Ohrfeige fuer den InnenministerTrier, 28.04.2003 Verwaltungsgericht bezweifelt Rechtsstaatlichkeit von Ausreisezentren. Gruene fordern Schliessung Die von Asyl- und Menschenrechtsgruppen scharf kritisierten sogenannten Ausreisezentren bekommen nun auch juristischen Gegenwind. Wie erst Ende vergangener Woche bekannt wurde, hat das Trierer Verwaltungsgericht bereits Ende Maerz einer chinesischen Familie recht gegeben, die gegen die dauerhafte Unterbringung in der Einrichtung in Trier geklagt hatte. Es sei rechtsstaatlich nicht zu vertreten, so das VG Trier, die Duldung der Familie von der zwangsweisen Unterbringung abhaengig zu machen (Aktenzeichen: 5 K 1318/02.TR). Zwar sei eine Beschraenkung grundsaetzlich moeglich, jedoch duerfe sich diese Beschraenkung nicht als "Schikane oder strafaehnliche Massnahme" darstellen und erst recht nicht "auf eine unzulaessige Beugung des Willens" hinauslaufen, so die Richter. Die Kreisverwaltung legte inzwischen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Berufung gegen das Urteil ein.
Kritiker der Ausreisezentren sehen sich dagegen bestaetigt. Maria Duran-Cremer, Leiterin der Trierer Auslaenderbehoerde, haelt den Urteilsspruch fuer nachvollziehbar und gerecht, und hofft, "dass die Landesregierung endlich begreift, dass sie mit ihren Vorstellungen gescheitert ist".
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Gruenen im rheinland-pfaelzischen Landtag, Reiner Marz, bezeichnete das Urteil in einer Pressemitteilung als Schlag ins Gesicht von Innenminister Walter Zuber (SPD). Der Richterspruch mache deutlich, dass der offizielle Zweck der sogenannten Ausreisezentren, naemlich die "Beratung" der Fluechtlinge, um sie zur Ausreise zu bewegen, nicht erreicht werde. Man gehe davon aus, "dass in den kommenden Monaten die meisten Fluechtlinge im Ausreisezentrum auf gerichtlichem Weg ihre Freilassung durchsetzen werden". Nach Ansicht des gruenen Landtagsabgeordneten besteht der Zweck der Ausreisezentren ohnehin allein darin, Menschen mit psychischem Druck zu bewegen, an ihrer Ausreise mitzuwirken. Genau dies sei nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts aber unzulaessig.
Das Innenministerium in Mainz hat in einer ersten Reaktion das hinter dem Ausreisezentrum stehende, politische Konzept verteidigt. Solche Zentren ermoeglichten die Beratung von Ausreisepflichtigen und deren freiwillige Ausreise. Ausserdem muesse nun abgewartet werden, ob das OVG Koblenz die Entscheidung des Trierer Gerichts bestaetige. Thomas Klein, Junge Welt
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