Abschiebungshaft - ultima ratio bei Rückkehr und Rückführung?PressemitteilungBerlin, 24.09.2001 In einem vom Deutschen Caritasverband, dem Diakonische Werk Berlin-Brandenburg, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Pro Asyl und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein Ende September in Berlin vorgestellten Positionspapier wird die aktuelle Regelung und Praxis der Abschiebungshaft deutlich kritisiert. Das Bundesinnenministerium hat es nach Auffassung der Herausgeber bei der Vorlage des Gesetzent-wurfs für ein neues Aufenthaltsgesetz versäumt, die Dauer der Abschiebungshaft im Licht des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen, wie dies im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Die Erfahrungen von Seelsorgern, Hilfsorganisationen und Rechtsanwälten zeigen allerdings, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht nur bezüglich der Dauer verletzt wird.
Kritisiert wird u.a. die Inhaftierung von Jugendlichen, Schwangeren und traumatisierten Personen sowie die Haftdauer, die bis zu 18 Monaten betragen kann, außerdem die Inhaftierung von Personen, die zum ersten Mal einen Asylantrag stellen. Häufig würde Haft beantragt, ohne dass genügend An-haltspunkte für die Notwendigkeit einer Inhaftierung bzw. die Möglichkeit einer Abschiebung bestünden. Auch würden die vom Gesetz vorgesehenen Haftgründe der illegalen Einreise und des Verdachts des Untertauchens oft pauschal herangezogen, und durch die Unterbringung in Gefängnissen mit einer engen Gefängnisordnung werde die Freiheit der Betroffenen unverhältnismäßig eingeschränkt.
Gemeinsam mit den anderen Herausgebern fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst daher:
- den Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland aufzugeben und Personen unter 18 Jahren nicht mehr in Abschiebungshaft zu nehmen;
- die Inhaftierung von Schwangeren, kranken oder traumatisierten Menschen sowie von Eltern mit Kindern unter 14 Jahren ebenfalls auszuschließen;
- die Höchstdauer von Abschiebungshaft auf drei Monate zu reduzieren;
- Erstasylantragsteller bei Stellung ihres Asylantrags aus der Abschiebungshaft zu entlassen;
- sicherzustellen, dass durch eine entsprechende Gestaltung der Haft der Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person und die freie Entfaltung der Persönlichkeit auf ein Minimum reduziert wird;
- sicherzustellen, dass zur Vermeidung einer Freiheitsentziehung vor Beantragung der Haft ein Klärungsgespräch mit dem Betroffenen durchgeführt bzw. als Maßnahme zur Sicherung der Abschiebung Meldeauflagen verfügt werden.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die innere Sicherheit in Deutschland äußert sich der Jesuiten-Flüchtlingsdienst besorgt über einen möglichen pauschalen Extremismusverdacht gegenüber Asylbewerbern islamischen Glaubens. Äußerungen von Innenminister Schily – wie etwa im Interview mit der ZEIT vom 20.09.: "Was uns aus Sicherheitsgründen Sorgen macht, sind weitgehend Personen, die unter dem Vorwand, sie hätten irgendeinen Flüchtlings- oder Asylstatus, hierher gekommen sind." – sind bloße Verallgemeinerungen. Sie tragen nicht zu einer differenzierten fallbezogenen Sichtweise bei. In diesem Zusammenhang müssen auch die "unkonventionellen Überlegungen" von Herrn Schily, Personen, die unter Extremismusverdacht stehen, in "andere Weltgegenden, wo sie keine Gefahr für die Sicherheit darstellen" abzuschieben eher als grotesk denn als ernsthafte Möglichkeit eines Rechtsstaates angesehen werden
Für weitere Fragen stehen Ihnen Corina Sandersfeld und Dieter Müller SJ vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst zur Verfügung. Unter folgender Adresse kann das Positionspapier angefordert werden:
Kantstraße 1
D-14057 Berlin
Fon: +49/30/32 60 25 90
Fax: +49/30/32 60 25 92
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Jesuit Refugee Service
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