Rechtshilfe für 30 Abschiebungshäftlinge geleistetFonds sucht weitere UnterstützerBerlin, 12.01.2006 Waffengleichheit vor Gericht auch in der Abschiebungshaft zu ermöglichen, mit diesem Ziel haben zehn Organisationen und kirchliche Stellen im Juni einen Rechtshilfefonds für Berlin und Brandenburg ins Leben gerufen. Nach den ersten sechs Monaten hat der Jesuiten-Flüchtlingsdienst jetzt Bilanz gezogen. Seit der Unterzeichnung des Aufrufes durch die beteiligten Organisationen wurden bis Ende Dezember EUR 4.621,- an Spenden gesammelt. Mit dem Geld konnte in 30 Fällen anwaltliche Hilfe finanziert werden. Für zwölf Abschiebungshäftlinge führte dies schließlich zur Entlassung. Neun Personen sitzen noch in Berlin-Köpenick, bei ihnen läuft das Verfahren noch. Acht Häftlinge wurden trotz aller Bemühungen abgeschoben. In einem Fall wurde eine Duldung erstritten. Diese Hilfe ist nach Ansicht des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der Fonds solle wenigstens zehn Prozent der Inhaftierten in Berlin und Brandenburg Rechtshilfe zukommen lassen - das wären etwa 250 Personen jährlich. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen die Organisatoren weitere gemeinnützige Organisationen, aber auch öffentliche und private Stiftungen sowie Unternehmen und Privatspender um weitere Spenden bitten: Spendenkonto 6000401020, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Pax Bank, BLZ 37060193, Stichwort "Rechtshilfefonds"
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