Österreich und Schengen - Erfahrungen aus der PraxisWien, 13.04.2005 Erfahrungen Österreichs mit der Umsetzung der Abkommen. Vor zehn Jahren ist Österreich im Zuge seines EU-Beitritts auch den Schengen-Abkommen beigetreten. Berndt Körner, Leiter der Abteilung Grenzkontrollen im Innenministerium, sprach im Anschluss an die Delegiertenversammlung des Forum Helveticum über die Erfahrungen Österreichs mit der Umsetzung der Abkommen.
Körners Ausführungen basierten auf seiner Kenntnis der operativen Umsetzung der Abkommen von Schengen im Grenzkontrollbereich. Er zeichnete ein differenziertes, realistisches Bild einer Kooperation von Partnerstaaten, die angesichts der starken wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen in Europa keine Alternative zur Zusammenarbeit hätten. Als Kernelement der Abkommen bezeichnete er das Schengen-Informationssystem (SIS). Dieses sei «die zentrale Ausgleichsmassnahme zur Verhinderung eines Sicherheitsdefizits bei einem Wegfall der Grenzkontrollen». Im Asylbereich hätten die Harmonisierungsbestrebungen im Rahmen des Dubliner Zusammenarbeitssystems seit 2001 zu einer Reduktion der Asylgesuche geführt, meinte Körner. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Fristen bis zur Feststellung der Zuständigkeit eines Landes für ein Gesuch zu lang seien.
Als unmittelbare Folgen des Beitritts seines Landes zu den Abkommen von Schengen und Dublin nannte Körner den Aufbau der Kontrollmechanismen an der Schengen-Aussengrenze, die Übernahme der technischen und rechtlichen Anforderungen und den Ausbau der multilateralen Koordination. Dieser Anpassungsprozess habe sich vor dem Hintergrund eines bereits angelaufenen Umbaus der Gestaltung der Grenzkontrollen und der inneren Sicherheit abgespielt, der nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und den danach folgenden Umwälzungen in Osteuropa eingeleitet worden sei. Oft sei es nicht einfach, Schengen- spezifische Veränderungen von übrigen Entwicklungen (zu denen er auch die Diskussion um die biometrischen Pässe zählte) zu trennen.
Bedenken in Bezug auf einen möglichen Souveränitätsverlust hielt Körner insofern für berechtigt, als im Bereich der Visavergabe mit einer Einschränkung der Souveränität zu rechnen sei. Diese werde jedoch durch andere Vorteile - wie die Reduktion des administrativen Aufwands - kompensiert. Ebenfalls kein Nachteil in Bezug auf die Koordination der operativen Umsetzung der Abkommen in den verschiedenen Ausschüssen sei die Nicht-EU-Mitgliedschaft. Es bestehe in der Praxis kein Unterschied zwischen Island oder Norwegen und einem EU-Mitgliedstaat.
pmo, Neue Zürcher Zeitung
|