Zur Diskussion um ein Ausreisezentrum in MünchenMünchen, 12.12.2004 Wird die GU Heinrich-Wieland-Straße zu einem Ausreisezentrum umfunktioniert?
Antrag zur dringlichen Behandlung im Sozialausschuss vom 24.06.04
Der Stadtrat möge beschließen:
Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration wird gebeten, über die beabsichtigten Änderungen Seitens der Bayerischen Staatsregierung in der GU Heinrich-Wieland-Str. zu berichten. Von ehrenamtlichen BetreuerInnen im Flüchtlingsbereich habe ich erfahren, dass für die GU Heinrich-Wieland-Str Änderungen sowohl in der Art der GU als auch der Zusammensetzung der Bewohner geplant sind.
Insbesondere soll auf folgende Fragen eingegangen werden:
· Was bedeutet die Definition "bestimmte GU" -ist das mit einem Ausreisezentrum gleich zu setzen?
· Wer ist dann zukünftig verantwortlich für die GU?
· Welcher Personenkreis wird in die GU eingewiesen - Flüchtlinge, die schon lange hier leben, oder Flüchtlinge, die direkt nach der BAFl-Entscheidung eingewiesen werden?
· Werden dies nur Alleinstehende sein oder werden auch Familien eingewiesen?
· Da Kranke ausgenommen sein sollen, wer entscheidet über die psychische und körperliche Krankheit oder Behinderung, was passiert bei Therapiebedürftigkeit?
· Haben die zugewiesenen Personen während ihres Aufenthaltes überhaupt die Möglichkeit zu Beratung und ärztlich-therapeutischer Hilfe gehabt?
· Was ist unter den Anhörungen im Haus zu verstehen?
· Werden im Haus Botschaftsvorführungen stattfinden?
· Wird Wachdienst im Haus sein?
· Sind Abschiebungen mit Polizeipräsenz vorgesehen?
· Was passiert mit den jetzigen Bewohnern?
· Bekämen Sie Unterstützung für den Umzug, werden die sozialen Belange (Kindergartenplatz, Schule, soziales Netz) berücksichtigt?
· Werden die jetzigen Bewohner mit der Anhörungssituation oder Abschiebung der Bewohner der "bestimmten GU" konfrontiert?
Begründung:
Da in der GU Heinrich-Wieland-Str. sowohl Personen, die wegen ihrer psychischen Verfassung in Einzeltherapie sind, als auch in der Unterkunft eine therapeutische Kindergruppe untergebracht ist, bitte ich um Auskunft über die geplanten Änderungen, da ja gerade diese Personen betroffen sein werden.
Gerade bei diesen Menschen, deren Behandlung und Therapie sehr beeinflusst wird von äußeren Einwirkungen, bitte ich um umgehende Auskunft über die Pläne oder konkreten Änderungen in der Heinrich-Wieland-Straße.
Die Menschen selbst bemerken inzwischen, dass Änderungen anstehen und sind darüber schon sehr beunruhigt.
B90/Die Grünen/rosa liste
Initiative: Siegfried Benker (Stadtrat)
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Caritas-Zentren München Stadt/Land, Geschäftsführer Norbert Huber,
25.06.2004
Schreiben an Klaus Bode, Vorsitzender des BA 16 Ramersdorf-Perlach
Bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte in München
Sehr geehrter Herr Bode,
in Bezugnahme auf mein Telefonat mit Frau Bernadette Raschke möchte ich meine Besorgnis zum Ausdruck bringen über die geplanten sogenannten "bestimmten Unterkünfte" in München.
Wir schließen uns der offiziellen Stellungnahme der bayerischen Caritasverbände an, die sich gegen die Einrichtung solcher Unterkünfte aussprechen, das sie den Charakter von Ausreisezentren haben und die Menschen dort unwürdig behandelt werden. Ein selbstbestimmtes Leben wird verhindert, zumal der Aufenthalt unbefristet sein kann.
Unabhängig davon, ob diese "bestimmten Unterkünfte" für die Häuser Heinrich-Wieland-Straße oder Rosenheimer Straße, die von der Caritas betreut werden, gedacht sind, werden wir davon Abstand nehmen, unsere Beratungs- und Betreuungsstelle in diesen Unterkünften zu belassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Norbert Huber
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Stadtratsfraktion Bündnis90 / Die Grünen / Rosa Liste München, 23.08.2004
ANTRAG
Der Münchner Stadtrat spricht sich gegen die Errichtung sog. bestimmter Unterkünfte in München aus!
Der Stadtrat möge beschließen:
Sogenannte "bestimmte Unterkünfte" sollen auf Münchner Stadtgebiet nicht errichtet werden. Diese Position soll der Regierung von Oberbayern sowie dem Freistaat Bayern mitgeteilt werden. Wenn es juristische Möglichkeiten zur Verhinderung der Errichtung sog. "bestimmter Unterkünfte" gibt, sollen diese von der Verwaltung wahrgenommen werden.
Begründung:
Nachdem die Abschiebeeinrichtungen, "Ausreisezentren" genannt, nicht in dem Maße durchgesetzt werden konnten, wie es sich das Bayerische Innenministerium erhofft hat, sollen jetzt vermehrt sogenannte "bestimmte Unterkünfte" entstehen. Auch in diesen Unterkünften sollen vor allem Menschen untergebracht werden, die akut von der Abschiebung bedroht sind. Schon dies bedeutet eine besondere Belastung für alle, die dort leben, aber auch für die BetreuerInnen. In den "bestimmten Unterkünften" kommt hinzu, dass jetzt versucht wird, bereits während des laufenden Asylverfahrens in einer besonders frühen Phase durch eigene Sachbearbeiter Genaueres zur Identität und Herkunft des Flüchtlings zu erfahren. Das bedeutet, dass mit dem Verfolgerstaat schon während des Asylverfahrens Kontakt aufgenommen wird - und diesem damit wichtige Informationen über die Asylantragstellung etc. mitgeteilt werden. Die Flüchtlinge, für die diese Ermittlungen durchgeführt werden, werden ebenfalls in den "bestimmten Unterkünften" leben. Die Folge ist, dass nicht nur die Abschiebung droht, sondern auch das Wissen existiert, dass die Verfolgerstaaten erfahren haben, wer Asyl beantragt hat.
Das stellt das Schutzgebot des Asylgrundrechts endgültig auf den Kopf.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München verfolgt seit mehr als zehn Jahren den Versuch einer humanen und sozialen Flüchtlingspolitik, soweit eine Kommune in Bayern darauf Einfluss nehmen kann. Die Einrichtung "bestimmter Unterkünfte" passt mit den bisherigen Ansprüchen kommunaler Flüchtlingspolitik nicht zusammen. Deshalb sollte der Stadtrat diese Unterkünfte auf Stadtgebiet ablehnen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker, Sedef Özakin
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Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa Liste München
16.06.2004
Beschluss des Sozialausschusses vom 02.12.2004 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL beantragte am 16.06.2004, dass das Sozialreferat im Rahmen einer dringlichen Behandlung über die beabsichtigte Änderung seitens der Bayerischen Staatsregierung in der Gemeinschaftsunterkunft Heinrich-Wieland-Straße berichten sollte. Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes beantragte am 06.07.2004, dass sich die Landeshauptstadt München an die Regierung von Oberbayern wenden soll, um zu verhindern, dass die Gemeinschaftsunterkünfte Heinrich-Wieland-Straße und Rosenheimer Straße in Ausreisezentren umgewandelt werden.
Im Rahmen eines zusätzlichen Antrages beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL am 23.08.2004, der Stadtrat möge beschließen, dass sogenannte "bestimmte Unterkünfte" nicht auf Münchner Stadtgebiet errichtet werden sollen. Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes stellte am 15.09.2004 den Antrag, sich gegen "Abschiebeeinrichtungen" in den bestehenden Unterkünften auszusprechen.
Mit Schreiben vom 26.04.2004 wurde die Regierung von Oberbayern um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 02.07.2004 teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass nicht beabsichtigt sei, die staatliche Gemeinschaftsunterkunft Heinrich-Wieland-Straße in eine bestimmte Gemeinschaftsunterkunft umzuwandeln. Auf etwaige weitere Planungen bezüglich anderer Gemeinschaftsunterkünfte wurde nicht eingegangen. Das Sozialreferat hat deswegen in einem weiteren Schreiben um weitere Informationen gebeten. Eine ausführliche Stellungnahme wurde mit Schreiben vom 21.09.2004, eingegangen am 11.10.2004, dem Sozialreferat zugeleitet.
Die Regierung von Oberbayern führt in diesem Schreiben nochmals aus, "dass nicht beabsichtigt ist, die Gemeinschaftsunterkunft Heinrich-Wieland-Straße in eine sogenannte "bestimmte Unterkunft" umzuwandeln. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass derzeit weder die Errichtung eines Ausreisezentrums noch einer sogenannten "bestimmten Gemeinschaftsunterkunft" in München beabsichtigt sei.
Im Schreiben der Regierung von Oberbayern heißt es über die "Natur sogenannter bestimmter Unterkünfte" weiter:
Eine sogenannte "bestimmte Gemeinschaftsunterkunft" unterscheidet sich von anderen Gemeinschaftsunterkünften dadurch, dass dort ausreisepflichtige Ausländer und Asylbewerber untergebracht werden, deren Asylantrag nach Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge offensichtlich unbegründet ist und die unzureichend bei der Identitätsfeststellung mitwirken. Nicht zutreffend ist die Behauptung, dass während des laufenden Asylverfahrens mit dem Herkunftsstaat Kontakt aufgenommen würde.
Eine sogenannte "bestimmte Gemeinschaftsunterkunft" unterscheidet sich in ihrem äußeren Erscheinungsbild in keiner Weise von anderen Unterkünften. Es sind weder ein Wachdienst vorgesehen noch Zugangssperren. Auch der Unterbringungs- und Verpflegungsstandard entspricht dem in anderen Gemeinschaftsunterkünften. Der Vergleich mit einer Ausreiseeinrichtung geht von falschen Voraussetzungen aus.
Zu befürchteten Auswirkungen auf andere Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften ist klarzustellen, dass Vorsprachen von Ausländern bei den jeweils zuständigen Behörden nicht zwingend in einer sogenannten "bestimmten Gemeinschaftsunterkunft" durchzuführen sind. Auch besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Gemeinschaftsunterkunft und der Örtlichkeit für Sammelvorführungen bei Diplomaten eines Staates, da es sich um einen anderen Personenkreis handelt. Abschiebungen, die je nach Einzelfall mit Unterstützung der Polizei durchgeführt werden müssen, finden - wie in jeder Gemeinschaftsunterkunft - nur dann statt, wenn ein Ausländer nicht freiwillig ausreist, obwohl er vollziehbar ausreisepflichtig ist.
Das Kreisverwaltungsreferat hat in seiner Stellungnahme zum Antrag in Bezug auf die Einrichtung sogenannter "bestimmter Unterkünfte" folgendes ausgeführt: "Im Rahmen des INKA-Konzeptes (Integriertes neues Konzept für eine konsequente Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Ausländer in Bayern) des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren werden in Kooperation mit der Regierung von Oberbayern bei ausweislosen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit ungeklärter Identität bereits im laufenden Asylverfahren Befragungen zu Identität und Staatsangehörigkeit durchgeführt. Ziel der Befragungen und Gespräche ist es, vor allem die Asylbewerberinnen und Asylbewerber über ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem Asylverfahrensgesetz ergeben, aufzuklären und zur Mitwirkung nach § 15 AsylVfG zu bewegen. Eine Kontaktaufnahme und Weitergabe der gewonnenen Informationen an die Verfolgerstaaten bzw. eine Einflussnahme auf das Asylverfahren erfolgt zu keinem Zeitpunkt. Das Schutzgebot des Asylgrundrechts bleibt unangetastet."
Über die angeblich geplante Befragung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in "bestimmten Unterkünften" ist der Ausländerbehörde nichts Näheres bekannt.
Von einer Abschiebung bedroht sind, so das Kreisverwaltungsreferat, im übrigen nur die Personen, die sich nachhaltig weigern, freiwillig ihrer bestehenden und vollziehbaren Ausreiseverpflichtung nachzukommen.
Die Regierung von Oberbayern und auch die Bayerische Staatsregierung gehen davon aus, dass ein Handlungsbedarf dahingehend besteht, Druck auf Asylbewerber bzw. auf die Ausländer auszuüben, die "versuchen, sich durch Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit, Nichtvorlage von Ausweispapieren oder Verstöße gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten, der Ausreisepflicht zu entziehen." Aus diesem Grund wurde das Ausreisezentrum in Fürth eingerichtet und aus diesem Grund will man bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte einrichten.
Nach den im Sozialreferat vorliegenden Erfahrungsberichten kann nicht davon gesprochen werden, dass das Ausreisezentrum in Fürth als ein Erfolg bezeichnet werden kann. Dem Vernehmen nach konnten bislang kaum Ausländer zurückgeführt werden. Darüber hinaus gibt es eine beträchtliche Zahl, die den Weg in die Illegalität gegangen sind. Selbst wenn die z.B. durch den Münchener Flüchtlingsrat geäußerten Befürchtungen in Bezug auf bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte nicht zutreffen, bleibt festzustellen, dass diese "bestimmten Unterkünfte" keine Akzeptanz bei den Wohlfahrtsverbänden, aber auch nicht bei den in der Betreuung tätigen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern finden. Angesichts dieser Situation müsste der Einrichtung einer bestimmten Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München mit großer Skepsis begegnet werden. Aus juristischer Sicht ist hierbei allerdings anzufügen, dass die Landeshauptstadt München keine Möglichkeit hätte, eine solche Einrichtung zu verhindern.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen. (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Pretzl, dem Ausländerbeirat, der Stadtkämmerei, dem Revisionsamt, dem Personal- und Organisationsreferat und dem Kreisverwaltungsreferat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Anträge Nr. 1705 vom 16.06.2004 und Nr. 1911 vom 23.08.2004 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL und die Anträge des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach Nr. 2200 vom 06.07.2004 und Nr. 2435 vom 15.09.2004 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende, Dr. Gertraud Burkert (Bürgermeisterin)
Der Referent, Friedrich Graffe (Berufsm. Stadtrat) Fraktionen und Stadtrat
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