Einigung zwischen UNMIK, BMI und den LändernNRW, 01.05.2005 Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo werden ab Mai wieder abgeschoben - Auch Roma vor Abschiebungen nicht mehr sicher Bei den Gesprächen zwischen der UNMIK, dem Bundesinnenministerium und den Ländern - vertreten durch NRW und Baden-Württemberg - am 25. und 26. April 2005 ist die Abschiebung von Ashkali und Ägyptern aus dem Kosovo beschlossen worden. Ab Mai 2005 sollen zunächst 300 Personen, ab Juli 500 Personen der UNMIK zur Abschiebung gemeldet werden, ab Januar 2006 soll es keine zahlenmäßige Begrenzung der Anmeldezahlen von Askhali und Ägyptern mehr geben. Trotz dieser hohen Zahlen verwahrte sich das Innenministerium NRW im Gespräch mit dem FR NRW gegen den Begriff der Massenabschiebungen. Erfahrungsgemäß würden nur ungefähr 20 % der angemeldeten Personen auch tatsächlich abgeschoben würden - eine Feststellung, die nicht wirklich beruhigen kann. Die UNMIK behalte nach wie vor starke Steuerungsinstrumente, so das Innenministerium NRW.
Der Vereinbarung zufolge sind auch Roma vor Abschiebungen in den Kosovo nicht mehr sicher. Im Juli und August sollen zunächst jeweils 20 Straftäter abgeschoben werden, später mehr, je nach Entwicklung der Sicherheitslage.
Betroffen von der Vereinbarung zwischen UNMIK, BMI und den Ländern sind rund 35.000 Minderheitenangehörige aus dem Kosovo. Am 31. Dezember 2004 lebten in Deutschland 24.351 Roma, 8.197 Ashkali und 1.883 Ägypter aus dem Kosovo. "Viele Familien aus dem Kosovo sind seit mehr als sechs Jahren hier und völlig integriert, Väter und Mütter haben Jobs, die Kinder gehen zur Schule," so Monika Düker, innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.
Die Hintergründe der Vereinbarung vom 25./26. April sind vielschichtig. Mutmaßungen, dass in diesem Zusammenhang die Verhandlungen über den Status des Kosovo im Herbst diesen Jahres eine große Rolle spielen, wurden verschiedentlich laut. Geäußert wurde auch heftige Kritik an dem Übereinkommen.
Pro Asyl bezeichnete die Vereinbarung als "humanitären Dammbruch". In einer Presseerklärung spricht die Flüchtlingsorganisation von der Fortsetzung einer "zynischen Versuchsreihe". Der permanente Druck der deutschen Innenministerien auf die UNMIK habe nunmehr Wirkung gezeigt, die UNMIK sei gegenüber den deutschen Geldgebern eingeknickt, so Pro Asyl in einer Pressemitteilung vom 3. Mai 2005. Aber auch aus den eigenen Reihen der SPD kommen massive Bedenken. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Menschenrechtspolitiker Christoph Strässer kritisierte das Abkommen als "absolut unzumutbar", so zitiert ihn die Frankfurter Rundschau am 7. Mai 2005. Strässer habe selbst im Herbst den Kosovo bereist und kommt zu dem Schluss, es sei völlig ausgeschlossen Menschen dorthin abzuschieben. Er habe dort Lager gesehen, "da würden Sie in Deutschland keinen Hund unterbringen". Die Integrationsbeauftragte des Bundes, Marieluise Beck, warnte vor Abschiebungen in den Kosovo. Die erzwungene Rückkehr stelle in vielen Fällen eine unzumutbare Härte dar. Berlins Innensenator Erhart Körting mahnte, man dürfe Kinder, die hier integriert seien, jetzt nicht aus ihrem Zusammenhängen reißen, so die Frankfurter Rundschau. Auch die Grünen in NRW äußerten massive Kritik an dem Übereinkommen: " Der Landesinnenminister wird seiner Verantwortung für eine humanitäre Flüchtlingspoltik nicht gerecht. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet NRW dabei mitmacht", so Monika Düker, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion.
Das Innenministerium NRW, das gemeinsam mit Baden-Württemberg bei den regelmäßigen Gesprächen mit der UNMIK die Länder vertritt, sieht keinen Widerspruch zu der Forderung nach einer Bleiberechtsregelung für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo, wie sie NRW in den beiden letzten Innenministerkonferenzen gemeinsam mit den anderen SPD – geführten Ländern gefordert hat. Im Gespräch mit dem FR NRW erklärte das Innenministerium NRW, es habe im Vorfeld der Verhandlungen Einigkeit zwischen allen Ländern geherrscht, dass sich grundsätzlich etwas in Richtung Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo bewegen müsse. Eine Bleiberechtsregelung sieht das LMI NRW durch die Vereinbarung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wahrscheinlich sei, dass es zu einer ähnlichen Regelung wie bei Afghanistan komme, so das LMI NRW.
In der Praxis verfolgt das Innenministerium NRW eine harte Linie. Es verweigert diesen Personen Aufenthaltserlaubnisse und unterstützt die restriktive Auslegung der Beschäftigungsverfahrensverordnung (s. Erlass vom 24. März 2005). Menschen, die durch Arbeitsverbote vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden, werden kaum in der Lage sein, hohe Integrationsanforderungen einer möglichen Bleiberechtsregelung zu erfüllen.
Die Regelungen des Übereinkommens, das dem Flüchtlingsrat NRW vorliegt, im Einzelnen:
1. Ashkali und Ägypter, zu deren Abschiebung die UNMIK vor dem März 2004 keine Einwände vorgebracht hat: Im Mai 2005 finden zwei Abschiebeflüge in den Kosovo statt, in denen jeweils bis zu 100 Ashkali und Ägypter abgeschoben werden sollen. Dies betrifft Personen, zu deren Abschiebung die UNMIK keine Einwände vorgebracht hat, bevor die Unruhen im März 2004 ausgebrochen sind. Bis zum 6. Mai 2005 sollten die deutschen Behörden die UNMIK über diese Personen informieren. Die UNMIK wird prüfen, ob sie der Abschiebung weiterhin zustimmt.
2. Ashkali und Ägypter: Ab Mai 2005 schlägt Deutschland 300 Personen der ethnischen Minderheit der Ashkali und Ägypter monatlich zur Abschiebung vor. Ab Juli wir diese Zahl auf 500 Personen pro Monat erhöht. Ab Januar 2006 soll die zahlenmäßige Begrenzung aufgehoben werden. Die deutsche Seite soll die UNMIK 40 Tage vor der geplanten Rückkehr informieren. Die UNMIK prüft dann, ob sie der Abschiebung zustimmt. Die UNMIK muss ihre Bedenken bis 7 Tage vor dem geplanten Abschiebungstermin der deutschen Seite mitteilen, ansonsten kann die Abschiebung durchgeführt werden.
3. Roma: Zunächst sind von der geplanten Abschiebung nur Straftäter betroffen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren verurteilt wurden oder mehreren Freiheitsstrafen, die insgesamt eine Dauer von mindestens 2 Jahren haben. Die deutsche Seite wird anfangs 40 Personen vorschlagen, mit dem Ziel im Juli und August 2005 jeweils 20 Personen abzuschieben. Ab September sollen dann 30 Personen im Monat zur Abschiebung vorgeschlagen werden. Dann soll auch über die Erhöhung der Zahl und die Erweiterung der Personengruppe entschieden werden.
4. Weiteres Vorgehen: Im September sollen in Pristina die nächsten Gespräche zwischen den deutschen Behörden und der UNMIK stattfinden.
Erlass des IM NRW: Keine Perspektive für Minderheiten aus dem Kosovo - alle können grundsätzlich ausreisen
In seinem Schreiben vom 11. April 2005 (Az.: 15-39.06.03I 14) bekräftigt das Innenministerium NRW seine Auffassung noch einmal, dass die Ausreise für alle Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo zumutbar sei. Unzumutbar sei die Ausreise nur, wenn Abschiebungshindernisse nach 60 Abs. 7 AufenthG von der Ausländerbehörde nach Beteiligung des Bundesamtes oder durch ein Verwaltungsgericht festgestellt werden. Hiermit ignoriert das Innenministerium NRW noch einmal ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers, Kettenduldungen abzuschaffen. Schon in seinem Erlass vom 28. Februar 2005 reduzierte das Innenministerium NRW die Anwendung des 25 Abs. 5 AufenthG auf "schwerwiegende krankheitsbedingte Gründe". In seinem jetzigen Schreiben erwähnt das Innenministerium nicht einmal die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG.
Das Schreiben vom 11. April 2005 geht auf eine Anfrage eines Rechtsanwaltes zurück. Der Rechtsanwalt wollte wissen, ob die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach 25 Abs. 5 AufenthG in Frage kommt angesichts der Entscheidungen des VG Karlsruhe vom 17. Mai 2005 (Az.: 2 K 1002/03) und des VGH Baden-Württemberg vom 12. Januar 2005 (Az.: 7 S 1769/02) zur Frage der Sicherheit von Minderheiten im Kosovo. Das Innenministerium NRW hält die Sicherheit für alle "Bürger des Kosovo" jedoch jetzt für gewährleistet. "Aus den Innenbehörden des Bundes und der Länder vorliegenden regelmäßigen Berichten über die jeweilige Sicherheitslage (…) ergeben sich keine Hinweise, die eine Ausreise in den Kosovo allgemein als unzumutbar und damit im Rechtssinne als unmöglich erscheinen ließen", so das Innenministerium NRW. Selbst Angehörigen der Volksgruppe der Serben sei die Ausreise angesichts der "heute gegebenen effektiven Schutzmaßnahmen von KFOR und Sicherheitskräften des Kosovo" zumutbar.
Die Auffassung der UNMIK und die Berichte von UNHCR ignoriert das Innenministerium NRW: "Der Umstand, dass die Zivilverwaltung des Kosovo (UNMIK) in Rückführungsfällen zum Teil eine andere Auffassung vertreten hat bzw. vertritt und sich dabei auf Einschätzungen des UNHCR beruft, stellt die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung nicht in Frage." Auch einen Brief des Kosovo-Ombudsmannes Marek Nowicki vom 8. März 2005, der unter anderem an den deutschen Innenminister ging, wird nicht zur Kenntnis genommen. Darin erklärt Nowicki, dass nicht-serbische Minderheiten im Kosovo keine Zukunftsaussichten hätten und bittet darum, vorerst keine Abschiebungen vorzunehmen (Brief des Kosovo-Ombudsmannes vom 4. März 2005).
Unzumutbar sei die Ausreise in den Kosovo nur, wenn "im Einzelfall durch das Bundesamt bzw. bei fehlendem Asylverfahren durch die Ausländerbehörde unter Beteiligung des Bundesamtes oder das Verwaltungsgericht eine Entscheidung nach 60 Abs. 7 AufenthG (bzw. 53 Abs. 6 AuslG) getroffen worden ist."
Für die rund 19.000 meist langjährig in NRW geduldeten Flüchtlinge aus dem Kosovo gibt es somit keine Chance in Deutschland zu bleiben. Einzig und allein das Vorliegen einer schwerwiegende Krankheit kann ein Bleiberecht begründen. Nach Angaben des Bundesamtes in einem internen Schreiben sind u. a. folgende Krankheiten im Kosovo nicht ausreichend behandelbar: Morbus Crohn, paranoid-halluzinatorsiche Schizophrenie sowie BWS-Syndrom bei Verschleißerscheinungen (wohl aber HWS- und LWS-Syndrom bei Verschleißerscheinungen). Außerdem gebe es keine sozialpädriatrischen Betreuungseinrichtungen. Fluechtlingsrat NRW
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