Aktionsbündnis gegen Abschiebungshaft übergibt Grundsatzpapier an LandtagsabgeordneteMünchen, 10.12.2001 Das Bayerische Aktionsbündnis gegen Abschiebungshaft übergibt am 10.12.01, dem Tag der Menschenrechte, ein Grundsatzpapier gegen Abschiebungshaft mit politischen Forderungen an die Landtagsabgeordneten Frau Anne Hirschmann und Elisabeth Köhler im Maximilianeum. Im Folgenden wird der Inhalt dokumentiert. In dem Bündnis haben sich verschiedene Organisationen (Münchner Flüchtlingsrat, ver.di-Arbeitskreis aktiv gegen Rechts, München, Refugio München, Jesuitenflüchtlingsdienst Süddeutschland u. a.) zusammengefunden, um gemeinsame Mindestforderungen zu formulieren, die nun in dem Grundsatzpapier dargelegt sind.
Unabhängig von der Frage nach Abschaffung der Abschiebungshaft, müssen die Haftbedingungen - solange die Abschaffung der Abschiebungshaft politisch nicht durchsetzbar ist - allen folgenden Anforderungen genügen:
- Unbeschränkte Besuchsmöglichkeiten tagsüber
- Gute medizinische Betreuung, ergänzt durch ungehinderte Behandlung durch einen Arzt nach freier Wahl
- Direkter Zugang zu kostenloser Rechtsberatung
- Kein Einschluss in Zellen sowie ausreichende Bewegungsfreiheit auf dem Gelände (Freizeitmöglichkeiten wie Sporteinrichtungen, Bibliothek etc.)
- Direkter Zugang zu Telefonapparaten
- Arbeitsmöglichkeiten
- Intensive soziale Betreuung, vorzugsweise durch freie oder kirchliche Träger
- Möglichkeit der religiösen Betätigung entsprechend §§ 53-55 StrVollzG
- Sprachmittler, vor allem bereits beim ersten Gerichtstermin nach spätestens 24 Stunden.
- Interkulturelle und fremdsprachliche Ausbildung des Gefängnispersonals
- Ständige ausländerrechtliche Fortbildung des Gefängnissozialdienstes
- Keine gemeinsame Unterbringung mit Untersuchungs- und Strafhäftlingen
- Freiwillige Ausreise darf durch Abschiebungshaft nicht verhindert werden, sie muss auch aus der Haft heraus möglich sein.
Zusätzlich :
- ausreichende Vorabinformation über drohende Abschiebehaft
- intensive Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- Nachweis, daß alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind
- Anordnung der Haft nur, falls innerhalb 3 Monaten tatsächlich Abschiebung möglich ist
- Anspruch auf anwaltliche Vertretung
Auf keinen Fall genügt es, einzelnen Forderungen nachzukommen. Dies zeigt das Beispiel Berlins, wo zwar eine von Straftätern getrennte Unterbringung vorhanden ist, jedoch andere Mängel, z.B. Behandlung nur durch den Polizeiarzt.
Abschiebungshaft betrifft nach Angaben des bayerischen Justizministeriums pro Jahr ca. 4500 Personen in Bayern, die bis zu 18 Monaten in Haft verbringen. Sie ist eine reine Verwaltungsmaßnahme, die bezweckt, die Abschiebung sicherzustellen, keine Strafverbüßung.
Sie wird auf Antrag der Ausländerbehörde durch Beschluß eines Richters angeordnet. Grundlage ist oft die sehr pauschal vorgetragene Vermutung des Untertauchens, es herrschen Standardbegründungen und Stereotypen vor.
Das bedeutet für diese Menschen:
1 Stunde Hofgang pro Tag, 23 Stunden täglich in der Zelle, 1 Stunde Besuchserlaubnis im Monat, keine Telefonmöglichkeit, getrennte Unterbringung von Familien
teilweise sind sie noch schlechter gestellt als Strafhäftlinge:
keine Arbeitsmöglichkeit in der Haft
weniger Gruppenangebote
kein Anspruch auf Rechtsberatung
kaum Bücher und Zeitungen in Ihrer Sprache
Diese harten Haftbedingungen sind durch den Zweck in keiner Weise gerechtfertigt und schaffen unnötiges menschliches Leid.
Diese menschenunwürdigen Zustände sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Mit der Aktion appelliert das Bündnis an die Abgeordneten des bayerischen Landtages, sich für die Menschenrechte der Flüchtlinge bei uns einzusetzen. Aktionsbündnis gegen Abschiebungshaft München
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