Hintergrundinfos: Bleiberecht, Europäische Harmonisierung, Abschiebungsgutachten und -hindernisseBerlin u.a., 20.08.2004 IMK: Keine Einigung auf Bleiberecht
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Konferenz am 8. Juli in Kiel nicht auf ein Bleiberecht für Flüchtlinge aus Afghanistan und Kosovo einigen können. Die Konferenz bekräftigte, dass die freiwillige Rückkehr von Afghanen Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung habe und weiterhin durch geeignete Maßnahmen wirksam unterstützt werden müsse. Die Ausländerreferenten der Länder und des Bundes wurden beauftragt, einen Vorschlag für eine nähere Bestimmung und Eingrenzung des Personenkreises vorzulegen, der in den nächsten Monaten vorrangig zurückzuführen sei. Ferner sollen die Referenten einen Entwurf für "etwaige Bleiberechtsregelungen" vorlegen.
Die Innenminister baten den Bundesinnenminister, die Gespräche zur Weiterentwicklung des Rückführungsprozesses für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo mit UNMIK fortzusetzen. Dazu gaben allerdings die SPD-geführten Landesregierungen von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine abweichende Notiz zu Protokoll. Diese Länder halten ein Bleiberecht für Angehörige von ethnischen Minderheiten aus dem Kosovo, die sich in die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse integrierten, für notwendig. Sie begründen diese Haltung mit der "grundlegend veränderten Situation für Minderheiten im Kosovo nach den Ereignissen vom März 2004 und der Einschätzung, dass aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage im Kosovo davon ausgegangen werden muss, dass auf absehbare Zeit keine Rückführung im größeren Umfang möglich sein wird".
Die Innenminster und -senatoren begrüßten, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bereits in über 4500 Fällen Widerrufsverfahren gegen anerkannte irakische Flüchtlinge eingeleitet habe. Sie bitten den Bund um Überprüfung, ob noch in diesem Jahr mit der Abschiebung von Irakern begonnen werden kann, die schwere Straftaten begangen haben oder die innere Sicherheit gefährden.
Pro Asyl warf den Ministern vor, die Beschlüsse gingen an der Realität in den Herkunftsländern der Flüchtlinge vorbei. Die Organisation erneuerte außerdem ihre Forderung nach einem Bleiberrecht für langjährig geduldete Menschen.
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz mit Flüchtlingsbezug sind bestellbar: 4 S., M5334.
Berliner Symposium zieht Bilanz der Europäischen Harmonisierung
Der scheidende Bundespräsident Rau hat mit einer Rede auf dem Berliner Symposium 2004 die Einigung im Zuwanderungsstreit und die Fortschritte im europäischen Asyl- und Ausländerrecht begrüßt. Er mahnte aber zugleich weitere Verbesserungen an. So müsse nun eine Lösung für die zahlreichen "Altfälle" gefunden werden.
Das Berliner Symposium, das von UNHCR und der Ev. Akademie Berlin in Zusammenarbeit mit Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen veranstaltet wurde, beschäftigte sich vor allem mit dem europäischen Asylrecht. Vertreter von Nichtregierungsorganisationen waren enttäuscht, dass die Ziele von Tampere, ein gemeinsames Asylsystem auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bauen, bei der Umsetzung in der ersten Phase der europäischen Harmonisierung verfehlt worden seien. Insbesondere die geplante Regelung von sicheren und "supersicheren" Drittstaaten traf auf Widerspruch. Zudem wurde die Sorge geäußert, dass die Asylsysteme der neuen Mitgliedstaaten überlastet werden könnten. Der Europadirektor von UNHCR, Raymond Hall, betonte, dass die demnächst abgeschlossene erste Phase bloß Mindeststandards setze und "nicht als Richtschnur für eine Angleichung der Asylpolitik auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner gedacht" sei.
Am Rande des Symposiums machten Flüchtlinge aus Togo auf die Abschiebungspolitik der Bundesrepublik in die afrikanische Diktatur aufmerksam. Sie wiesen darauf hin, dass trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen in Togo Oppositionelle abgeschoben würden. Während der Abschiebung käme es auch zu Misshandlungen durch den Bundesgrenzschutz. Mit einem Hungerstreik wollen togoische Flüchtlinge auf diese Situation aufmerksam machen.
Ärztetag gegen Abschiebungsgutachten
Der Deutsche Ärztetag hat sich Mitte Mai dagegen ausgesprochen, medizinische Gutachten im Zusammenhang mit Abschiebungen auf die bloße Reisefähigkeit zu beschränken. Dies sei nicht mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns vereinbar, heißt es in dem Beschluss (1 S., M5157). Ferner soll der Vorstand der Bundesärztekammer Empfehlungen zu Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen erarbeiten. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Grundlage für eine kompetente, umfassende und der ärztlichen Sorgfalt entsprechende Begutachtung zu schaffen.
In der Begründung des Beschlusses beklagen die Ärztevertreter, dass trotz der wiederholten Kritik des Ärztetages gegen eine Instrumentalisierung von Ärzten im Sinne der Erstellung von Flugtauglichkeitsbegutachtungen sich Berichte über ärztliche Beihilfe zu Abschiebungen mehrten. Diese umfasse beispielsweise die Flugbegleitung, Beschränkung auf die Bescheinigung von Flugtauglichkeit und die Erstellung fachlich unzureichender Gutachten.
Der Ärztetag hatte bereits mehrmals darauf gedrängt, dass die Grundsätze ärztlichen Handelns auch im Zusammenhang mit der Abschiebung von Ausländern gelten. Durch diese Haltung schuf der Ärztetag zugleich die Grundlage dafür, gegen Ärzte, die diese Grundsätze missachten, standesrechtlich vorzugehen.
Bremen: Senat legt Statistik zu Abschiebungshindernissen vor
Im Land Bremen leben 3678 Personen, deren Aufenthalt geduldet wird. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hervor (Ds. 16/216, 12 S., M5315). Davon stammen 35,05 % aus Serbien und Montenegro und 20,42 % aus der Türkei. Der wichtigste Duldungsgrund ist das Fehlen von Pässen oder Passersatzpapieren (51,44 %). 25,1 % werden aufgrund eines Abschiebungsstopps geduldet. Das betrifft fast ausschließlich Personen aus Serbien und Montenegro, aber auch aus Irak und Afghanistan. 7,21 % der geduldeten Personen sind zu einer Strafe von mindestens 50 Tagessätzen wegen einer oder mehrerer Straftaten verurteilt worden.
Die Stellnungnahme des Senats enthält neben umfangreichem statistischen Material auch Äußerungen zur Beseitigung von Abschiebungshindernissen und zur europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik. asyl.net
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