Tod im Arrest weiter ungeklärt: Mahnwache zum Todestag von Rachid SbaaiMahnwache vor der JVA Büren anläßlich des zweiten Todestages von Rachid SbaaiBüren, 30.08.2001 Am Vormittag des 30. August 1999 starb Rachid Sbaai qualvoll in einer Arrestzelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Büren (NRW) an den Folgen eines vom ihm selbst gelegten Zellenbrandes. Während die Paderborner Staatsanwaltschaft den Fall längst zu den Akten gelegt hat, sind nach Ansicht des Vereins »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren« nach wie vor viele Fragen unbeantwortet. »Für uns trägt die Anstaltsleitung eine Mitschuld am Tod von Rachid«, erklärte Sprecher Frank Gockel gegenüber jW. Der zwanzigjährige Marokkaner war im Dezember 1997 ohne Papiere nach Deutschland eingereist, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Im März 1999 wurde er in Büren inhaftiert. Am 27. August wurde vom Aufsichtspersonal eine Schlägerei zwischen Häftlingen während eines Fußballspiels beobachtet. Da auch Rachid Sbaai beteiligt war, wurde gegen ihn ein siebentägiger Arrest verhängt. Drei Tage später war er tot.
Für Anstaltsleitung und Paderborner Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Selbstmord. »Ein strafbares Verschulden Dritter am Tod des Rachid Sbaai ist nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen«, begründete die Ermittlungsbehörde am 1. September vergangenen Jahres die Einstellung ihrer Untersuchungen. Alles spreche für das »Vorliegen einer Selbsttötungsabsicht«. Zweifel an diesem Ablauf meldete wenige Wochen nach dem Tod des Abschiebehäftlings der Verein »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren« an. In einem offenen Brief an die JVA-Leitung wurden fehlende Sicherheitsvorkehrungen und mangelnde Aufsicht des Personals kritisiert. So hätte Rachid Sbaai den Alarmknopf seiner Zelle gedrückt, um Hilfe herbeizurufen, doch erst 15 Minuten später habe ein JVA- Beamter reagiert. Hätte man schneller gehandelt, würde der Mann noch leben. »Wie ist es möglich, daß der Brand so spät bemerkt wurde?« wollte die Initiative wissen. Eine von vielen Fragen, die knapp zwei Jahre später - auch nach Abschluß der staatsanwaltlichen Ermittlungen - unbeantwortet geblieben sind. »Deshalb haben wir denselben Brief nochmals an die JVA-Leitung geschickt, ergänzt um zwei weitere Detailfragen, doch der Anstaltsleiter wollte zu den von uns gestellten Fragen nicht Stellung nehmen«, berichtet Frank Gockel. Eine Blockadehaltung, die der Verein in einer aktuellen Pressemitteilung aufs schärfste kritisiert.
Fakt sei, daß sich in der Alarmzentrale der JVA kein Bediensteter befand und so niemand den Alarm wahrnehmen konnte, kritisiert Gockel. Ein Tatbestand, der auch von der Staatsanwaltschaft nicht bestritten wird. Eine »ständige Anwesenheitspflicht« in dem Büro habe nicht bestanden, heißt es im Einstellungsbescheid der Behörde. Gerade darin sieht die Flüchtlingsinitiative jedoch eine Mitverantwortung für den Tod des Marokkaners. Darüber hinaus sei ungeklärt, wie der Brand überhaupt entstanden sei, denn der Mann habe gar kein Feuerzeug besessen. Die Theorie, er habe bei Haftantritt ein Feuerzeug in die Zelle geschmuggelt, ist für Gockel nicht glaubwürdig. »Die Polizei vor Ort hat schlampig gearbeitet, zum Beispiel auch keine Fingerabdrücke genommen, und die Staatsanwaltschaft hat diese unzureichenden Ermittlungen übernommen«, kritisiert Gockel. Auch die Frage, ob die Anordnung der einwöchigen Arreststrafe überhaupt berechtigt war, habe die Paderborner Behörde ausgeklammert.
Am heutigen Donnerstag findet anläßlich des zweiten Todestages von Rachid Sbaai um 18.30 Uhr eine Mahnwache vor der JVA statt. Martin Höxtermann, junge welt
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