Ein Situationsbericht über die Abschiebehaftanstalt BürenBüren, 01.06.2001 Büren, eine kleine Stadt, wie es sie im Sauerland viele gibt. Die Bürger wählen schwarz und Sonntags geht es obligatorisch in die Kirche. Für den Außenstehenden eine ganz normale Kleinstadtidylle, währe dort nicht mitten im Ort ein Wegweiser. Wer diesem folgt, stößt nach 8 km auf ein Szenario, was an die alte innerdeutsche Grenze erinnert. Mitten im Wald türmt sich eine 6,50 Meter hohe Mauer auf. Videoüberwachung, Sicherheitsschleusen, Zäune, Schranken: Willkommen am größten Abschiebeknast der BRD.
Bis zu 560 Flüchtlinge befinden sich in der JVA Büren in Abschiebehaft. Abschiebehaft bedeutet Freiheitsentziehung, also Gefängnis, damit ein Verwaltungsakt, nämlich die Abschiebung, durch die Ausländerbehörde leichter durchgeführt werden kann. Flüchtlinge werden deswegen bis zu 18 Monaten eingesperrt, ohne dass sie sich eine Straftat zu schulden kommen haben lassen.
Die kleinen Unterschiede
Da die Ausländerbehörden beim Innenministerium angesiedelt sind, ist diese Behörde auch für die Ausgestaltung der Abschiebehaft verantwortlich. In Nordreinwestfahlen übernimmt das Justizministerium das Wegschließen der Flüchtlinge in Amtshilfe. Damit gilt in der JVA Büren das Justizvollzugsrecht bis auf einige Ausnahmen. Da die Inhaftierten nicht straffällig geworden sind, kann sich das Justizministerium alle Einrichtungen, die mit Resozialisierung beschäftigen, sparen. Dieses bedeutet in der Praxis, dass es keine Möglichkeit der Aus- der Weiterbildung gibt und dass keine Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen eingestellt worden sind.
Suizid an der Tagesordnung
Dass aber gerade ausgebildete Fachkräfte von Nöten wären, merkt mensch bei einem Besuch des Abschiebeknastes schnell. Viele der inhaftierten Flüchtlinge haben Angst vor der Abschiebung. Immer wieder begegnet der Besucher Flüchtlinge, die lieber bereit sind, hier in Deutschland zu sterben, als in ihren Herkunftsländern an die Folterer ausgeliefert zu werden. Suizidversuche gehören damit in der JVA Büren zur Tagesordnung. Die Leitung der JVA versucht dieses immer wieder herunterzuspielen. Sie spricht dann lieber von „religiös bedingter Schnippeleien“ oder ordnet den Versuch eines Flüchtlings, sich mit heißem Wasser zu verbrühen als „nicht so dramatisch“ ein.
Im Bunker
Wer glaubt, dass die Perversion unschuldige Menschen in den Knast zu stecken, bei der „normalen“ Inhaftierung schon ihren Höhepunkt gefunden hat, war noch nicht in den Kellerräumen des Bürener Knastes. Hier befindet sich der „Besonders gesicherte Haftraum“ (BGH). In diesem können Abschiebehäftlinge zum angeblichen Selbstschutz, ohne richterliche Anordnung oder Disziplinarverfahren, eingesperrt werden. In dem Raum selber befindet sich neben einer Matratze und einer Toilettenanlage nur noch zwei Videokameras, die den Gefangenen rund um die Uhr „überwachen“. Die Gefangenen müssen hier, teilweise total entkleidet, über Stunden oder auch Tage ihr Dasein fristen. Reicht diese Demütigung noch nicht aus, werden sie mit Händen und Füßen an ein Holzgestell gefesselt.
Arrest
Im Keller befindet sich neben dem BGH noch die „Arrestzellen“. Sie dienen der „Bestrafung“ von Gefangenen. Schon für kleine Verstöße gegen die Anstaltsordnung werden Gefangene hier über Wochen in Isolationshaft eingesperrt. Sie müssen sich vor Arrestantretung total entkleiden und erhalten spezielle Arrestkleidung. Alle Gegenstände werden ihnen abgenommen. In diesen Zellen gibt es keine Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung. Selbst Zigaretten werden den Gefangenen nicht gestattet. Der Inhaftierte hat keine Möglichkeit, irgendwelche Kontakte zu anderen Gefangenen aufzunehmen. Es herrscht eine totale Isolation. Amnesty international sieht in Isolationshaft eine Form von Folter. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Gefangene gerade in diesen Zellen durchdrehen.
Tod in Abschiebehaft
Rachid Sbaai war einer von Ihnen. Als er am 27.8.99 während des Hofganges Fußball spielte, wurde er in ein Foulspiel verwickelt. Die Konsequenz war, dass er am 30.8.99 eine vierzehntägige Arreststrafe antreten musste. Es gelang ihm, ein Feuerzeug in den Arrest zu schmuggeln. Um auf seine Situation aufmerksam zu machen, steckte er seine Matratze in Brand. Dieses Feuer geriet außer Kontrolle. Sbaai drückte den Alarmknopf und fing an zu schreien. Diese Rufe wurden von einem Freund von ihm wahrgenommen, der sich auch in Arrest befand. Auch dieser Freund drückte den Alarmknopf. Er musste mitanhören, wie nach ca. 15 Minuten die Rufe von Sbaai verstummten. Die Alarmzentrale, in dem beide Signale zusammenlaufen, war nicht besetzt. Sbaai verstarb an Rauchvergiftung.
Kinder im Knast
Der Abschiebehaftparagraph 57 des Ausländergesetzes regelt grundsätzlich nicht das Alter, ab wann Flüchtlinge inhaftiert werden dürfen. Dieses zu regeln überbleibt damit den Innenministerien der Länder. In Nordrheinwestfalen beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Dieses ist ein eindeutiger Verstoß gegen die UN – Kinderrechtskonvention, die festlegt, dass Kinder und Jugendliche nur als ultima ratio inhaftiert werden dürfen. Trotz alledem gehen die ehrenamtlichen Betreuer des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. davon aus, dass ca. 300 Jugendliche unter 18 Jahren schon in Büren inhaftiert waren. Und auch die Grenze von 16 Jahren ist in mindestens 10 Fällen unterschritten worden. Dass gerade bei Kindern und Jugendlichen die Inhaftierung schnell zu psychischen Problemen führen kann, sieht die Anstaltsleitung nicht. Sie werden wie alle anderen Gefangenen behandelt, eine besondere Betreuung durch Erzieher und der Beginn oder die Fortführung einer Ausbildung sind nicht gegeben.
Hotel Abschiebehaft
Flüchtlinge, die über ein wenig Geld verfügen, müssen das „Hotel“ Abschiebeknast selber bezahlen. Ihnen wird bis auf einen kleinen Restbetrag alles Geld abgenommen, um die Unterbringung, die Flugkosten sowie die Personalkosten der Ausländerbehörden begleichen zu können. Lediglich ein Restbetrag von 440 DM darf der Gefangene mitnehmen. Die Behörden sehen diese Regelung als „großzügig“ an, belief sich dieser Betrag doch noch vor wenigen Monaten auf 100 DM. Allerdings gab es schon damals eine Ausnahme. Da in Indien mehrere Flüchtlinge am Flughafen zu Tode gefoltert wurden, weil sie sich nicht freikaufen konnten, durften Inder und Pakistani 500 DM behalten. Wenn Inder oder Pakistani aber über kein Geld verfügen, bekommen sie von staatlicher Seite nichts ausgezahlt. Wie solche Flüchtlinge am Flughafen zurecht kommen, ist ihr Problem.
Der Richter kommt
Abschiebehaft wird in der Regel alle drei Monate von einem Amtsrichter überprüft. Für die JVA Büren ist das Amtsgericht in Paderborn zuständig. In der Regel kommt bei diesen Haftprüfungsterminen der gefürchtete Richter Berg. Er hat, anders als bei Strafverfahren, eine Ermittlungspflicht, soll also bei den Verlängerungsterminen kontrollieren, ob die Verhältnismäßigkeiten der Haftverhängung noch gegeben ist. Richter Berg ist dabei sehr effekttief. Er benötigt hierfür nach Angaben der Häftlinge i. d. R. nur drei Minuten. Es stört ihn nicht besonders, dass der Rechtsanwalt des Betroffenen nicht vorab informiert wurde, dass der Dolmetscher nicht in die richtige Sprache übersetzen kann oder dass der Gefangene nicht den Haftverlängerungsantrag der Ausländerbehörde erhalten hat, um sich auf den Termin vorbereiten zu können. Es brauch ihn auch nicht stören, da das Ergebnis schon vorab feststeht: Die Ausländerbehörden sagen immer die Wahrheit. Konsequenz: Weitere drei Monate. Der Gefangene kann ja eine Haftbeschwerde einreichen
Die Abschiebung
Wie mit Flüchtlingen bei der Abschiebung umgegangen wird, läst sich am besten an einem Beispiel klarmachen:
Am 17. 3. 99 wurden 16 Flüchtlinge, darunter auch einige, die sich zuvor in der Abschiebehaftanstalt Büren befanden, nach Guinea abgeschoben. Die Behörden in Guinea untersagten ihnen jedoch die Einreise, so dass alle wieder zurück nach Deutschland gebracht wurden mussten. Was sie hier über den Flug berichteten, war erschreckend: Während des gesamten Fluges wurden sie vom Bundesgrenzschutz an Händen und Füßen gefesselt. Selbst bei den Toilettengängen wurden ihnen die Fesseln nicht abgenommen. Sie mussten sich dabei vom BGS entkleiden lassen. Sie wurden beschimpft und geschlagen. Ein Flüchtling bekam beim Start des Flugzeuges einen Motorradhelm aufgesetzt. Er wurde mit dem Oberkörper nach unten gedrückt. Dabei schnürte der Helm die Luftzufuhr ab. Er wäre beinahe erstickt. Zurück in Deutschland wurden die Flüchtlinge in verschiedene Abschiebehaftanstalten gebracht. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. versuchte in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, eine erneute Abschiebung zu verhindern. Es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, Strafanzeigen gegen den BGS, Asylfolgeanträge und Haftbeschwerden gestellt. Die Öffentlichkeit erfuhr durch Pressemitteilungen über diese Vorfälle. Auch über Briefe an Politiker und Behörden sowie Mahnwachen vor der JVA wurde versucht, Einfluss zu nehmen. Trotz aller Maßnahmen konnte eine erneute Abschiebung am 30. 6. 99 nicht verhindert werden. Menschenrechtler und Reporter, die vorab von uns informiert worden waren, mussten beobachten, wie alle Flüchtlinge am Flughafen in Guinea verhaftet wurden. Nachdem sich die Flüchtlinge weder bei ihren Familien, noch bei den Menschenrechtlern vor Ort gemeldet hatten, flogen zwei deutsche Menschenrechtler im Auftrag der mfm nach Guinea. Was sie herausfanden war schockierend: Von den Abgeschobenen waren vier tot, drei inhaftiert und von den Anderen fehlt bis heute jede Spur.
Fazit
Dieser Bericht gibt nur einen kleinen Ausschnitt einer einzigen Abschiebehaftanstalt wieder. Aber schon er macht deutlich, wie menschenverachtend Abschiebehaft ist. Selbst wenn alle oben genannten Punkte geändert würden, selbst wenn es einen vernünftigen Rechtsweg geben würde, selbst wenn sich Sozialarbeiter und Psychologen um die Gefangenen kümmern würden, selbst wenn nicht mehr Kinder, Jugendliche, Schwangere, Alte und Behinderte eingesperrt werden, selbst wenn sichergestellt würde, dass Flüchtlinge die Abschiebung überleben würden, handelt es sich noch immer um eine Haftform, wo Menschen ohne eine Straftat begangen zu haben, inhaftiert sind und verstößt damit gegen das Rechtsempfinden aller normalen Menschen. Aller normalen Menschen? Zitat des Anstaltleiters Peter Möller zu einer Schulklasse, die ihn fragte, warum die Flüchtlinge eingesperrt sein: "Einen Kanarievogel, den man lieb hat, sperrt man ja auch ein". Frank Gockel
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