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Rubrik: Material  

Jahresbericht 2004

Schleswig-Holstein, 09.12.2004

Nachdem die Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg im Januar 2003 ihren Betrieb aufgenommen hatte, wurde im Februar 2003 der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein gebildet.

Die Aufgaben des Landesbeirates ergeben sich aus § 18 der Richtlinien für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein. Danach wirkt der Landesbeirat mit bei der Betreuung der Abschiebungsgefangenen und unterstützt die Justizverwaltung durch Anregungen und Vorschläge. Darüber hinaus verstehen die Mitglieder des Landesbeirates ihre Aufgabe als einen Dienst für den Frieden zwischen den Völkern.
Im Jahr 2004 haben neun Sitzungen des Landesbeirates stattgefunden.
Die Sitzungen des Landesbeirates sind überwiegend in der Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg durchgeführt worden. Ihre wesentlichen Inhalte sind jeweils von einem Mitglied protokolliert worden. Es hat sich bewährt, dass die Anstaltsleiter in der Regel am Anfang an den Sitzungen teilnehmen. Zwischen den Sitzungen gibt es fast wöchentlich Kontakt zwischen Herrn Auner und dem Vorsitzenden des Beirates. Mit dem Anstaltsarzt, Herrn Strutz, gab es mehrere Kontakte.
Mehrfach ist es im Zusammenhang mit den Beiratssitzungen in Rendsburg zu Gesprächen mit Häftlingen gekommen. Auf Initiative des Landesbeirates haben am 19. März die MdB Otto Bernhardt und Ulrike Mehl die Abschiebungshafteinrichtung besucht. Am 5. Mai folgten der Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Bischof Dr. Hans Christian Knuth, und der Rendsburger Propst Kai Reimer einer Einladung des Landesbeirates. Am selben Tag kam es zu einem Gespräch mit der Frau Irene Fröhlich, MdL. Alle diese Kontakte sollten den jeweiligen Gesprächspartnern einen unmittelbaren Eindruck von der Situation in der Abschiebungshafteinrichtung vermitteln und über besondere Probleme im Vollzug der Abschiebungshaft informieren.

Der Landesbeirat geht davon aus, dass dieses Ziel erreicht werden konnte, und er strebt ähnliche Kontakte auch für die Zukunft an. Am 10. November fand im Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie ein Gespräch mit Frau Ministerin Lütkes und mehreren Vertretern des Hauses und des Innenministeriums statt. Schwerpunkte des Gespräches waren die lange Haftzeit, die Nutzung der Anstalt in Eisenhüttenstadt durch das Land Schleswig-Holstein, die psychiatrische Versorgung von Abschiebungshäftlingen und die Möglichkeiten zur Fortbildung und Supervision der Bediensteten in der Abschiebungshaftseinrichtung Rendsburg.
Aufgrund einer entsprechenden Bitte von Frau Ministerin Lütkes hat der Landesbeirat am 25. November die Jugendanstalt in Neumünster besucht, sich über die Lage der inhaftierten jugendlichen Abschiebungshäftlinge informiert und anschließend eine Stellungnahme zur Inhaftierung von jugendlichen Abschiebungshäftlingen abgegeben.


2) Die Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg

Die Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg ist im Gebäude der ehemaligen Jugendarrestanstalt eingerichtet worden. Sie ist mit einer festen Außenmauer mit Sicherungsanlagen auf der Mauerkrone umgeben. Auf dem Gelände befinden sich mehrere Höfe, in denen in begrenztem Umfang Sport getrieben werden kann. Alle Hafträume sind mit einem Fernsehgerät ausgestattet. Über eine Satellitenanlage können insgesamt 18, überwiegend ausländische Sender empfangen werden. Außerdem stehen den Häftlingen Weltempfänger zur Verfügung.
Die Hafträume sind auf zwei Etagen verteilt. In jeder Etage sind Kartentelefone installiert, über die die Häftlinge auch angerufen werden können.
Die Hafträume werden von 21.00 Uhr bis 8.00 und von 12.45 bis 14.00 verschlossen.
Die Häftlinge haben täglich Gelegenheit zum Hofgang. Die Zeiten variieren je nach Jahreszeit und Wetterlage und Zahl der Besucher, beträgt aber immer mindestens zwei Stunden.
Die Häftlinge erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein monatliches Taschengeld in Höhe von 28,63 €. Sie können in der Abschiebungshafteinrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Körperpflegemittel und Telefonkarten kaufen.
Im Jahr 2004 sind die Häftlinge insgesamt 903-mal (Vorjahr 985) von Angehörigen oder persönlichen Bekannten besucht worden.
Die Häftlinge werden durch Beamte und Mitarbeiter eines privaten Wachdienstes beaufsichtigt und betreut.
Eine Sozialpädagogin und ein Mitarbeiter vom Rendsburger Diakonieverein Migration sind jeweils halbtags in der Abschiebungshafteinrichtung tätig. Mit der ärztlichen Grundversorgung ist ein Vertragsarzt beauftragt.
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten bietet in der Regel zweimal in der Woche Sprechstunden an.
Darüber hinaus wird auch von Nichtregierungsorganisationen Hilfe angeboten.
Durch die fast wöchentlich durchgeführten Besuche seiner vorsitzenden Mitglieder in der Abschiebungshafteinrichtung ist es zu vielen Gesprächen mit Häftlingen gekommen.
Nach Wahrnehmung des Landesbeirates fühlen sich die meisten Häftlinge, vor allem aber die durch den BGS wegen unerlaubter Einreise festgenommenen Häftlinge, durch die Anordnung der Abschiebungshaft ungerecht und unverhältnismäßig hart behandelt. Auf diesem Hintergrund erscheint es als eher erstaunlich, dass die meisten Häftlinge ihr Geschick klaglos erdulden und es nicht häufiger zu offenem Ausdruck von Aggressionen gekommen ist.

In den besonders kritischen Situationen haben die Anstaltsleitung und die Bediensteten nach Einschätzung des Landesbeirates insgesamt weithin umsichtig gehandelt.
Die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abschiebungshafteinrichtung, Herrn Goede und Herrn Auner, hat der Landesbeirat auch im Jahr 2004 als von gegenseitigem Respekt und von Vertrauen geprägt erlebt.
Beide, wie auch die Mitarbeitenden in der Abschiebungshafteinrichtung, sind offenbar von einer hohen Bereitschaft geleitet, die ihnen übertragene Aufgabe trotz insgesamt schwieriger Rahmenbedingungen gleichermaßen verantwortungsbewusst wie verständnisvoll gegenüber den Häftlingen zu lösen.
Im Jahr 2004 sind – zum Teil wegen einer Erkrankung, zum Teil wegen aggressiven Verhaltens in der AHE - gelegentlich Häftlinge von Rendsburg in die JVA Kiel oder andere JVA verlegt worden.
Darüber ist der Vorsitzende des Landesbeirates in der Regel durch Herrn Auner informiert worden. Über einzelne Fälle und ihre Anlässe ist in den Beiratssitzungen gesprochen und insbesondere ihre Angemessenheit erörtert worden. Dies hat sich aus der Sicht des Landesbeirates bewährt und sollte so fortgesetzt werden.
Auch im Jahr 2004 gab es Klagen von Häftlingen wegen der Verpflegung. Im Unterschied zum Vorjahr hat der Landesbeirat allerdings den Eindruck, dass die Klagen überwiegend unbegründet waren. Manches deutet daraufhin, dass einzelne Häftlinge die Klage über schlechte Verpflegung als ein Ventil ihrer allgemeinen Unzufriedenheit genutzt haben.
Das Angebot, die Häftlinge etwa einmal wöchentlich selbst kochen zu lassen, hat sich aus der Sicht des Landesbeirates sehr bewährt.
Leider haben die ehrenamtlichen Besucherinnen dieses Projekt wegen zu großer zeitlicher Belastung nur einige Wochen lang weiterführen können.
Als ein sehr ernstzunehmendes Problem sieht der Landesbeirat nach wie vor die erzwungene Untätigkeit der überwiegend jungen Männer und das Fehlen von sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten in der Abschiebungshafteinrichtung an.
Dass den Häftlingen aus unterschiedlichen Gründen offenbar keine Gelegenheit zur Arbeit gegeben werden kann, hat der Landesbeirat vorläufig mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen.
Die vorhandenen Angebote – Bücher und Zeitungen, Fernsehen und Fitnessgeräte – sollten gezielt ausgebaut werden. Dass an den Fitnessgeräten schon nach kurzer Zeit Schäden festgestellt werden mussten, wertet der Landesbeirat auch als einen Ausdruck von Unzufriedenheit der Häftlinge.

Die wöchentlichen Besuche und das Angebot des wöchentlichen Deutschunterrichts durch den Arbeitskreises Abschiebungshaft in der Ev.-Luth. Christkirchengemeinde in Rendsburg-Neuwerk schätzt der Landesbeirat neben den verschiedenen anderen Beratungsangeboten weiterhin als sehr wichtig für die Häftlinge ein.
Beispiele für vorbildlichen Einsatz vom Beamten im Dienst sieht der Landesbeirat in der Durchführung von Schach- und Tischtennisturnieren für die Häftlinge.
Auch die Erfahrung des zweiten Jahres hat gezeigt, dass die emotionale Spannung in der Abschiebungshafteinrichtung sich spürbar erhöht, wenn die Zahl der Häftlinge über ein gewisses Maß steigt.
Darum hält der Landesbeirat im Einvernehmen mit der Anstaltsleitung unter dem Gesichtspunkt wünschenswerter Konfliktreduzierung eine möglichst geringe Belegung der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg für entscheidend wichtig.
Das Kriterium der Anstaltsleitung, nach dem Häftlinge nicht gegen ihren Willen gemeinsam in einer Zelle untergebracht werden sollten, wird vom Landesbeirat ausdrücklich unterstützt


3) Chronik besonderer Ereignisse im Jahr 2004

Besonders herausragende Ereignisse waren in der Wahrnehmung des Landesbeirates die folgenden Ereignisse:

1) 16.02.2004: Brandstiftung durch einen Häftling einen Tag vor dessen geplanter Abschiebung

Der Häftling wurde wegen Rauchvergiftung für kurze Zeit ins Krankenhaus eingewiesen und anschließend in eine andere Abschiebungshafteinrichtung in Deutschland in der Nähe seiner Angehörigen verlegt.

2) 25.02.2004: Handgreifliche Auseinandersetzungen in der AHE, nachdem ein serbischer Häftling mehrfach eine Gruppe von Albanern grob beschimpft hatte

Der Vorsitzende des Landesbeirates war als Augenzeuge unmittelbar beteiligt und hat mit einer Presseerklärung auf die Berichterstattung über den Vorfall reagiert.

4 ) Krankenversorgung

Die ambulante Versorgung wird von einem niedergelassenen Allgemeinarzt durchgeführt, der dreimal in der Woche eine Sprechstunde in der Einrichtung abhält. Auch außerhalb der Sprechzeit ist er der hausärztliche Ansprechpartner. Die fachärztliche Versorgung im Bedarfsfall geschieht ebenfalls durch niedergelassene Ärzte, im Notfall steht das Krankenhaus zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wurde in 43 Fällen ein Facharzt konsultiert und in 33 Fällen wurde mit Inhaftierten ein Krankenhaus aufgesucht. 45-mal wurde der Zahnarzt der Haftanstalt in Kiel aufgesucht. Der bisherige Arzt - Dr. Strutz - scheidet zum Ende des Jahres aus, ein Nachfolger ist bereits gefunden, von Vorteil wird sicher seine psychotherapeutische Zusatzqualifikation sein. Die längerfristige stationäre Betreuung in den somatischen Fächern kann im Justizvollzugskrankenhaus in Hamburg erfolgen. Schwierigkeiten gibt es bei der Unterbringung psychiatrisch Erkrankter. Die zuständige forensische Abteilung in Neustadt ist meist überbelegt, eine Erweiterung ist in den nächsten Jahren geplant, dann sollen 10 Betten vorzugsweise für Häftlinge aus Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Bis dahin muss der umständliche Weg nach Moringen in Niedersachsen beschritten werden, dorthin konnten bisher Häftlinge verlegt werden. Grundsätzlich muss nach Auffassung des Landesbeirates bei Erkrankungen von Häftlingen geprüft werden, ob damit ein Abschiebe- oder ein Abschiebehafthindernis vorliegt.


5) Nutzung der Beobachtungs- und der Beruhigungszelle

Der Landesbeirat hat sich mehrfach mit der Nutzung der Beobachtungs- und der Beruhigungszelle befasst. Sechsmal wurden Insassen wegen Gewalttätigkeiten vorübergehend zwischen 2 und 30 Stunden in die Beruhigungszelle verlegt. 18-mal wurde in die Beobachtungszelle verlegt. Gründe waren Suizidandrohung in 6, Krankheit in 8, Selbstverletzung in 3 und Drogenabhängigkeit in 1 Fall. Nach gründlicher Überprüfung der Fälle ist der Landesbeirat zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz der Beobachtungs- und der Beruhigungszelle durch die Anstaltsleitung als maßvoll und gerechtfertigt einzuschätzen ist.


6) Jugendliche in der Abschiebungshaft

Durch den Besuch in der Jugendanstalt Neumünster ist der Landesbeirat auf die besondere Thematik der Anordnung von Abschiebungshaft gegen Jugendliche aufmerksam geworden. Die Auskünfte der dortigen Beamtinnen und die Begegnung mit zwei jugendlichen Abschiebungshäftlingen haben bei den Mitgliedern des Landesbeirates einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. In seiner Stellungnahme spricht sich der Landesbeirat grundsätzlich gegen die Anordnung von Abschiebungshaft bei Jugendlichen aus und tritt stattdessen dafür ein, Jugendliche, die sich illegal in Deutschland aufhalten, in Einrichtungen mit betreuendem und förderndem Charakter unterzubringen.
In der Jugendhaftanstalt Neumünster waren per 31.12.2004 drei minderjährige Abschiebungshäftlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren mit Haftdauern zwischen 87 und 28 Tagen. Bei 12 weiteren Jugendlichen konnte die Abschiebungshaft in 2004 beendet werden. Sechs von ihnen wurden in ein Drittland und drei in ihr Heimatland abgeschoben. Ein Jugendlicher wurde in eine andere JVA „verschubt“, einer in die Abschiebungshaftanstalt Rendsburg verlegt und einer nach 121 Tagen Haft entlassen. Bei diesen in 2004 abgeschlossenen Fällen betrug die durchschnittliche Haftdauer 40,5 Tage. Sechs Jugendliche waren auf Veranlassung des BGS inhaftiert mit einer durchschnittlichen Haftdauer von 49,3 Tagen. Die übrigen sechs waren auf Veranlassung des Landesamts für Ausländerangelegenheiten oder einer Ausländerbehörde in Haft mit einer Haftdauer von im Durchschnitt 31,7 Tagen. Der schließlich entlassene Jugendliche war insgesamt 121 Tage in Haft.


7) Statistische Angaben zu Haftanlass und Haftdauer

Die folgende Darstellung stützt sich auf Daten, die dem Landesbeirat von der Justizverwaltung zur Verfügung gestellt worden sind. Am 31.12.2004 waren danach 35 Personen aus 21 Herkunftsländern in Rendsburg inhaftiert mit einer Haftdauer zwischen 87 und 5 Tagen bis zu diesem Datum. Davon waren 4 auf Veranlassung einer Ausländerbehörde und 31 auf Veranlassung des BGS inhaftiert. In 2004 wurde für 362 (Vorjahr 351) im Laufe des Jahres die Haft beendet. Davon wurden 151 (Vorjahr 162) Personen in den Herkunftsstaat und 145 (Vorjahr 126) in einen Drittstaat abgeschoben. 29 (Vorjahr 32) Personen wurden aus der Haft entlassen und 37 (Vorjahr 21) in Justizvollzugsanstalten „verschubt“. Die durchschnittliche Haftdauer betrug bei diesen Personen 34,7 (Vorjahr 31,2) Tage, das Maximum lag bei 145 (Vorjahr 185) Tagen. In 173 (Vorjahr 167) Fällen wurde die Haft vom BGS veranlasst mit einer durchschnittlichen Haftdauer von 45 (Vorjahr 33,4) Tagen und in 189 (Vorjahr 184) Fällen von einer Ausländerbehörde oder dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten mit einer durchschnittlichen Haftdauer von 25,3 (Vorjahr 29,2) Tagen. Bei den Abschiebungen in Drittstaaten dauerte die Haft bei Luxemburg mit durchschnittlich 73,5 und maximal 84 Tagen (2 Fälle), Slowakei mit 54 Tagen (1 Fall) und Norwegen mit 49,8 und maximal 104 Tagen (33 Fälle) am längsten. Am kürzesten war die Haft für Abschiebungen in die Schweiz mit 8 Tagen im Mittel und 10 Tagen maximal (3 Fälle) und nach Polen mit 22,5 und maximal 37 Tagen bei 2 Personen. Bei den Drittstaaten fanden die meisten Abschiebungen nach Schweden mit 47, Norwegen mit 33 und in die Niederlande mit 14 Personen statt. Die 29 (Vorjahr 32) schließlich entlassenen Personen waren im Schnitt 68,6 (Vorjahr 54,1) Tage und im Maximum 125 (Vorjahr 185) Tage inhaftiert. Insgesamt wurden 8% der Inhaftierten entlassen (Vorjahr 9%). Am häufigsten wurden vom BGS Puttgarden inhaftierte Migranten entlassen, 13 von 144 (9%). Es folgen die Ausländerbehörden Eutin mit 4 von 33 (12%) und Bad Segeberg mit 3 von 15 (20%) Fällen. Bei Abschiebungen in den Herkunftsstaat betrug die durchschnittliche Haftdauer 25,1 (Vorjahr 26,7) und das Maximum 145 (Vorjahr 109) Tage. Am häufigsten wurde Abschiebungshaft in Rendsburg mit 144 (Vorjahr 94) Fällen vom BGS Puttgarden veranlasst. Es folgen Ausländerbehörde Kiel mit 35 (Vorjahr
13), Ausländerbehörde Eutin mit 33 (Vorjahr 28) und BGS Flensburg mit 23 (Vorjahr Bredstedt 29).
Im Vorjahresvergleich fällt auf, dass die durchschnittliche Haftdauer bei den von Ausländerbehörden veranlassten Inhaftierungen um knapp 4 Tage kürzer bei den BGS Fällen dagegen um beinahe 12 Tage länger geworden ist. Letzteres erscheint dem Landesbeirat umso bedenklicher, da zu Jahresbeginn ein Vertreter des für diese Fälle zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die unverhältnismäßig hohe Haftdauer mit technischen Unzulänglichkeiten im elektronischen Datenaustausch erklärte, die jetzt aber behoben seien, so dass eine kürzere Haftdauer zu erwarten sei. Das Gegenteil ist eingetreten. Auffällig ist weiterhin, dass im Vergleich zu anderen Ausländerbehörden die Ausländerbehörden in Kiel und Eutin unverhältnismäßig häufig Abschiebungshaft verhängt haben. Nimmt man den hohen Prozentsatz der Entlassungen bei den Ausländerbehörden Bad Segeberg und Eutin hinzu, so fragt sich, ob die Abschiebungshaft von den Ausländerbehörden Kiel, Eutin und Bad Segeberg nicht zu schnell angeordnet wurde.
Nach Auskunft aus dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein waren im Jahr 2004 bis zum 20. August in Zuständigkeit einer Abschiebungshaft des Landes acht männliche Häftlinge in Eisenhüttenstadt inhaftiert. In Amtshilfe für Behörden in anderen Bundesländern ist durch das Land Schleswig-Holstein gegen zwei männliche und sieben weibliche Häftlinge die Abschiebungshaft in Eisenhüttenstadt veranlasst worden. Dem Landesbeirat ist bewusst, dass eine besonders lange Haftdauer auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden kann. In schriftlichen Anfragen an das Grenzschutzpräsidium Nord, an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und an Bundesinnenminister Otto Schily hat der Landesbeirat sich darum um Aufklärung darüber bemüht, warum bei den auf Veranlassung des BGS in Abschiebungshaft genommenen Häftlingen die Haftdauer deutlich länger ist als bei den anderen Häftlingen. Die Antworte vermitteln insgesamt den Eindruck, dass man sich in den angeschriebenen Dienststellen für die Länge der Haftdauer nicht verantwortlich fühlt und keinen Anlass dafür sieht, das auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und der Dubliner Übereinkunft II angewandte Verfahren zu überprüfen.
Als unbefriedigend empfindet es der Landesbeirat, dass das Landesamt für Ausländerangelegenheiten mehrfach erbetene Auskünfte darüber verweigert hat, warum es in einzelnen Fällen zu weit überdurchschnittlich langen Haftzeiten gekommen ist. Unabhängig von den jeweiligen Ursachen sieht der Landesbeirat in den lang dauernden Haftzeiten jedoch für den Vollzug der Abschiebungshaft ein sehr hohes Konfliktpotential.
Der Landesbeirat fordert daher weiterhin nachdrücklich energische Anstrengungen zur Verkürzung der Haftdauer. Sie wäre einerseits erreichbar, wenn die Anordnung der Abschiebungshaft nach strengeren Kriterien erfolgen würde. Zum andern hält der Landesbeirat es für dringend geboten, die zurzeit praktizierten Verfahrensweisen in der internationalen Zusammenarbeit zu überprüfen. Insbesondere bei der Inhaftierung von Personen durch den BGS, die lediglich unerlaubt durch die Bundesrepublik Deutschland in ein anderes Land reisen wollen, sieht der Landesbeirat durch eine mehrwöchige Haftdauer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Insgesamt sieht der Landesbeirat in den vom Bundestag und von den beteiligten Bundesministerien gesetzten Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft eine ernstzunehmende und zumindest teilweise unnötige Erschwernis für die Bediensteten im Vollzug der Abschiebungshaft. Vor allem aber hat der Landesbeirat gegenüber dem eigenen Staat die Erwartung, er möge in der Verteidigung der Menschenrechte wenigstens innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht mit zweierlei Maß messen.


8) Zusammenfassung und Ausblick

Im zweiten Jahr seiner Amtszeit hat sich der Landesbeirat zum Teil neuen Themen zugewendet, zum Teil alte Themen weiter bearbeitet. Auch wenn bei der gestellten Aufgabe Befriedigung nur selten aufkommen kann, empfinden die Beiratsmitglieder die bisherige gemeinsame Arbeit als erfolgreich und sind bereit, sie im Dienst des Landes Schleswig-Holstein und im Interesse der Abschiebungshäftlinge fortzusetzen. Nach dem Selbstverständnis seiner Mitglieder soll der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein jedoch kein Feigenblatt sein. Darum respektieren die Mitglieder des Landesbeirates einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft als mittelbaren Ausdruck des mehrheitlichen Willens der Wählerinnen und Wähler in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sehen es aber auch als ihre Aufgabe an, einzelne Elemente des geltenden Rechts kritisch zu hinterfragen. Nach Auffassung des Landesbeirates kann solche kritische Nachfrage und Aufklärung unserem Land nur dienen.
Dies gilt insbesondere auch für die Behandlung von Jugendlichen, die sich unbegleitet und illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Nach Auffassung des Landesbeirates fordern sie vor allem anderen unsere Humanität heraus.
Alternativen zur Abschiebungshaft sollten unbedingt gesucht werden. In Kontakten zu Personen, die nicht unmittelbar mit Abschiebungshaft zu tun haben, haben die Mitglieder immer wieder ein großes Defizit an Informationen über die Abschiebungshaft festgestellt. So sehr er nachvollziehen kann, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes andere Themen als dringlicher empfinden, hält der Landesbeirat es doch für dringend geboten, dass grundlegende Informationen über die im Namen des ganzen Volkes vollzogene Abschiebungshaft in unserem Land intensiver und weiter verbreitet werden.


Rendsburg, den 14.01.2005

gez. Hans-Joachim Haeger

Der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein dankt der Ev.-Luth. Christkirchengemeinde Rendsburg-Neuwerk für die Unterstützung bei der Durchführung von Büroaufgaben.

Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein
Vorsitzender: Hans-Joachim Haeger
Über: Ev.-Luth. Christkirchengemeinde Rendsburg-Neuwerk
Prinzenstr. 13 – 24768 Rendsburg
Tel: 04331-22442 - Fax: 04331-29081 - e-mail: christkirche-rendsburg@gmx.de

Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein

07.06.2005 www.abschiebehaft.de
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