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Rubrik: Material  

Bericht über die Abschiebehaftanstalt Mannheim

Mannheim, 11.10.2000

Im Jahr 2000 scheint es, als wäre Abschiebehaft deutsche Normalität geworden. Nach anfänglicher Empörung und entsprechender Präsenz in den Medien interessiert dieses Thema die Öffentlichkeit heute kaum noch. Nach wie vor zerschlagen sich für viele Menschen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung suchen, ihre Hoffnungen im Gefängnis. Die menschenverachtende Institution Abschiebehaft funktioniert heute reibungsloser denn je.
Abschiebungen in Todesgefahr und Folter, verzweifelte Selbstmordversuche, Übergriffe der abschiebenden Behörden geschehen in einer rechtlichen Grauzone und bleiben der Öffentlichkeit verborgen.
Abschiebehaft bedeutet Freiheitsentziehung, die härteste Maßnahme des Rechtsstaates. Sie dient lediglich dazu, einen Verwaltungsakt - nämlich die Abschiebung - leichter durchführen zu können. Den Abschiebehäftlingen ist keine Straftat vorzuwerfen, dennoch werden sie inhaftiert und fühlen sich dadurch kriminalisiert.
Wir, die Arbeitsgemeinschaft für Menschen, in Abschiebehaft möchten zumindest versuchen, die "Spitze des Eisbergs" zu dokumentieren. Wir wollen diese Informationen nun regelmäßig und zuverlässig einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Nach wie vor
· versuchen sich Menschen in der Abschiebehaft das Leben zu nehmen,
· kommt es zu Mißhandlungen von Häftlingen vor, während und nach der Abschiebung
· ist die medizinische Versorgung der Häftlinge unzulänglich
· sind die Haftbedingungen menschenunwürdig
· wird um jeden Preis abgeschoben
Um dies zu dokumentieren haben wir im Folgenden das teilweise erschreckende Schicksal von vier uns bekannten Häftlingen dargestellt. Wir möchten hiermit der Öffentlichkeit einen Anstoß zur Diskussion geben und insbesondere die Medien auffordern, nachzurecherchieren.

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Die rechtswidrige Abschiebung des Oleg Fedoriv

1. Kurze Darstellung der Fluchtgeschichte
Oleg Fedoriv wurde am 9.10.74 in Dolika, Ukraine (damals noch UdSSR) geboren. Seit 1986 war er Offiziersschüler in einer KGB-Abteilung in Kiew. 1989 schloss er ein Studium beim Militärhochschulinstitut der Luftstreitkräfte erfolgreich ab und wurde danach in einem Gehirnforschungsinstitut in Moskau eingesetzt. In der Folgezeit absolvierte er ein Studium im Fach "Angewandte Physik" und "Kommunikationsmanagement". Nach der Unabhängigkeit der Ukraine wurde er im Dezember 1993 auf Antrag in den Stab der ukrainischen Luftstreitkräfte übernommen; seit 1997 leitete er das Labor des "Kiewer Instituts für Kybernetik und mathematische Modellierung". Nach einer schweren Erkrankung wurde er im Rang eines Hauptmann in die Reserve der Armee entlassen. Er machte sich selbständig und gründete in seiner Heimatstadt Dolika eine Firma mit Namen "Terra inkognita", die eine neue Technik zur Erdölförderung entwickelte und offensichtlich sehr erfolgreich damit war. Nach seinen Worten bekam er bald Schwierigkeiten mit der Mafia, die eine Beteiligung an seinen Gewinnen einforderte. Da er sich weigerte zu zahlen, eskalierte der Terror gegen Mitarbeiter, gegen seine Familie und gegen ihn selbst. Während er versuchte, sich selbst zu schützen und Anzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden erstattete, floh seine Familie nach Kasachstan. Es stellte sich heraus, dass Polizei, Militär und ( Regional - ) Regierungen stark mit der Mafia verfilzt sind, so dass er sich schließlich auf einen "Deal" mit dem Leiter des "Staatlichen Komitees für Öl und Gas" Bakaj einlassen musste.
Die Rechte für die von ihm entwickelte Technologie zur Erdölförderung ging an ein Unternehmen in Willington, USA über. Er selbst musste versprechen, die Ukraine zu verlassen und nie wieder dorthin zurückzukehren. Daraufhin wurde ihm ein Visum und ein neuer Reisepass besorgt - der alte Reisepass war bei einem Einbruch in seine Wohnung gestohlen worden. Auch die Ausreise mit dem Bus über Polen nach Troisdorf bei Bonn wurde von dem Leiter des "Staatlichen Komitees für Öl und Gas" Bakaj organisiert. Offensichtlich war ihm von ukrainischer Seite ein "Bewacher" mit auf die Reise gegeben worden, den er aber im Laufe seiner anschließenden "Irrfahrt" durch Deutschland abhängte. Nach seinen schriftlich vorliegenden Aussagen spielte sich das weitere Geschehen folgendermaßen ab: Er hielt sich in der Folgezeit mit von ukrainischen Landsleuten vermittelten Gelegenheitsarbeiten über Wasser. Seine Absicht, in München zu heiraten, um seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu legalisieren, schien überflüssig geworden zu sein, als er mit der Firma "GemiComPlus", Stuttgart, in Kontakt kam. Nach einem Test seiner Fähigkeiten bekam er den Auftrag, ein Programm für die Firma zu entwickeln. Dafür sollte er 60 000 DM brutto plus 8 000 DM Monatsgehalt bekommen. Am 19.April, drei Tage vor Ablauf seines Visums, übergab er die fertige Arbeit an Mittelsmänner der Firma. Wenige Stunden später wurde er von Männern, die sich als Mitarbeiter der Firma ausgaben, bedroht. Sie gaben ihm 100 DM und einen Fahrschein nach München und kündigten an, falls er Schwierigkeiten machen sollte, würden sie ihn wegen seines illegalen Aufenthalts bei der Polizei anzuzeigen. Von den versprochenen Geldern sah er nichts. Inzwischen hatte er durch einen Brief seiner Eltern erfahren, dass er in der Ukraine durch ein Militärgericht wegen Verletzung des militärischen Eides zu 12 Jahren Haft verurteilt worden war und dass man seine Auslieferung bei einer Festnahme im Ausland beantragen würde. In München lernte er Leute kennen, die ihm wiederum Gelegenheitsarbeiten als Computerprogrammierer vermittelten. Als er einen entsprechenden Tipp bekam, versuchte er bei einem Anwalt in Frankreich seinen Aufenthalt zu legalisieren. Auf der Rückfahrt nach München wurde er bei Weil am Rhein festgenommen.

2. Abschiebehaft in Mannheim vom 2.Juni - 18.Juli
Auf Antrag des Bundesgrenzschutzamtes Weil am Rhein verhängte das Amtsgericht Offenburg am 2.6.2000 Abschiebehaft bis zum 15. Juli 2000. Bei seiner Anhörung wurde er darauf hingewiesen, dass er einen Asylantrag stellen könne, bei dem ihm ein Sozialarbeiter in der JVA Mannheim behilflich sein werde. Am 12. 6. legte er Beschwerde gegen die Abschiebehaft ein. Das Bundergrenzschutzamt Weil bestätigte gegenüber dem Landgericht Offenburg am 15.6.2000, dass beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Karlsruhe, ein Asylantrag mit einer Begründung von 29 Seiten eingegangen sei, die aber erst noch übersetzt werden müsse. Nach einer Rückfrage bei dem Einzelentscheider Müller in Karlsruhe lehnte das Landgericht Offenburg die Beschwerde am 5.7.2000 ab, da der Einzelentscheider die Ablehnung des Antrags als offensichtlich unbegründet angekündigt hatte. Ob eine Übersetzung der ausführlichen Begründung des Antrags zu diesem Zeitpunkt vorlag, ist unklar. Am 6.7.2000 beantragte die Bundesgrenzschutzdirektion Offenburg beim Amtsgericht Mannheim eine Verlängerung der Abschiebehaft bis zum 1.9.2000. In der Begründung steht, dass Oleg Fedoriv am 19.6.2000 einen Asylantrag gestellt hätte, der nach einer Anhörung am 30.06.2000 als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sei. (Die Begründung von Oleg Fedoriv für seinen Asylantrag trägt aber das Datum vom 16.06.2000). Desweiteren wird vom Landgericht argumentiert, dass der ablehnende Bescheid Oleg Fedoriv "vermutlich" am 10.7.2000 zugestellt werden würde, so dass nach Ablauf der Klagefrist am 17.07.2000 abgeschoben werden könne. Deshalb stellte Rechtanwältin Susanne Rohfleisch am 7.7.2000 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz. Mit der Begründung, dass der Asylantrag inzwischen als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sei, verlängerte das Amtsgericht Mannheim am 13.7.2000 die Abschiebehaft. Gegen die Ablehnung des Asylantrags reichte Rechtanwältin Susanne Rohfleisch am 17.07.2000 Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein und machte nach §53 Ausländergesetz Abschiebungshindernisse geltend. Am 18.07.2000 wurde Oleg Fedoriv, obwohl der Antrag auf Gewährung von vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig war, in die Ukraine abgeschoben, was eindeutig rechtswidrig war.

3. Nach der Abschiebung
Wegen der rechtswidrigen Abschiebung legte Karin Haiges Dienstaufsichtsbeschwerde wegen illegaler Abschiebung sowohl beim Regierungspräsidium Freiburg als auch beim Bundesgrenzschutzamt in Weil am Rhein ein. Rechtanwältin Susanne Rohfleisch unterrichtete am 26.7.2000 das Auswärtige Amt in Berlin von der rechtswidrigen Abschiebung und bat darum, dass sich die Deutsche Botschaft in der Ukraine um die Sicherheit von Oleg Fedoriv kümmern solle. Außerdem wird die Zustimmung zur Wiedereinreise beantragt, damit eine ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens ermöglicht wird. Desweiteren wird eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Computerfirma "GemiComPlus" in Erwägung gezogen. Am 2.8.2000 stellte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Beschluss zu, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt sei. Das Bundesgrenzschutzamt in Weil am Rhein wies am 7.8.2000 die Dienstaufsichtsbeschwerde zurück, da das Regierungspräsidium Freiburg für die Abschiebung verantwortlich gewesen sei. Ebenso verfuhr das Regierungspräsidium Freiburg am 5.9.2000 mit der Begründung, dass es erst am 27.7.2000 vom Rechtsschutzverfahren durch die Landesaufnahmestelle erfahren habe.
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Keine externe medizinische Betreuung im Fall des Algeriers Messada Khalid

Der Algerier M. Khalid befand sich bereits 1995 in Rottenburg sieben Monate in Abschiebehaft. Nach anschließenden 16 Monaten in Strafhaft lebte er illegal in Deutschland. Er beabsichtigte die Heirat mit einer Deutschen, mit der er seit dem 13.2.2000 ein Kind hat. Da er bezüglich seines Kindes keine Rechte hatte - das Jugendamt wollte es offenbar in eine Pflegefamilie geben - und er den Stress der Illegalität nicht mehr aushielt, versuchte er, sich durch Anzünden selbst zu töten. Daraufhin kam er ins Psychiatrische Landeskrankenhaus nach Wiesloch. Nach zwei Tagen steckte man ihn in die Abschiebehaftanstalt Mannheim. Als er von der Ausländerbehörde seinen Abschiebetermin mitgeteilt bekam, "rastete er am 19.7.2000 aus: Er zertrümmerte seine Zelle und verletzte sich mit einer Fensterglasscheibe an Arm und Bauch. Nach Aussage der Justizvollzugsanstalt Mannheim kam er daraufhin auf die Krankenstation; er selbst sagte, er sei in den "Bunker" gebracht worden. Die Betreuerin Karin H. durfte ihn am 20.7.2000 nicht besuchen, sondern erst tags darauf. Dr. Hager stellte einen Besuchsantrag für M. Khalid. Dieser blieb aber ohne Antwort oder wurde zumindest nicht rechtzeitig - vor der Abschiebung - bearbeitet. Am 26.8.2000 wurde M. Khalid nach Algerien abgeschoben. Seine Freundin ist wieder von ihm schwanger und kann vermutlich die Kosten für die Abschiebung und Abschiebehaft, die vor einer Wiedereinreise bezahlt werden müssen, nicht aufbringen.

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Die Abschiebung eines "formalen" Slowaken

Der in Deutschland aufgewachsene 30jährge R.G, Sohn einer deutschen Staatsangehörigen, der auf Grund formaler Kriterien als Slowake gilt, soll zum wiederholten Male in die Slowakei abgeschoben werden, einem Land, in dem er sich nie zuvor aufgehalten hat, in dem er keinerlei Verwandte oder Bekannte hat und dessen Sprache er nicht spricht. Dass R.G. als Slowake gilt, obwohl seine Mutter und seine Geschwister seit 1976 im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und er selbst in Deutschland aufgewachsen ist, liegt lediglich an formalen Gründen, die sich wie folgt kurz beschreiben lassen:
Seine Mutter hatte im Dezember 1966 ihren früheren Ehemann verlassen und in ihrem damaligen Heimatland, der Tschechoslowakei, einen Antrag auf Ehescheidung eingereicht. 1967 flüchtete sie nach Österreich. Die Tschechoslowakei durfte sie auf Grund der Republikflucht bis zum Sturz der kommunistischen Regierung nicht mehr betreten. In Österreich lernte seine Mutter einen österreichischen Staatsangehörigen kennen. Sie ging eine Beziehung mit ihm ein und wurde mit R.G. schwanger. Im Mai 1969 wurde seine Mutter von ihrem damaligen Ehemann in Abwesenheit geschieden. Das Urteil wurde im Juni 1969 rechtskräftig. R.G. wurde gerade noch innerhalb der 300-Tage-Frist nach Rechtskraft der Scheidung geboren, so dass er als eheliches Kind mit dem Geschiedenen gilt. Tatsächlich war dies ausgeschlossen, da seine Mutter ihren Ehemann seit ihrer Flucht aus der Tschechoslowakei 1966 nicht mehr gesehen haben konnte. Aufgrund dieser formalen Konstruktion wurde ihm im Jahre 1987 sein deutscher Kinderausweis entzogen. Er absolvierte eine Lehre als Karosseriebauer, welche er 1991 abschloss. Anschließend erhielt er auf Grund seines ungeklärten Aufenthaltsstatus keine Arbeitserlaubnis. Er beging mehrere Eigentumsdelikte und wurde 1992 inhaftiert. Nach seiner Haftentlassung 1995 wurde er erstmals in die Slowakei abgeschoben. Da er dort nicht zurechtkam, kehrte er wieder nach Deutschland zurück, wurde jedoch erneut abgeschoben. Die letzte Abschiebung erfolgte im Juli 2000. Diesmal entschloss er sich, sich in der Slowakei niederzulassen, nachdem er in Deutschland keine Chance auf einen legalen Aufenthaltsstatus hatte. Seine Mutter fuhr zwei Tage nach der Abschiebung in die Slowakei, um ihn dort zu unterstützen. R.G. wandte sich zunächst an eine Polizeistation, um einen Ausweis zu erhalten. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass er sich zunächst eine Wohnung suchen und einen festen Wohnsitz anmelden müsse. Es waren jedoch weder Vermieter noch Immobilienbüros in der Lage, eine Wohnung zu vermitteln, bei der er hätte angemeldet werden können. Hintergrund ist die Gesetzeslage in der Slowakei, nach der in einem Haus gemeldete Personen angeblich Ansprüche an diesem Haus geltend machen können. Zur Zeit hält sich R.G. wieder in Deutschland auf und hofft, nicht nochmals in ein Land abgeschoben zu werden, das ihm völlig fremd ist.

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Tod in der Justizvollzugsanstalt Mannheim

1. Die katastrophale medizinische Betreuung der Abschiebehäftlinge ist wohl in engem Zusammenhang mit der ärztlichen Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Mannheim überhaupt zu sehen. Wir berichten deshalb hier auch kurz über den Tod des kolumbianischen Staatsangehörigen Nelson Quinones-Palacios, der am 3. Januar 2000 in der JVA starb, nachdem er tagelang ohne qualifizierte ärztliche Behandlung war. Sogar der "Mannheimer Morgen" hatte am 3. März 2000 über diesen Fall berichtet. Wir geben hier den wesentlichen Inhalt eines Briefes wieder, den acht Mitgefangene des Verstorbenen am 17. Januar 2000 an die Gefangenenhilfsorganisation amnesty international und die Staatsanwaltschaft gerichtet haben. Darin werden schwere Vorwürfe gegen die Gefängnisleitung und die verantwortlichen Ärzte erhoben. Nach unseren Informationen wurden inzwischen einige der Unterzeichner in ihre Heimatländer abgeschoben. Sie hatten in diesem Schreiben die Bereitschaft geäußert, als Zeugen für den Vorfall zur Verfügung zu stehen.

2. Chronologie des Todes von Nelson Quinones - Palacios nach dem Bericht seiner Mithäftlinge:
26.12.99 Nelson Quinones - Palacios. klagt gegenüber seinem Zellengenossen über starke Bauchschmerzen
27.12.99 Zu den Bauchschmerzen kommen steigendes Fieber und Schüttelfrost hinzu. Der Zellengenosse ruft um die Mittagszeit die Krankenstation an und bittet um ärztliche Hilfe für den Kranken. Ein Krankenpfleger kommt und lässt sich durch das Zellenfenster über die Symptome informieren. Er betritt aber die Zelle nicht, um den Mann zu untersuchen, sondern lässt lediglich ein Päckchen Kopfschmerztabletten da. Trotz dringender weiterer Bitten um Untersuchung wird Nelson Quinones - Palacios an diesem Tag nicht mehr untersucht.
28.12.99 Um sechs Uhr morgens stellt der Zellengenosse einen schriftlichen Antrag auf ärztliche Untersuchung von Nelson Quinones - Palacios. Inzwischen waren Durchfall und sehr hohes Fieber zu den Bauchschmerzen hinzugekommen. Außerdem ruft der Zellengenosse wieder die Krankenstation an. Man verspricht ihm, einen Sanitäter zu schicken, aber es kommt niemand. Um 14 Uhr versucht er es noch einmal, aber auch dieser Versuch bleibt erfolglos, ebenso weitere Versuche um 15.30 Uhr und um 17 Uhr. Es wird lediglich noch einmal ein Päckchen mit Kopfschmerztabletten in die Zelle gereicht.
29.12.99 Erneut stellt der Zellengenosse einen Antrag auf ärztliche Untersuchung. Um 9.30 Uhr teilt die Krankenstation ihm mit, dass Nelson Quinones - Palacios vergessen wurde. Kurz darauf wird der Kranke ins Krankenzimmer gebracht. Nachdem ihn dort ein Doktor "gesehen" hat, wird er wieder in die Zelle zurückgebracht. Sein Zustand verschlechtert sich im Lauf des Tages weiter; der Zellengenosse berichtet dies um 16 Uhr der Krankenstation. Daraufhin wird Nelson Quinones - Palacios erneut ins Krankenzimmer gebracht, wo er dann blieb.
03.01.00 Nelson Quinones - Palacios stirbt auf der Krankenstation; sein Tod wird extern in einem Krankenhaus festgestellt.

3. Neben der Trauer und dem Entsetzen über diesen vermeidbaren Tod enthält das Schreiben der Mithäftlinge auch eine Wertung der Ereignisse. Demnach sei mit Nelson Quinones - Palacios in einer Art verfahren worden, wie sie typisch für den Umgang mit Gefangenen in der JVA Mannheim sei. Den Verantwortlichen, insbesondere dem medizinischen Personal, wird "gleichgültiges und arrogantes Verhalten" gegenüber den Häftlingen vorgeworfen. Namentlich wird verlangt, dass Gefängnisdirektor Winkler und die leitende Ärztin Dr. Ludwig zur Rechenschaft gezogen werden.

4. Der Fall ist nach unseren Informationen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anhängig. Da es nach den Abschiebungen schwierig ist, Zeugenaussagen einzuholen, ist zu befürchten, dass auch dieser Skandal wie so oft durch die Einstellung des Verfahrens im Sande verläuft.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim

02.01.2002 www.abschiebehaft.de
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