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Rubrik: Presse  

kongolesischer Fluechtling erneut in Abschiebehaft - Fluechtlingsrat fordert Abschiebestopp

Berlin, 18.08.2003

+ Erneute Inhaftierung des kongolesischen Flüchtlings Raphael B. durch Berliner Ausländerbehörde
+ Flüchtlingsrat Berlin fordert Senat auf, Abschiebungen auszusetzen

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Nach mehreren gescheiterten Abschiebungsversuchen am 16. und 17. Juli 2003 wurde der kongolesische Flüchtling Raphael B. heute bei der Vorsprache zwecks Verlängerung der ausländerrechtlichen Duldung auf der Berliner Ausländerbehörde erneut festgenommen. Die Haft wurde vorerst bis Mitte Oktober angeordnet. Die Abschiebung kann in Abhängigkeit von Flugterminen bereits eher in die Wege geleitet werden. Der erste Abschiebungsversuch am 16.07. 2003 scheiterte, nach dem sich die Fluggesellschaft KLM weigerte, Raphael B. gegen seinen Willen zurückzuführen. Ein Abschiebungsversuch eines anderen im Gewahrsam Eisenhüttenstadt inhaftierten kongolesischen Staatsbürgers wurde eine Woche später aus den gleichen Gründen abgebrochen.

In diesem Zusammenhang wurde die Absicht der betreffenden Ausländerbehörde des Landkreises Oder-Spree bekannt, die Abschiebung per Charterflug durchzusetzen. Nach Presseberichten wurden für einen Charterflug Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.

Raphael B. wurde erstmals Ende Mai 2003 auf der Ausländerbehörde verhaftet und in Abschiebungsgewahrsam genommen, nachdem er einer Aufforderung zur Vorsprache nachgekommen war. Sein Asylverfahren war negativ abgeschlossen worden. Raphael B. hatte vor 11 Jahren in der Bundesrepublik Zuflucht gesucht.

Der Flüchtlingsrat Berlin hatte sich im Juni 2003 mit einer Bitte um Erlass eines zeitweiligen Abschiebungsstopps an Innensenator Dr. Ehrhart Körting gewandt. Dieser sagte zu, jeden Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und dabei den noch zu erwartenden neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Rate zu ziehen. Ungeachtet des nunmehr offenbar vorliegenden Lageberichtes, hält es der Flüchtlingsrat Berlin weiter nicht für verhältnismäßig, Abschiebungen in die DR Kongo durchzuführen.

Den Hintergrund dafür bilden u.a. (Presse-)Berichte zur katastrophalen humanitären und menschenrechtlichen Lage in der DR Kongo, die sich auch nach dem Einsatz der EU-Friedenstruppen nicht entscheidend gebessert hat.

Im Interesse der Stabilisierung der innenpolitischen Verhältnisse sollten aber bis auf weiteres Abschiebungen in die DR Kongo ausgesetzt werden. Diese Forderung wird auch von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg unterstützt.

Der Flüchtlingsrat Berlin setzt sich seit geraumer Zeit gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Migranten- und Flüchtlingsorganisationen für eine großzügige bundesweite Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt ein und hat in diesem Zusammenhang auf Berliner Ebene gefordert, von Abschiebungen möglicher betroffener Personen abzusehen.

Im Fall von Raphael B. sollte daher - dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend - auf eine Abschiebung verzichtet und keine unnötigen Kosten in einen Charterflug investiert werden.

Flüchtlingsrat Berlin

10.09.2003 www.abschiebehaft.de
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