Vorwort
Abschiebungshaft in Deutschland ist ein alltäglicher Skandal: Nicht
nur die oftmals schlampige Prüfung der Voraussetzungen nach dem Gesetz,
sondern auch die Praxis ihres Vollzuges und die verfassungswidrig
eingeschränkte Prüfung durch die Haftrichter.
Der Rechtsstaat Bundesrepublik zeichnet sich durch eine Fülle von
Rechtsnormen aus, die alle Aspekte des Lebens regeln. Es kann nicht erstaunen,
daß es erhebliche Regelungsdefizite gerade da gibt, wo es um die
Verhaftung von Ausländern und ihre Haftbedingungen geht. Schließlich
hat die Geringschätzung von Fremden hierzulande Tradition.
Die Geringschätzung der Rechten von Ausländern kommt auch dadurch zum
Ausdruck, daß sich die Dauer der Haft mehr an der Langsamkeit von
Verwaltungsabläufen und dem staatlichen Abschiebungsinteresse orientiert
als an den Menschenrechten der Inhaftierten. Sitzt ein Ausländer erst
einmal in Abschiebungshaft, dann lassen sich die Behörden reichlich Zeit.
Sucht er sein Recht zu erlangen, dann wird er sehr schnell mit Hindernissen von
Seiten der Behörden und Gerichte konfrontiert.
Man könnte von einem Recht der zwei Geschwindigkeiten sprechen: langsam
und unwillig beim Grundrechtsschutz für Ausländer, schnell und devot
gegenüber dem Staat, wenn es um Abschiebung und Zurückweisung geht.
Abschiebungshaft ist die niederträchtigste Haftart. Wer in Untersuchungs-
oder Strafhaft sitzt, kennt zumeist den Grund und akzeptiert ihn
vielleicht nicht für sich selbst, aber zumeist als eine mögliche
Reaktion der Gesellschaft auf ein Delikt. Er kennt das Ende der Strafe in
Jahren, Monaten, Tagen oder hat als Untersuchungshäftling die Perspektive
der anstehenden Hauptverhandlung.
Anders der Abschiebungshäftling. Er ist nur deshalb in Deutschland
inhaftiert, damit man ihn außer Landes bringen kann, und er sitzt
deswegen auf unbestimmte, lediglich auf 18 Monate Höchtsdauer begrenzte
Zeit.
Den meisten Abschiebungshäftlingen ist nicht klar, warum sie in der
Abschiebungshaftanstalt sitzen. Bereits das vorangegangene komplizierte asyl-
oder ausländerrechtliche Verfahren haben sie oft nicht durchschaut. Die
Inhaftierung verstößt gegen ihr Gerechtigkeitsgefühl: Sie
können nicht verstehen, daß sie inhaftiert werden, ohne daß
sie eine Straftat begangen haben. Die so empfundene Sinnlosigkeit der Haft,
ihre unbestimmte Dauer und die Angst davor, daß an ihrem Ende die
Abschiebung in ein möglicherweise gefährliches Herkunftsland oder ein
unbekanntes Drittland stehen, machen die Inhaftierung schwer erträglich.
Langeweile, Angst, Depressionen, Ungeduld und Verzweiflung, Aggressionen,
Nervenzusammenbrüche und Selbstmordversuche: Das ist die Realität des
Lebens in Abschiebungshaftanstalten der Bundesrepublik. Und immer wieder auch
kommt es zu Suiziden.
Wo sich Unterstützerinitiativen, Betreuungsgruppen und
Gefängnisseelsorger um die konkreten Bedürfnisse der Menschen in
Abschiebungshaft kümmern, findet diese Arbeit oftmals unter erschwerten
Umständen statt. Viele Abschiebungshaftanstalten sind schwer erreichbar,
die Zugangshürden für Ehrenamtliche hoch, das Elend der
Häftlinge eine große Belastung auch für die
Unterstützerinnen und Unterstützer, deren
Einwirkungsmöglichkeiten begrenzt sind. Der Einsatz für die
Verbesserung der Verhältnisse fordert viel Energie. Manchmal fehlt diese
Energie für die politische Arbeit gegen das strukturelle Übel selbst:
die Abschiebungshaft.
Um eine Vernetzung von Abschiebehaftgruppen, Beratungsstellen und
Einzelpersonen, die in und gegen Abschiebungshaft tätig sind, beginnen zu
können, hat die Abschiebehaftgruppe beim Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
auf Initiative von PRO ASYL ein erstes Vernetzungstreffen durchgeführt.
Dessen Ergebnisse enthält dieser Reader.
Dabei soll es nicht bleiben. Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. wird
zunächst für ein Jahr die Vernetzung vorantreiben und die
Informationsstelle für all das sein, was im Zusammenhang mit
Abschiebungshaft wichtig ist.
Gemeinsam sollten wir den alltäglichen Skandal der Abschiebungshaft auf
die Tagesordnung setzen.
Bernd Mesovic. Pro Asyl
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