Heute entscheidet Sozialausschuss über restriktiven Vorschlag der VerwaltungPauschal-Haft vor der AbschiebungDetmold, 12.02.2003 "Das ist der Hammer", lautete gestern der erste Kommentar von Ferhat Akman aus dem Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) zur Beschlussvorlage 30/2003 für die heutige Sitzung des Sozialausschusses (17 Uhr). Der "Hammer" ist der Verwaltungsvorschlag zum Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern in Detmold. Demnach soll die Zustimmung der Politik vorausgesetzt in Zukunft der abzuschiebende Flüchtling grundsätzlich in Abschiebehaft genommen werden, sobald der Termin der Abschiebung feststeht. In dem Papier erklärt die Verwaltung diese Wende in der Detmolder Flüchtlingspolitik mit der "Sicherstellung der Rückführung" und der damit verbundenen "Vermeidung unnötiger Kosten". Diese entstehen durch die Stornierung bereits für die Abschiebung gebuchter Flüge, wenn die abgelehnten Asylbewerber untergetaucht sind.
Laut Beschlussvorlage ist den Betroffenen bisher der festgelegte Abschiebetermin mitgeteilt worden. Bis auf begründete Einzelfälle seien danach keine Inhaftierungen vorgenommen worden. Dadurch habe sich folgende Entwicklung ergeben. Im Jahr 2000 sollten 57 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden. Neun von ihnen wurden abgeschoben, 48 tauchten unter. Die Differenzierung geht weiter: So tauchten 32 nach dem Asylabschlussgespräch unter und 16 nach der Bekanntgabe des Abschiebetermins. Im vergangenen Jahr sollten 54 Personen, die ihrer so genannten Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen waren, abgeschoben werden. Bei 23 wurde die Abschiebung in die Tat umgesetzt, 20 tauchten nach dem Abschlussgespräch unter und 11 nach der Kenntnis des Flugtermins.
Die Verwaltung begründet dabei die Zunahme der Abschiebungsquote und den entsprechenden Rückgang von untergetauchten Personen mit dem Einsatz restriktiver Maßnahmen. So wurde eine achtköpfige Familie, die laut Verwaltung plante, unterzutauchen, abgeschoben, ohne den Termin vorher zu kennen. Und sechs Betroffene wurden aus der Haft abgeschoben. Ohne diese Maßnahmen hätte nach Aussage der Verwaltung die Zahl der Untergetauchten im Jahr 2002 bei 45 (83.3 Prozent) gelegen.
Die angepeilte Regelung basiert also auf den Fällen, bei denen die Betroffenen erst nach Bekanntgabe des Abschiebetermins untertauchten - in den vergangenen drei Jahren etwa ein Drittel aller Untergetauchten. Die Abzuschiebenden würden in Zukunft automatisch für längstens zwei Wochen in Abschiebehaft genommen, sobald der Flugtermin feststeht. Bei Familien soll der Ehemann inhaftiert werden, um ein Untertauchen der Angehörigen zu verhindern. Voraussetzung ist in jedem Fall ein richterlicher Beschluss vom Amtsgericht Detmold, und es werde versucht, die Haftzeit so kurz wie möglich zu halten, heißt es von Seiten der Verwaltung.
Der Plan ist bereits von der Fraktion der Bündnisgrünen heftig kritisiert worden (siehe gestrige Ausgabe der LZ). Und der Detmolder Anwalt Günter Meyners, der sich schwerpunktmäßig mit Asylrecht beschäftigt, nennt das Vorhaben "eindeutig rechtswidrig". So habe das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, dass eine Verwaltung bei ihrem Vorgehen den verfassungsrechtlich garantierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten habe. Daraus ergebe sich die Pflicht, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abschiebehaft zur Durchsetzung der Abschiebung erforderlich sei. Meyners: "Dass das Ausländeramt die Prüfung (...) durch Beschlüsse (...) ersetzen will, ist rechtlich unhaltbar." Und: "Derartige Beschlüsse stellen nichts anderes dar als die Aufforderung zur Freiheitsberaubung."
Auch Ferhat Akman vom IBZ verurteilte gestern den rigorosen Plan der Verwaltung und erinnerte dabei an den Fall der Familie Sit: "Trotz ärztlicher Bescheinigung einer konkreten Suizidgefährdung wurde Herr Sit beim türkischen Generalkonsulat zwangsvorgeführt." Statt die Rahmenbedingungen für Abschiebungen weiter zu verschärfen, sollten Sozialausschuss und Rat sicherstellen, dass in Detmold nie wieder ein Asylsuchender gegen fachärztlichen Befund zu einer Vorführung gezwungen werde, erklärte Akman, der dem Ausländeramt vorwarf, "laufende Verfahren nicht abzuwarten". Lippische Landeszeitung
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