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Rubrik: Material  

Meldungen zur Abschiebehaftanstalt Moers, EU-Richtlinien u.a.

Nordrhein-Westfalen, 30.10.2004

Der Petitionsausschuss fordert eine generelle Bleiberechtsregelung für Geduldete im Zuwanderungsgesetz

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich deutlich für die Aufnahme einer generellen Bleiberechtsregelung für Geduldete in das Zuwanderungsgesetz ausgesprochen. Dies kann nun im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens beim Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz erfolgen, das bereits in den Bundestag eingebracht wurde. Der Petitionsausschuss hat in seinem Beschluss unterstrichen, dass die Härtefallregelung eine Bleiberechtsregelung nicht ersetzen kann. Die hohe Zahl der langjährig Geduldeten (etwa 250.000 Menschen) erfordert einfachere Lösungswege.


Abschiebehaftanstalt Moers wird zum 31. Dezember 2004 geschlossen

Alle männlichen Abschiebehäftlinge aus Nordrhein-Westfalen werden in Zukunft zentral in der JVA Büren untergebracht. Das Land werde die zweite Abschiebehaftanstalt in Moers schließen, bestätigte der nordrhein-westfälische Justizsprecher Dieter Wendorff. Die zurzeit rund 80 Abschiebehäftlinge in Moers werden zum 1. Januar 2005 nach Büren verlegt. Bis zu 530 Plätze hat die Abschiebehaftanstalt in Büren. Derzeit sitzen allerdings "nur" noch 250 Häftlinge aus 60 Nationen ein. Grund für die sinkende Belegung in den beiden Gefängnissen ist die Tatsache, dass in den letzten Jahren immer weniger Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind. Daher gibt es auch weniger Abschiebehäftlinge.
Die Entscheidung zur Umverteilung "stellt für uns überhaupt kein Problem dar", meinte der Leiter der JVA-Büren, Peter Möller. Der zusätzliche Personalbedarf werde von dem betreffenden Unternehmen geordert. Der Vorsitzende des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft, Frank Gockel, schätzt die Entwicklung anders ein: "Wir fürchten, dass sich die soziale, medizinische und sonstige Versorgung der Häftlinge weiter verschlechtern wird." Büren wird an Symbolkraft gewinnen.
Quellen: Neue Westfälische vom 28. September und 14. Oktober 2004, WebWecker Bielefeld vom 6. Oktober 2004


EU-Richtlinien zu Sammelabschiebungen und Datenübermittlung von "beförderten Personen"

Neu auf der Homepage des Flüchtlingsrates NRW sind die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 29. April 2004 "betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen (…)" inkl. "Gemeinsame Leitlinien für Sicherheitsvorschriften" sowie die Richtlinie 2004/82/EG ebenfalls vom 29. April "über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln. Beide Dokumente sind am 6. August 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (L261/24-35).
Die Entscheidung des Rates über Sammelabschiebungen regelt die Zuständigkeit bei gemeinsamen Rückführungsaktionen. In den Leitlinien wird u.a. festgelegt, welche Personen im Flugzeug anwesend sein müssen, welche Zwangsmaßnahmen erlaubt sind oder das Vorgehen bei kranken Abzuschiebenden.
Nach der Richtlinie 2004/82/EG sollen Beförderungsunternehmen bis zum 5. September 2006 dazu verpflichtet werden, beim "Check-in" an den Außengrenzen Daten über die beförderten Personen zu übermitteln (u.a. die Nummer des Reisedokumentes, die Staatsangehörigkeit, der vollständigen Name oder das Geburtsdatum). Können die Beförderungsunternehmen die Daten ganz oder teilweise nicht übermitteln oder sind die Daten falsch, drohen ihnen Geldstrafen.
Die Richtlinien erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/Rechtssprechung > EU-Richtlinien oder über die Geschäftsstelle.

Flüchtlingsrat NRW

24.11.2004 www.abschiebehaft.de
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