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Rubrik: Presse  

Innenministerkonferenz: Schily will Antiterrorgesetze um fünf Jahre verlängern

Stuttgart, 24.06.2005

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben bei einem Treffen in Stuttgart über die Einwanderungs- und Asylpolitik beraten und sich weiter dem Versuch gewidmet, dem internationalen Terrorismus optimal gerüstete Sicherheitsbehörden entgegenzustellen.

Innenminister Schily (SPD) zog eine positive Bilanz der Terrorismusbekämpfung, indem er darauf hinwies, daß es der Polizei in mehreren Fällen gelungen sei, Anschläge zu verhindern. Allerdings müsse die nach Schilys Aussage „entschlossene Terrorismusbekämpfung” ohne Abstriche fortgesetzt werden.
Sicherheitsdienste verknüpfen
Schily unterbreitete seinen Kollegen aus den Ländern und Stadtstaaten einen Vorschlag für gemeinsame Antiterrordateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten. Mit Hilfe einer Indexdatei - also ohne jeweils detaillierte Auskünfte - sollen die rechtlich an sich strikt getrennten Sicherheitsdienste, also Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Bundeskriminalamt, informationstechnisch miteinander verknüpft werden. Dazu sind Gesetzesänderungen nötig.
Dem Bundesrat liegt bereits ein Gesetzvorhaben zum gleichen Thema vor. Schily schlug den Innenministern weiterhin vor, die befristeten Regelungen der Antiterrorgesetze um mindestens fünf Jahre zu verlängern. Zugleich müßten die Auskunftsverfahren erleichtert werden, wenn beispielsweise der Verfassungsschutz von einer Fluggesellschaft etwas über die Reisebewegungen Terrorismusverdächtiger erfahren wolle. Ebenso müßten die Sicherheitsbehörden Kenntnisse über Kontodaten Verdächtiger bei den Banken erlangen können.


Spiegel: „Fairer Kompromiß”

Eine Einigung erzielten die Innenminister bei ihrer Konferenz nach Auskunft von Teilnehmern über Neuregelungen zur Einwanderung von Personen jüdischen Glaubens beziehungsweise „Personen jüdischer Nationalität im Sinne ehemaliger sowjetischer Vorschriften”. Wegen zunehmender Integrationsschwierigkeiten insbesondere bei mitreisenden und des Deutschen ganz unkundigen Familienangehörigen waren Änderungen auch im Interesse der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die einen Großteil der praktischen Integration der sogenannten Kontingentflüchtlinge leisten.
Die Innenminister einigten sich mit Billigung des Zentralrats der Juden darauf, daß künftig auch die jüdischen Einwanderer zumindest ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen - analog zur Regelung für die Aussiedler aus früher von Deutschen besiedelten Gebieten in Osteuropa. Die Einwanderer müssen zudem von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen. Mitziehen können Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland müsse für die Einwanderungswilligen die Aufnahmemöglichkeit einer jüdischen Gemeinde bestätigen und eine Sozial- und Integrationsprognose erstellen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Spiegel, begrüßte den Beschluß als „fairen Kompromiß”.


Keine Einigung beim Bleiberecht

Schleswig-Holsteins Innenminister Stegner (SPD) teilte mit, in Stuttgart sei eine „Regelung im Bewußtsein der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland” getroffen worden. Die Neuregelung gilt auch rückwirkend für alle Einwanderungsanträge, die nach dem 1. Juli 2001 gestellt wurden.
Keine Einigung erzielten die Konferenzteilnehmer über den Bleiberechtsvorschlag, den Innenminister Schily am Donnerstag überraschend gemacht hatte. Das Ansinnen Schilys, ausländischen Kindern und Jugendlichen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten ein Bleiberecht zu gewähren, lehnten die Innenminister von CDU und CSU als „Populismus” und Wahlkampfmanöver ab. Sie wollten dem Perspektivwechsel des Ministers nicht folgen, der neuerdings die Auffassung vertritt, es dürften nicht Kinder darunter leiden, daß Eltern ihrer Ausreisepflicht nicht gefolgt sind. Schily wünscht ein Bleiberecht für Kinder und Jugendliche, wenn sie seit mindestens sechs Jahren in Deutschland lebten und hier integriert seien.


Heftige Kritik an Schily

Er wolle damit dem „aberwitzigen Zustand” abhelfen, daß Kinder und Jugendliche aus Schule und Berufsausbildung gezwungen und in Länder wie Bosnien-Hercegovina oder Afghanistan geschickt werden, die sie nicht mehr kennen und deren Sprache sie nicht beherrschen. Die Innenminister der unionsregierten Länder wandten dagegen ein, daß damit die oft jahrelangen Verzögerungsbemühungen eigentlich ausreisepflichtiger Eltern belohnt würden. Schily wurde für seinen Überraschungsvorschlag heftig kritisiert, weil er nach Auffasssung einiger Innenminister damit die ungeschriebenen Regeln des Kollegiums verletzt habe.

Auf Zustimmung bei den Innenministern der Union und auch überwiegend bei SPD-Ministern traf hingegen der Vorschlag, dem Mißstand erzwungener Eheschließungen zu begegnen, indem man ausländischen Ehegatten den Nachzug nach Deutschland erst ab einem Alter von einundzwanzig Jahren gestattet und sie zudem dazu verpflichtet, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) will auf diese Weise verhindern, daß vor allem junge Frauen aus der Türkei und islamischen Ländern nach Deutschland kämen, ohne eine Chance zu selbstbestimmtem Leben und Integration in die hiesige Gesellschaft zu bekommen.


Enttäuschung bei Grünen und FDP

Die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), warf der Innenministerkonferenz Mutlosigkeit und „wahltaktisches Kalkül” vor. Die Regelung für afghanische Staatsangehörige werde der Verfolgungsbiographie dieser Menschen und der äußerst schwierigen Menschenrechtssituation in Afghanistan nicht gerecht.
Die FDP-Menschenrechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte, den Abschiebestopp für Afghanistan und Irak beizubehalten. „Wenn Flüchtlingen Gefahr für Leib und Leben droht, darf nicht abgeschoben werden”, sagte sie. Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler verurteilte insbesondere das Scheitern eines Bleiberechts für Flüchtlingskinder.

FAZ

02.08.2005 www.abschiebehaft.de
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