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Nachbereitungsreader: Inhalt Zusammenfassung des Treffens

Zusammenfassung der AG-Ergebnisse & Plenums-Diskussionen

AG "Juristische Fragen"
AG Vernetzung
AG Öffentlichkeits- und Pressarbeit
AG Politischer Anspruch
Abschlußdiskussion


Das Treffen begann am Samstag morgen mit einer ausführlichen Vorstellungsrunde aller Gruppen und Personen, die nach Leipzig gekommen waren und die sich mit Abschiebehaft beschäftigen und/oder Abschiebehäftlinge betreuen. Während dieser ersten Vorstellung zeigten sich einmal mehr die enormen Unterschiede bei den Haftbedingungen in den einzelnen Anstalten bzw. Bundesländern ebenso wie die sehr stark verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten für UnterstützerInnengruppen der Häftlinge. Die Selbstdarstellungen der einzelnen Gruppen finden sich, soweit sie uns zur Verfügung standen, in diesem Reader.
Die inhaltliche Debatte fand dann im wesentlichen in den vier Arbeitsgruppen statt. Sie soll im folgenden kurz zusammengefaßt werden, wobei es sich klar um einige Eckpunkte der zum Teil stark kontroversen Diskussion, nicht aber um etwaige auf einem Konsens beruhende Beschlüsse handelt.

AG „Juristische Fragen“ (Moderation: RA Hubert Heinhold, Pro Asyl)

Die TeilnehmerInnen dieser AG stellten fest, daß sich eine Klärung juristischer Detailfragen in dieser Runde erübrigte, da alle aus der praktischen Arbeit hinreichend damit vertraut waren. So betraf die Diskussion in erster Linie die konkreten Zustände in den Haftanstalten. Dabei wurden insbesondere die vermeintlichen Vor- bzw. Nachteile getrennter Abschiebungshaftanstalten gegenüber der Unterbringung in U- oder Strafhaftanstalten sehr kontrovers diskutiert. Die Erfahrungen aus Bremen und Berlin zeigen zumindest, daß eine getrennte Unterbringung nicht unbedingt einhergeht mit Hafterleichterungen, so daß bei einer Forderung danach wohl große Vorsicht angemessen ist. Ebenso fraglich erschien in der Debatte die Forderung nach einer einheitlichen Vollzugsgesetzgebung auf Bundesebene: Extrem schlechte Haftbedingungen würden dadurch u.U. dauerhaft zementiert. Um das grundsätzliche Problem mangelhafter oder nicht existenter Rechtsberatung für Abschiebehäftlinge in Angriff zu nehmen, riet RA Hubert Heinhold zu gezielter Kontaktaufnahme mit Anwaltskammern, die auf die soziale Verpflichtung von Anwälten aufmerksam gemacht werden müßten. In Berlin gibt es recht gute Erfahrungen mit regelmäßiger kostenloser Rechtsberatung durch Mitglieder des Republikanischen Anwaltsvereins.
Nach dieser „Bestandsaufnahme“ diskutierten die TN mögliche Verbesserungen der Vollzugsbedingungen. Folgende Punkte wurden dabei als Mindeststandards für den Vollzug von Abschiebehaft herausgestellt:

  1. Uneingeschränktes Recht zu telefonieren, ohne (obligatorischen) Dolmetscher und ohne Überwachung durch Vollzugsbeamte
  2. Keine Beschränkung bei Brief- oder Paketempfang, keinerlei Postkontrolle
  3. Keine Einschränkung von Besuchen
  4. Umfassende (fach-) medizinische Betreuung, bei freier Arztwahl (kein Angewiesensein auf den Anstaltsarzt) und über Notfallbehandlung hinaus
  5. Umfassende psycho-soziale Betreuung
  6. Möglichkeit der freien Religionsausübung
  7. Ausreichende Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung
  8. Ggf. rechtzeitige Mitteilung über vorgesehenen Abschiebungstermin, damit Vorbereitung auf Abreise möglich ist und evtl. Kontakt mit Angehörigen im Heimatland aufgenommen werden kann
  9. Notwendigkeit eines pfändungsfreien Betrags für den Fall der Abschiebung (für Finanzierung der Weiterreise im Heimatland, u.U. Bestechungsgelder am Flughafen)
  10. Umfassende Aus- und Weiterbildung der Justizvollzugsbeamten bzw. des Sicherheitspersonals in den Anstalten
  11. Minderjährige unter 18 Jahren gehören nicht in Abschiebehaft, ebenso wenig wie schwangere Frauen oder Traumatisierte. Sorgeberechtigte von Kindern unter 14 Jahren dürfen nicht in Abschiebehaft genommen werden. Enge Bezugspersonen von Kindern (z.B. Geschwister, wenn Eltern nicht da sind) dürfen nicht durch Inhaftierung von Kindern getrennt werden.
  12. Abschiebehäftlingen ist bei Bedürftigkeit ein Pflichtanwalt beizuordnen, da die Haft in jedem Fall einen schweren Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen darstellt (Änderung des AuslG dahingehend)

Trotz dieser Diskussion eines „Forderungskatalogs“ für die Auseinandersetzung mit politischen und anderen Verantwortlichen waren sich die TeilnehmerInnen der AG einig in der kategorischen Ablehnung der Abschiebehaft an sich und betonten das Dilemma, das sich mit Forderungen nach gewissen Mindeststandards für den Haftvollzug ergibt.

AG Vernetzung (Moderation: Abschiebehaftgruppe Leipzig)

Die TeilnehmerInnen dieser AG stellten zunächst fest, daß eine Vernetzung der Abschiebehaftgruppen in Deutschland auf zwei Ebenen angestrebt ist: zum einen im Bereich der Beratung und Betreuung (d.h. Erfahrungsaustausch, konkrete Hilfe in Einzelfällen), andererseits aber vor allem auch im Hinblick auf die politische Arbeit, die in den einzelnen Gruppen allzu oft in den Hintergrund tritt.

Will man die Arbeit der einzelnen Gruppen vernetzen, so stellt sich die Frage, ob das Netzwerk eher einen losen Charakter haben oder aber eine verbindliche Organisationsform sein soll. Es wurde sich für ein eher loses Netzwerk entschieden, welches der heterogenen Gruppenstruktur gerecht wird. Einig waren sich die TeilnehmerInnen darin, daß regionale Netzwerke eine bundesweite Vernetzung nicht ersetzen können. Außerdem sollte sich ein solches Netzwerk zunächst tatsächlich auf Abschiebehaftgruppen und in der Abschiebehaft tätige Personen beschränken, wobei selbstverständlich Kontakt mit anderen Gruppen gesucht bzw. vertieft werden sollte. Neben der Diskussion einiger technischer Fragen stellten die TeilnehmerInnen fest, daß mit einem ausgebauten, bundesweiten Netzwerk die folgenden Aufgaben besser wahrgenommen werden können:

  1. Organisation von Aktionen und Kampagnen (auch solche, die über einen längeren Zeitraum laufen),
  2. Austausch bei juristischen Fragen (etwa über Datenbanken),
  3. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Austausch über und Dokumentation der Arbeit der Gruppen in den einzelnen Bundesländern,
  5. Bestandsaufnahme der Gruppen (mit Adressen und Termine der Gruppen),
  6. regelmäßige Treffen der Gruppen,
  7. Knüpfen internationaler Kontakte und Bündnisarbeit.

AG Öffentlichkeits- und Pressearbeit (Moderation: Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren)

Im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit von Abschiebehaftgruppen steht natürlich die Frage, wie die Abschiebehaft-Thematik in möglichst effizienter Weise bekannt gemacht werden kann, sowie die Notwendigkeit, den Hilferufen der Abschiebehäftlinge (Hungerstreiks, Selbstmordversuche etc.) Gehör zu verschaffen. Es geht darum, viele Bevölkerungskreise miteinzubeziehen: Studenten, die die Abschiebehaft zum Thema ihrer Abschlußarbeit machen, Journalisten, Politiker und möglichst viele gesellschaftliche Schichten, Altersklassen, Schulen und Vereine. Wichtig ist, bei Presse und anderen Medien direkte Ansprechpartner zu haben, Politiker hingegen können durch offene Briefe, Podiumsdiskussionen oder auch direkte Gespräche erreicht werden. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen selbst nicht vergessen werden. In Innsbruck machte man mit thematischen Stadtführungen gute Erfahrungen. Einen ähnlichen Effekt können Reader, Dokumentationen und Ausstellungen über die aktuelle Lage haben. In diesen Darstellungsformen sollten auch immer Betroffene selbst zu Wort kommen (so z.B. über tagebuchartige Schilderungen der Haftbedingungen).
Über emotionale Berichte hinaus hat auch die Veröffentlichung von (eigenen) Statistiken einen aufklärerischen Charakter. Immer wieder sollte auch an die Ausländerbehörden die Forderung gestellt werden, die bisher unter Verschluß gehaltenen Statistiken über die durchschnittliche Haftdauer, die betroffenen Nationalitäten usw. zu veröffentlichen. Auch der Informationsfluß zwischen den Justizvollzugsanstalten und den BetreuerInnengruppen muß verbessert werden.
Ziel der Öffentlichkeits- und Pressearbeit soll schließlich sein, die Menschen zu informieren, mit Tatsachen zu konfrontieren und so betroffen zu machen. Nur auf diesem Wege kann den Abschiebehäftlingen eine Stimme verliehen, kann mit Stammtisch-Vorurteilen aufgeräumt und die öffentliche Meinung beeinflußt werden. Eine vernetzte Pressearbeit ist für die einzelnen Abschiebehaftgruppen von besonderem Nutzen. Mögliche Schwerpunkte für konkrete gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit könnten sein: Abschiebungen mit massiver Gewaltanwendung, Verfahrensfehler auf seiten der Gerichte, Haftbedingungen, Dokumentation von Einzelschicksalen, Fluchtgründe.
Einig waren sich die TeilnehmerInnen darin, daß die Pressearbeit am besten im Rahmen von politischen Kampagnen gegen Abschiebehaft zu realisieren sei und auch nur dadurch eine gewisse Wirksamkeit erhält.

AG Politischer Anspruch (Moderation: Glasmoorgruppe Hamburg)

Zunächst wurde die in den meisten Gruppen als sehr problematisch empfundene Schere zwischen politischer und sozialer Arbeit diskutiert: Auf der einen Seite führt das Versinken in die konkrete Betreuungsarbeit häufig genug dazu, daß Zeit und Kraft für politische Arbeit nicht reichen, auf der anderen Seite kann politische Arbeit die Betreuungsarbeit gefährden, wenn die Gruppen über einen quasi offiziellen Status in der Anstalt verfügen, der sie zu einer gewissen Vorsicht zwingt. Fest steht, daß die Erfahrungen der sozialen Arbeit im Knast wichtig sind, bevor man politische Forderungen erhebt! Letztlich wäre ein ausgewogenes Verhältnis von politischer Arbeit und sozialer Betreuung ideal, die evtl. durch eine personelle Trennung innerhalb der Gruppen zu erreichen ist.
Die TeilnehmerInnen der AG waren sich einig darin, keinen Forderungskatalog erarbeiten zu wollen, sondern statt dessen Überlegungen anzustellen für eine Aktionskampagne mit starker Signalwirkung nach außen: Ziel einer solchen Kampagne soll grundsätzlich die sofortige und bedingungslose Abschaffung der Abschiebehaft sein! Vorbilder für groß angelegte Aktionen könnten die Deportation-class-Kampagne oder auch „Kein Mensch ist illegal“ sein. Wichtig ist dabei, die einzelnen Stationen, die zur Abschiebehaft führen, im Auge zu behalten: Abschiebehaft ist nur das Ende einer Kette; bei einer Kampagne sollten die verschiedenen verantwortlichen Institutionen, wie BGS, Ausländerbehörden, Haftrichter, Knast, Flughafen etc. einbezogen werden. Für den Anfang wäre vielleicht eine Konzentration auf die Ausländerbehörden mit ihrer Schlüsselposition sinnvoll. Sehr wichtig ist es, die Kampagne mit Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu verbinden und sich um eine Vernetzung mit ähnlichen Aktionen zu bemühen. Die TeilnehmerInnen der AG stellten außerdem fest, daß eine solche Kampagne dezentral und selbstbestimmt von den einzelnen Gruppen auszugestalten wäre, wobei aber die Vernetzung zu parallel laufenden Aktionen führen sollte. Ein möglicher Slogan der Kampagne wäre „Abschiebungen verhindern, Abschiebehaft abschaffen!“. Für die zukünftige Arbeit sind in jedem Fall regelmäßige (halbjährliche) Treffen und eine feste Koordinationsstelle für die gemeinsame Pressearbeit unverzichtbar.

Abschlußdiskussion

Am Sonntag kamen alle TeilnehmerInnen zur abschließenden Podiumsdiskussion zusammen. Zunächst wurden die Arbeitsergebnisse der 4 AG vorgestellt und zum Teil kontrovers diskutiert. So gab es z.B. massive Kritik an der üblichen Praxis (in der Öffentlichkeitsarbeit vieler Gruppen), die Abschiebehäftlinge in ihrer Lage mit U- oder Strafhäftlingen zu vergleichen, was zu einem „Gegeneinander-Ausspielen“ führen könnte. Offensichtlich ist die Position zur Haft an sich sehr umstritten und müßte in Zukunft sicher stärker thematisiert werden.
Die TeilnehmerInnen stimmten weitgehend darin überein, daß eine gemeinsame politische Kampagne für die Abschaffung der Abschiebehaft im Mittelpunkt unserer – hoffentlich bald – vernetzten Arbeit stehen sollte. Im Rahmen der Überlegungen für entsprechende Aktionsmöglichkeiten wurde ein Vorschlag aus Bremen ausführlich diskutiert, wonach über einen bestimmten Zeitraum bundesweit massiv Haftbeschlüsse angegriffen werden sollten (möglichst mit Unterstützung von Anwälten), um die Gerichte aufmerksam zu machen und eine Grundlage für politische Aktionen gegen die richterliche Praxis zu schaffen: Es gilt nachzuweisen, daß Verstöße gegen grundsätzliche Regeln juristischer Verfahren keine Einzelfälle darstellen (Haftbeschlüsse aus Textbausteinen, Verzicht auf jegliche Einzelfallprüfung etc.). Außerdem könnte so die systematisch unverhältnismäßig hohe Haftdauer statistisch nachgewiesen werden.
Für eine erste Koordinierung einer politischen Kampagne wurde ein Treffen im Juni in Halle anberaumt (siehe: Positionspapier zur Kampagne gegen Abschiebehaft in dieser Broschüre, S.30).
Bezüglich der Vernetzung in anderen Bereichen stellten die TeilnehmerInnen fest, daß aus Gründen der Effizienz soweit wie möglich auch auf bereits existente Strukturen zurückgegriffen werden sollte. So kann z.B. auf eine eigene „juristische“ Datenbank für Abschiebehaftbeschlüsse etc. auf der Website des Netzwerkes verzichtet werden: Die Website des Infoverbunds Asyl bietet eine gute Anlaufstelle hierfür, die genutzt werden kann.
Es wurde über die von Pro Asyl finanzierte und beim Flüchtlingsrat Leipzig eingerichtete Teilzeitstelle zur Unterstützung der Vernetzungsbemühungen informiert.
Die Abschiebehaftgruppen einigten sich auf eine gemeinsame Internetpräsenz unter www.abschiebehaft.de.
Schließlich nahm die Diskussion einer abschließenden Presseerklärung des Kongresses recht viel Zeit in Anspruch. Einig wurden sich die TeilnehmerInnen in der kategorischen Forderung nach ersatzloser Abschaffung der Abschiebehaft; dies sollte als klares Signal aus dem Kongreß hervorgehen (siehe Presseerklärung).
Abschließend stellten die TeilnehmerInnen übereinstimmend fest, daß dieser Kongreß in Leipzig auf jeden Fall der Auftakt für weitere bundesweite Treffen sein soll, wenn auch dafür mehr als ein jährlicher Turnus kaum realistisch erscheint.

Abschiebehaftgruppe Leipzig

04.07.2001 www.abschiebehaft.de
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