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Rubrik: Presse  

Todesfälle zu den Akten

Mindestens 35 Opfer bei Haft oder Abschiebung - keine Schuldigen gefunden

Büren/BRD, 05.10.1999

Vor vier Wochen starb in einer Arrestzelle der Justizvollzugsanstalt Büren (NRW) der 20jährige Abschiebehäftling Rachid Sbaai an den Folgen eines von ihm selbst gelegten Zellenbrandes. Die Umstände seines Todes werfen nach Ansicht des Vereins »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren« zahlreiche Fragen auf. »Die Angehörigen werden einen Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung stellen«, kündigte Vereinssprecher Frank Gockel gegenüber jW an.

Ungeklärt sei die Zündquelle, denn der Marokkaner habe überhaupt kein Feuerzeug besessen und sei vor Antritt der Arreststrafe einer Leibesvisitation unterzogen worden. In der Zelle fehlten zudem Rauchmelder und Sprinkleranlagen. Möglicherweise hat der 20jährige lange Zeit Alarm geschlagen. Denn ein Häftling, der sich in der Nachbararrestzelle befunden hat, habe den Alarmknopf in seiner Zelle gedrückt, weil er Schreie gehört und Brandgeruch wahrgenommen habe. Es hätte mindestens zehn Minuten gedauert, bis Beamte vor Ort gewesen seien. »Wie ist es möglich, daß der Brand so spät bemerkt wurde«, will die Initiative wissen. »Welche Konsequenzen werden gezogen?«

Fragen, die der Verein Mitte September in einem Offenen Brief an den Leiter des Abschiebeknastes gestellt hat. »Den Prüfungen der zuständigen Behörden möchte ich nicht vorgreifen«, lautet die lapidare Antwort von Anstaltsleiter Peter Möller. In frühestens vier Wochen könne man mit Auskünften rechnen, ob ein »Drittverschulden seitens der Anstaltsleitung« auszuschließen ist, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Paderborn auf jW-Anfrage. »Da bislang nicht einmal die Zellennachbarn von Rachid verhört worden sind, rechnen wir nicht mit einer Anzeige«, sagt Gockel. »Die legen die Sache zu den Akten«.

Immer wieder kommen Flüchtlinge in Abschiebehaft oder während ihrer Abschiebung zu Tode. Mindestens 35 Todesfälle hat Pro Asyl seit Mai 1993 gezählt. Die Ermittlungen der örtlichen Behörden über die konkreten Todesumstände verlaufen meistens im Sande, mögliche Schuldige kommen ungeschoren davon. »Bei Tod in Abschiebehaft oder während einer Abschiebung ist es bislang noch nie zu einer Verurteilung eines Behördenvertreters oder eines BGS-Beamten gekommen«, berichtet Pro-Asyl Sprecher Karl Kopp.

Viele Fragen sind auch bezüglich der lebensgefährlichen Verletzung eines algerischen Flüchtlings offen, der Anfang September in Steinen bei Lörrach (Baden-Württemberg) abgeschoben werden sollte. Zweimal hatte ein Polizist auf den unbewaffneten 41jährigen geschossen. Die fünfköpfige Familie war 1992 nach Deutschland gekommen, ihre Anträge auf Asyl wurden abgelehnt. Die örtliche Polizei sollte die Abschiebung vollziehen.

Was sich an jenem Mittwoch morgen zugetragen hat, ist bis heute unklar. Teilten die Behörden zunächst mit, der Beamte habe in »Notwehr« auf den Vater geschossen, lautet die aktuelle Version, der Ordnungshüter habe »Nothilfe« leisten wollen, weil der Flüchtling sich aus dem Fenster des vierten Stocks in die Tiefe stürzen wollte.

Völlig neu sei, »daß ein Flüchting aus Schutz vor sich selbst erschossen werden kann«, bemerkt das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA). »Wir fordern, daß gegen den Polizisten ermittelt wird und nicht gegen den Flüchtling«, kritisiert SAGA- Sprecher Christian Möller gegenüber jW. Auch der Anwalt des Algeriers, der frühere Landes-Justizminister Rudolf Schieler, hat Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen den Polizisten gestellt. Derweil droht die Abschiebung der Familie, denn ihre Duldung lief am 1. Oktober aus.

Martin Höxtermann, junge welt

04.03.2004 www.abschiebehaft.de
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