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Rubrik: Presse  

Nur die GfA bleibt noch in Ingelheim

Landesunterkunft für Ausreisepflichtige und Notunterkunft für Kommunen gehen nach Trier.

Ingelheim, 31.01.2003

Noch bis Mitte Februar wird es dauern, bis die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUfA) von Ingelheim nach Trier umgezogen ist, etwas später als geplant. Auf dem Gelände an der Konrad-Adenauer-Straße befindet sich dann nur noch die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA), auch "Abschiebegefängnis" genannt.

In den bis dahin leerstehenden Räumen der LUfA und der Notunterkunft für Kommunen (NUK) werden Durchgangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten entstehen. Anders als die Inhaftierten in der GfA dürfen diese Menschen in Deutschland bleiben. Die Integration in die hiesige Gesellschaft ist Schwerpunkt der Arbeit im Durchgangswohnheim.

Mit nach Trier umziehen wird lediglich Hermann Josef Braum, der Leiter der LUfA. Das Personal, das zuvor in der NUK und der LUfA in Ingelheim arbeitete, wird hier andere Aufgaben von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bekommen.

Gründe für den Umzug nach Trier gibt es viele. So ist in unmittelbarer Nähe des neuen Standortes die Clearingstelle für Passbeschaffung angesiedelt, die zusammen mit der LUfA versucht, die Identitäten der abgelehnten Asylbewerber festzustellen. Oft sei es schwierig, herauszufinden, aus welchem Land die Bewerber wirklich kommen, da diese meist versuchen, als politisch Verfolgte das Asyl in Deutschland gewährt zu bekommen, erklärt Karsten Deicke, Pressesprecher der ADD. Weil die Ermittlung der Identität oftmals langwierig ist, sei es umso zeitsparender, wenn LUfA und die Clearingstelle ortsnah miteinander arbeiten können. Auch die Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die Dolmetscher stellen können, ist nicht weit, so dass viel Verwaltungs- und Organisationsarbeit eingespart werden kann.
Ebenfalls auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne in Trier befindet sich die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA), so dass alle Einrichtungen mit geringerem Personalaufkommen versorgt werden können.

Und noch etwas hat sich geändert: Die LUfa, die seit ihrer Gründung 1999 den Status eines Modellprojektes inne hatte, ist seit der Eingliederung in die ADD Trier am 1. Oktober 2002 eine feste Institution.

"Die LUfA ist eine offene Einrichtung und kein Gefängnis, wie es viele Menschen denken. In dieser Einrichtung leben ausreisepflichtige Ausländer, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die dazu bewegt werden, an der Beschaffung ihrer Ausreisedokumente mit zu arbeiten", klärt Deicke auf. Viele Ausreisepflichtige hätten eine vollkommen falsche Vorstellung von ihrem rechtlichen Status in Deutschland, sagt Deicke. Mit psychosozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Beratung werde dann versucht, "den Menschen zu helfen, den Blick in die Zukunft zu richten", wie Deicke erklärt. Seit 1999 hat die LUfA in Ingelheim 132 ausreisepflichtige Personen aufgenommen, sieben von diesen sind abgeschoben worden, zehn haben Deutschland freiwillig verlassen und sechs sind in die USA weitergereist. Untergetaucht sind in den vergangenen Jahren rund 40 Personen.

Alexandra Ehrhardt, Main-Rheiner/ HeJo

02.02.2003 www.abschiebehaft.de
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