Netzwerk Asyl wird die Mitarbeit im Abschiebegefängnis verweigertRendsburg, 01.11.2003 Am 4. Juni 2003 beantragten wir beim Justizministerium in Kiel, die Erlaubnis im Abschiebegefängnis in Rendsburg mitarbeiten zu dürfen. Der Anlaß für diese Entscheidung war die besorgniserregende Nachricht des Selbsttötungsversuches eines Häftlings im Abschiebegefängnis. Unsere Ziele waren in erster Linie weitere Selbsttötungsversuche zu verhindern und den Gefangenen eine "Stimme nach draußen" zu geben. Um dies zu erreichen hatten wir ein Konzept erarbeitet, in dem wir für die Abgeschobenen einen "Personenschutz" am Zielort organisieren wollten. Internationale Menschenrechtsorganisationen sollten über eine bevorstehende Abschiebung informiert werden, um die abgeschobene Person am Flughafen in Empfang zu nehmen. Das könnte möglicherweise eine Inhaftierung des Betroffenen verhindern oder sie öffentlich bekannt werden lassen. Weitere Aufgaben bestanden darin, Biographien, Fluchtursachen und Meinungen von Abschiebehaftgefangenen zu veröffentlichen, um die weit verbreiteten Meinung - im Abschiebehaft sitzen nur "kriminelle Ausländer"- zu korrigieren.
Diese Vorhaben dürfen wir nun leider nicht umsetzen.
Nach monatelanger Warterei kam am 28.10.03 der Bescheid von dem Leiter der Justizvollzugsanstalt in Kiel, Klaus Goede, dass unserer Wunsch nach Mitarbeit im Abschiebegefängnis abgelehnt wird. Begründet wird diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass unsere Positionen (gemeint sind die von Herrn Goede und unsere) zu unterschiedlich seien, um eine konstruktive Mitarbeit im Gefängnis zu gewährleisten. Uns gehe es nicht um die Humanisierung der Abschiebehaft, sondern um dessen Beendigung, ggf. auch mit Mitteln der Gewalt. Wir streiten nicht ab, dass unser Ziel die Abschaffung der Abschiebehaft ist. Dieses Ziel ist ein Teil zur Humanisierung der gegenwärtigen Flüchtlingspolitik, für die wir eintreten. Das beinhaltet logischerweise aber auch die Humanisierung der Abschiebehaftvollzugsbedingungen.
Die Behauptung, dass wir Mittel der Gewalt anwenden würden, ist anmaßend. Herr Goede nimmt hierbei Bezug auf eines unserer Flugblätter von 1999, in dem ein Zitat einer Berliner Gruppe genannt wurde, die 1995 einen Anschlag auf einen im Bau befindlichen Abschiebeknast verübt hatte. Uns ging es damals nicht um die Aktivitäten der Gruppe, sondern um den Inhalt des Zitates. Für Herrn Goede allerdings Grund genug, unsere soldarische Hilfe abzulehnen und uns zu kriminalisieren.
Der zweite Selbsttötungsversuch vom 23.10.03 im Gefängnis macht deutlich das der Abschiebehaftvollzug überprüft werden muß.
Am 24.04.03 besichtigten wir das Abschiebegefängnis. Nach einem langen Gespräch mit Herrn Goede stellten wir fest, dass unsere Positionen nicht weit voneinander entfernt sind, denn er bekannte sich auch als ein Gegner der Abschiebehaft! Jetzt, ein halbes Jahr später, vermutet Herr Goede, dass unser Wunsch nach Mitarbeit taktisch motiviert sein könnte. Einen Beweis hat er nicht, aber die berechtigte Angst , dass weitere Ereignisse im Abschiebegefängnis zeigen könnten, was die Abschiebehaft trotz aller Humanisierungsmaßnahmen ist: im Kern unmenschlich.
Seitdem das Abschiebegefängnis in Betrieb genommen wurde, haben die Repressionen und die Kriminalisierungen gegen uns zugenommen. Der Widerspruch, den die Abschiebehaft in sich trägt, soll die Mauern nach draußen nicht durchdringen. Die Anwesendheit unserer Gruppe im Gefängnis hätte das bewirken können. Netzwerk Asyl Rendsburg
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