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Rubrik: Presse  

Abschiebehaft: Ende der Flucht. Geschlechtsspezifische Verfolgung ist immer noch kein Asylgrund

Berlin, 27.11.2003

von der sozialdemokratischen NRW-Landesregierung eröffnet. Seither sind im Frauenabschiebeknast in Neuss durchschnittlich 60 bis 80 Frauen eingesperrt. Unter den inhaftierten Frauen sind Minderjährige und Schwangere, Frauen, deren einziges Vergehen darin besteht, nach Deutschland geflüchtet zu sein. Hier endet die Flucht nicht selten in Abschiebehaft oder in sogenannten Ausreisezentren, eine verharmlosende Bezeichnung für Abschiebegefängnisse. Im Neusser Frauenabschiebeknast ist seit Jahren die medizinische Versorgung unzulänglich, so etwas wie Beratung oder soziale Hilfen sind nicht vorgesehen.

Die Bundesrepublik Deutschland erkennt bis heute die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund nicht an. Verfolgung, die oftmals heißt: sexuelle Gewalt, Zwangsheirat, Genitalverstümmelungen, Verbot selbstbestimmter Sexualität. Ausgeschlossen von jedem selbstbestimmten und gesellschaftlichen Leben sehen unzählige Frauen keine andere Möglichkeit außer der Flucht. Frauen fliehen aber auch, weil sie wegen eigener politischer Aktivitäten verfolgt werden. Weil sie sich aktiv für die Rechte der Frauen einsetzen, weil sie als Gewerkschafterinnen, als Politikerinnen arbeiten, weil sie einer oppositionellen Bewegung oder einer unterdrückten Bevölkerungsgruppe angehören. Ihre Verfolgung zielt in vielen Fällen nicht nur auf ihre politische Gegnerschaft, sondern ist auch als eine Art »Strafe« als ein Mittel anzusehen, ihr »unfrauliches« Handeln zu sanktionieren und sie in die Mauern ihrer gesellschaftlichen Stellung zurückzuweisen. Auch Armut läßt Frauen ihre Herkunftsland verlassen und treibt sie nicht selten in die Prostitution.

Diejenigen Frauen, die eines der westlichen Aufnahmeländer erreichen, sehen sich hier weiter Ausgrenzung und Diskriminierungen ausgesetzt. Es ist gar nicht so lange her, da hat sich die algerische Asylbewerberin Naimah H. im Frankfurter Flughafen das Leben genommen. Die 40jährige Frau war vor ihrer Flucht nach Deutschland von algerischen Polizisten mehrfach vergewaltigt worden, ihr Mann wurde in Algerien als »Terrorist« gesucht. Seit ihrer Flucht im September 1999 hatte sie fast acht Monate auf dem Frankfurter Flughafen im sogenannten Flughafenasyl zugebracht und war in dieser Zeit mehrfach zwischen Flughafen, Psychiatrie und Krankenhaus hin- und hergeschoben worden. Am Ende war ihr Asylantrag abgelehnt worden, aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit nahm sie sich das Leben.

Frauen sind – wie auch die Männer, die als Flüchtlinge oder Migranten in einem fremden Land leben – vom Rassismus der Aufnahmegesellschaft betroffen. Dazu gehören auch die Abschiebegefängnisse und die Ausreisezentren. In NRW haben Frauengruppen und Projekte deshalb landesweit zu einer Demonstration in Neuss aufgerufen, Sie fordern »jede und jeden dazu auf, gegen die sexistischen und rassistischen Gewaltverhältnisse in Staat und Gesellschaft zu demonstrieren«.

* Demo in Neuss am 29. November ab 14 Uhr am HBF Neuss

Ulla Jelpke, junge welt

04.03.2004 www.abschiebehaft.de
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