Die flüchtlingspolitischen Beschlüsse der Innenministerkonferenz gehen an den Realitäten vorbeiKiel, 08.07.2004 Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz vom 7./8. Juli 2004 in Kiel hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 8. Juli 2004 kommentiert. Die flüchtlingspolitischen Beschlüsse gehen an den Realitäten vorbei. Obwohl die Lage im Irak chaotisch ist, begrüßt die Innenministerkonferenz die Aktivitäten des Bundesinnenministers, der das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erfolgreich zur Einleitung einer Vielzahl von Widerrufsverfahren animiert hat. Damit wird eine völkerrechtswidrige Praxis begrüßt, denn die Voraussetzungen für den Widerruf liegen angesichts der Lage im Land nicht vor. Die Innenministerkonferenz bittet hinsichtlich der Minderheiten-Angelegenheiten aus dem Kosovo, Verhandlungen über Rückführungsmodalitäten mit UNMIK weiter fortzusetzen. Der Kollaps der Sicherheitsarchitektur im Kosovo im März 2004 wird ignoriert. Allerdings haben fünf Bundesländer in einer Protokollnotiz erklärt, dass sie nach den März-Ereignissen Rückführungen in größerem Umfang für unmöglich halten und sich für ein Bleiberecht für Angehörige von ethnischen Minderheiten ausgesprochen. Flüchtlingsorganisationen haben sich dafür interessiert, ob die fünf Bundesländer bereit sind, ihren divergierenden Standpunkt auch wirksam werden zu lassen. So hat sich der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. beim nordrhein-westfälischen Innenminister Behrens für eine Bleiberechtsregelung für Minderheitenangehörige eingesetzt. Die Antwort aus dem Hause Behrens kam prompt am 23. Juli 2004 und machte deutlich, dass die fünf Dissidenten in der Innenministerkonferenz lediglich die Lippen gespitzt haben, ohne ernsthaft pfeifen zu wollen: “Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass es sich bei der Protokollnotiz um den Ausdruck der politischen Auffassung der sie mittragenden Innenminister bzw. Senatoren handelt, nicht jedoch um die Ankündigung einer entsprechenden Anordnung ohne vorherige Abstimmung mit den Innenressorts der übrigen Länder des Bundes.” Der Bundesminister des Innern erteile bei einer Anordnung nach § 32 AuslG seine Zustimmung stets nur auf Grundlage einer vorherigen Bestimmung der Länderinnenressorts. Der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. hatte die Auffassung vertreten, dass vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Rückführungen von Minderheiten auf absehbare Zeit nicht möglich sein werden, nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis angebracht sei. Die Antwort aus dem Innenministerium ist interessant auch über das Thema Kosovo-Minderheiten hinaus, zeigt sie doch, dass das Thema Kettenduldungen auch nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes künftig nicht vom Tisch ist: “Was Ihre Ansicht angeht, dass wegen des in § 55 sowie § 56 Abs. 2 AuslG zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweckes der Duldung (nur vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) nach Ablauf von mehr als zwei Jahren die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis in Frage kommt, darf ich darauf hinweisen, dass dem in aller Regel die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise in den Herkunftsstaat entgegensteht.” Man beachte: Es geht um Kosovo-Minderheiten, deren Angehörige zur Zeit nicht abgeschoben werden können. Denen wird stattdessen die freiwillige Ausreise entgegengehalten und die Dauerduldung als Lebensperspektive weiter verordnet.
Die Innenministerkonferenz hat sich auch mit weiteren Fragen der Rückführung beschäftigt. Zu den Tagesordnungspunkten “Vereitelung von Flugabschiebungen durch Aktionen von Unterstützergruppen” und “Verweigerte Mitwirkung von Ausländern bei ärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen” war im Vorfeld empfohlen worden, die jeweiligen Beschlüsse und Berichte nicht zu veröffentlichen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, soll die IMK ein härteres Vorgehen gegen Versuche von Unterstützergruppen, Rückführungen zu verhindern oder zu vereiteln, beschlossen haben. Die an Rückführungen beteiligten Behörden sollen alle Anstrengungen unternehmen, Planungsdaten im Rahmen des rechtlich Möglichen vertraulich zu behandeln. Falls Rückführungsversuche scheitern, ob aufgrund vorwerfbaren Verhaltens des Betroffenen oder wegen Aktionen von Unterstützergruppen, sollen unbedingt weitere Abschiebungsversuche unternommen werden, gegebenenfalls auch mit Charterflügen. Hinsichtlich der ärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen soll nach diesen Quellen die IMK erneut ihre Bitte an das BMI bekräftigt haben, auf eine gesetzliche Neuregelung hin zu wirken, bei verweigerter Mitwirkung von Ausländern bei ärztlichen Begutachtungen die Flugreisetauglichkeit zu unterstellen. Es dürfte rechtsstaatlich nur schwer zu machen sein, ein Rechtsgut wie die körperliche Unversehrtheit durch die Fiktion der Flugreisetauglichkeit im Fall verweigerter Mitwirkung zur Disposition zu stellen. Aber die bereits jetzt existierende Praxis, willfährige Ärzte einzuschalten, die bereit sind, ihren Blick auf die bloße Flugreisetauglichkeit im Sinne des Überlebens des Fluges zu beschränken, ist kaum rechtsstaatlicher. Die offensive Werbung fragwürdiger Doktoren spricht Bände.
Die Innenministerkonferenz haben viele Organisationen, darunter das Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein, genutzt, sich für ein Bleiberecht für langfristig geduldete Menschen einzusetzen. Am Rande der IMK empfing der Abteilungsleiter im schleswig-holsteinischen Innenministerium, Norbert Schabach, in Vertretung des Innenministers Klaus Buß, eine Delegation. Auch Karl Otto Meyer, prominenter Vertreter der dänischen Minderheit im Bundesland, trug die Forderung nach einem endgültigen Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge vor – ein bemerkenswerter Einsatz des Vertreters einer sogenannten “Nationalen Minderheit”. Die Forderungen der Delegation dokumentiert eine Presseerklärung des Bündnisses Bleiberecht Schleswig-Holstein vom 7. Juli 2004 .
Innenminister Walter Zuber zur aufenthaltsrechtlichen Situation von Tschetschenen in Rheinland Pfalz
PRO ASYL hatte sich im Vorfeld der Innenministerkonferenz vom 7. / 8. Juli 2004 an die Innenminister und –senatoren der Bundesländer gewandt uns sich für eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation verschiedener Flüchtlingsgruppen, insbesondere derer aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo und Tschetschenien eingesetzt. In einem Antwortschreiben vom 19. Juli 2004 erwähnt Innenminister Walter Zuber immerhin die Tschetschenen. Die Ausländerbehörden des Landes Rheinland-Pfalz seien angewiesen, es den ausreisepflichtigen Tschetschenen vor einer Rückführung in jedem Fall zu ermöglichen, eventuelle Abschiebehindernisse, insbesondere das Fehlen einer inländischen Fluchtalternative, zuvor in einem Asyl- oder Asylfolgeverfahren geltend zu machen. Unbeschadet der Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für die Prüfung asylrechtlicher Fragen, habe er sich gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden im Fall ausreisepflichtiger Tschetschenen generell eine abschließende Prüfung vorbehalten. Entsprechende Fälle lägen jedoch nicht vor.
Memorial stellt Bericht vor: Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation – Juni 2003 bis Mai 2004
Dasrussische Menschenrechtszentrum “memorial” hat vor Kurzem einen Bericht mit dem Titel “Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation – Juni 2003 bis Mai 2004” veröffentlicht. Die Autorin Svetlana Gannuschkina setzt sich mit der zunehmenden Xenophobie in Russland und der damit einhergehenden Diskriminierung ethnischer Minderheiten auseinander. Sie beleuchtet die Lage der Binnenvertriebenen und der Bewohner der Tschetschenischen Republik in der Tschetschenischen Republik selbst sowie die Situation der nach Inguschetien und in andere russischen Regionen Geflüchteten. In einem Brief vom 26. April 2004 kritisiert Gannuschkina, dass einige Organe westlicher Länder die Informationen von “memorial” und ihr selbst verzerrt wiedergäben. Es gebe in Russland keine Orte, in denen aus dem Ausland zurückkehrende Tschetschenen in Ruhe leben könnten. Sie vertritt die Auffassung, alle Bewohner Tschetscheniens bedürften des Schutzes, da ihr Leben in der Heimat bedroht sei und die Lebensbedingungen unerträglich. “Wenn es uns schon nicht gelungen ist, das Schlachten in Tschetschenien zu verhindern, dann haben zumindest die Wenigen, die es geschafft haben, dem zu entfliehen, das Recht auf Asyl in jedem Land, dass die Konvention der UNO von 1951 unterschrieben hat.”
In ihrem Berichtstext selbst urteilt Gannuschkina:
"Erst kürzlich waren wir von einer europäischen Nichtregierungsorganisation gebeten worden, die Auffassung der Migrationsbehörde ihres Landes zu kommentieren. Die Behörde war zu dem Schluss gekommen, dass es möglich ist, Tschetschenen in ihre Heimat abzuschieben. Wir wollen hier nicht mitteilen, um welches Land es sich hier handelt, hat doch gerade dieses Land in der Vergangenheit vielen unserer Landsleute Asyl gewährt. Hinzu kommt, dass die Behörde dieses Landes hier nicht allein steht, sondern eine sich immer mehr verbreitende Auffassung vertritt.
[...]
Leicht und kaltblütig urteilen Vertreter des europäischen Migrationssystems, wenn es darum geht, was Tschetschenen in Russland entsprechend der russischen Verfassung machen können und was sie nicht machen können. Und was wir in Tschetschenien erleben, ist nicht die Wiederherstellung des Geltungsbereiches der Verfassung, wie der erste Tschetschenien-Krieg benannt wurde und auch keine anti-terroristische Operation, wie man den zweiten Krieg nannte, einen Krieg, den man trotz der Ereignisse in Rigachoe und Dubajurt für beendet erklärt hat.
[...]
Und wie stellt sich nun ein Europäer den Umzug eines Tschetschenen in ein sicheres Gebiet vor, wenn man mal davon ausgehen will, dass es solche Gebiete in Russland gibt? Verkauft er sein Haus und fährt dann mit seiner Familie an seinen Zielort, mit seiner Kreditkarte im Gepäck? Und kann es sich dann nach seiner Ankunft erst einmal für ein paar Tage in einem Hotel niederlassen, bevor er Wohnung und Arbeit gefunden hat? Bewohner Tschetscheniens, die nach Russland deportiert wurden, haben kein Bankkonto, kein Auto, kein Eigentum. Sie haben alles verkauft. Und auch das geliehene Geld ist ausgegeben. Lediglich die von den Migrationsbehörden übergebenen 100 Euro haben sie in ihrer Tasche. Und auch die werden ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach an der Grenze schon abgenommen. Wie soll er so an einem “sicheren Gebiet” ohne Geld, Dach über dem Kopf, Perspektiven ein neues Leben beginnen, Arbeit finden? Deswegen fährt die Mehrheit der nach Russland Abgeschobenen nach Tschetschenien. Dort warten ihre zerstörten Häuser auf sie. Dort kann man sie jederzeit verdächtigen, für die Aufständischen gekämpft zu haben, mit den entsprechenden Folgen für ihr Leben.
Von einer Kettenabschiebung kann keine Rede sein. Da Russland die Unabhängigkeit Tschetscheniens nicht anerkannt hat, kann es auch keine Tschetschenen in dieses Gebiet deportieren. Wer jedoch behauptet, eine zwangsweise Rückführung von Tschetschenen nach Tschetschenien würde nicht vorkommen, und dass es staatlicherseits keine Strategie gäbe, Tschetschenen wieder nach Tschetschenien zurückzudrängen, der verschließt die Augen vor den Tatsachen.
Man kann sicherlich der Auffassung zustimmen, dass dem Konflikt kein ethnischer Konflikt zugrunde liegt. Dies gilt jedoch nicht für die Verfolgungen. Hier werden Beweismittel gefälscht, Menschen von der Arbeit entlassen, Tschetschenen in ihrer Würde erniedrigt. Wenn wir über die Ereignisse in Tschetschenien sprechen, ziehen wir den Begriff “Bewohner Tschetscheniens” dem Wort “Tschetschenen” vor, betreffen doch Artilleriebeschuss, Bombardements und Entführungen jeden, dem es nicht gelungen ist, anderswo unterzukommen. Wir haben lange nichts über das Schicksal eines jungen Russen aus Grosnij, Nikita Dimitrijenko berichtet. Er wäre beinahe getötet worden, weil er in einem Gespräch russischen Soldaten widersprach, die Tschetschenen mit einer Abrechnung gedroht hatten. Dass sie ihn nicht wirklich umgebracht hatten, lag einzig daran, dass sie schon zu betrunken waren. Die Mutter von Nikita wurde getötet, weil sie für eine Bestrafung der Täter kämpfte, die ihren Sohn zeitlebens zu einem Invaliden gemacht hatten. Heute lebt Nikita in einem anderen Land, das ihm Asyl gewährt hatte (siehe Anlagen 15, 16).
Statistik kann eine nützliche Sache sein. Mit einer statistischen Analyse kann man beginnen, wenn man wissen will, in welche Richtung eine bestimmte Forschungsarbeit gehen soll. Doch wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, ist Statistik fehl am Platz und inhuman.
Professor James Hathaway ist einer der größten Autoritäten im Bereich Migration und Recht. Gerne beginnt er ein Gespräch zum Thema Sicherheit mit folgender Frage: “Gleich werden wir in die Kaffeepause gehen. Unser Saal hier hat 5 Ausgänge. An einem Ausgang steht ein Mann mit einer Maschinenpistole und schießt. Doch nur an einem Ausgang. Wer möchte jetzt noch Kaffee trinken gehen?”
Versagen von KFOR und UNMIK beim Minderheitenschutz im Kosovo
Im Kosovo haben KFOR und UNMIK beim Minderheitenschutz versagt. Die Gewalt vom März 2004 hat die Unfähigkeit der internationalen lokalen Sicherheitskräfte deutlich gezeigt. Mit dieser Einschätzung wendet amnesty international sich in einer Pressemitteilung vom 8. Juli 2004 scharf gegen Pläne der Innenminister, Angehörige ethnischer Minderheiten über kurz oder lang wieder abzuschieben. Der diesen Vorwürfen zugrunde liegende ai-Bericht “The March violence: UNMIK and KFOR fail to protect the rights of minority communitites” dokumentiert auch Vorfälle, in denen KFOR-Einheiten unter deutschem und französischem Kommando Angriffe auf Privateigentum zuließen. amnesty international fordert unabhängige Untersuchungen der Nato und der KFOR-Entsenderstaaten zur Rolle insbesondere der französischen und deutschen Kontingente.
Vergleichbare Vorwürfe zu den Gewaltausbrüchen vom März 2004 erhebt Human Rights Watch in einem Bericht unter dem Titel ”Failure to Protect: Anti-Minority Violence in Kosovo, March 2004” vom 27 Juli 2004.
Anlässlich der Innenministerkonferenz am 7. Juli 2004 hat die Gesellschaft für bedrohte Völker Mitte Juni appelliert, die völlig ausweglose Situation von Roma, Ashkali und Kosovoägyptern ebenso zur Kenntnis zu nehmen wie die Entschlossenheit eines großen Teils der albanischen Bevölkerung, die verbliebene Minderheitenbevölkerung aus dem Land zu jagen. Beklagt wird auch hier das Versagen des deutschen KFOR-Kontingentes. PRO ASYL
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