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Rubrik: Material  

Beschlüsse zu Überprüfung und Verbesserungen der Bedingungen in der Abschiebehaft

Berlin, 01.09.2001

1. "Abschiebungshaft vermeiden" - Beschluss des Abgeordnetenhauses Berlin vom 27.09.2001

2. "Verbesserung der Situation in der Abschiebehaft" - Beschluss des Abgeordnetenhauses Berlin vom 12.07.2001

3. "Der Senats setzt die Maßnahmen zur Vermeidung von Abschiebungshaft und zur Verbesserung der Situation im Abschiebungsgewahrsam ... zügig fort" - Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 21.03.2002

4. Warum Senator Körting untätig ist - aus der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 27.09.2001

5. Koalitionsvereinbarung Rot-Grün 1998 "Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft."


Anmerkung: die genannten Beschlüsse sind zwar wegweisend, wurden aber - bis auf Nebensächlichkeiten - bislang weder von rot-grün in Berlin oder im Bund noch von rot-rot in Berlin umgesetzt ... bleibt zu fragen, woran das liegt.


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1. "Abschiebungshaft vermeiden" - Beschluss des Abgeordnetenhauses Berlin vom 27.09.2001

Abgeordnetenhaus von Berlin
14. Wahlperiode
Drucksache 14/1513


- beschlossen vom Abgeordnetenhaus Berlin am 27.09.01 -

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 10. September 2001 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

über ABSCHIEBUNGSHAFT VERMEIDEN
- Drs. 14/366 -


Der Senat wird beauftragt, zur Vermeidung von Abschiebungshaft folgende Verfahrensregelungen einzuführen:


1. in einem zum Jahresanfang 2002 beginnenden und mindestens 6 Monate dauernden Modellversuch soll erprobt werden, ob die Abschiebungshaft durch folgende Maßnahmen vermieden werden kann:

a) In allen Fällen von ausreisepflichtigen Ausländern, die in Berlin gemeldet sind und im Gespräch mit den Betroffenen ist zu prüfen, ob die Selbstgestellung zu einer Abschiebung sinnvoll ist. In Zweifelsfällen ist die Selbstgestellung zu versuchen.

b) Das Landeseinwohneramt soll keinen Haftantrag stellen, wenn im Einzelfall feststeht, dass aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann. Dabei sind insbesondere die Erfahrungen hinsichtlich der Dauer der Beschaffung von Ausreisepapieren (Behörden der Heimatländer) zu berücksichtigen.


2. Die Abschiebungshaft darf nicht dem Zweck der Passerlangung dienen.


3. Ausländer, die sich bei der Ausländerbehörde oder der Meldebehörde melden, werden nicht in Abschiebungshaft genommen,
- wenn die Betroffenen glaubhaft machen, dass die Ausreisepflicht oder die gesetzten Fristen ihnen nicht bekannt gewesen sind, und
- wenn sich die Betroffenen unter Vorlage gültiger Heimreisedokumente melden und ihre freiwillige Ausreise ankündigen.


4. Bei Ausländern, die nicht gemeldet sind und die aufgegriffen werden, ist zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Möglichkeit einer Anmeldung und die Verhängung von Meldeauflagen zu prüfen, wenn
a) der Betreffende für die Ausländerbehörde erreichbar ist (z. B. bei einer Kirchengemeinde) und er über gültige Reisedokumente und Fahrkarten verfügt oder bei der Passbeschaffung voll mitwirkt und er glaubhaft erklärt, freiwillig auszureisen, oder

b) aus anderen Gründen glaubhaft gemacht wird, dass er sich nicht der Abschiebung entziehen will.


5. Es sollen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden:

- minderjährige Ausländer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;

- Frauen während aller Phasen einer Schwangerschaft;

- Frauen, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben; sowie Männer, die alleinstehend ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben.


6. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2002 zu berichten.

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2. "Verbesserung der Situation in der Abschiebehaft" - Beschluss des Abgeordnetenhauses Berlin vom 12.07.2001

Abgeordnetenhaus von Berlin
14. Wahlperiode

Drucksache 14 /1440

- beschlossen vom Abgeordnetenhaus Berlin am 12.07.01 -

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Juli 2001 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über VERBESSERUNG DER SITUATION IN DER ABSCHIEBEHAFT
– Drs 14/818 –


Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs 14/818 – wird in folgender Fassung angenommen:


I.
Der Senat wird aufgefordert, folgende Verbesserungen in der Abschiebehaft umgehend umzusetzen

1. Die zusätzliche Innenvergitterung der Fenster in den Räumen des Gewahrsams wird entfernt.

2. Die Trennscheiben, die die Besucher/innen von den Gefangenen trennen, werden entfernt.

3. Für jede/n Gefangene/n wird ein abschließbarer Schrank zur Aufbewahrung von Kleidung und persönlichen Gegenständen zur Verfügung gestellt.

4. Auf jeder Station wird eine Teeküche eingerichtet, die für die Gefangenen jederzeit zugänglich ist.

5. Die einzelnen Duschräume werden durch Vorhänge voneinander getrennt.

6. Die Gefangenen erhalten Mittel, um ihre Räume bei Bedarf selbst zu säubern.

7. Den Gefangenen werden Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt, die durch ihr Mobiliar Wohnraumcharakter haben.

8. Die Gefangenen erhalten zur Gestaltung ihrer Freizeit Lese- und Spielematerial, das ihre sprachliche und kulturelle Herkunft berücksichtigt.

9. Isolierende Haftmaßnahmen werden auf Ausnahmefälle beschränkt und sollen 24 Stunden nicht überschreiten.

10. Es wird eine ständige psycho-soziale Betreuung eingerichtet.


II.
Der Senat wird aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen mit dem Ziel der Umsetzung zu prüfen:

1. Die Gefangenen erhalten entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die Möglichkeit zur Arbeit gegen Bezahlung.

2. Alle Gefangenen erhalten durch Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Waschmaschinen die Möglichkeit, kostenlos ihre Wäsche zu waschen und in dafür vorgesehenen Räumen zu trocknen.

3. Die zeitlichen Möglichkeiten und die räumlichen Flächen für Hofgänge sind erheblich zu erweitern.

4. Nach dem Modell von Nordrhein-Westfalen wird ein staatlich finanzierter Rechtshilfefonds eingerichtet.


III.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 über die Umsetzung der Maßnahmen bzw. das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten.

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3. "Der Senats setzt die Maßnahmen zur Vermeidung von Abschiebungshaft und zur Verbesserung der Situation im Abschiebungsgewahrsam ... zügig fort" - Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 21.03.2002

Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 15/...
15. Wahlperiode

- Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 21.03.2002 -

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Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und der SPD zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über ZUWANDERUNGSGESETZ JETZT - EINWANDERUNG, INTEGRATION UND FLÜCHTLINGSSCHUTZ REFORMIEREN!
(Drs. 15/252)

(...)

"Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ... (Zuwanderungsgesetz) die folgenden Fragen zu regeln:

(...)

7. Der Senat führt die eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung von Abschiebungshaft und zur Verbesserung der Situation im Abschiebungsgewahrsam im Rahmen des rechtmäßigen Ermessens entsprechend § 62 AufenthG zügig fort.

(...)

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4. Warum Senator Körting untätig ist - aus der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 27.09.2001

.... AUS DEM PROTOKOLL DER SITZUNG DES BERLINER ABGEORDNETENHAUSES AM 27.09.2001


Präsident Führer: Die nächste Frage kommt von Frau Hopfmann von der Fraktion der PDS. – Bitte sehr!

Frau Hopfmann (PDS): Danke schön! – Ich habe eine Frage zu einem Beschluss, den das Abgeordnetenhaus im Juli gefasst hat, nämlich über Verbesserungen in der Abschiebungshaft Berlin; das geht sicherlich an das Innenressort. Herr Senator, wir haben mehrheitlich einen Beschluss gefasst, dass umgehend – aufgelistet in 10 Punkten – Veränderungen in der Abschiebungshaft durch die Innenverwaltung umzusetzen sind. Ich frage Sie: Welche Weisung haben Sie an die Innenverwaltung gegeben, ein entsprechendes Sicherheitskonzept, das für die beschlossenen Verbesserungen sicherlich Voraussetzung ist, zu erarbeiten, und haben Sie die Erstellung des Sicherheitskonzepts terminiert?

Präsident Führer: Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Dr. Körting, Senator für Inneres: Frau Abgeordnete, wenn ich mich richtig erinnere, ist in dem Beschluss eine Berichtspflicht festgelegt worden. Wir haben zu Einzelpunkten inzwischen ein Vergabeverfahren. Das betrifft die Punkte 1, 3, 4, 5 und 6 – oder so – des damaligen Beschlusses; da geht es darum, dass wir die Abschiebungshaft so ausgestalten sollten, dass Teeküchen da sind, dass Bereiche da sind mit Mobiliar, in dem die Leute auch etwas unterbringen können usw. Das ist alles veranlasst worden. Zu zwei zentralen Punkten des Beschlusses, die bisher nicht umgesetzt worden sind, habe ich eine Rücksprache angeordnet. Das sind die Fragestellungen der Abtrennung der Räume von den Fenstern durch zusätzliche Gitter, und das ist die Fragestellung, dass innerhalb dieses Besuchsraumes Glasscheiben zwischen den Abschiebungshäftlingen und den Besuchern sind. Da hatte ich veranlasst, dass die Möglichkeiten von Familienbesuchen verbessert werden, und zwar in Räumen, wo sie sich unmittelbar begegnen können. Das ist auch in Angriff genommen worden. Wie weit die anderen Dinge baulich umgesetzt werden können, muss noch entschieden werden, weil der Umbau, insbesondere der Räumlichkeiten mit den Gittern, erhebliche bauliche Investitionen mit sich bringen würde. Das ist von mir noch nicht entschieden.

Präsident Führer: Zusatzfrage durch die Fragestellerin? – Bitte sehr!

Frau Hopfmann (PDS): Herr Senator! Das ist nicht unmittelbar Bestandteil des Beschlusses gewesen, weil wir dieses Problem damals so noch nicht kannten. – Haben Sie veranlasst, dass die Praxis, dass Abschiebungshäftlingen während der zahnärztlichen Behandlung teilweise die Hände auf dem Rücken gefesselt werden, inzwischen abgeschafft wurde? Haben Sie Anweisung gegeben, dass das unterlassen wird?

Vizepräsident Momper: Herr Senator!

Dr. Körting, Senator für Inneres: Wir haben die generelle Regelung, dass Abschiebehäftlinge, wenn sie nicht einzeln begleitet werden können, gegebenenfalls auch zu fesseln sind. Wir werden, soweit es die Zahnarztbehandlung betrifft, künftig eine Zahnärztin haben, die in die Abschiebehaft kommt und dort die Zahnarztbehandlung vornimmt, so dass dann auf derartige Dinge verzichtet werden kann.

Wenn Abschiebehäftlinge allerdings auch künftig noch außerhalb der Abschiebehaft behandelt werden müssen in einer Zahnarztpraxis, dann wird auf Sicherungsmaßnahmen nicht völlig verzichtet werden können. Sie müssen einfach die Situation vor Augen haben, dass sich dann der Häftling in einem Behandlungsstuhl befindet, neben ihm eine Vielzahl von gefährlichen Geräten sind, mit denen er sich insbesondere selbst körperlich verletzen kann, aber auch den Zahnarzt verletzen könnte, und die Zahnärztin, die wir bisher eingesetzt haben, es abgelehnt hat, zahnärztlichen Behandlungen ohne derartige Schutzmaßnahmen durchzuführen.

[Zuruf des Abg. Weinschütz (Grüne)]

Ich weiß, das klingt alles schrecklich, aber wir müssen leider auch damit rechnen, dass Abschiebehäftlinge die Gelegenheit benutzen, sich insbesondere selbst erhebliche Verletzungen zuzuführen. Das müssen wir verhindern.

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5. Koalitionsvereinbarung Rot-Grün 1998 "Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft."

AUFBRUCH UND ERNEUERUNG - Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert
Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN
Bonn, 20. Oktober 1998

(...)
Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft.
(...)

Abgeordnetenhaus Berlin

05.09.2002 www.abschiebehaft.de
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