Familientrennung durch AbschiebungVater im Krankenhaus, Mutter abgeschoben, Kinder bei Verwandten. Pro Asyl: Kein EinzelfallBerlin, 01.04.2005 Das Ehepaar Duraku aus dem Kosovo flüchtete vor zwölf Jahren nach Deutschland, seine vier Kinder wurden hier geboren. Seit April 2003 ist die Familie ausreisepflichtig. Eine freiwillige Rückkehr kam für die Durakus aber nicht in Frage, da sie in ihrer Heimat Übergriffe durch Kosovo-Albaner befürchten müssen. Einen Tag vor der festgesetzten Abschiebung erlitt der Familienvater einen Nervenzusammenbruch und mußte zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik. Seine Frau und die Kinder wurden am nächsten Tag wie vorgesehen zum Flughafen gebracht. Erst dort erfuhren die beteiligten BGS-Beamten, daß für die beiden jüngeren Kinder noch Asylanträge anhängig waren. Die Mutter und die älteren Kinder wurden trotzdem abgeschoben, die jüngeren zunächst bei Verwandten untergebracht. Nach der Ablehnung ihrer Asylanträge mußten auch sie ausreisen.
Der Vater darf vorerst in Deutschland bleiben. Nach seiner Entlassung aus der Klinik saß er vorübergehend in Abschiebehaft. Inzwischen sind die Abschiebungen in das Kosovo wegen der eskalierenden Gewalt gegen ethnische Minderheiten ausgesetzt worden. Die nunmehr alleinerziehende Mutter ist dort vollständig auf die Hilfe von entfernten Verwandten angewiesen.
Kein Einzelfall. Nach Recherchen von Pro Asyl reißen die Behörden bei Abschiebungen aus Deutschland immer häufiger Familien auseinander. »Abschiebungen werden zum Beispiel vollzogen, wenn der Vater in der Psychiatrie oder die Mutter gerade beim Einkaufen ist«, hat die Organisation beobachtet. Minderjährige Kinder blieben nach der Abschiebung ihrer Eltern allein zurück. Eltern wüßten oft nicht, wohin ihre Kinder verschwunden seien. Das offensichtliche Kalkül: Weil sie die Trennung nicht ertragen, werden die anderen Familienmitglieder schon bald »freiwillig« den abgeschobenen folgen.
Die Ausländerämter rechtfertigen ihr Vorgehen meistens damit, die Abschiebung sei »rechtlich korrekt« gewesen. Das stimmt häufig sogar. Denn trotz der Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention läßt das restriktive deutsche Ausländerrecht die Trennung auch von engsten Familienangehörigen zu. Je schwächer der Aufenthaltsstatus der Betroffenen ist, desto stärker wird der Familienschutz eingeschränkt. Bei Abschiebungen müssen familiäre Bindungen nicht berücksichtigt werden – sie können es aber, betont Pro Asyl. Die Entscheidung, ob eine Familie gewaltsam getrennt wird, liege im Ermessen der Behörden. Das Auseinanderreißen ausreisepflichtiger Familien offenbare somit nicht nur eine Schutzlücke im Gesetz, sondern auch die »Unmenschlichkeit deutscher Behördenpraxis«.
»Die Trennung von Flüchtlingsfamilien muß ein Ende haben«, fordert Pro- Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhart. Besonders Kindern, die plötzlich ohne Eltern dastünden, werde so grenzenloses Leid zugefügt. Die Gesellschaft dürfe es nicht länger hinnehmen, »daß Behörden Familien dermaßen drangsalieren und unsere humanitären Werte mißachten«. Pro Asyl unterstützt viele Betroffene bei gerichtlichen Klagen, mit Gutachten und bei ihren Auseinandersetzungen mit Behörden. Reimar Paul, junge welt
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