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Rubrik: Presse  

Presseberichte zum 2. Bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebehaft

BRD, 30.08.2003

1. Frankfurter Rundschau online: Zwischen Recht und Humanität

2. Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung: Hüseyin Dikec

3. FR: Demo gegen Abschiebung am Frankfurter Flughafen

4. Allgemeine Zeitung online: Sollten wie Menschen behandelt werden

5. Junge Welt: Gnadenloser Sommer

6. Wiesbadener Kurier: Thema Irak beim Festival

7. ZDF heute: Menschenrechtsorganisationen fordern Abschaffung der Abschiebehaft

8. ND: Cemal Kemal Altun – ein Fall wurde zum Politikum

9. taz: Bleibe im Untergrund

10. ngo online: Aktionen zum Tag gegen Abschiebungshaft

11. ngo online: Unmenschliche Praktiken in Ausländerbehörden

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1.

Frankfurter Rundschau online:

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?sid=2648beeb3be3a38526bf22643229f77d&cnt=288222

Zwischen Recht und Humanität
Eine kritische Bilanz deutscher Asylpolitik zum 20. Todestag von Cemal Altun / Von Heiko Kauffmann

Der Umgang mit Schutz und Hilfe suchenden Flüchtlingen verweist auf die Bruchstellen der Demokratie. Von diesem Punkt aus blickt Heiko Kauffmann, Sprecher von Pro Asyl, auf die Asylpolitik in Deutschland seit dem Tod des verängstigten und verzweifelten Cemal Altun zurück. Altun war am 30. August 1983 aus einem Fenster im sechsten Stock des Berliner Verwaltungsgerichtsgebäudes gesprungen. Die FR dokumentiert die leicht gekürzte Rede, die Kauffmann bei einer Gedenkveranstaltung am Wochenende in Berlin gehalten hat.

Im Umgang mit Flüchtlingen und Minderheiten in Deutschland wurde und wird unschwer erkennbar, dass im Grundgesetz festgeschriebene Grundrechte und einige wesentliche, von der Bundesrepublik anerkannte und ratifizierte Menschen- und Völkerrechtsstandards in vielen Fällen nicht gewährleistet beziehungsweise nicht umgesetzt werden. Die Würde von Flüchtlingen ist antastbar, ihre Freiheit verletzlich und ihre Gleichheit anfechtbar geworden. Cemal Kemal Altun wurde vor 20 Jahren Opfer dieser Diskrepanz zwischen den von der Verfassung verheißenen Rechten und der Realität ihrer Inanspruchnahme, Opfer der zunehmenden Kluft zwischen Recht und Humanität.

Bis heute bleiben Fragen an die deutsche Politik: Was bleibt von der menschlichen Würde, wenn man Flüchtlinge wie Cemal Altun, die ein Grundrecht in Anspruch nehmen, wie Schwerverbrecher gefesselt in Handschellen zur Verhandlung im Widerspruchsverfahren führt oder wenn "Ausländer", bis heute, von Politikern ungestraft und absichtsvoll pauschal als "kriminell" und "illegal" herabgesetzt oder instrumentalisiert werden können in jene, "die uns nützen", und jene, "die uns ausnützen" (Beckstein) ?

Was bleibt von der unverletzlichen Freiheit, wenn man Flüchtlinge wie Cemal Altun in mehr als 13 Monaten Auslieferungshaft zermürbt oder wenn bis heute Flüchtlinge, die keine Straftat begangen haben, bis zu anderthalb Jahre in Abschiebegefängnissen, den dunkelsten Orten unserer Demokratie, in Verzweiflung gestürzt werden? Was bleibt von den Verfassungsnormen des Gleichheitsgrundsatzes, eines fairen Verfahrens und des Diskriminierungsverbots, wenn man, wie im Fall von Cemal Altun, Militärdiktaturen Akteneinsicht und Amtshilfe gewährt oder wenn man bis heute Flüchtlinge in Zwangsvorführungen Botschaftsangehörigen oder Vertretern von Unrechtsregimen zum Verhör in quasi "rechtsfreien Räumen" überlässt? Wenn ein Staat, der in seiner Verfassung ein kategorisches Nein zu Folter, Todesstrafe und unmenschlicher Behandlung sagt, bereit ist, wehrlose Menschen in seiner Obhut an Staaten auszuliefern, in denen ihre Unversehrtheit nicht gewährleistet ist, macht er sich mitschuldig. Nicht nur der Staat, der foltert, verletzt die Menschenrechte. Auch der Staat, der bereit ist, wehrlose Menschen in Staaten abzuschieben, in denen ihnen Haft, Folter, Verfolgung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder die Todesstrafe drohen, verletzt die Menschenrechte. Das galt vor 20 Jahren und das gilt auch noch heute. Seitdem hat sich für Flüchtlinge nichts zum Besseren, aber vieles zum noch Schlechteren entwickelt.

Brennende Flüchtlingsheime

Dazu stichwortartig ein kurzer Rückblick: 1980 brannten die ersten Flüchtlingsheime in Deutschland; die Sinusstudie belegte 1981 bei 13 Prozent der wahlberechtigten Bundesbürger ein "ideologisch geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild", mehr als sechs Prozent der Wahlbevölkerung befürworteten rechtsextremistische Gewalttaten. 1981/82 verbreitete sich das von rechtskonservativen Hochschullehrern verfasste "Heidelberger Manifest" in dem, in der Form eines wissenschaftlich verkleideten Rassismus, auf demagogische Weise Ausländerfeindlichkeit geschürt und eine Pogromstimmung gegen MigrantInnen und Flüchtlinge erzeugt wurde. Gleichzeitig wuchs die Zahl von Anfeindungen, tätlichen Angriffen und einer systematischen Stimmungsmache gegen MigrantInnen und Flüchtlinge weiter an.

Der damalige Innenminister Gerhard Baum erklärte noch kurz vor dem Regierungswechsel: "Gerade in der Bundesrepublik ist der Rechtsextremismus, der sich auf Ausländerfeindlichkeit konzentriert, mit höchster Sensibilität und Aufmerksamkeit zu verfolgen. Schon einmal in der jüngsten deutschen Geschichte ist der Rassismus zum ‚Staatsprinzip' erhoben worden. Alle Anfänge eines neuen Rassismus müssen von allen Demokraten mit Nachdruck bekämpft werden." Die Probleme waren also erkannt. Das hinderte aber weder Bundeskanzler Kohl, von einer "zu großen Zahl von Türken" in Deutschland zu sprechen, die halbiert werden müsste, noch seinen damaligen Innenminister Friedrich Zimmermann, die Stimmung weiter anzuheizen. In seinem am 1. März 1983 vorgelegten Ausländerbericht ist denn auch mehr von illegal eingereisten, kriminellen, das soziale Netz missbrauchenden Ausländern die Rede als etwa vom Ziel der Integration. Vor diesem Hintergrund sah sich die damalige Beauftragte der Bundesregierung, Liselotte Funcke, genötigt, am 2. Mai 1983, also zu einem Zeitpunkt, als die Bundesregierung die Auslieferung Cemal Altuns bereits bewilligt hatte (21. Februar 1983), einen politischen "Brandbrief" an Bundeskanzler Kohl zu richten, in dem es hieß: "Die Ausländerpolitik ist zu einem brennenden außen- und innenpolitischen Thema geworden. In der deutschen Bevölkerung wird die Erwartung genährt, dass die Zahl der Aus-länder fühlbar gesenkt werden würde oder könnte, im Ausland erzeugt die Diskussion um restriktive Maßnahmen Befürchtungen, Abwehr, Feindseligkeit und den Verdacht neuer nazistischer oder rassistischer Strömungen."
Was hier vor 20 Jahren kritisiert wurde, gilt im Prinzip auch heute: Das ganze Elend und Unheil der deutschen "Ausländer"- und Flüchtlingspolitik bestand und besteht darin, dass die Politik immer wieder einschneidende Maßnahmen gegen Rechtsradikalismus und Gewalt ankündigt, diese "einschneidenden Maßnahmen" aber nicht gegen die Täter und die Verursacher von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus richtet, sondern Maßnahmen gegen MigrantInnen und Flüchtlinge ergreift. Die Politik hat es über zwei Jahrzehnte versäumt, ernsthaft die Ursachen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zu bekämpfen. Der so genannte Asylkompromiss, die Grundgesetz-Änderung vor zehn Jahren, sollte vornehmlich der "Eindämmung" rechter Gewalt dienen. Er bewirkte jedoch eine weitere "Eindämmung" der Rechte von Flüchtlingen und eine Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes. Durch die 1993 in Kraft getretenen Verschärfungen im Asyl- und Leistungsrecht, durch eine immer engere Definition von politischer Verfolgung und restriktivere Auslegung von Verfolgungstatbeständen, durch immer höhere inhaltliche und formale Hürden bezüglich der Asylerheblichkeit, durch wirklichkeitsfremde Bewertungsmaßstäbe wurden immer mehr Flüchtlinge aus dem Schutzbereich des Asyls hinausgedrängt und ihnen die Anerkennung versagt. Strukturelle und institutionelle Ungleichheiten verletzen nicht nur die Menschenrechte der Flüchtlinge. Sie sind auch der Nährboden für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Gewalt. Wissenschaftliche Studien, aber auch gerade die historischen Erfahrungen aus dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte, belegen den Zusammenhang zwischen staatlichem, institutionellem Rassismus und dem alltäglichen Rassismus des Einzelnen.

Angst und Verzweiflung

Der Tod von Cemal K. Altun wurde 1983 von den verantwortlichen christdemokratischen Regierungspolitikern, von Kohl bis Zimmermann, als "bedauerlicher Einzelfall" bezeichnet, aber er war nur der erste von inzwischen weit mehr als 100 Flüchtlingen, die sich aus Angst und Verzweiflung vor ihrer Abschiebung in das gefürchtete Verfolgerland selbst töteten. Diese Toten im Abschiebe-Gewahrsam oder aus Angst vor ihrer Abschiebung sind nicht nur Folge verschärfter Asylgesetze durch die Vorgängerregierung; sie werfen vielmehr auch ein grelles Licht auf die Kontinuität einer Politik der Abwehr, Ausgrenzung und Kriminalisierung von Flüchtlingen unter Rot-Grün. Die mehr als 35 Toten seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 sind auch eine "Anklage" gegen die rot-grünen Nachfolger, die sich, wider besseres Wissen und gegen ihre eigenen Versprechungen, unter anderem im Koalitionsvertrag von 1998, bisher zu kei-ner Korrektur an diesem zermürbenden und tödlichen System der Abschiebungshaft und der Abschiebepraxis durchringen konnten.

Der Tod Cemal K. Altuns markierte eine tiefe Besorgnis auslösende Entwicklung des demokratischen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland (. . .). Der repressive Umgang mit Flüchtlingen und Asylrecht wurde zunehmend zum Seismographen für das aufgeladene, ressentimentbehaftete Klima im Land. Er ging einher mit einer wachsenden Zahl rechtsextremistischer Gruppen, begleitet von immer zahlreicheren und heftigeren Angriffen auf Flüchtlinge und Minderheiten. In Dutzenden von Asylrechtsänderungen seit Beginn der 80er Jahre wurde das materielle Recht unerbittlich eingeschränkt. Flüchtlinge wurden "zu Objekten der Überwachung und Fürsorge" (Alfons Söllner). Viele Vertreter/Innen der Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen hatten sich in der Folge den zivilen Gegenkräften außerhalb des Parlaments angeschlossen. So geht etwa die Gründung von "Asyl in der Kirche" Berlin unmittelbar auf die Zusammenarbeit im Unterstützungskomitee für die Freilassung Cemal Altuns zurück. Und auch bundesweit setzten nach dem Tod von Cemal Altun Bemühungen um weitreichende Vernetzungen, Koordination und Zusammenarbeit in der Flüchtlingsarbeit ein (. . .). Nach diversen Anläufen mündeten diese Bestrebungen schließlich in der Gründung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl im September 1986. Damit war ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für den Erhalt des Artikel 16 Grundgesetz, gegen die beispiellose Instrumentalisierung von Flüchtlingen, gegen den Missbrauch sozialer Ängste, das Schüren von Vorurteilen, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus geschmiedet.

Nach der Niederlage im Kampf um den Erhalt des Asylgrundrechts schien eine Asylpolitik, die nicht mehr vom Geist der Abwehr, Ausgrenzung und Kriminalisierung schutzsuchender Menschen getragen war, erst mit dem Regierungswechsel zu Rot-Grün in Sicht zu kommen. Die zentralen Forderungen 1998 von Pro Asyl, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden an die neue Bundesregierung bleiben nach dem (vorläufigen) Scheitern des Zuwanderungsgesetzes aktuell (. . .). Ohne in diesem Beitrag ausführlich auf das neue Zuwanderungsgesetz einzugehen (. . .), ist im Ergebnis doch festzuhalten, dass auch Rot-Grün - gewiss neben wichtigen Verbesserungen, etwa bei der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung oder bei der Einführung einer "Härtefallregelung" - keine wirklich essenziellen, nachhaltigen Schritte unternimmt, um dieses im besten (Wort-)Sinne "Zuwanderungsbegrenzungsgesetz" vom Ruch eines vorurteilsbestimmten, interessengeleiteten Sondergesetzes zu befreien. Wenn das von der Koalition ausgerufene "Jahrzehnt der Integration" wirklich ernst gemeint ist, müsste eine glaubwürdige Politik bei all den Menschen ansetzen, die sich faktisch in Deutschland aufhalten. Gefordert ist eine Bleiberechtsregelung, wie es von einem breiten Bündnis aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen getragen wird.

Vom Geist der Abwehr

Schon zu Lebzeiten Cemal K. Altuns wurde die Asylpraxis in der Bundesrepublik Deutschland ihrem verfassungsrechtlichen Gebot nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Seitdem hat sich für Flüchtlinge in Deutschland nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren gewendet. Mit der allmählichen Ausgliederung von Flüchtlingen aus dem allgemeinen Recht, mit Dutzenden von Asylrechtsänderungen, jeweils als "Reform" deklariert, seit Beginn der 80er Jahre, mit der Installierung neuer Sondergesetze (Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz), mit Sonder-Vorschriften, Sonder- Erlassen und Sonder-Richtlinien wurden und werden Flüchtlinge in Deutschland einer "faktischen Sonderbehandlung mit räumlicher Abtrennung aus der Gesellschaft unterworfen". Sonderbehandlung heißt Unterbringung, "Residenzpflicht", eingeschränkte Versorgung, medizinische Ausgrenzung, Lager, Kontrolle, Überwachung, Abschiebung. Verstöße führen zur Kriminalisierung und Illegalisierung von Betroffenen, zu Abschiebungshaft, Zwangsvorführungen bis hin zu Auslieferung oder Ab-schiebung. Längst arbeitet der Rechtsstaat mit dem Verfolgerstaat zusammen, erkundet Fluchtrouten, schließt "Rückübernahme-Abkommen", führt Flüchtlinge in einem fortschreitenden Prozess der Segregation in immer extremere Räume der Gesellschaft bis hin zur "externen", geographischen Segregation militärisch bewachter Flüchtlingslager im Niemands-land zwischen Krieg und Frieden. (. . .) " Militärisch gesicherte exterritoriale Lager der Armut, Ausgrenzung, Recht- und Gesetzlosigkeit einerseits, Festungen des Wohlstands und der "Rechtsstaatlichkeit" andererseits: Droht dies zum Normalfall, zur Realität des Flüchtlings im 21. Jahrhundert zu werden?

Institutioneller Rassismus

Politische "Stigmatisierungen" von Minderheiten haben schon immer den Volkszorn angestachelt (. . .). So wichtig es war und ist, dass die Bundesregierung gegen einen in der Öffentlichkeit militant und gewalttätig auftretenden Rassismus mobil macht, so muss nach fünf Jahren Rot-Grün, angesichts einer unverändert hohen Zahl in der Öffentlichkeit kaum noch beachteter rechtsextremistischer Straftaten kritisch hinterfragt werden, ob das von ihr ins Leben gerufene "Bündnis für Demokratie", ob Projektförderungen und Auszeichnungen mit Feiertagsreden am Verfassungstag, ob Appelle des Innenministers zur Wachsamkeit und Zivilcourage Einzelner nicht bei weitem zu kurz greifen, weil und insofern der staatliche, institutionelle Rassismus von der deutschen Politik systematisch ausgeblendet, ja geradezu tabuisiert wird? (. . .) Der notwendige offene gesellschaftliche Diskurs im Zusammenhang mit der Einwanderungsdebatte und der allseits geforderte Paradigmenwechsel sind nicht eingetreten (. . .). Von einem Innenminister, der glaubt, Rassismus und Rechtsextremismus allein durch die Zivilcourage der Bürger/Innen eindämmen zu können, ist zumindest selbst so viel an eigener Courage zu erwarten, dass er, als Innenminister, wenigstens das hält, was er als oppositioneller Abgeordneter versprochen hatte: "(. . .) Abschiebungshaft muss rechtsstaatlichen und humanitären Grundsätzen genügen. Leider entspricht die gängige Abschiebepraxis diesen Anforderungen allzu häufig nicht. Das müssen wir ändern. Nicht zuletzt mahnen uns die tragischen Todesfälle in der Abschiebehaft, die Abschiebepraxis zu überprüfen. Die Menschenrechte sind unteilbar, auch bei uns zu Hause." Schily selbst weiß also um den Skandal der von ihm zu verantwortenden Politik. Zwar ist es ihm gelungen, das Thema "Rassismus" aus dem öffentlichen Diskurs und im Alltag mehr und mehr zu verdrängen - allerdings um den Preis eines Gesetzes, "das Zuwanderung so sehr begrenzt, wie es sich rechtskonservative und rechtsextreme Kreise nur wünschen könnten (. . .)" (Siegfried Jäger). (. . .)

Kaum unverschlüsselt übt denn auch das Deutsche Institut für Menschenrechte bei der Vorstellung seiner Ende Juli 2003 veröffentlichten Studie "Diskriminierung und Rassismus" deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung: Es fehle in Deutschland "an der Entschlossenheit bei der umfassenden Bekämpfung des Übels; es fehlten korrigierende Eingriffe des Staates und es fehle an der Bereitschaft des Gesetzgebers, auf diesem Gebiet seine Hausaufgaben zu machen." Auch die vom Europarat eingesetzte Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hatte der Bundesregierung schon im Juli 2001 - gegen den wütenden Protest von Innenminister Schily - bescheinigt, "dass Themen wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass und Intoleranz erst als solche erkannt und bekämpft werden müssen." Lehrt nicht gerade auch die unheilvolle Seite der deutschen Geschichte, dass jeder Terror im Kleinen anfängt? Dass, was heute nur nach Schikane und Benachteiligung aussieht, morgen schon gezielte Ausgrenzung und systematische Diskriminierung sein kann? Dass, wo heute "nur" Vorurteile geschürt und Wählerstimmen mobilisiert werden, morgen schon "der Volkszorn" zuschlagen kann?

Alisa Fuss, die verstorbene ehemalige Präsidentin der Internationalen Liga für Menschenrechte, Berlin, die den Holocaust überlebte, weil sie Deutschland als Kind verlassen konnte, drückte dies einmal in eindringlichen, einfachen und klaren Worten aus, als sie (sinngemäß) sagte: "Wer die Lehre aus dem Holocaust beherzigen will, muss heute Gesetzen und einer Politik misstrauen, welche Menschen nach Eigenschaften, Herkunft oder Religion mit dem Ziel ihrer Herabsetzung, Beeinträchtigung, Kränkung oder Entwürdigung unterscheidet." Und Hermann Langbein, Auschwitz-Überlebender, erklärte kurz vor seinem Tod: "Ja, nie wieder Auschwitz, aber das ist keine Sache von salbungsvollen Reden. Die Rassenideologie ist wieder auf dem Vormarsch (. . .); die Menschen werden wieder eingeteilt. Die Lehre von Auschwitz ist: die Menschen nie mehr einteilen. Und: die Verantwortung für sein eigenes Handeln erhalten."
Deshalb müssen wir heute erkennen, dass auch die Demokratie brüchig wird, wenn Schutz und Hilfe suchende Menschen das, was ihnen in Deutschland nach der Flucht widerfährt, als unerwartete Fortsetzung erlebter Schikanen und Verletzungen im Herkunftsland erfahren müssen (. . .). Der Tod Cemals war ein "Zeichen an der Wand", ein letztes verzweifeltes Zeichen an die Politik, innezuhalten und umzukehren. Die Verantwortlichen haben dieses Zeichen nicht verstanden und keine Lehren aus seinem Tod gezogen. Die verhängnisvolle institutionelle Maßnahmepolitik gegen Flüchtlinge nahm ihren unheilvollen Lauf. Die deutsche Asylpolitik ist für viele Flüchtlinge zum Inbegriff einer amtlich legitimierten Herabsetzung und "Entwürdigung" von Menschen geworden - Ausdruck einer demokratisch abgesicherten, rechtlich verbrämten Menschenverachtung.

Das gegenwärtige System der Abschiebungshaft und der Abschiebepraxis, Freiheitsentzug ohne Straftatbestand, Strafe ohne Rechtsgrund und ohne Rechtsschutz, ist in einer freiheitlich- rechtsstaatlichen Demokratie das eklatanteste Beispiel eines institutionellen staatlichen Rassismus. Es ist an der Zeit, dass die Zivilgesellschaft sensibler, wachsamer und wider-ständiger wird, wenn mit den Mitteln des Rechts die systematische Ausgrenzung von Menschen betrieben wird.

Demokratische Aufgaben

Cemal Altuns Tod mahnt uns noch entschiedener und offensiver, die Strukturen und Mechanismen von Ausgrenzungs- und Diskriminierungsstrategien anzuprangern und zu bekämpfen, auch wenn sie von der Politik verschleiert, geleugnet und mit dem Hinweis auf Mehrheitsentscheidungen auch noch gerechtfertigt werden. Der Kampf gegen Rassismus, der Schutz der Menschenwürde beginnt immer bei den Rahmenbedingungen, bei den politischen und rechtlichen Vorgaben. Erst die Defizite in diesem Bereich geben rechtsextremistischen Tätern das Gefühl, in Übereinstimmung mit einem Mehrheitskonsens zu handeln. Deshalb ist die Politik gefordert, durch gesetzgeberische Maßnahmen sicherzustellen, dass Flüchtlinge niemals mehr als Menschen zweiter Klasse behandelt werden können.

"Die Ignoranz der Justiz und der Opportunismus der Bundesrepublik Deutschland waren stärker als sein Durchhaltevermögen und unser Engagement", hieß es in der Traueranzeige für Cemal Altun. Im Gedenken an Cemal Altun und Hunderte von Flüchtlingen, welche in Deutschland Freiheit und Zuflucht suchten und den Tod gefunden haben, erklären wir: Wir werden mit aller Entschiedenheit gegen den rassistischen Bazillus in Politik und Gesell-schaft kämpfen und niemals mehr zulassen, dass sich die Ignoranz von Politik und Justiz und der Opportunismus der politisch Verantwortlichen gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte durchsetzen können!

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2.

Quelle: http://www.hiergeblieben.de/pages/texte/163.html

Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung, 30./31.08.2003

Hüseyin Dikec

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen Abschiebung und Abschiebehaft trauern wir um:

Hüseyin Dikec

"Empfindsam bleiben ist eine gleichsam utopische Haltung, die Sinne für ein Glück geschärft zu halten, das nicht kommen wird, jedoch uns im Bereitsein für es vor den ärgsten Verrohungen schützt."
(Theodor W. Adorno)

Hüseyin Dikec erlag am 24. August seinen schweren Brandverletzungen. Der junge türkische Mann hatte sich am 31. Juli diesen Jahres in einem Ausländeramt des Kreises Gütersloh aus Angst und Verzweiflung vor seiner Abschiebung selbst angezündet.

Wir beklagen die rigorose Abschiebepolitik der Ausländerbehörde Kreis Gütersloh. Es entscheidet hartherzig und unmenschlich über das Schicksal von hier lebenden Menschen.

Diese Traueranzeige wird getragen von:

AntiDiskriminierungsBüro Lippe;
Antifaschistisches Kreisplenum Gütersloh;
Bielefelder Flüchtlingsrat;
Evabgelisches Sozialpfarramt, Bielefeld;
Flüchtlingsrat Gütersloh;
Flüchtlingsrat NRW; Friedensbuero e.V., Lemgo;
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.;
Internationales Begegnungszentrum/Friedenshaus, Bielefeld;
Internationales Beratungszentrum Detmold;
Ökumenisches
Netzwerk Bielefeld zum Schutz von Flüchtlingen.

Spenden für die Familie von Hüseyin Dikec und für Flüchtlinge im Kreis Gütersloh an das

Friedensbüro e.V., Lemgo
Sparkasse Lemgo
BLZ 482 501 10)
Konto Nr. 130 831
Stichwort "Hüseyin Dikec".

V.i.S.d.P. Flüchtlingsrat NRW, I. Dulz, Bullmannaue 11, 45237 Essen

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3.

Demo gegen Abschiebung am Frankfurter Flughafen, 30.8.03

Quelle:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/ frankfurt/?cnt=288729

FLUGHAFEN

Demonstration gegen Abschiebung

"Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord", skandierten am Samstag etwa 40 Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen Abschiebung im Terminal 1 des Flughafens. Anlass für die Demonstration gegen Abschiebung und Abschiebehaft war der neunte Todestag des nigerianischen Flüchtlings Kola Bankole, der am 30. August 1994 an Bord einer in Frankfurt gestarteten Lufthansa-Maschine ums Leben gekommen war. In Halle B des Terminals forderten die Demonstranten, eine Gedenktafel für Flüchtlinge aufzustellen, die während des Abschiebeverfahrens starben. Bereits vor zwei Jahren hatten Mitglieder des Aktionsbündnisses eine solche Tafel am Rhein-Main-Flughafen aufgestellt. Fraport hatte diese Tafel aber wieder entfernt. Ausgerüstet mit Transparenten, zogen die Demonstranten am Samstag weiter in Halle A, wo sie Flugblätter verteilten und zur Solidarität "mit allen von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen und Migranten" aufriefen. In Ansprachen forderten sie, "das Internierungslager" für Flüchtlinge am Frankfurter Flughafen zu schließen. Die Demonstration dauerte etwa eine halbe Stunde und verlief friedlich. Polizei und Mitarbeiter von Fraport griffen nicht ein. geo

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4.

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=1226907

Allgemeine Zeitung online

"Sollten wie Menschen behandelt werden"

Protest gegen Abschiebung und Abschiebehaft

Vom 01.09.2003

caj. INGELHEIM - Anlässlich des bundesweiten "Aktionstages gegen Abschiebung und Abschiebehaft" fand im Stadtcafé ein aufrüttelnder Informationsabend statt. Dieter Engelhard vom veranstaltenden "Ingelheimer Bündnis gegen Rassismus und Gewalt" moderierte Vorträge und Diskussion.

Mauern und Stacheldraht

Mitglieder des "Bündnisses Abschiebehaft Ingelheim" berichteten vom Alltag in der seit 2001 existierenden Ingelheimer "Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige" (GfA), in der Abschiebungsgefangene aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland untergebracht werden. In der mit Betonmauern, Stacheldraht und erheblichen Sicherheitsmaßnahmen von der "Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende" (ZAST) zum Hochsicherheitsgefängnis umgerüsteten Einrichtung warten 55 Männer vor allem aus Indien, der Türkei, Algerien und dem ehemaligen Jugoslawien auf Abschiebung.

Menschen, die keine verurteilten Straftäter sind und deren einziger Gesetzesverstoß darin besteht, keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu haben. Darunter auch politische Flüchtlinge, die sich Schlepperbanden anvertraut haben, die sie für viel Geld irgendwo in Deutschland ausgesetzt haben.

Marie Weber, die Asylbeauftragte Mainz/Wiesbaden von "Amnesty international" referierte, dass zurzeit nur 1,8 Prozent der Asylanträge in Deutschland anerkannt würden. Zwischen Antragstellung und Bescheid könnten Jahre liegen. Bestehe für die Ausländerbehörde jedoch die Gefahr des Untertauchens oder sei ein Asylsuchender bereits aufgefordert worden, das Land zu verlassen, habe aber keine gültigen Papiere, könne Abschiebehaft verordnet werden.

Weber beschrieb die häufig aussichtslose Lage politisch Verfolgter, die sich nach schwerer Flucht, ohne finanzielle Mittel und Sprachkenntnisse, ohne Angehörige und soziales Umfeld und häufig durch die erlebten Schrecken traumatisiert, im Gefängnis wieder finden würden.

Katja Bramert vom Diakonischen Werk informierte, dass die meisten Häftlinge drei bis sechs Monate, gefangen seien. Die Inhaftierten würden einen Großteil des Tages hinter verschlossenen Zellentüren zu zweit auf 14 Quadratmetern leben. Aus organisatorischen Gründen könnten sie nur eine Stunde täglich ihren Hofgang auf einer 15 mal 15 Meter großen, umzäunten Fläche absolvieren.

Thomas Metzler, katholischer Diakon, erzählte von den Gottesdiensten mit den Häftlingen und von der großen psychischen Note, die häufig zu Depressionen, Hungerstreiks oder Selbstmordversuchen führen würde. Auch Karin Mehandru, die Vorsitzende der "Humanitären Hilfe für Flüchtlinge", bat um mehr Menschlichkeit.

Nachdenklicher Brief

Zum Nachdenken regte der Auszug aus dem Brief eines Kameruners an, den Katja Bramert zitierte: "Auch wenn wir nicht in Deutschland bleiben dürfen, sollten wir doch wenigstens wie Menschen behandelt werden."

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5.

Quelle: http://www.jungewelt.de/2003/08-29/013.php

29.08.2003

Inland
Dagmar Gleim

»Gnadenloser Sommer«

Bundesweit Proteste gegen unmenschliche BRD- Flüchtlingspolitik am Aktionstag gegen Abschiebung

Als »endlosen Sommer ausländerpolitischer Gnadenlosigkeit« hat die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl die Vorgänge in deutschen Ausländerbehörden während der letzten Wochen bezeichnet. Die Organisation forderte von den politisch Verantwortlichen am Donnerstag ein »Ende der ausländerpolitischen Grausamkeiten« und den Einsatz für eine Bleiberechtsregelung für langjährig in der BRD lebende Flüchtlinge, denen kein politisches Asyl gewährt wurde.

Zwei Tage vor dem von Flüchtlingsinitiativen veranstalteten bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebung und Abschiebehaft erinnerte Pro Asyl an Verzweiflungstaten von Flüchtlingen während der letzten Monate. So stürzte sich am 10. August die 16jährige Nurcan B. aus Angst vor der Abschiebung aus dem Fenster eines Hauses in Wendlingen (Baden-Württemberg). Das Mädchen hatte ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht und sollte in ein fremdes Land ausgewiesen werden. Sie liegt mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Nach der 20jährigen Ibadete B. in Thüringen und der Kenianerin Anni N. in Eisenhüttenstadt (jW berichtete über beide Fälle) ist sie in diesem Jahr schon die dritte junge Frau, die aus Angst vor der Deportation versucht hat, sich das Leben zu nehmen.

Schuld an der Häufung solcher Vorfälle seien die »Akribie und der Zeitaufwand«, mit dem sich die Ausländerbehörden »zur Zeit dem Vollzug von Abschiebungen widmen«. Schwerkranke Menschen würden abtransportiert, ärztliche Atteste und Gutachten zu psychischen Erkrankungen vom Tisch gewischt, Familientrennungen in Kauf genommen.

Gegen diese Zustände werden am Samstag in vielen deutschen Städten vor allem Flüchtlinge und Aktivisten aus Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen protestieren. Der Tag hat dramatischen Symbolwert: die Flüchtlinge Kemal Altun, Kola Bankole, Rachid Sbaai und Altankhou Dagwasoundels starben alle an einem 30. August, ihr Tod stand im Zusammenhang mit drohender oder gerade vollzogener Ausweisung.

Veranstaltungen finden insbesondere in Städten mit »Ausreisezentren« und Abschiebegefängnissen statt. So wird vor dem Abschiebeknast in Büren der Verein »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft« am Samstag um 15 Uhr eine Mahnwache zum vierten Todestag von Rachid Sbaai abhalten. In Abschiebehaft oder Ausreisezentren werden abgelehnte Asylbewerber und zuvor noch geduldete Flüchtlinge interniert, wenn sie bereits eine Aufforderung zur Ausreise bekommen haben und die Behörden einem möglichen »Untertauchen« der Betroffenen zuvorkommen wollen. In Hessen werden Flüchtlinge auf diese Weise für die Dauer von bis zu einem Jahr eingesperrt (siehe jW vom 28. August).

* Veranstaltungen gegen Abschiebungen und Abschiebehaft am Samstag in Berlin: Straßentheater, Antirassistisches Radio und weitere Aktionen zwischen von 12 bis 13.30 Uhr zwischen Zoo und Breitscheidplatz. 13.30 Uhr, Breitscheidplatz: Kundgebung. 20.30 Uhr vor dem Abschiebeknast Köpenick, Grünauer Straße 140 (Anfahrt ab S-Bhf. Grünau mit Tram 68 bis Rosenweg oder ab S-Bhf. Spindlersfeld ca. 15 Minuten Fußweg): Dokumentarfilm zum Hungerstreik im Abschiebeknast, Grußbotschaften an die Gefangenen

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6.

Quelle: http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1225974

Wiesbadener Kurier

Thema Irak beim Festival

Vom 29.08.2003 Im Rahmen des Festivals "Folklore im Garten" wird der Wiesbadener Flüchtlingsrat am kommenden Samstag und Sonntag, 30. und 31. August, mit einem Stand im Freudenberger Schlosspark vertreten sein.

Der 30. August ist zugleich der bundesweite Aktionstag gegen Abschiebung und Abschiebehaft und der 20. Todestag von Kemal Altun, der aus Angst vor seiner Auslieferung in die Türkei aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts Berlin in den Tod gesprungen war. Der Flüchtlingsrat wird an Altun erinnern.

Thematischer Schwerpunkt des Standes ist laut Flüchtlingsrat in diesem Jahr die ungewisse Zukunft der irakischen Flüchtlinge in Deutschland. Gezeigt wird außerdem unter dem Titel "Irak befreit oder besetzt?" in einem speziellen irakischen Zelt eine Filmcollage zur derzeitigen Situation im Land.

Dazu wird Tee und irakisches Gebäck serviert, außerdem gibt es weitere Informationen zur Menschenrechtslage im Irak und der Situation der irakischen Flüchtlinge in Deutschland. red

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7.

Quelle: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/28/0,1367,POL-0-2063292,00.html

Menschenrechtsorganisationen fordern Abschaffung der Abschiebehaft

Einschränkung von Grundrechten beklagt -
Aktionstag am Wochenende geplant

Die Internationale Liga für Menschenrechte und der Berliner Flüchtlingsrat haben die Abschaffung der Abschiebehaft gefordert. Die deutsche Praxis, Menschen "zur Sicherstellung der Abschiebung" bis zu 18 Monate zu inhaftieren, verletze deren Würde und stelle eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung dar, erklärten die beiden Organisationen am Donnerstag in Berlin.

28.08.2003 [Archiv]

Die Inhaftierten würden in der Abschiebehaft psychisch stark belastet.

Aktionstag gegen Abschiebung

Flüchtlingsinitiativen wollen an diesem Samstag in mehreren Städten mit einem Aktionstag gegen Abschiebung und Abschiebehaft protestieren.

Daran soll an das Schicksal von drei Asylbewerbern erinnert werden, die jeweils am 30. August der Jahre 1983, 1999 und 2000 in der Abschiebehaft oder bei der Abschiebung ums Leben kamen.

Erinnerung an Todesopfer

Vor 20 Jahren starb der 23-jährige Türke Cemal Altun durch einen Sprung aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts in West- Berlin. 1999 erlitt Rachid Sbaai in einer Arrestzelle im Abschiebegewahrsam Büren in Nordrhein-Westfalen tödliche Verbrennungen.

Ein Jahr später stürzte der Mongole Altankhou Dagwasoundels bei einem Fluchtversuch aus der Abschiebehaft Berlin zu Tode.

Mit Material von epd

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8.

Quelle: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=40664&IDC=2

Cemal Kemal Altun – ein Fall wurde zum Politikum

Vor 20 Jahren sprang Asylbewerber aus Angst vor Abschiebung in den Tod

Von Uwe Kalbe

Der 23-jährige Altun im Gerichtssaal.
Heute steht gegenüber dem Gerichtsgebäude das Denkmal, das an seinen Tod erinnert

Cemal Kemal Altun gilt als der erste, der sich aus Angst vor Abschiebung aus der Bundesrepublik das Leben nahm. Der letzte war er nicht. Menschenrechtsgruppen warnen vor künftiger Entwicklung, wenn sie an den 20. Todestag von Cemal Kemal Altun erinnern.
Es war warm im Gerichtssaal, die Luft zum Schneiden dick an jenem Morgen des 30.August 1983. Der Saaldiener hatte das Fenster im sechsten Stock des ehrwürdigen Berliner Verwaltungsgerichts geöffnet. Cemal Altun saß zwischen Anwalt und Dolmetscher. Alle warteten auf das Erscheinen des Richters am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung. Um die Sache seines Mandanten stand es nicht schlecht, wusste Wolfgang Wieland, der Verteidiger, heute bekannt als langjähriger Grünen-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus und dank einer kurzen Karriere als Justizminister des Landes.
Überrascht registrierte Wieland, wie der 23-jährige Türke plötzlich aufsprang. Altun rannte ohne ein Wort zum Fenster. Mit einem Satz überwand er den Heizkörper, einen Augenblick später war er den Blicken der fassungslosen Augenzeugen entschwunden. Medienvertreter, Sympathisanten, Justizbeamte waren von Entsetzen gelähmt, Zuschauer brachen in Tränen aus, der Saaldiener, der das Fenster geöffnet hatte, erlitt einen Nervenzusammenbruch.
Längst hatte Cemal Kemal Altun an jenem Morgen den Sinn des juristischen Tauziehens um sein Schicksal aus den Augen verloren. 13 Monate hatte der Student in Auslieferungshaft gesessen. Dabei war ihm der Status des politischen Flüchtlings zuerkannt, Asyl erteilt worden. Doch dies stand wieder in Frage, als die türkischen Behörden Vorwürfe wegen einer angeblichen Beteiligung des jungen Mannes in ein Attentat erhoben.

BKA erst gab Anregung für Auslieferungsgesuch

In der Bundesrepublik war der Selbstmord Anlass zu einer Welle der Empörung. Altun war – wie sich erwies – unschuldig, allein auf Grund seiner Aktivitäten als Gewerkschafter ins Visier des türkischen Militärregimes und damit auch der westdeutschen Sicherheitsbehörden geraten. Im Falle einer Auslieferung, um die die Türkei erst auf Nachfrage des Bundeskriminalamtes ersucht hatte, drohten ihm jedoch Inhaftierung und Folter.
Der 20. Todestag ist für Flüchtlingshilfegruppen und andere Menschenrechtler Anlass, den Umgang der Bundesrepublik mit Flüchtlingen öffentlich anzuprangern, die das nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz festgeschriebene Asylrecht nach und nach ausgehöhlt und seit 1993 faktisch abgeschafft hat. Als Altun starb, war diese Zäsur noch nicht absehbar, und doch war der Umgang der Behörden mit Ausländern bereits von jener arroganten Art, die zwischen nützlichen und vermeintlichen ausnützenden Menschen unterscheidet. »An diesem Fall wird deutlich, dass der jeweiligen Tagespolitik auch bedenkenlos Menschen geopfert werden«, schieb damals Terre des Hommes in einem Leserbrief.
Die letzten 20 Jahre haben dies leider bestätigt. 111 Menschen nahmen sich seither aus Angst vor drohender Abschiebung das Leben oder starben beim Versuch, sich ihr zu entziehen. 45 von ihnen befanden sich in Abschiebehaft. Die Antirassistische Initiative Berlin listet die tödlichen Folgen der deutschen Flüchtlingspolitik seit Jahren regelmäßig akribisch auf, von öffentlicher Seite werden solche Bemühungen nicht unternommen.
Die Politik selbst wies schon im Fall von Cemal Altun jede Verantwortung zurück, so wie sie bis heute das Schicksal all dieser Menschen zu Einzelfällen erklärt. Zwar forderten Tausende Demonstranten in den Tagen und Wochen nach dem Selbstmord Altuns uneingeschränktes Asylrecht für politisch Verfolgte und menschenwürdigen Umgang mit Asylsuchenden. In Hamburg haben Bewohner einen Platz in Kemal-Altun- Platz umbenannt, ohne dass dies jemals offiziell auf einem Hamburger Stadtplan vermerkt worden wäre.
Gleichgültigkeit ist jedoch als Grundstimmung auch in der Bevölkerung wahrzunehmen. Die Reaktion eines Teils der Öffentlichkeit auf jenen Leserbrief von Terre des hommes macht deutlich, dass Gleichgültigkeit nicht die einzige Reaktion auf das Schicksal der »Fremden« ist. »Ein Asylbewerber weniger, der auf Kosten des Steuerzahlers durchgefüttert werden muss.« Oder: »Es ist eine Unverschämtheit, was Sie alles im Leserbrief schreiben. Altun ist ein Verbrecher und Mörder, außerdem ist er so wie Sie ein Terro...«
137 Menschen hat die Abschirmung gegen unerwünschte Ankömmlinge seit 1993 schon an der Grenze das Leben gekostet. 106 davon starben allein an den Ostgrenzen. Von 337 Abgeschobenen schließlich ist bekannt, dass sie nach ihrer unfreiwilligen Heimkehr das erlitten, wovor sie geflohen waren und was ihnen die deutschen Behörden nicht glauben wollten: Misshandlungen und Folter. 18 kamen nach der Zählung der Berliner Antirassismusinitiative nach der Abschiebung gewaltsam ums Leben.
Ausgerechnet der Todestag von Kemal Altun ist danach noch mehrfach zum Sterbedatum von Menschen geworden, die am deutschen System der Abschottung scheiterten. Am 30.August 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole beim sechsten Versuch des Bundesgrenzschutzes, ihn auf dem Frankfurter Flughafen abzuschieben. Er sollte sich nicht ein weiteres Mal erfolgreich widersetzen. Mit einer Injektion »ruhig gestellt«, gefesselt von Beamten in die Lufthansamaschine getragen und dort gewaltsam auf den Sitz gedrückt, den Kopf zwischen den Knien, erstickte der herzkranke Mann an seinem Knebel.
Fünf Jahre später, am 30.August 1999, starb der Marokkaner Rachid Sbaai in einer Arrestzelle der JVA in Büren an einer Rauchvergiftung. Er hatte seine Matratze in Brand gesteckt, nachdem er wegen Rangeleien beim Fußballspielen in Isolationshaft gesteckt worden war, hatte anschließend vergeblich versucht, den Brand zu löschen, das Personal übersah den Alarm. Im Jahr darauf starb der 28-jährige Mongole Altankhou Dagwasoundel, Häftling im Abschiebegewahrsam in Berlin-Köpenick, beim Versuch, sich mit zusammengeknoteten Bettlaken aus einem Krankenhausfenster abzuseilen. Wie Altun stürzte er sechs Stockwerke tief.
Pro Asyl macht darauf aufmerksam, dass die Todesfälle allesamt aus dem Konflikt rühren, den Unschuldige beim Verbüßen einer Strafe erleben. »Der Freiheit beraubt zu sein, ohne eine strafbare Handlung begangen zu haben« – genau das werde Abschiebehäftlingen zugemutet. »Viele verstehen gar nicht, warum sie gefangen gehalten werden«, so heißt es in einer Erklärung zum 20. Todestag Altuns. Die Inhaftierten geraten in »eine stark belastende und oft ausweglose Lage«, so konstatiert auch der Berliner Flüchtlingsrat in einer Erklärung und weist auf Selbstverletzungen und Suizidversuche hin. Fast 400 Flüchtlinge waren es bundesweit in den letzten zehn Jahren, die sich aus Angst oder Protest gegen die drohende Abschiebung – etwa durch Hungerstreik oder bei gescheiterten Suizidversuchen – selbst Verletzungen zufügten.

Kritische Fragen an die Bundespolitik

Seit Juni 1996 erinnert ein Denkmal vor dem Gebäude des damaligen Verwaltungsgerichts an das Schicksal des jungen Türken sowie all der Menschen, die seine Ängste bis heute bundesweit und täglich in unserer Nachbarschaft erleiden. Gekommen eigentlich in der Hoffnung, hier Schutz und Perspektive zu finden.
Menschenrechtsgruppen in Deutschland haben Altuns Todestag zum jährlichen bundesweiten Aktionstag gemacht. In diesem Jahr werden sich Gegner der deutschen Ausländerpolitik am Denkmal vor dem Verwaltungsgericht in der Berliner Hardenbergstraße zu einer Kranzniederlegung treffen. Kritische Fragen wollen Bekannte und Wegbegleiter Altuns einen Tag später in der Kirche Zum Heiligen Kreuz an die Politik stellen. Mahnwachen, Straßentheater und weitere Aktionen werden in Berlin und anderen Städten organisiert. Träger sind neben Pro Asyl und regionalen Flüchtlingsräten die Liga für Menschenrechte (Informationen zum Beispiel unter: http://www.proasyl.de ).
Die Abschiebungspraxis findet ihre Legitimation zum Teil in fehlender Sensibilität der Öffentlichkeit. Die damalige allgemeine Betroffenheit ist inzwischen einer zunehmenden Gleichgültigkeit gewichen – auch im Angesicht von Meldungen über den Tod von Flüchtlingen. »Die Gewöhnung muss ein Ende haben«, machte Heiko Kauffmann im ND-Gespräch seine dennoch bewahrte Hoffnung deutlich. Der langjährige Pro-Asyl- Sprecher, heute Vorstandsmitglied der Flüchtlingsorganisation und einer der Redner bei der Kranzniederlegung in Berlin, sieht trotz gegenläufiger Tendenz nur die Alternative: die »gesamte skandalöse Praxis der Abschiebehaft auf den Prüfstand zu bringen.« Dies ist Forderung vor allem an die Politik, namentlich der Bundesregierung. Aber auch eine an den »normalen« Bürger.

(ND 30.08.03)

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9.

Quelle: http://www.taz.de/pt/2003/09/01/a0045.nf/text.ges,1

"Bleibe im Untergrund"

Vor zwanzig Jahren stürzte sich der Asylbewerber Cemal Altun aus Angst vor einer Auslieferung in den Tod. Sein Anwalt, der spätere grüne Justizsenator Wolfgang Wieland, war im Saal, als Altun sprang

Interview ANDREAS SPANNBAUER

taz: Herr Wieland, vor zwanzig Jahren hat sich der kurdische Asylbewerber Cemal Altun aus dem Fenster des Berliner Verwaltungsgerichts gestürzt. Sie waren damals sein Anwalt. Wie weit standen sie von ihm entfernt, als er sprang?

Wolfgang Wieland: Cemal Altun saß vor Beginn der Verhandlung genau zwischen mir und dem Dolmetscher. Plötzlich sprang Altun auf. Ich dachte noch: Der wird doch nicht auf den Wachtmeister losgehen, das ist doch nicht seine Art! Dann ist er in einer einzigen Bewegung auf die Fensterbank gestiegen und ohne zu zögern durch das geöffnete Fenster gesprungen.

Wie haben die Anwesenden reagiert?

Das war für uns ein völliger Schock. Für mich ist es bis heute ein Trauma. Der Saalwachtmeister, der das Fenster geöffnet hatte, weil es an diesem Tag stickig war, bekam einen Nervenzusammenbruch. Es war sofort klar, dass Cemal tot war. Alle waren fassungslos. Es war ja ein Verfahren, das unter den Augen der Weltöffentlichkeit stattfand. Am ersten Verhandlungstag war der größte Saal, den es in dem Gericht gibt, mit Beobachtern aus aller Welt und engagiertem Publikum voll gewesen.

Woher kam die öffentliche Aufmerksamkeit?

Am Fall von Cemal Altun zeigte sich einerseits der Auslieferungswille des Staates. Auf der anderen Seite gab es die Empörung gegen die geplante Auslieferung an ein Folterregime, erst recht im Fall von jemanden, der zuvor bereits als Asylbewerber anerkannt worden war.

Warum sprang Altun?

Er glaubte nicht mehr an einen guten Ausgang. Nach dreizehn Monaten Auslieferungshaft in einer Einzelzelle in Berlin-Moabit war er zermürbt. Er hatte ja täglich Angst, aus der Zelle geholt und ins Flugzeug gesetzt zu werden.

Was warf ihm die Türkei vor?

Es ging um eine angebliche Beteiligung an einem Attentat auf einen ehemaligen Minister. Altun hat dies immer bestritten. Ich habe ihm felsenfest geglaubt.

Wovor hatte er diese entsetzliche Angst?

Viele Asylbewerber hatten von Folter berichtet. Es war ja in der Bundesrepublik gerichtlich anerkannt, dass in der Türkei systematisch gefoltert wurde. Es wurde damals nur anders bewertet. Das Argument war: Weil Folter in der Türkei so normal ist, ist erlittene oder drohende Folter kein Asylgrund. Das waren schlimme Abwege der Justiz, die inzwischen zum Teil geheilt sind. Aber eine Gesetzesänderung, die einen Vorrang des Asylverfahrens vor dem Auslieferungsverfahren beinhaltet, fehlt bis heute.

Was ist damals unmittelbar danach passiert?

Es gab eine große Demonstration zu dem Kammergericht. Tage später haben Menschen aus ganz Deutschland Cemal auf ihren Schultern durch die halbe Stadt zum Friedhof getragen.

Welche Auswirkungen hatte der Selbstmord, der ja kurz nach dem Antritt der Regierung Kohl stattfand, auf das politische Klima?

Nach Cemals Tod haben sich Kirchen und nicht zuletzt auch die Grünen für eine Änderung der Gesetzgebung eingesetzt. Unmittelbar danach entstand die Kirchenasylbewegung. Man wurde vorsichtiger, was den Auslieferungsverkehr mit der Türkei anging.

Damals haben die Grünen noch offene Grenzen gefordert. Seit dem Antritt von Rot-Grün haben sich 35 Asylbewerber in der Abschiebehaft das Leben genommen. Sind die Gesetze zu wenig liberalisiert worden?

Das ist sicherlich der Fall. Eine Humanisierung der Ausländerpolitik im großen Stil steht immer noch aus. Man muss aus dem Schicksal von Cemal Altun auch die Folgerung ziehen, dass auch am normalen Funktionieren unseres Rechtsstaates ein Mensch zerbrechen kann.

Was für ein Mensch war Ihr Mandant?

Er war ein ruhiger junger Mann, fast noch ein Gymnasiast. Während der Haft hat er mir immer wieder gesagt, so habe er sich die Bundesrepublik nicht vorgestellt. Seine Lehrer hatten ihm immer erzählt, wie großartig der deutsche Rechtsstaat war. Dieses Bild war völlig vernichtet. Ich habe mich als sein Anwalt oft fragen müssen: War es richtig, ihm zu raten, einen Asylantrag zu stellen? Oder wäre der richtige Rat gewesen: Bleibe illegal, bleibe im Untergrund?

taz Nr. 7145 vom 1.9.2003, Seite 8, 141 Zeilen (Interview), ANDREAS SPANNBAUER

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10.

Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=6811

Unmenschlich
Aktionen zum Tag gegen Abschiebungshaft
29. Aug. 2003

Mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen werden Initiativen bundesweit am kommenden Samstag die Existenz von Abschiebungshaftanstalten und Ausreisezentren anprangern. Der zum zweiten Mal begangene Tag gegen Abschiebungshaft fällt auf ein besonders symbolträchtiges Datum, so die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Am 30. August verschiedener Jahre seien vier Menschen in der Haft beziehungsweise bei der Abschiebung ums Leben gekommen.

Vor genau 20 Jahren stürzte sich der 23jährige türkische Asylbewerber Kemal Altun aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts in Berlin, wo ein Klageverfahren gegen seine zuvor erfolgte Anerkennung als politisch Verfolgter verhandelt wurde. Altun hatte zuvor 13 Monate in Einzelhaft verbracht, die erst durch ein "Auslieferungsangebot" des Bundeskriminalamtes an den türkischen Staat zustande gekommen war.

Am 30. August 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole beim sechsten Abschiebungsversuch in einer Lufthansa-Maschine am Frankfurter Flughafen. Zuvor sei er mit Klebeband und Klettbändern an Händen und Füßen gefesselt worden, "wie eine Wurst verpackt", mit Skisocken und einem Rolladengurt geknebelt, vom Bundesgrenzschutz in das Flugzeug getragen und von einem Arzt mit einer Injektion "ruhiggestellt" worden. Das Verfahren gegen die an der Abschiebung beteiligten BGS- Beamten sei eingestellt worden, lediglich der anwesende Arzt sei zu einer Geldbuße wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden.

Am 30. August 1999 starb Rachid Sbaai in einer Arrestzelle der JVA Büren an einer Rauchvergiftung. Er hatte seine Matratze in Brand gesteckt, anschließend aber selbst versucht, sie zu löschen und um Hilfe geschrien. Die per Alarmauslösung herbei gerufene Hilfe habe auf sich warten lassen. Erst 15 Minuten später hätten Beamte den leblosen Sbaai aus seiner Zelle gezogen. In der JVA sei später festgestellt worden, dass der Raum, in dem der Alarm ankam, zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht besetzt gewesen war.

Bei dem Versuch, aus der Abschiebungshaft zu fliehen, stürzte der 28 Jahre alte Mongole Altankhou Dagwasoundel in der Nacht zum 30. August 2000 in den Tod. Der Gefangene aus dem Abschiebegewahrsam Köpenick wurde im Krankenhaus Köpenick stationär behandelt. Dort hätte Dagwasoundel das Bettzeug von mehreren Betten verknotet und verdreht, an der Heizung befestigt und dann versucht, sich aus dem 6. Stock abzuseilen. Das Bettzeug habe seinem Gewicht nicht standgehalten.

Die Toten des 30. August sind keine tragischen Einzelfälle, so Pro Asyl. In den letzten zehn Jahren habe die Antirassistische Initiative Berlin 45 Abschiebungshäftlinge gezählt, die sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung töteten oder bei Fluchtversuchen starben und über hundert Selbstverletzungen und Suizidversuche. Die Suizide werfen nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation ein grelles Licht auf die Dimension dessen, was Abschiebungsgefangenen zugemutet werde. Viele verstünden gar nicht, warum sie gefangen gehalten würden. Der alltägliche Skandal der Abschiebungshaft bestehe auch unter einer rot-grünen Bundesregierung unverändert in der Hinnahme einer menschenfeindlichen Praxis. Der tiefe Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen werdeleichtfertig auch für sehr lange Zeiträume angeordnet und nur schlampig überprüft.

Die in Deutschland gesetzliche Hafthöchstdauer dauere mit 18 Monaten so lange wie es in keinem anderen EU-Staat der Fall sei.

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11.

Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=6802

Abgeschoben
Unmenschliche Praktiken in Ausländerbehörden
28. Aug. 2003

Als "endlosen Sommer ausländerpolitischer Gnadenlosigkeit" bezeichnet die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl die Geschehnisse der letzten Wochen in deutschen Ausländerbehörden. In Kriegs- und Krisenregionen werde immer bedenkenloser abgeschoben. Schwer kranke Menschen würden in ärztlicher Begleitung abtransportiert, ärztliche Atteste und Gutachten zu psychischen Erkrankungen vom Tisch gewischt, Familientrennungen in Kauf genommen. Ein Klima der Angst breite sich aus unter denjenigen, die oft seit vielen Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, kritisiert die Organisation. Der Ausreisedruck werde durch Drohungen und soziale Sanktionen, Arbeitsverbote, zum Teil auch durch Einweisungen in sogenannte Ausreisezentren erhöht.

Am 10. August 2003 stürzte sich die 16-jährige Nurcan B. aus Angst vor der Abschiebung aus dem Fenster eines Hauses in Wendlingen (Baden-Württemberg). Das Mädchen habe nahezu ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht, berichtet Pro Asyl. Sie wäre ohne Perspektive in ein fremdes Land abgeschoben worden. Nun liege sie mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Nach der 20-jährigen Ibadete B. aus Thüringen sei sie bereits die zweite junge Frau, die in diesem Jahr aus Angst, ins Nichts abgeschoben zu werden, in die Verzweiflung sprang.

Schuld an der Häufung solcher Vorfälle sei nicht weitere Verschärfungen des Ausländerrechts, sondern die Akribie und der Zeitaufwand, mit dem sich deutsche Ausländerbehörden zur Zeit dem Vollzug von Abschiebungen widmeten, so die Kritik. Seit langem ist die Zahl der Asylsuchenden rückläufig. Ausländerbehörden hätten nun Kapazitäten frei, um verstärkt diejenigen Ausreisepflichtigen abzuschieben, die bereits viele Jahre lang aus unterschiedlichen Gründen in Deutschland "geduldet" würden. Wer in die bürokratischen Mühlen gerate, könne kaum entkommen - vor allem mit Familie. So seien unter den Opfern dieses Abschiebungssommers insbesondere größere Familien mit langjährigem Aufenthalt.

Der Ausreisedruck werde durch Drohungen und soziale Sanktionen, Arbeitsverbote, zum Teil auch durch Einweisungen in sogenannte Ausreisezentren erhöht. Bislang noch geltende humanitäre und moralische Schranken gegen den Vollzug entfielen. Wo früher Abschiebungshindernisse oder Vollzugshindernisse bei der Umsetzung von Abschiebungen gesehen wurden, werde heute fast jedes Vorgehen der Ausländerbehörden hingenommen.

Viele der Abschiebungen würden gegen den Protest von Arbeitgebern, Lehrern, Mitschülern, Freunden geschehen. ?Die Behörden investieren in Unmenschlichkeit.", so die Organisation. Verantwortlich hierfür seien alle Politiker, die sich einer Bleiberechtsregelung für lange hier lebende Menschen verweigerten und Länderinnenminister, die noch die letzten Ermessensspielräume restriktiv auslegten und Abschiebungen in Krisenregionen forcierten. Verantwortlich für das Klima der "Abschiebungen um jeden Preis" sei aber auch die Bundesregierung, die bereits im Dezember 2001 die Programmatik deutlich gemacht habe: "Die Bundesregierung wird auch zukünftig alle Schritte ergreifen, um eine sichere und effektive Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer - erforderlichenfalls auch gegen deren Willen - durchzusetzen."

Frankfurter Rundschau, Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung

28.11.2003 www.abschiebehaft.de
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