Debatte um Gesetz zur AbschiebehaftZustimmung für Entwurf des RessortsBremen, 25.10.2001 Die Koalition lobte gestern in der Bürgerschaft den Gesetzesentwurf der Grünen zum Abschiebegewahrsam. In erster Lesung beschloss sie dann aber doch lieber den Entwurf aus dem Innenressort. Als Gründe führten Hermann Kleen (SPD) und Rolf Herderhorst (CDU) an, Vorschläge wie Urlaub der Häftlinge oder die Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen, widersprächen dem Zweck der Haft. Nämlich die Ausreise von Ausländern durchzusetzen, die Deutschland freiwillig nicht verlassen wollen.
SPD-Innenpolitiker Kleen hob ausdrücklich hervor, dass es ohne den Vorstoß der Grünen in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Abschiebegewahrsam gegeben hätte. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen bereits geeinigt, sagte er. Auch Rolf Herderhorst, innenpolitischer Sprecher
der CDU, hob die Bedeutung des Regelwerks hervor. Bislang behilft sich Bremen bei der Abschiebehaft mit der Verordnung zum Polizeigewahrsam, was immer wieder kritisiert worden war. Denn während Menschen im Polizeigewahrsam höchstens zwei Tage festsitzen, sind Abschiebehäftlinge mitunter monatelang eingesperrt. Im Schnitt dauere die Haft in Bremen jedoch zehn bis elf Tage, merkte Herderhorst an. Matthias Güldner (Grüne) stritt noch einmal dafür, Abschiebehaft häufiger zu verhindern. Eine freiwillige Ausreise scheitere oft daran, dass die Betroffenen in einer Sprache informiert werden, "die sie nicht verstehen".
Innensenator Kuno Böse (CDU) hielt ihm indes entgegen, dass etwa 80 Prozent der grünen Forderungen schon umgesetzt oder angeleiert seien oder nicht in die Zuständigkeit des Landes fielen. Ist das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen, sollen in einer Verordnung Details wie etwa die medizinische Versorgung der Gefangenen geregelt werden. Elke Gundel, Bremer Nachrichten
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