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Rubrik: Material  

Kriterien zur Mitwirkung von Medizinern bei Abschiebungen

Berlin, 01.03.2005

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Ländervertretern und Vertretern der Bundesärztekammer hat sich auf Kriterien zur Mitwirkung von Medizinern bei Abschiebungen verständigt.

Der vom Vorstand der Bundesärztekammer gebilligte Informations- und Kriterienkatalog zum Thema wird jedoch von einer Mehrheit der unionsregierten Länder abgelehnt. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedoch mit Erlass vom 16. Dezember 2004 die nachgeordneten Behörden angewiesen, ab sofort nach diesem Informations- und Kriterienkatalog zu verfahren. Eine der zentralen Regelungen: Bei beachtlichen Vorträgen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen muss diesen in jedem Stadium des Vorgangs einer Abschiebung nachgegangen werden. Eine differenzierte Wertung nimmt Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat in einer E-Mail vom 06. Januar 2005 vor. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Ottmar Kloiber hält das Papier für einen Fortschritt. Es ermögliche den Ärzten entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht zu handeln, kommentierte er gegenüber der Frankfurter Rundschau vom 24. Januar. Wenn die Landesärztekammern nun in den geplanten Handreichungen für die Ärzteschaft deutlich machen, dass Ärzte nicht gezwungen sind, sich an die Begrenzung ihres Begutachtungsauftrags auf die Feststellung der Flugreisetauglichkeit zu halten, wäre die Regelung tatsächlich ein Fortschritt.

Pro Asyl

29.03.2005 www.abschiebehaft.de
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