Protestfaxkampagne und Unterschriftenliste: Keine Ausreisezentren in Fürth und anderswo!Fürth/Bayern, 21.10.2002 Am 9.11.02 wurde in Fürth/ Bayern in der Hafenstr. 21 direkt neben einer bereits bestehenden Asylunterkuft das erste sogenannte Ausreisezentrum Bayerns eröffnet. Ausreisezentren sind Unterbringungslager für abgelehnte AsylbewerberInnen, die aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können. Sie werden dort zentral untergebracht, mit dem Ziel, solange beratend auf sie einzuwirken, bis sie "freiwillig" ausreisen, als Illegalisierte untertauchen oder eine Botschaft eines potentiellen Heimatlandes bestätigt, dass es sich bei der jeweiligen Person um einEn StaatsbürgerIn dieses Landes handelt. Die Arbeit mit den in Ausreisezentren Untergebrachten soll dazu dienen, dass sie ihre Energien nicht mehr dazu verwenden, ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern, sondern ihre Rückkehr zu planen. Was harmlos klingt, entpuppt sich als Alptraum. In diesen Ausreisezentren landen Menschen, denen unterstellt wird, ihre Herkunft zu verschleiern und an der Passbeschaffung nicht mitzuwirken. Bisher bestehen außer in Bayern Modellprojekte in Ingelheim (Rheinland-Pfalz), Braunschweig, Oldenburg, Bramsche (Niedersachsen). Das Ausreisezentrum in Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) wurde bereits wieder geschlossen, weil ein Flüchtling dort Selbstmord beging. Die angewandten Zermürbungsinstrumente in diesen Ausreisezentren sind :
- Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Stadtgebiet
- Striktes Verbot sowohl von Erwerbs- als auch von gemeinnütziger Arbeit
- Verbot von Deutschkursen
- Unterbringung in Mehrbettzimmern
- Ärztliche Grundversorgung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden
- Regelmäßige Meldepflicht
- Regelmäßige Verhöre durch MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden, um die Flüchtlinge psychisch unter Druck zu setzen, Deutschland zu verlassen
- Fortwährende Kontrolle durch Sicherheitsdienste
- Willkürliche Zimmerdurchsuchung nach Papieren, persönlichen Briefen oder anderen Dokumenten
- Konfiszierung von Geld, Handys und anderem
- Sprachanalysen zur Feststellung des Herkunftslandes - Verweigerung von Ausweisersatzpapieren, die zum Nachweis der Identität gegenüber Behörden und Ämtern notwendig sind
- Strafanzeigen wegen angeblich falscher Identitätsangaben mit folgender Verhängung von Bußgeldern, die von den Betroffenen nicht bezahlt werden können. Folge: Ersatzfreiheitsstrafen.
Dietmar Martini-Emden, Leiter der "Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Flugabschiebung und Passbeschaffung" erklärt den Kern des Konzepts damit, dass "Ausreisepflichtige damit in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt" werden sollen.
Eine Alternative zur Abschiebehaft sind Ausreisezentren nicht. Weder die Vorraussetzungen für die Einweisung noch die Lebensumstände in solchen Ausreisezentren sind gesetzlich geregelt.
Der Willkür der einweisenden Verwaltung bleibt breiter Raum. Es gibt keine gesetzlich festgesetzte Höchstgrenze für die Aufenthaltsdauer - anders als bei der Abschiebungshaft. Zwischen 42 und 53% der Flüchtlinge verschwinden nach angekündigter oder vollzogener Zwangseinweisung in die Illegalität. Um gegen die Betreibung solcher Abschiebelager zu protestieren, könnt ihr an einer Protestfaxkampagne teilnehmen. Die Fax-bzw Postadressen
lauten:
ORR Dr. Christoph Hammer
Sachgebiet 202
Regierung Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: 0981/53-323
Telefax: 0981/53-248
Christoph.Hammer@reg-mfr.bayern.de
Dr. Günther Beckstein
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
Tel: 089/5597-01
Fax: 089/282090
poststelle@stmj.bayern.de Karawane-Gruppe Nürnberg
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