DU will Asylverfahren beschleunigen, Abschiebungen erleichternund moniert angeblich uneinheitliche Verwaltungspraxis bei Asylverfahren in NRWNRW, 01.05.2005 Die CDU stellt zwischen September 2004 und Januar 2005 einen Antrag und zwei Kleine Anfragen im Landtag NRW, um eine angeblich uneinheitliche Verwaltungspraxis in NRW zu monieren. Im Folgenden dokumentieren wir den Schriftwechsel der CDU-Abgeordneten Manfred Palmen und Theo Kruse mit der Landesregierung. In ihrem Antrag "Asylverfahren beschleunigen und professionalisieren" vom 14. September 2004 (LT-Drs. 13/5945) verwies die CDU-Landtagsfraktion auf die mit 17 Monaten überdurchschnittlich lange Dauer von Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen. Eine große Zahl ausreisepflichtiger Ausländer habe ihr Abschiebehindernis selbst zu verantworten, nur wenige reisten freiwillig aus. Als Grund für eine Verzögerung der Abschiebung würde oftmals eine vom Ausreisepflichtigen vorgetragene PTBS genannt, obwohl das VG Düsseldorf ja erst kürzlich festgestellt hätte, dass das Krankheitsbild "inzwischen die Dimension eines Massenphänomens" (Urteil vom 27. Juli 2004, Az. 14 K 3889/04.A.) annehme. Um eine starke Belastung der Sozialsysteme zu vermeiden, forderte die CDU-Fraktion die klare Durchsetzung der Ausreisepflicht bei eben diesen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen.
Vor dem Hintergrund der außerdem von ihr beobachteten "erheblichen Disparitäten" in der Abschiebepraxis einzelner Bezirke erfragt die CDU in der Kleinen Anfrage "Uneinheitliche Verwaltungspraxis bei Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen" an die Landesregierung vom 24. November 2004 (LT-Drs. 13/6323) die Zahlen der ausreispflichtigen Ausländer in beispielhaft ausgewählten Ausländerbehörden und die Zahlen der abgeschobenen Ausländer. Weiterhin fragt sie nach Abschiebungshindernissen, nach der Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die PTBS oder Suizidgefahr vortrugen, sowie nach der Zahl der aufgrund von PTBS oder Suizidabsichten erteilten Duldungen oder Aufenthaltsbefugnissen.
In ihrer darauf folgenden Antwort vom 3. Januar 2005 (LT-Drs. 13/6429) nimmt die Landesregierung vorweg, dass die von der CDU beschriebenen Probleme bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht bundesweit bestünden und nicht nur oder besonders in NRW, man aber alle Möglichkeiten nutze, um dem entgegenzuwirken. Das neue Aufenthaltsgesetz bringe Verbesserungen in den Bereichen Mitwirkungspflicht und Verteilung und gerade NRW sei durch den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft Rückführung (AG-Rück) an der Aushandlung von Rückübernahmeabkommen besonders beteiligt. Trotz zusätzlicher Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörden im Bereich Rückführung, seien aber Besonderheiten in den Einzelfällen stets zu berücksichtigen.
Die CDU-Fraktion sieht sich dennoch in ihrer Aussage bestätigt und startet am 27. Januar 2005 eine weitere Kleine Anfrage "Uneinheitliche Verwaltungspraxis bei Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen - warum sorgt die Landesregierung nicht für eine einheitliche und rechtmäßige Verwaltungspraxis?" (LT-Drs. 13/6551), in welcher sie daran festhält, dass die Verwaltungspraxis hinsichtlich der Durchsetzung der Ausreisepflicht höchst unterschiedlich sei und den Ausländerbehörden "Auskunftsverweigerung" vorwirft. Nach 39 Jahren Machtausübung zeige sich eine "Abnutzung" der Regierungspartei und der Innenminister sei nicht mehr in der Lage, die "Güte der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu garantieren."
Auf die Fragen, wie Innenminister Dr. Behrens die Situation in den Ausländerbehörden bewerte, ob es Geschäftsprüfungen gäbe und wann eine Anpassung der Erlasslage an die Entscheidung des OVG Münster stattfände, welcher zufolge ein Ausreisehindernis durch vorgetragene PTBS oder Suizidabsichten nicht mehr gegeben sei, antwortet die Landesregierung am 4. März 2005 (LT-Drs. 13/6691), dass es sowohl regelmäßige Geschäftsprüfungen gebe und auch die Ausländerbehörden über den Beschluss des OVG informiert seien, dennoch sei eine Aufklärung im Einzelfall noch immer geboten und eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung eines Abschiebungshindernisses läge nach wie vor ausschließlich bei den Ausländerbehörden selbst. Flüchtlingsrat NRW
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