben besser wahrgenommen werden können:
- Organisation von Aktionen und Kampagnen (auch solche, die über einen längeren Zeitraum laufen),
- Austausch bei juristischen Fragen (etwa über Datenbanken),
- gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit,
- Austausch über und Dokumentation der Arbeit der Gruppen in den einzelnen Bundesländern,
- Bestandsaufnahme der Gruppen (mit Adressen und Termine der Gruppen),
- regelmäßige Treffen der Gruppen,
- Knüpfen internationaler Kontakte und Bündnisarbeit.
AG Öffentlichkeits- und Pressearbeit (Moderation: Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren)
Im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit von Abschiebehaftgruppen
steht natürlich die Frage, wie die Abschiebehaft-Thematik in
möglichst effizienter Weise bekannt gemacht werden kann, sowie die
Notwendigkeit, den Hilferufen der Abschiebehäftlinge (Hungerstreiks,
Selbstmordversuche etc.) Gehör zu verschaffen. Es geht darum, viele
Bevölkerungskreise miteinzubeziehen: Studenten, die die Abschiebehaft zum
Thema ihrer Abschlußarbeit machen, Journalisten, Politiker und
möglichst viele gesellschaftliche Schichten, Altersklassen, Schulen und
Vereine. Wichtig ist, bei Presse und anderen Medien direkte Ansprechpartner zu
haben, Politiker hingegen können durch offene Briefe, Podiumsdiskussionen
oder auch direkte Gespräche erreicht werden. Darüber hinaus sollte
die Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen selbst nicht vergessen werden. In
Innsbruck machte man mit thematischen Stadtführungen gute Erfahrungen.
Einen ähnlichen Effekt können Reader, Dokumentationen und
Ausstellungen über die aktuelle Lage haben. In diesen Darstellungsformen
sollten auch immer Betroffene selbst zu Wort kommen (so z.B. über
tagebuchartige Schilderungen der Haftbedingungen).
Über emotionale Berichte hinaus hat auch die Veröffentlichung von
(eigenen) Statistiken einen aufklärerischen Charakter. Immer wieder sollte
auch an die Ausländerbehörden die Forderung gestellt werden, die
bisher unter Verschluß gehaltenen Statistiken über die
durchschnittliche Haftdauer, die betroffenen Nationalitäten usw. zu
veröffentlichen. Auch der Informationsfluß zwischen den
Justizvollzugsanstalten und den BetreuerInnengruppen muß verbessert
werden.
Ziel der Öffentlichkeits- und Pressearbeit soll schließlich sein,
die Menschen zu informieren, mit Tatsachen zu konfrontieren und so betroffen zu
machen. Nur auf diesem Wege kann den Abschiebehäftlingen eine Stimme
verliehen, kann mit Stammtisch-Vorurteilen aufgeräumt und die
öffentliche Meinung beeinflußt werden. Eine vernetzte Pressearbeit
ist für die einzelnen Abschiebehaftgruppen von besonderem Nutzen.
Mögliche Schwerpunkte für konkrete gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit könnten sein: Abschiebungen mit massiver
Gewaltanwendung, Verfahrensfehler auf seiten der Gerichte, Haftbedingungen,
Dokumentation von Einzelschicksalen, Fluchtgründe.
Einig waren sich die TeilnehmerInnen darin, daß die Pressearbeit am
besten im Rahmen von politischen Kampagnen gegen Abschiebehaft zu realisieren
sei und auch nur dadurch eine gewisse Wirksamkeit erhält.
AG Politischer Anspruch (Moderation: Glasmoorgruppe Hamburg)
Zunächst wurde die in den meisten Gruppen als sehr problematisch
empfundene Schere zwischen politischer und sozialer Arbeit diskutiert: Auf der
einen Seite führt das Versinken in die konkrete Betreuungsarbeit
häufig genug dazu, daß Zeit und Kraft für politische Arbeit
nicht reichen, auf der anderen Seite kann politische Arbeit die
Betreuungsarbeit gefährden, wenn die Gruppen über einen quasi
offiziellen Status in der Anstalt verfügen, der sie zu einer gewissen
Vorsicht zwingt. Fest steht, daß die Erfahrungen der sozialen Arbeit im
Knast wichtig sind, bevor man politische Forderungen erhebt! Letztlich
wäre ein ausgewogenes Verhältnis von politischer Arbeit und sozialer
Betreuung ideal, die evtl. durch eine personelle Trennung innerhalb der Gruppen
zu erreichen ist.
Die TeilnehmerInnen der AG waren sich einig darin, keinen Forderungskatalog
erarbeiten zu wollen, sondern statt dessen Überlegungen anzustellen
für eine Aktionskampagne mit starker Signalwirkung nach außen: Ziel
einer solchen Kampagne soll grundsätzlich die sofortige und bedingungslose
Abschaffung der Abschiebehaft sein! Vorbilder für groß angelegte
Aktionen könnten die Deportation-class-Kampagne oder auch Kein
Mensch ist illegal sein. Wichtig ist dabei, die einzelnen Stationen, die
zur Abschiebehaft führen, im Auge zu behalten: Abschiebehaft ist nur das
Ende einer Kette; bei einer Kampagne sollten die verschiedenen verantwortlichen
Institutionen, wie BGS, Ausländerbehörden, Haftrichter, Knast,
Flughafen etc. einbezogen werden. Für den Anfang wäre vielleicht eine
Konzentration auf die Ausländerbehörden mit ihrer
Schlüsselposition sinnvoll. Sehr wichtig ist es, die Kampagne mit
Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu verbinden und sich um eine
Vernetzung mit ähnlichen Aktionen zu bemühen. Die TeilnehmerInnen der
AG stellten außerdem fest, daß eine solche Kampagne dezentral und
selbstbestimmt von den einzelnen Gruppen auszugestalten wäre, wobei aber
die Vernetzung zu parallel laufenden Aktionen führen sollte. Ein
möglicher Slogan der Kampagne wäre Abschiebungen verhindern,
Abschiebehaft abschaffen!. Für die zukünftige Arbeit sind in
jedem Fall regelmäßige (halbjährliche) Treffen und eine feste
Koordinationsstelle für die gemeinsame Pressearbeit unverzichtbar.
Abschlußdiskussion
Am Sonntag kamen alle TeilnehmerInnen zur abschließenden
Podiumsdiskussion zusammen. Zunächst wurden die Arbeitsergebnisse der 4 AG
vorgestellt und zum Teil kontrovers diskutiert. So gab es z.B. massive Kritik
an der üblichen Praxis (in der Öffentlichkeitsarbeit vieler Gruppen),
die Abschiebehäftlinge in ihrer Lage mit U- oder Strafhäftlingen zu
vergleichen, was zu einem Gegeneinander-Ausspielen führen
könnte. Offensichtlich ist die Position zur Haft an sich sehr umstritten
und müßte in Zukunft sicher stärker thematisiert werden.
Die TeilnehmerInnen stimmten weitgehend darin überein, daß eine
gemeinsame politische Kampagne für die Abschaffung der Abschiebehaft im
Mittelpunkt unserer hoffentlich bald vernetzten Arbeit stehen
sollte. Im Rahmen der Überlegungen für entsprechende
Aktionsmöglichkeiten wurde ein Vorschlag aus Bremen ausführlich
diskutiert, wonach über einen bestimmten Zeitraum bundesweit massiv
Haftbeschlüsse angegriffen werden sollten (möglichst mit
Unterstützung von Anwälten), um die Gerichte aufmerksam zu machen und
eine Grundlage für politische Aktionen gegen die richterliche Praxis zu
schaffen: Es gilt nachzuweisen, daß Verstöße gegen
grundsätzliche Regeln juristischer Verfahren keine Einzelfälle
darstellen (Haftbeschlüsse aus Textbausteinen, Verzicht auf jegliche
Einzelfallprüfung etc.). Außerdem könnte so die systematisch
unverhältnismäßig hohe Haftdauer statistisch nachgewiesen
werden.
Für eine erste Koordinierung einer politischen Kampagne wurde ein Treffen
im Juni in Halle anberaumt (siehe: Positionspapier zur Kampagne gegen
Abschiebehaft in dieser Broschüre, S.30).
Bezüglich der Vernetzung in anderen Bereichen stellten die TeilnehmerInnen
fest, daß aus Gründen der Effizienz soweit wie möglich auch auf
bereits existente Strukturen zurückgegriffen werden sollte. So kann z.B.
auf eine eigene juristische Datenbank für
Abschiebehaftbeschlüsse etc. auf der Website des Netzwerkes verzichtet
werden: Die Website des Infoverbunds Asyl bietet eine gute Anlaufstelle
hierfür, die genutzt werden kann.
Es wurde über die von Pro Asyl finanzierte und beim Flüchtlingsrat
Leipzig eingerichtete Teilzeitstelle zur Unterstützung der
Vernetzungsbemühungen informiert.
Die Abschiebehaftgruppen einigten sich auf eine gemeinsame Internetpräsenz
unter www.abschiebehaft.de.
Schließlich nahm die Diskussion einer abschließenden
Presseerklärung des Kongresses recht viel Zeit in Anspruch. Einig wurden
sich die TeilnehmerInnen in der kategorischen Forderung nach ersatzloser
Abschaffung der Abschiebehaft; dies sollte als klares Signal aus dem
Kongreß hervorgehen (siehe Presseerklärung).
Abschließend stellten die TeilnehmerInnen übereinstimmend fest,
daß dieser Kongreß in Leipzig auf jeden Fall der Auftakt für
weitere bundesweite Treffen sein soll, wenn auch dafür mehr als ein
jährlicher Turnus kaum realistisch erscheint.
Abschiebehaftgruppe Leipzig
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