Zum "Informationspapier zur Situation im Irak & zur Rückkehrsituation" d. UNHCR Genf u.a. MeldungenBRD, 01.09.2004 UNHCR Genf hat im August 2004 unter der Überschrift „Country of Origin Information – IRAQ" ein Informationspapier zur Situation im Irak und zur Rückkehrsituation vorgelegt. Neben der allgemein bekannten extrem schwierigen Sicherheitssituation wird auf die menschenrechtliche Situation verwiesen, die insbesondere auch Flüchtlinge betrifft. So heißt es, Flüchtlinge hätten eine deutliche Verschlechterung der Zugangsmöglichkeiten zur Basisversorgung und anderer humanitärer Hilfe feststellen müssen. Obwohl nach Gruppen und Regionen unterschiedlich, sei die Einhaltung ihrer Menschenrechte überall weit davon entfernt, befriedigend zu sein. So sei die Bewegungsfreiheit im Lande durch die Sicherheitssituation sehr eingeschränkt, was die Möglichkeiten zur Selbstversorgung behindere. Auch im Nordirak stellt UNHCR einen neuen, allerdings noch begrenzten Trend, zur Inhaftierung von iranischen Flüchtlingen fest. Christen sehen sich aus verschiedenen Gründen einer wesentlich verschlechterten Situation gegenüber, die auch in den jüngsten Bombenanschlägen auf Kirchen in Bagdad und Mosul am 1. August 2004 zum Ausdruck kam. Die Situation von Frauen hat sich gegenüber der Situation unter dem Saddam Hussein – Regime verschlechtert. Die Staatenlosigkeit von etwa einer halben Million Iraker, die unter dem Vorgängerregime ihrer Staatsangehörigkeit beraubt wurden, ist ein ungelöstes Problem, ebenso die Existenz von 10 Millionen Minen und nicht explodierter Munition. Nach ausführlichen Ausführungen zur Versorgungssituation und rechtlichen Fragen der Eigentumsrechte sowie zur Situation der Binnenvertriebenen kommt UNHCR zur Analyse der Situation der Rückkehrbedingungen. 189.000 Menschen sind bislang auf eigene Faust aus dem Iran zurückgekehrt. Knapp 13.000 Menschen sind mit UNHCR-Unterstützung aus Saudi-Arabien und dem Iran zurückgekehrt. Wie alle anderen Iraker litten sie unter der nach wie vor instabilen Sicherheitslage. Es gäbe Versorgungsprobleme bei der Integration in die Kommunen, deren Aufnahmekapazität vor dem Hintergrund der Sicherheitssituation begrenzt sei. Vom Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten, einem allgemeinen Problem im Irak, seien Rückkehrer besonders im Süden betroffen. Rückkehrer in den Irak hätten außerdem viele Probleme im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Eigentumsrestitution, Bewegungsfreiheit und Registrierung.
Bereits am 9. Juni 2004 hat der UN Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCHR) einen Bericht zur aktuellen Lage der Menschenrechte im Irak (5 MB!)vorgelegt.
Infomappe Nr. 28 von Algeria-Watch
Die Organisation Algeria-Watch hat ihre aktuelle Infomappe Nr. 28 vom 25. Juli 2004 herausgegeben. Hingewiesen wird auf neue Fakten zur französischen Mitverantwortung im schmutzigen Krieg der algerischen Militärführung gegen die eigene Bevölkerung vor dem Hintergrund einer Ende April in Frankreich erschienenen Untersuchung mit dem Titel: „Françalgérie", crimes et mensonges d’Etat (Françalgérie, Staatsverbrechen und –lügen, Paris 2004). Die Infomappe beschäftigt sich außerdem mit der illustren Figur des Abderrezak „al-Para", der für die spektakuläre Geiselnahme im Jahr 2003 verantwortlich gemacht wird, bei der 32 Europäer in der algerischen Sahara entführt wurden. Algeria Watch hat ein Observatorium für Menschenrechte in Algerien eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu sammeln und zu melden.
Kettenduldungen
Mit dem Zuwanderungsgesetz sollen Kettenduldungen angeblich künftig abgeschafft werden. Trotz der aktuell und auf unabsehbare Zeit hinaus unsicheren Situation im Irak, haben jedoch die Innenminister der Bundesländer in Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 7./8. Juli 2004 lediglich festgestellt, es bestehe weiterhin eine tatsächliche Unmöglichkeit der zwangsweisen Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger in den Irak, so dass weiterhin Duldungen für die Dauer von 6 Monaten zu erteilen seien.
Mit dem Inkrafttreten der ersten Teile des Zuwanderungsgesetzes beginnt die Umstrukturierung des bisherigen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erneut. Nach Medienmeldungen zeigt sich der Präsident des Bundesamtes, Albert Schmid, zum wiederholten Mal erfreut darüber, dass seine Behörde nun mehr zu einem Kompetenzzentrum mit fachlichen und steuerungspolitischen Aufgaben in Migrationsfragen umgestaltet wird. Angesichts der Halbjahresstatistik zu Asylneuantragstellungen in Deutschland und Entscheidungen des Bundesamtes wird deutlich, dass Abschottungspolitik und restriktive Entscheidungspraxis des Bundesamtes zu Lasten von Flüchtlingen zusammenwirken. Zu befürchten ist, dass die alten Kernaufgaben des Bundesamtes, die Sicherstellung des Flüchtlingsschutzes durch ein adäquates und faires Asylprüfungsverfahren, künftig noch mehr vernachlässigt werden. Pro Asyl
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