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Rubrik: Presse  

Zwei Presseerklärungen: Abschiebung, ohne eine Chance, überleben zu können

Mannheim, 04.11.2003

Wie die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft Mannheim mitteilt, soll ein Angolaner, der 1994 nach Deutschland eingereist ist und dessen Asylantrag abgelehnt wurde, nach Luanda/Angola abgeschoben werden.

Augustaanlage 53
AG für Menschen in Abschiebehaft, Augustaanlage 53, 68165 Mannheim
Tel.: 0621 - 412 556
Fax: 0621 - 412 556
Email: webmaster@abschiebehaft-ma.de
Homepage: http://www.abschiebehaft-ma.de

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1. Presseerklärung 4.11.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge stellt in der Ablehnung des Asylfolgeantrages fest, dass „die große Mehrheit der Bevölkerung Luandas keinen Zugang zu einer ausreichenden Versorgung mit Lebensmitteln“. „Im Hinblick auf die Überlebungschancen“, so das Bundesamt weiter, das Auswärtige Amt zitierend, „mache es einen gewichtigen Unterschied, ob sich Angolaner bereits über längere Zeit in Luanda aufhalten, ob sie familiären oder sonstigen Rückhalt dort hätten oder ob es sich um neu Zuziehende ohne familiären Rückhalt handle, insbesondere bei Rückkehr aus dem Ausland. So könnten die Kenntnisse darüber, wo man sich in Luanda den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich der sonstigen überlebenswichtigen Versorgung zu beschaffen vermag, in der Regel nur nach einer längeren Anpassungsphase erworben werden.“
Obwohl sich daraus „ein zwar nicht unerhebliches Risiko für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Antragstellers im Falle einer Rückkehr nach Angola entnehmen“ lässt, entschied das Bundesamt, dass Pedro N. abgeschoben werden kann.

Da der Angolaner Pedro N. keine familiären Beziehungen mehr zu Angola hat, würde eine Abschiebung nach Angola, so fürchtet er, für ihn den sicheren Tod bedeuten. Infolge seiner Todesangst macht er einen verzweifelten, depressiven Eindruck. Bei zwei Abschiebeversuchen hat er sich bisher geweigert in das Flugzeug einzusteigen und befindet sich im Moment in Abschiebehaft in der Abschiebehaftanstalt Mannheim.

Die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft Mannheim sieht in diesem Fall einen weitern Beweis für die Abschaffung des Asylrechts, wenn trotz solcher Aussagen des Bundesamtes über die Überlebenschancen versucht wird, abzuschieben.

Bei Rückfragen :
Karin Haiges ( ehrenamtliche Betreuerin )
Tel.: 0621 443067
Rechtsanwalt Moeller
Tel.: 0621 4310006

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Einige Zitate aus der Ablehnung auf Durchführung
eines Folgeantrages (in der Haft gestellt)

Nach Angaben der UN ist die humanitäre Krise in Angola eine der Schlimmsten weltweit. Während des Bürgerkrieges sind etwa 30 Prozent der Bevölkerung, d.h. etwa vier Millionen Menschen, zu intern vertriebenen Personen geworden. Allein zwischen November 2001 und dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommen Anfang April 2002 wurden etwa eine viertel Million Menschen neu - meist mit Gewalt- aus ihren Heimatgebieten vertrieben. ...

Etwa 1,8 Millionen Menschen erhalten Nahrungsmittelhilfe....

Der Höhepunkt der humanitären Krise in Angola scheint indessen überschritten zu sein. So berichtet die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen, dass trotz weiterhin als extrem niedrig einzustufender Lebensbedingungen in Angola der Anteil der angolanischen Bevölkerung, der an Unterernährung leidet, abnimmt

Nach Angabe des Auswärtigen Amtes ist die Versorgung mit Nahrungsmittel in weiten Teilen Angolas weiterhin sehr kritisch. Die Mehrheit der angolanischen Bevölkerung lebt nach wie vor am Rande des Existenzminimums.

Hinsichtlich der Hauptstadt Luanda ...stellt sich die Lage so dar, dass auch dort angesichts einer schon chronischen Preissteigerungsrate im dreistelligen Prozentbereich selbst einfache Lebensmittel für einen Großteil der Bevölkerung kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten erschwinglich sind. Zwei Drittel der Bevölkerung Luandas leben am Rande und unterhalb der offiziellen Armutsgrenze, etwa zehn Prozent in absoluter Armut.....Die große Mehrheit der Bevölkerung hat keinen Zugang zu einer ausreichenden Versorgung mit Lebensmitteln....Die Regierung sorgt aber dafür, dass über besondere Wege ausreichend Nahrungsmittel in der Stadt erhältlich sind. Allerdings sind sie für viele Menschen zu teuer, was zu Unternährung führt

Für den Großraum Luanda ist - gemessen an afrikanischen Verhältnissen - bereits jetzt eine am unteren Rand des Menschenwürdigen liegenden Versorgung weitestgehend gegeben

Hinsichtlich der Versorgungslage in Angola kommt das IAK in einem Gutachten von Juli 2002 zu einer schlechteren Einschätzung als das Auswärtige Amt.

In ähnlicher Weise wie das Institut für Afrika-Kunde macht es für das Auswärtige Amt im Hinblick auf die Überlebungschancen einen gewichtigen Unterschied, ob sich Angolaner bereits über längere Zeit in Luanda aufhalten, ob sie familiäre oder sonstigen Rückhalt dort hätten oder ob es sich um neu Zuziehenden ohne familiären Rückhalt handle, insbesondere bei Rückkehr aus dem Ausland. So könnten die Kenntnisse darüber, wo man sich in Luanda den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich der sonstigen überlebenswichtigen Versorgung zu beschaffen vermag, in der Regel nur nach einer längeren Anpassungsphase erworben werden.

Den vorstehend aufgeführten Erkenntnissen über die allgemeine Versorgungslage lässt sich ein zwar nicht unerhebliches Risiko für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Antragsstellers im Falle einer Rückkehr nach Angola /Luanda entnehmen. Es kann jedoch nicht festgestellt werden, dass es eine solche Größenordnung erreicht, dass es...das Vorliegen einer bestimmten Gefahrenlage erfüllt.

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2. Presseerklärung 11.11.2003

Die Situation des Angolaners Pedro N. wird immer bedrohlicher!

Wie bereits in einer Presserklärung vom 4. November gemeldet, fürchtet die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft um das Leben des Angolaners Pedro N., der derzeit in der Abschiebehaftanstalt Mannheim einsitzt. Nachdem zwei Abschiebeversuche des verzweifelten und suizidgefährdeten Flüchtlings gescheitert sind, hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Ausländerbehörde offenbar entschlossen, die Deportation des Mannes mit allen Mitteln zu erzwingen. In einer erneuten Haftverlängerung durch das Amtsgericht Heidelberg heißt es, dass nunmehr „gewährleistet ist“, den „schwerrenitenten“ Mann abzuschieben. Damit seien zwar „erhebliche Kosten“ verbunden, aber dies tut der Entschlossenheit offensichtlich keinen Abbruch.

Die AG befürchtet, dass dieser Wortlaut auch Zwangsmittel wie Ruhigstellung durch Spritzen impliziert und die Abschiebung möglicherweise über einen Charterflug (z.B. über Söllingen) organisiert wird. Zu diesem Mittel greifen die Ausländerbehörden neuerdings immer öfter, nachdem Abschiebungen in Linienflügen mehrfach durch die Zivilcourage von einzelnen Passagieren vereitelt wurden. Dies war auch bei Pedro N. der Fall, als sich nach Intervention von Fluggästen der Kapitän einer Air France- Maschine weigerte ihn mitzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft hofft, dass die Abschiebemaschinerie gegen Pedro N. doch noch gestoppt werden kann. Dies könnte der Fall sein, wenn ein psychologisches Gutachten noch rechtzeitig die Reiseunfähigkeit des verzweifelten Flüchtlings feststellt!

Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft

28.12.2003 www.abschiebehaft.de
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