Abschiebehaft und Flüchtlinge in der BRD - Ein SituationsberichtFrankfurt/Main, 01.05.1997
Colloque international Hannah Arendt et le monde d´aujourd´hui.
Le "droit d´avoir des droits"
Université de Genève (FPSE) et Université Ouvrière (UOG)
0. Einleitung
Totale Institutionen wie Gefängnis (Justizvollzugsanstalten) und
geschlossene Psychiatrie gehören noch immer zum eisernen Bestand der
traditionellen Herrschaftsinstrumente in dieser Gesellschaft. Nun - in den
Jahren nach dem Fall der Berliner Mauer - haben die Staaten Westeuropas in
großem Maßstab neue Haftsysteme etabliert. Sie dienen der Vorbereitung von
Abschiebungen und der Abschreckung. Durch die neuen Haftzentren, durch das
Schengener Grenzregime und durch eine Reihe räumlicher Aufenthaltsverbote
ist die Bewegungsfreiheit und Freizügigkeit inzwischen in einem Maße
eingeschränkt, wie wir es im westlichen Nachkriegseuropa nie erlebt
haben.
Es sind die "Sans Papiers", die Mittellosen anderer
Haut-Pigmentierung, Sprache und Herkunft, denen die Freizügigkeit
entzogen, gegen die Abschiebehaft verhängt wird. Ein neues Stigma wird
geschaffen, ein Feindbild wird kreiert. Illegale Immigration gilt bei
Polizei und Grenzschutz inzwischen als Import von Kriminalität, gar von
sogenannter Organisierter Kriminalität und als Bedrohung der "Inneren
Sicherheit". Die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Menschen aus
anderen Ländern macht es möglich, dass an ihnen, den
"Illegalisierten", neue Herrschafts-, Kontroll- und Hafttechniken
ausprobiert werden. Die an ihnen erprobten Konzepte sozialer Degradierung
und repressiver Politik sind später, so ist zu befürchten, übertragbar auf
andere Gruppen der Gesellschaft.
Auswirkungen auf andere Staaten Mittel- und Osteuropas hat das
Schengener Abschiebesystem bereits jetzt. Unter dem Eindruck der neuen
Grenzregimes verwandeln sich die mittel- und osteuropäischen Staaten in
Cordon Sanitaires, sie werden zu Wartesälen für Hunderttausende Menschen
im Transit bzw. auf der Flucht.
1. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die neuen
Haftformen
Eine Schicht von Personen, die bestimmte Stadtteile nicht betreten oder
verlassen dürfen, eine Schicht von Illegalisierten und von potentiellen
Abschiebehäftlingen ist in den Städten, an den Arbeitsplätzen, in unserer
unmittelbaren Nachbarschaft entstanden. Der Staat führt an ihnen vor, dass
die gewaltsame Deregulierung der Gesellschaft tatsächlich begonnen hat.
Die Gesellschaft soll sich mental und in ihren Verhaltensweisen auf eine
verschärfte Hierarchisierung nach Herkunft und Hautfarbe einstellen,
darauf, dass es unter der Stufe minimaler Existenzbedingungen gänzlich
degradierte Menschen gibt, die aus allen Überlebensmöglichkeiten
herausgedrängt, ausgegrenzt und schließlich abgeschoben werden. Die bisher
noch tariflich abgesicherten Lohnabhängigen, die HochlohnarbeiterInnen und
besserverdienenden MittelschichtlerInnen sollen sich damit arrangieren,
dass Menschen für drei oder fünf DM Stundenlohn überausgebeutet und bei
der nächsten Razzia in Haft - in Abschiebehaft - geraten können. Soziale
Isolation, existentielle Angst, systematische Schikanierung, Abschreckung
und gewaltsame Abschiebung ist für diese Deklassierten zum Alltag
geworden.
Zu einem wesentlichen Merkmal des Lebens in der Marginalisierung und
der Illegalität gehört die räumliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Das Instumentarium behördlicher Maßnahmen auf diesem Gebiet ist in den
letzten Jahren weit ausdifferenziert worden. Das beginnt mit der
polizeilichen Konzentration auf bestimmte Plätze und Stadtteile, die die
Illegalisierten wegen der erhöhten Razzia-Gefahr zu meiden haben. Sodann
gibt es eine räumliche Beschränkung ihres Aufenthalts für alle Menschen,
denen die Flucht bis in die BRD gelungen ist und die eine
Aufenthaltsgestattung erlangen. Sie dürfen die entsprechenden Landkreise
nicht verlassen. Flüchtlinge, die in das Asylanerkennungsverfahren
gelangen, werden für die ersten drei Monaten zwangsweise in ein Lager
eingewiesen. Andere Versionen des räumlichen Ausschlusses sind die
Platzverweise in den Großstädten der BRD. Die Polizei und der
Bundesgrenzschutz sprechen mittlerweile mehrere hunderttausend
Platzverbote pro Jahr aus, d.h. Personen, die ein Platzverbot erhalten
haben, dürfen bestimmte Gegenden der Innenstädte nicht mehr betreten. Ein
Großteil der Platzverbote betrifft MigrantInnen und Flüchtlinge. Andere
gesellschaftliche Gruppen, die damit ausgegrenzt werden, sind Obdachlose,
BettlerInnen und Punks. Schließlich ist mit der Abschiebehaft eine totale
Institution entstanden, die die schärfste Form des Entzugs der
Freizügigkeit bedeutet.
In der BRD sind die neuen Haftarten, die gegen Flüchtlinge und
MigrantInnen aus Gründen der Abschiebungsvorbereitung und der Abschreckung
verhängt werden, im einzelnen:
(1) Arrest des Bundesgrenzschutzes in seinen Inspektionszentren längs
der ostdeutschen Grenze, für maximal 48 Stunden, verlängerbar nach
haftrichterlicher Entscheidung. Dieser Arrest betrifft ca. 22.000 Personen
pro Jahr, die keine legale Einreise erlangen konnten und nach illegaler
Grenzüberschreitung festgenommen wurden. Die Abschiebung
("Rückschiebung") wird meist innerhalb der 48-Stunden-Frist
durchgeführt. Die Häftlinge haben keinerlei Kontaktmöglichkeit mit
RechtsanwältInnen, ÄrztInnen oder SeelsorgerInnen. Sie haben keine
Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten. Über 90% dieser Häftlinge werden
in die sogenannten Sicheren Drittstaaten Polen und die Tschechische
Republik oder aber per Flugzeug nach Rumänien oder Bulgarien abgeschoben
("zurückgeschoben" in ein sogenanntes Sicheres Herkunftsland).
(2) Arrest des Bundesgrenzschutzes in Transiträumen auf 10 deutschen
Flughäfen wegen nichtgestatteter Einreise: Obwohl die betreffenden
Personen die Flugzeuge verlassen haben und sich auf dem Territorium der
BRD befinden, gelten sie als "nicht eingereist" und können daher
nicht die in der BRD gesetzlich garantierten Rechte in Anspruch nehmen
(Ausnahme: Recht auf Asylantragsstellung im äußerst restriktiven
Flughafenasylverfahren). Der Arrest ist zeitlich nicht begrenzt, wird
haftrichterlich nicht überprüft und erstreckt sich manchmal über viele
Monate. Das Oberlandesgericht Frankfurt / Main vertrat am 5.11.1996 die
Auffassung, dass dieser Arrest in den Transitzonen als Freiheitsentziehung
zu werten sei und nach der 19tägigen Dauer des Flughafenasylverfahrens nur
mithilfe einer richterlichen Anordnung verlängert werden dürfte. Der
Flughafen-Arrest betrifft ca. 4-5.000 Personen pro Jahr.
(3) Abschiebehaft in Gefängnissen meist an den Rändern der deutschen
Großstädte, mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten, verlängerbar bis auf
maximal 18 Monate: Im Durchschnitt dauert sie fünf bis sechs Wochen. Pro
Jahr werden ca. 18-20.000 Personen in Abschiebehaft genommen, ca 2.000
Personen sitzen ständig in Abschiebehaft. Etwa zur Hälfte handelt es sich
dabei um abgelehnte Asylbewerber, zur anderen Hälfte um Personen, die sich
ohne Aufenthaltsstatus in der BRD aufhalten, oder um Nichtdeutsche, die
einer ungenehmigten Arbeit nachgingen oder um Nichtdeutsche, die
verurteilt wurden und zur "doppelten" Bestrafung abgeschoben
werden. Über 10% der Abschiebehäftlinge müssen nach Ablauf der
Abschiebehaft und nicht durchgeführter Abschiebung wieder freigelassen
werden.
Zusammengefasst bedeutet das: Die meisten Menschen, die aus der BRD
abgeschoben werden, werden vor ihrer Abschiebung oder
"Rückschiebung" in Haft genommen. In der Regel ist den
Abschiebehäftlingen nicht klar, warum sie in Haft sitzen, da der Grund für
die Abschiebehaft nicht in der Verbüßung einer Strafe liegt.
Die Haft wird im Grunde nicht aufgrund inkriminierten individuellen
Verhaltens der Festgenommenen, sondern aufgrund staatspolitischer Ziele
der Abschreckung und Abschiebungen angeordnet. Der Hafttypus ist daher
eher mit Internierungen in den Zwischenkriegs- und Kriegszeiten unseres
Jahrhunderts zu vergleichen. Internierungen von Menschen, die die
"falsche" Staatsbürgerschaft haben, hat es damals in verschiedenen
Staatssystemen gegeben. Ich möchte daher betonen: Es sind nicht die
"Sans-Papiers", die sich durch ihre Ankunft und durch ihren
Aufenthalt zu potentiell Internierbaren machen. Es ist der Staat, der
durch sein aktives Handeln das Aufenthaltsrecht der Unerwünschten negiert,
entzieht oder verweigert, der durch die restriktiven Visa- und Asylpolitik
vielen die legale Einreise verunmöglicht und Menschen zu
"Illegalen" macht.
Zur Entstehungsgeschichte der Abschiebehaft: Wir sollten zunächst einen
Rückblick auf die Zeit werfen, als es zwar auch schon rassistische
Kampagnen in großem Stil gab, aber Abschiebehaft ein eher singuläres
Phänomen war. In der Neujahrsnacht 1983/84 kam es im Polizeigewahrsam in
Berlin am Augustaplatz zu einem Brand. In dem Polizeigewahrsam befanden
sich Flüchtlinge in Abschiebehaft. Die Schließer haben sie während des
Brandes nicht befreit, sechs Flüchtlinge kamen in ihren Zellen ums Leben.
Dieser furchtbare Vorfall rückte meines Wissens zum ersten Mal die
Existenz von Abschiebehaft in der BRD ins öffentliche Bewußtsein.
Abschiebehaft war damals in den 80er Jahren gesellschaftlich gesehen eine
marginale Frage. Die großen staatlichen Verwaltungen kümmerten sich damals
noch nicht derart exzessiv um diese schmutzige Angelegenheit der Polizei
und der Ausländerbehörden. Selbst 1988 saßen durchschnittlich "nur"
59 Flüchtlinge in der BRD zu gleicher Zeit in Abschiebehaft. 1989/90
begannen die großen gesellschaftlichen Umbrüche, die neue Aufgliederung
Europas. Die westliche Europäische Gemeinschaft (EG) verwandelte sich in
die Festung Europa, an ihren Außengrenzen zogen die Regierungen die oben
beschriebenen Fahndungs- und Kontrollsysteme gegen Flüchtlinge und
MigrantInnen auf, im Innern begann eine neue soziale und rassistische
Ausgrenzung. Die Entstehung der Abschiebehaft als Internierung und
Instrument der Abschreckung ist daher in engem Zusammenhang mit den neuen
Migrations- und Grenzregimes zu sehen. Neben den innerstaatlichen
Gesetzesänderungen, die die Abschiebehaft neu regelten (Änderung des
Ausländergesetzes 1990; Verschärfung der entsprechenden Paragraphen zum
1.7.1992 [§ 57 AuslG.]; Asylbeschleunigungsgesetz [zum 1.7.1992 in Kraft
getreten]) sind daher die Drittstaatenregelung nach der faktischen
Abschaffung des Asylrechts durch die Grundgesetzänderung vom 26.5.1993 und
das System der Rückübernahmeverträge mit Transit- / Herkunftsländern der
Flüchlinge und MigrantInnen seit 1992 als juristische Fundamente des
Abschiebesystems zu benennen.
Die gesetzlichen Regelungen und praktischen Ausgestaltungen der
Abschiebehaft wurden nach einer mehrjährigen Stigmatisierungs- und
Kriminalisierungskampagne der Medien und Politiker und schließlich nach
den Pogromen in Hoyerswerda (September 1991) und Rostock-Lichtenhagen
(August 1992) gegen Flüchtlinge und MigrantInnen durchgesetzt. In den
ersten Jahren (1992/93/94) war der Betrieb von Abschiebegefängnissen noch
von Improvisation geprägt, der häufig durch Revolten der Häftlinge gestört
wurde. Der Höhepunkt der Revolten lag im Jahr 1994: Es waren regelrechte
Aufstände, die sich zum Teil über Wochen hinzogen und meist durch
Sondereinheiten der Polizei (SEK und GSG 9) niedergeschlagen wurden.
Bundesweit große Bedeutung erlangten in jenem Jahr die Aufstände in Büren,
Leverkusen-Opladen, Berlin (Kruppstraße) und in Kassel. Die Aufständischen
waren oft Algerier und Kurden, deren Herkunftsländer sich bekanntermaßen
seit Jahren in offenem Bürgerkrieg befinden.
1994/95 konnte der Staat die Abschiebehaft verwaltungs- und
sicherheitstechnisch perfekter etablieren. Zahlreiche kleine
Abschiebetrakte in Gefängnissen wurden geschlossen. Im Januar 1994 wurde
das erste Abschiebegefängnis - in Büren - in Betrieb genommen, das nur für
Abschiebehäftlinge gebaut worden war: das wurde der größte Abschiebeknast
der BRD mit bis zu 600 Plätzen. In Berlin-Grünau entstand ebenfalls ein
separater Knast nur für Abschiebehäftlinge mit 330 Plätzen. Er wurde am
27.11.1995 in Betrieb genommen. In diesen neuen Knästen ist die
Kontaktaufnahme unter den Häftlingen wesentlich schwieriger geworden.
Besuchsgespräche z.B. in Grünau sind nur noch mit Trennscheibe
möglich.
Zur Charakterisierung der Realität der Abschiebehaft seien folgende
Aspekte benannt:
(1) In den meisten Bundesländern werden die Abschiebehäftlinge in
regulären Gefängnissen (Justizvollzugsanstalten) gefangen gehalten. In
Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz sind es dagegen
polizeiliche Haftzentren, die den jeweiligen Innenministerien unterstehen.
Die Bewachung von Abschiebehäftlingen ist in fünf Bundesländern inzwischen
teilprivatisiert.
(2) Die Bezahlung von Anwälten ist für Abschiebehäftlinge ein großes
Problem, es gibt kein Recht auf rechtsanwaltliche Vertretung.
(3) Den Häftlingen wird alles Geld bis auf 200,- DM abgenommen, das
beschlagnahmte Geld wird für die Kosten der Abschiebung im Voraus
einbehalten.
(4) Mitarbeiter der Ausländerbehörden besuchen regelmäßig die
Abschiebehäftlinge, um sie gefügig zu machen. Sie sollen ihre Identität
preisgeben und einen Pass-Antrag für die Botschaft des Landes, in das
abgeschoben werden soll, unterschreiben. Weigern sich die Häftlinge, wird
Druck ausgeübt. Sie werden zur Strafe z.B. in Arrestzellen gesteckt,
gefesselt und besonders schikaniert. Im Unterschied zu den Haftbedingungen
von Untersuchungshäftlingen und Verurteilten zeichnet sich daher die
Abschiebehaft durch rassistische Einschränkungen und Übergriffe sowie
durch ein noch höheres Maß an Wärter-Willkür aus. An die Öffentlichkeit
sind immer wieder Berichte über unglaubliche institutionelle Grausamkeiten
gelangt. Häftlinge wurden - so eine jahrelange Praxis in der Berliner
Kruppstraße - entkleidet und in Lumpen oder Abfallsäcke gesteckt, oder in
Strafarrest-Zellen mit Schaukelfesselung bestraft (Büren Sommer 1994),
eine Praxis, die international als Folter geächtet ist.
Ermittlungsverfahren wurden in diesen Fällen in Berlin und Büren
eingestellt. In Berlin erhielt dagegen der Polizist, der die Mißhandlungen
öffentlich gemacht hat, Drohungen und Strafanzeigen. In Büren wurde die
Praxis der Schaukelfesselung auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen
oder gar verboten.
In der BRD haben sich seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts 23
Menschen in Abschiebehaft das Leben genommen.
2. Das neue Grenzregime
Für visalose Menschen im Transit sind die ostdeutschen Grenzregionen
verbotene Zonen. Flüchtlinge und MigrantInnen, die sich den Grenzregionen
nähern, tauchen wohlweislich unter. Der Grund ist einfach. In der BRD ist
es die Drittstaatenregelung (seit 1993), die die illegale Einreise
erzwingt, bei Strafe der Abschiebung in das nachbarliche Transitland. Für
diejenigen, die eine Grenze Richtung Westen überwunden haben, ist oberstes
Gebot, sofort aus der Grenzregion zu verschwinden. 1996 verhaftete der
Bundesgrenzschutz allein an der deutsch-polnischen und der
deutsch-tschechischen Grenze 21.976 illegal eingereiste Personen. 30.000 -
35.000 Personen werden jährlich an den ostdeutschen Grenzen die Einreise
verweigert. Seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts 1993 sind
nachweislich 56 Menschen beim Versuch der illegalen Einreise in die BRD
umgekommen.
Daher soll im folgenden ein Blick auf das neue Grenzregime geworfen
werden, das die Bundesregierung an der ostdeutschen Grenze aufbaut. Es ist
derzeit dort die Abkehr von dem Konzept der lineare Grenze und seinen
politischen Implikationen zu beobachten. Die lineare Grenze hatte sich mit
dem Absolutismus entwickelt und wurde im 19. Jahrhundet zum eisernen
Bestandteil des Nationalstaats, war doch über die genaue territoriale
Absteckung die Staatsbürgerschaft und die souveräne Macht definiert. Fast
unbemerkt ging mit dem Entstehen des "Volks der Staatenlosen" (H.
Arendt) der herrschenden politischen Theorie der Einheit von Nation, Volk
und Territorium - und seiner Grenzen - die materielle Grundlage abhanden.
Diese tiefe Veränderung wurde allerdings fünfzig Jahre lang von der
Ost-West-Konfrontation und ihren Auswirkungen überdeckt. An die Stelle der
Demarkationslinie tritt - seit dem Fall der Berliner Mauer - nun der 30
Kilometer breite Grenzraum, in dem der deutsche Bundesgrenzschutz über
außerordentliche Überwachungs- und Fahndungsmittel verfügt. Zu einer Zeit,
wo die Grenzen für die westlichen WohlstandsbürgerInnen weltweit
durchlässig werden wie nie zuvor, definiert der Staat Kategorien von
GrenzgängerInnen, die in der Grenzregion als potentiell Illegale
herausgefiltert werden. Phänotypische Merkmale wie "fremdländisches
Aussehen" und andere Indizien ihrer Herkunftsgeographie werden zum
wichtigen Kriterium des neuen Grenzregimes. Datenerhebung,
Datenverarbeitung und eigenständige Ermittlungen der Grenzbehörden
ergänzen das Kontroll-Instrumentarium. In der Behördensprache ist die Rede
von einem "Sicherheitsschleier", den der Bundesgrenzschutz und die
Polizei über die grenznahen Gebiete legen. Es ist anzunehmen, dass die
Existenz dieser neuen "verschleierten" Verhältnisse an der Grenze
außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung und Kontrolle das Entstehen
extralegaler Zustände und Straflosigkeit bei Mißhandlungen und Übergriffen
begünstigt.
Die meisten Flüchtlinge und MigrantInnen werden aufgrund von
Denunziationen aus der Grenzbevölkerung festgenommen. Der
Bundesgrenzschutz hat sog. "Bürgertelefone" im Grenzbereich
eingerichtet, die der Propagierung der Denunziationspraxis und der
Entgegennahme von Hinweisen auf Illegale dienen. Das neue Grenzregime
beruht also nicht nur auf High-Tech (Nachtsichtgeräte,
Infrarot-Sichtgeräte, Kommunikationstechnologie usw.), sondern auch auf
Konsens und gesellschaftlicher Kooperation. In vielen dieser Gegenden ist
der Bundesgrenzschutz zum größten Arbeitgeber avanciert. Aus der
grenznahen Bevölkerung wurden Hilfssherifs für den Bundesgrenzschutz
rekrutiert, die heute unbewaffnet aber regulär in den Reihen dieses
Apparats arbeiten.
Einen ganz neuen Stellenwert hat in diesem Fahndungs- und
Überwachungskonzept die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien
und der grenznahen Gebietskörperschaften eingenommen. Die Zusammenarbeit
in der sogenannten Kriminalitäts- und Flüchtlingsbekämpfung findet auf
formeller wie informeller Ebene statt. Die polnischen und sogar die
ostpolnisch-ukrainischen Grenzen sind dadurch aus der Sicht der deutschen
Innenminister zu "kriminalgeographischen Räumen" geworden, der sich
die Bundesregierung und die Europäische Union in Zusammenarbeit mit den
entsprechenden polnischen Stellen annehmen. Deutsche Dienststellen
übernehmen nicht nur die Fortbildung, die Weitergabe des Know-Hows der
Grenzsicherung nach Osten, sondern drängen auf die Besetzung von
Fahndungs- und Kommandoposten im Nachbarland.
Verwandlungen des Grenzregimes zeugen von inneren Veränderungen des
Staats, des Verhältnisses von Nation, Staatsbürgerschaft und Souveränität.
Aber an dieser Stelle können wir nicht der Frage nachgehen, auf welche
tieferliegenden Transformationen oder Aporien des Nationalstaats die
Umformung der linearen Staatsgrenze in einen breiten Kontrollraum
verweist. Wir verbleiben im folgenden vielmehr bei dem Thema, wie die
Stigmatisierungen und neuen Kontrollmechanismen an die mittel- und
osteuropäischen Staaten weitergegeben werden.
3. Der Domino-Effekt: Die Auswirkungen auf Polen und die
Ukraine
Die meisten Abschiebungen bzw. "Rückschiebungen" gehen nach
Polen und in die Tschechische Republik auf dem Landweg und nach Rumänien
per Charterflugzeug. Die östlichen Nachbarländer werden so gezwungen,
ihrerseits mit anderen Ländern eine Abschiebepraxis zu entwickeln, um
langfristig nicht das Auffangbecken für aus der EU Abgeschobene zu werden.
So wird der Druck der Schengener Vertragsstaaten peu à peu weiter in
Richtung Osten gegeben, wir sprechen vom Domino-Effekt.
Inzwischen hat Polen 25 Abschiebegefängnisse mit 425 Plätzen
eingerichtet und belegt. Ungefähr ein Drittel der sogenannten
Drittstaatler, die aus der BRD nach Polen abgeschoben werden, werden von
dort in die Ukraine und andere Länder weiter abgeschoben. Die Ukraine hat
bisher nicht die Genfer Konvention unterzeichnet, hat sich daher nicht zum
Refoulement-Verbot verpflichtet. Kettenabschiebungen sind also
Realität.
Die deutsche Bundesregierung hat mit 120 Millionen DM die Einrichtung
des polnischen Abschiebesystems und die Aufrüstung der polnischen
Grenzpolizei finanziert und wird nun, nach neuen bilateralen Abkommen zur
Flüchtlingsbekämpfung (April 1997), den deutschen Bundesgrenzschutz an
"gemeinsamen Ermittlungs- und Einsatzleitungen und Befehlsstellen"
in Polen beteiligen. Die Migrationspolitik wird daher zum besonderen
Vehikel des westeuropäischen Einflusses und der Gesellschaftsveränderung
"von oben". Bisher gibt es in Polen noch keine Straßenrazzien.
Politiker beklagen sich, dass solche Methoden in Polen derzeit noch
unpopulär wären. Die Menschen auf der Straße fühlten sich, so heißt es,
dann doch sofort an die "lapanka", an die Straßenrazzien der Nazis,
erinnert. Doch auf anderer Ebene wird längst gehandelt. Da die polnische
politische Klasse alles unternimmt, um so bald wie möglich in die
Europäische Union zu gelangen, und da die Errichtung neuer Grenzregime zur
Eintrittskarte in diesen Club geworden ist, wird Polen jetzt zum Scharnier
für die Weitergabe des Drucks nach Osten. Polen steht nicht nur im
Lohngefälle in der Mitte zwischen der BRD und der Ukraine - es herrscht
das Verhältnis 100:10:1 - , sondern auch in der politischen Vermittlung
des Grenz-Know-Hows und des neuen Feindbildes.
Europa wird dereguliert und neu aufgeteilt. Die Grenzen, die das
Wohlstandsgefälle zwischen den Staaten und innerhalb der Gesellschaften
markieren, werden immer schärfer gezogen und genauer überwacht. Aber wir
sollten nicht vergessen, dass es Jahr für Jahr Hunderttausende sind, die
diese Grenzen überwinden, die sich nicht abschrecken lassen, denen keine
andere Alternative bleibt. Die Aufarbeitung dieser neuen transnationalen
Erfahrungen und ihrer Bedeutung steht noch an.
4. Bibliographie
Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz: Bericht
zur Situation im Bereich der Abschiebungshaft. Bonn, 8.10.1996
Bundesministerium des Innern: Jahresbericht Schengen. Erfahrungen
und Perspektiven. April 1996
Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla
Jelpke und der Gruppe der PDS, Drucksache 13/3565, 8.2.96:
Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen im
asylrechtlichen "Flughafenverfahren"
Busch, Heiner: Grenzenlose Polizei? Neue Grenzen und polizeiliche
Zusammenarbeit in Europa. Münster 1995
ECRE; Danish Refugee Council, Danish Centre for Human Rights:
European Seminar on Detention of Asylum Seekers. Copenhagen
177.11.1995 (Manuskripte)
ECRE: Summary of Key Recommendations on the Detention of Asylum
Seekers. o.J. (ca. 1995)
Hefte der FFM (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration),
Berlin, Göttingen 1995 ff. Heft 1: Polen (1995). Heft 2:
Rumänien (1996). Heft 4: Sie behandeln uns wie Tiere. Rassismus
bei Polizei und Justiz. (1997) Heft 5: Ukraine (erscheint in
Kürze)
Heinhold, Hubert: Abschiebungshaft in Deutschland. Eine
Situationsbeschreibung. Hg. von pro asyl und Republikanischem
Anwaltsverein. Karlsruhe 1997
Initiative gegen das Schengener Abkommen (Hg.): Der Domino-Effekt.
Materialien zum Export der Inneren Sicherheit und der Flüchtlingsabwehr
nach Osteuropa. Bonn 1993
Joint Council für the Welfare of Immigrants: Charter for Immigration
Detaines. London May 1994
Jugendclub Courage (Hg.): "Ich möchte nicht mehr sitzen hier für
Deutschland." Reader zur Ausstellung über Flüchtlinge und Abschiebehaft in
Deutschland. Köln 1996
Knösel, Petter, u. Wegner, Jörg: Rechtsgutachten zur
Verfassungswidrigkeit der Abschiebehaft. In: Schriftenreihe der VDJ
und der EJDM Nr. 2, o.J. (ca. 1995)
Noiriel, Gérard: Die Tyrannei des Nationalen. Sozialgeschichte des
Asylrechts in Europa. Lüneburg 1994
Leuthardt, Beat: Festung Europa. Asyl, Drogen, "Organisierte
Kriminalität": Die "Innere Sicherheit" der 80er und 90er Jahre und ihre
Feindbilder. Zürich 1994
Positionen und Mindestanforderungen zur Abschiebungshaft. In:
Diakonie Korrespondenz Nr. 5, Mai 1996.
Salt, John: Current trends in international migration in Europe.
6th Conference of European Ministers responsible for migration affairs.
Warsaw 16-18 June 1996 Helmut Dietrich
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