Modellprojekt Landesunterkunft Rheinland-Pfalz in IngelheimHintergrund und ErfahrungenIngelheim, 18.06.2001 Was macht eine Landesregierung wenn aufgrund gelungener Grenzabschottung die Asylbewerberzahlen zurückgehen und eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber geschlossen werden muss? Was macht sie, wenn damit 60 Arbeitsplätze gefährdet sind? Sie überlegt sich ein Modellprojekt. Und verbindet die Arbeitsbeschaffung der einen mit der Ausgrenzung der anderen. So geschehen in Ingelheim, dort wurde zum 1.4.99 die ehemalige Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zur Landesunterkunft RLP mit den drei Bereichen:
1. Notunterkunft für die Kommunen (NUK). Als Unterbringungsangebot bei tatsächlichem oder angeblichen Unterbringungsschwierigkeiten der Kommunen.
2. Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUFA). Als Modellprojekt für Ausreisepflichtige. Die Bereiche 1 und 2 sind räumlich und personell nicht getrennt.
3. Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige. Ein High-Tech-Abschiebeknast für 150 Personen seit 17.4. 2001 in Betrieb.
Die NUK beherbergt derzeit im Schnitt ca. 100 Personen eine Mischung aus noch verbliebenen Kosovo-Flüchtlingen, Spätaussiedlern (meist für kurze Zeit) und von der Stadt Mainz wegen angeblicher Unterbringungsprobleme dort eingewiesenen 50 Asylbewerbern. In der NUK wird das Sachleistungsprinzip angewandt, d.h. die Flüchtlinge erhalten DM 86 pro Monat Taschengeld. Wenn mensch überlegt, dass die Kosten für einen Rechtsbeistand im Asylverfahren bei ca. 1000 DM liegen, wird klar was das bedeutet.
Eine Sozialbetreuung der BewohnerInnen der NUK erfolgte, trotz bis zur Eröffnung der Abschiebeknastes, hohen personellen Decke (5 Sozialarbeiter) kaum.
Fast jede Fahrkarte zum Anwaltstermin oder Arztbesuch muss dem Sozialdienst abgerungen werden. Die Ausstattung mit Kleidung erfolgt über eine eigene Kleiderkammer, deren Angebot Flüchtlinge aus dem Irak so einschätzten, dass die Sachen nicht mal im Südirak Abnehmer fänden.
Die Verpflegung erfolgt über die unterkunftseigene Küche (Arbeitsplätze). Der Koch hält offensichtlich Fleisch mit Kartoffeln für das Non-plus-ultra internationaler Küche.
Die Unterbringung geschieht trotz freier Kapazitäten in bis zu 8-Bett-Zimmern.
Insgesamt ist der Teil NUK als konsequente Anwendung abschreckender Unterbringung und Versorgung im Rahmen der Gesetze zu sehen. Der Aspekt der Verunmöglichung ausreichenden Rechtbeistand zu suchen kann dabei für die Flüchtlinge langfristig die negativsten Folgen haben. Versäumnisse im Asylverfahren sind schwer zu heilen. Bei vielen Menschen, die irgendwann in der Illegalität landen, liegen auch mangelnde Beratung und Rechtsbeistand im Verfahren vor.
Die LUFA
Grundlage der Entscheidung für das Modellprojekt LUFA war "das Wissen darum, dass das Problem der Rückführung von Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit zu den schwierigsten Aufgaben in der ausländerbehördlichen Praxis gehört und die bisherigen Lösungsansätze über Rücknahmeabkommen nur bedingt zu Lösungen geführt haben." (Auskunft Innenministerium). In den am 3.9.99 vom Innenministerium veröffentlichten Verfahrensregeln heißt es: "Durch die Einrichtung einer offenen Einrichtung für ausreisepflichtige ausländische (Gibt's auch Inländische?) Personen soll eine Alternative zur Abschiebungshaft geschaffen werden, in der durch die Kombination von psychosozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Beratung die Bereitschaft geschaffen werden soll, bei der Passbeschaffung mitzuwirken und letztlich die freiwillige Ausreise zu fördern."
Deutlicher wurde der Leiter der zuständigen Clearing Stelle RLP Dieter Martini Emden in einem Zwischenbericht. Er berichtet, dass sich in einem allmählichen Prozess eine Stimmung der Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit bei den Menschen breit macht. Allerdings bemerkt auch er, dass sowohl ein Teil der zugewiesenen Flüchtlinge erst gar nicht in der Unterkunft auftaucht und ein weiterer Teil sich aus dieser absetzt.
Das Ausreisezentrum erfüllt also und dies nach unserer Schätzung bei ca. 50% der Zugewiesenen ( offizielle Zahlen gehen von 20-30% aus) den Zweck, dass die Menschen sich in die "Illegalität" bewegen um nicht der Psychoberatung bei hier vollständiger Mitteleinschränkung (es gibt auch kein Taschengeld) ausgesetzt zu sein. Die Erfahrungen mit anderen Ausreiseeinrichtungen z.B. Lübecke zeigen, dass von offizieller Seite die in die "Illegalität" gedrängten am Ende noch als Erfolg gewertet werden, da behauptet wird sie seien "unkontrolliert" ausgereist. In Lübecke nach offiziellen Angaben stattliche 34,8%/77 Personen.
Ingelheim dient nach Aussagen des Innenministers Zuber derzeit als Modell für NRW dessen Modell Lübecke: "nach massiven Drohungen der Bewohner gegen Mitarbeiter und der Ankündigung die Einrichtung ,abfackeln' zu wollen.. aus Sicherheitsaspekten geschlossen wurde". (aus einem offiziellen Erfahrungsbericht). Zumal auch eine dort die Psychosoziale Beratung fördernde EU-Behörde die Förderung vorzeitig eingestellt hatte.
Derzeit gibt es soweit uns bekannt außer in Ingelheim nur noch zwei Projekte in Niedersachsen (in Bayern soll auch eins sein?), die unter ähnlichen Bedingungen laufen.
Wir halten es für sinniger über die Gesamtbedeutung der Ausreiseeinrichtungen zu diskutieren, da sich der Alltag bei vollständiger Mittelversagung und der erwähnten Zielsetzung selbst erschließt und wohl besser von Betroffenen weitergegeben werden kann.
In öffentlich gewordenen Teilen des Berichts der unabhängigen Kommission "Zuwanderung" (Süssmuth Kommission) findet sich, neben dem Willen Menschen die den Verwertungsinteressen unseres Systems gelegen kommen (die haben das anders umschrieben) begrenzt aufzunehmen, auch ein Passus bezüglich derer die nicht den Verwertungsinteressen entsprachen. Irgendwo unter der Frage: "Rückkehr zur ursprünglichen Fassung des Asylgrundrechts" findet sich der Satz: Nach Auffassung der Kommission müssen die Möglichkeiten, ausreisepflichtige Ausländer zu einer freiwilligen Rückkehr bzw. Ausreise zu bewegen, auch durch ihre stärkere Konzentration und Koordination, stärker genutzt werden. Hierbei sollten in möglichst großem Umfang neben Nichtregierungsorganisationen auch Personen aus den Hauptherkunftsländern und Regionen der Ausländer eingebunden werden. Die stärkere Konzentration kann ja wohl nur in Ausreisezentren (die wir nun auf keinen Fall Lager nennen dürfen) geschehen. Die Koordination ist dabei wohl der Teil der ausländerrechtlichen Zuständigkeit von Zentralinstanzen mit guten Beziehungen zu den jeweiligen Botschaften. Das Einbinden von Personen aus den Hauptherkunftsländern und NGOs soll u.E. als humanitärer Deckmantel und zur Prävention von Konflikten in den Lagern dienen. So nehmen z.B. die ehrenamtlichen UnterstützerInnen in Ingelheim tatsächlich einiges vom vorhandenen Konfliktpotential. Bei den Personen aus den Herkunftsländern dürften hier auch eher NGOs gemeint sein. Die letztlich wichtigen Kontakte zu den Regierungen der Herkunftsländer mit denen über Rücknahmeabkommen verhandelt werden muß, laufen auf einer anderen politischen Ebene.
Hierzu erneut Martini Emden in seinem Bericht:
"Die praktische Erfahrung bei der Passersatzbeschaffung zeigt deutliche
Unterschiede der Handhabung bei den einzelnen Staaten. Während verschiedene Staaten bereit sind, Passersatzdokumente bereits dann auszustellen, wenn sie beispielsweise durch eine Vorsprache oder Vorführung den Eindruck gewonnen haben, dass der Betroffene aus ihrem Land kommt, stellen andere Staaten sehr hohe Anforderungen an den Nachweis der Staatsangehörigkeit.
Hier muß versucht werden, durch Gespräche auf hoher und höchster Ebene eine Reduzierung der Anforderungen zu erreichen. Wie die Vergangenheit mehrfach bewiesen hat, ist ein erfolgreiches Mittel der Rückführung ... der Abschluss von Rücknahmeabkommen... Voraussetzung ist hier, das die Vertragsgestaltung mit der Gegenseite so ausgehandelt wird, dass die Anforderungen an den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit auf einem möglichst niedrig gehaltenen Level vereinbart werden können..." Deutliche Worte.
Demnächst in Europa. Denn das ganze ist ja kein nationales "Problem". Zentren, in denen Menschen so lange konzentriert werden bis die zentrale Abschiebebehörde aufgrund von Rücknahmeabkommen (Euro gegen Rücknahme) irgend ein Land gefunden hat, das zurücknimmt (Schwarze z.B. nach Afrika). Dass dabei eingeplant ist oder zumindest hingenommen wird (wir wollen ja keine Verschwörungstheorien), dass der Teil der Flüchtlinge, die es für möglich halten, sich illegalisiert hier aufzuhalten und damit als billigst Arbeitskräfte oder in der Sexindustrie zur Verfügung zu stehen, sich einer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise entziehen, zeigen die bisherigen Beispiele.
Denn Abschiebungen sind teuer; Abschiebeknäste erst recht. Da der Abschiebeknast in Ingelheim erst seit 3 Monaten in Betrieb ist, gibt es hier noch wenig Erfahrungen, zumal die ehrenamtlichen BetreuerInnen erst ab Juli reinkommen.
Bisher gab es schon einige Abschiebungen aus der Einrichtung und angeblich krankheitsbedingte Entlassungen. Das Kostenargument, was bei Menschenrechtsverletzungen nur eine zweitrangige Bedeutung behalten sollte (auch günstige Abschiebungen würden nicht human), kann zumindest in der Öffentlichkeit genutzt werden, so kostet allein die Unterhaltung ohne Löhne ohne Investitionen (in Ingelheim 20 Millionen) pro Gefangenem bei Vollauslastung mit 150 Gefangenen DM 14.000 pro Jahr. Bernd für Arbeitskreis gegen den Abschiebekomplex
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