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Rubrik: Presse  

Tod eines Asylbewerbers - Zweifel an Selbstmordthese

Dessau, 09.02.2005

Die Polizei spricht von Selbstmord - doch fünf Wochen nach dem Tod eines Asylbewerbers in einer Dessauer Polizei-Zelle mehren sich Zweifel. Der 21-Jährige aus Sierra Leone war am 7. Januar in der Zelle verbrannt.

Mit Händen und Beinen an der Zellenpritsche festgebunden

Staatsanwalt Frank Pieper bestätigte, dass die Ermittlungen ergeben haben, dass der Mann mit ausgestreckten Händen und Beinen an der Zellenpritsche festgebunden war. Piepers Vorgesetzter, der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, dementierte indes, dass die Handgelenke des Toten gebrochen waren. Dies hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" (MZ) berichtet. Bittmann erklärte, es gebe keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tötung. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass es sich nicht um einen Selbstmord handelte, sondern um einen Unfall. Anfang kommender Woche werde ein zweites Gutachten vorliegen.


Polizei verwies auf verstecktes Feuerzeug

Die Dessauer Polizei hatte erklärt, der Mann habe den Brand mit einem zuvor versteckten Feuerzeug selbst ausgelöst. Die Beamten hätten versucht, das Feuer zu löschen, seien aber wegen des starken Rauchs nicht in die Zelle gelangt. Die "Magdeburger Volksstimme" schreibt, es gebe ein Gutachten, wonach der Afrikaner genug Bewegungsfreiheit gehabt hätte, um das Feuerzeug anzuzünden. Das hätte ein Versuch gezeigt, bei dem die Situation nachgestellt worden sei.


SPD-Innenexperte: Sache ist mehr als dubios

Der Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt forderte unterdessen, dass der Fall rasch aufgeklärt wird. Der SPD-Innenexperte Bernward Rothe sagte, die Sache sei mehr als dubios. Der Asylbewerber lebte in einem Heim in Roßlau. Die Polizei hatte ihn festgenommen, weil er in Dessau mehrere Frauen belästigt haben soll. Als die Polizei hinzugerufen wurde, soll es zu einer Auseinandersetzung mit den Beamten gekommen sein.

mdr.de Nachrichten

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