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Rubrik: Material  

Kurzbericht über das erste tschechische Abschiebegefängnis

Rückgeschoben aus Deutschland, interniert in der Tschechischen Republik

Balková, Tschechien, 14.05.1999

Kurzbericht über den Besuch der FFM in

- Balková, dem seit kurzem (1.11.98) eingerichteten tschechischen
Abschiebegefängnis, und
- Cerveny Ujezd, einem "Reception Center" für Asylsuchende

Die FFM hat vom 4. bis zum 7. Mai 1999 eine Recherche zur Situation gefangener Flüchtlinge und MigrantInnen in der tschechischen Republik unternommen.

Seit Monaten registrieren wir, dass der deutsche Bundesgrenzschutz (BGS) die Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze verschärft, dort immer mehr Flüchtlinge und MigrantInnen festnimmt und in die tschechische Republik zurück schiebt.

Die tschechische Regierung hat als Spätfolge des deutsch-tschechischen Rückübernahmeabkommens (1994) und vermutlich im Kontext des aktuellen Abschottungsdrucks der deutschen Regierung am 1. November 1998 ein erstes Abschiebegefängnis eröffnet. Es ist ausschließlich mit vom BGS Rückgeschobenen belegt. Seit November 1998 haben ungefähr 1.000 Personen dieses Gefängnis durchlaufen. Es hat zur Zeit eine Kapazität von 360 Plätzen.

Am 4. Mai 1999 haben drei Mitarbeiter der FFM zwei Stunden lang dieses erste Abschiebegefängnis in Balková besucht. Zur Zeit des Besuchs befanden sich dort 222 Gefangene, darunter viele Kinder und Kleinkinder. Alle Versuche, mit Gefangenen ins Gespräch zu kommen, unterband die omnipräsente Grenz- und Ausländerpolizei.

Am 6. Mai traf die FFM-Recherchegruppe über ein Dutzend afghanische und tamilische Gefangene wieder, mit denen zwei Tage zuvor in Balková kein Gespräch möglich war. Sie waren in der Zwischenzeit in das Flüchtlingslager in Cerveny Ujezd verlegt worden. Hier konnten ausfühliche Interviews stattfinden.

Die nachfolgende Schilderung der Haftbedingungen in Balkova stützt sich auf:
- die Interviews mit afghanischen und tamilischen Gefangenen, die aus dem
Abschiebegefängnis Balková in das Flüchtlingslager in Cerveny Ujezd verlegt wurden,
- eine halbstündige Besichtigung der Abschiebegefängnisses Balková,
- ein über einstündiges Gespräch mit dem Leiter des Abschiebegefängnisses, Major Piskule.

Für diejenigen Gefangenen in Balková, die in das Flüchtlingslager Cerveny Ujezd verlegt werden und denen damit ein Asylverfahren zugestanden wird, beginnt der Lageraufenthalt mit der Unterbringung in einer sogenannte Quarantänestation. Diese Station ist Teil des Flüchtlingslagers und wird "Reception Centre" genannt. Der dortige Zwangsaufenthalt erstreckt sich auf drei Wochen. Dies bedeutet, dass die Flüchtlinge nach Verlassen des Abschiebegefängnisses erneut für drei Wochen vollständig von der Außenwelt abgeschlossen sind.

Die Schilderung der Haftbedingungen im "Reception Centre" des Flüchtlingslagers Cerveny Ujezd stützt sich auf:
- die Interviews mit den bereits genannten verlegten Gefangenen,
- dem Verwaltungsleiter des Flüchtlingslagers

Flüchtlinge und MigrantInnen, die vom BGS in Deutschland verhaftet werden, verbringen in der Folge bis zu 53 Tage in extremen Haftsituationen (maximale Haftdauer: BGS 2 Tage, Abschiebegefängnis / Balková: 30 Tage, "Reception Centre" / Cerveny Ujezd: 21 Tage). Bei dieser Gefangenschaft handelt es sich ihrem Charakter nach um eine polizeiliche Internierung. Drei übergreifende Aspekte sind festzustellen:

1. Es gibt keine außerpolizeiliche oder höherinstanzliche Anordnung der Haft, es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Haftanordnung. In Deutschland ist es die ausländergesetztliche Regelung der Rückschiebung (AuslG 1990) und die besondere Ermächtigung des BGS in der 30-Kilometer-Zone längs der Grenze (BGSG 1994), die die Festnahme und automatische Rückschiebung von Flüchtlingen und Gefangenen ohne Haftprüfungstermin möglich macht. In der tschechischen Republik ist es Artikel 18 der verbindlichen Weisung Nr. 35 des Polizeipräsidenten vom 19. Oktober 1998, auf die sich die "Ausländerauffangeinrichtung" Balková stützt (Aktenzeichen: RCP-c-205-98). Formaler Grund der Haft ist die Grenzverletzung. Betreiber des Abschiebegefängnis ist dieselbe Grenz- und Ausländerpolizei, die an der tschechischen Grenze die Gefangenen übernimmt. – Auf welcher polizeilichen Grundlage eine dreiwöchige Quarantäne über die verlegten Asylsuchenden im Flüchtlingslager in Cerveny Ujezd verhängt wird, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Bewachung wird von einer Privatpolizei im Auftrag des Innenministeriums durchgeführt, die Grenz- und Ausländerpolizei ist in der Quarantänestation ebenfalls präsent.

2. Die Gefangenen sind vollständig von der Außenwelt abgeschlossen. In den BGS-Inspektionen und in Balková haben die Gefangenen keine Telefoniermöglichkeit. In allen drei Haftstationen gibt es keinen Zutritt für Anwälte des persönlichen Vertrauens, für SeelsorgerInnen und für Beratungs- und Unterstützungsgruppen. Vor unserem Besuch haben noch nie persönliche Vertrauensanwälte oder nichtstaatliche Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen ihren Zutritt zu den Haftzentren erstreiten wollen oder können. In Balková gibt es keine Dolmetscher und kein Informationsmaterial des UNHCR oder tschechischer Behörden über das tschechische Asylrecht. Regelmäßigen Zutritt haben nur Angehörige von Botschaften, die den tschechischen Behörden Passersatzpapiere für die Gefangenen ausstellen sollen, damit sie abgeschoben werden können.

3. Mißhandlungen, Erniedrigungen und Desorientierungen durch das Wachpersonal sind häufig. Afghanische und tamilische Gefangene berichteten, dass sie von BGS-Polizisten am Kopf geschlagen wurden. In Balková sind Schläge vor allem von einem als "Rambo" bekannten Polizisten an der Tagesordnung. Der Schlüssel Polizei-Gefangene ist in Balková außerordentlich hoch (100 Polizisten bei 222 Gefangenen) und wird als ständige Bedrohung empfunden. Obwohl die bauliche Infrastruktur anderes ermöglicht, werden dort alle Gefangene um sechs Uhr morgens gleichzeitig auf die Toilette und einmal in der Woche zum gemeinsamen Nacktduschen (Männer und Frauen getrennt) gezwungen. Ein Teil der Gefangenen hat nur eine Stunde am Tag Umschluss. Die Kinder dürfen nur eine Stunde in den winzig kleinen Gefangenenhof zum Spielen unter Polizeiaufsicht. Die Gefangenen wissen nicht, wie lange sie in Haft bleiben, und verstehen nicht den Haftgrund.

Es besteht Grund zur Besorgnis. In Vorbereitung ist ein Gesetz, dass die Haftdauer in Abschiebegefängnissen auf 180 Tage verlängert. Die Eröffnung eines weiteren Abschiebegefängnis für Rückgeschobene aus Österreich ist geplant.

Bisher haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es das System der Kettenrückschiebungen ist, das die Flüchtlinge und ihre Spuren in fernen Ländern "verschwinden" lässt. Nun müssen wir feststellen, dass der Kontakt von Flüchtlingen und MigrantInnen zur Außenwelt nach ihrer Festnahme in Deutschland durch eine Kette von Internierungen mitten in Europa regelrecht verhindert wird. Die politische Verantwortung für diesen Prozess der Entrechtung sehen wir in erster Linie bei der deutschen Bundesregierung, die ausgehend von Rückübernahmeverträgen einen wachsenden Druck auf die Nachbarstaaten eingeleitet hat.

Forschungsgesellschaft Flucht und Migration

22.01.2002 www.abschiebehaft.de
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