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Rubrik: Material  

Bericht über die Arbeit des Beirats für den Abschiebungsgewahrsam

Berlin, 21.04.2004

Kathrin Groninger stellt die Arbeit des „Beirats für den Abschiebungsgewahrsam“ vor. Rechtsgrundlage des seit 1997 tätigen Beirats ist § 13 des Gesetzes über den Abschiebegewahrsam im Land Berlin sowie die Ausführungsvorschrift zu § 13 des Gesetzes vom 21. Juni 1996. Kathrin Groninger ist Psychologin, arbeitet im Beirat seit Juli 2003 mit, arbeitet im Rahmen ihrer Psychotherapieausbildung derzeit in einem Krankenhaus und nebenbei auf Honorarbasis in der DRK-Flüchtlingsberatung.

Mitglieder des Beirats sind derzeit:

Prof. Dr. Hartmut Horstkotte (Vorsitzender), Tel 3056494 (p), horstk1404@aol.com
für: Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg, Konsistorium, Georgenkirchstr 69, 10249 Berlin, Tel 24344-0 (Hr. Muhs)

Barbara Berreßen, Aktion Courage e.V., Hohenfriedbergstr. 10a, 10829 Berlin, Tel. 787174-01, -02
aktioncourage.berlin@t-online.de
für: Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin
z.Zt. federführend: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V., Paulsenstr. 55/56 12163 Berlin

Dr. Hans-Jochen Buschmann, 8335591 (p.) edda_buschmann@t-online.de
für: Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16 – 10969 Berlin, Tel. 40806-0, -166, -126 (Fr. Mindel-Hennies), www.aerztekammer-berlin.de

Katrin Groninger, DRK, Alt Moabit 105, 10559 Berlin, Tel 39743832 (d), Tel. 6119939 (p) karthrin.groninger@web.de
für: Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin
z.Zt. federführend: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V., Paulsenstr. 55/56 12163 Berlin

Angelika Streich, Lissaer Str. 26 b, 12683 Berlin, 98694127 (d), angelik-streich@t-online.de
für: Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat, Seelsorgeamt, Pf 040406, 10062 Berlin, Tel 50178-230

Der Beirat ist ehrenamtlich tätig und tagt einmal pro Monat in der Haftanstalt. Er kann jederzeit einzelne Häftlinge (auch in ihren Zellen) besuchen, die ihnen z.B. von den Seelsorgern, der Ini gegen Abschiebehaft, den Jesuiten usw. benannt wurden. Themen sind z.B. Gesundheit, Probleme mit Mitarbeitern der Haftanstalt, Beschwerden über Unterbringung, Verpflegung usw. Der Beirat sammelt und dokumentiert derartige Fälle. Über solche Vorkommnisse werden dann Gespräche mit der Leitung (Hr. Kiele, Hr. Pieper) geführt.

Die von verschiedenen Flüchtlingsratsmitgliedern angesprochene Inhaftierung von Familien mitsamt Kindern jeglichen Alters war einigen Beiratsmitgliedern bislang nicht bekannt.

Beschwerden betreffen derzeit in besonderem Maße den Umgang der Mitarbeiter mit den inhaftierten Frauen, so soll es neben Beleidigungen und Diffamierungen zu einem handgreiflichen Einsatz, Tritten und Schlägen männlicher und weiblicher Mitarbeiter gegen inhaftierte Frauen anlässlich einer Demonstration vor der Haftanstalt im März 2004 gekommen sein, nur um die Frauen von den Fenstern zu vertreiben. Nach Auskunft von Herrn Kiele sei dieser Einsatz erforderlich gewesen, um in dem Bereich Renovierungsarbeiten zu ermöglichen, und stünde in keinem Zusammenhang mit der Demonstration. Der Beirat zeigte sich darüber verwundert, dass samstags Renovierungsarbeiten stattfänden und auch darüber, dass männliche Mitarbeiter zur Verstärkung der Präsenz von einer anderen Station hinzugezogen worden seien. Herr Kiele gab an den Vorfall zu prüfen und hat ausdrücklich Interesse bekundet, über Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter informiert zu werden.


Die Beiratsmitglieder unterliegen laut Ausführungsvorschrift der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere was die Weitergabe persönlicher Daten einzelner Häftlinge betrifft. Den Mitarbeitern des Gewahrsams gegenüber ist der Beirat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Die Berichte des Beirats sind öffentlich, bislang liegen zwei Berichte vor, der letzte Bericht datiert von September 1999. Es kann nicht gesagt werden wann ein weiterer Bericht erstellt wird, eine ausdrückliche Berichtspflicht sieht die Ausführungsvorschrift nicht vor.

Der Beirat hat keinen Zugang zu Krankendaten der Häftlinge, kann sich jedoch mit einer Entbindung der Schweigepflicht im Interesse der Häftlinge Informationen beschaffen.

Das Strafverfahren gegen eine Ärztin des PÄD u.a. wg. unterlassener Hilfeleistung (zunächst Verweigerung ärztlicher Hilfe durch Mitarbeiter, dann wurde der lebensbedrohliche Herzinfarkt vom PÄD als „Magenschmerzen“ diagnostiziert, Einlieferung ins Krankenhaus erfolgte erst nach ca. 24 Stunden, so dass notwendige medizinische Maßnamen unterblieben sind) beim AG Tiergarten wurde vom 5. Mai auf 1. Sept. vertagt.

Der Tagesspiegel (20.04.04, Seite 3) berichtete über eine „Eingreiftruppe“ der Polizei, um die Häftlinge etwa anlässlich Widerstands bei Abschiebungen mittels massiver körperlicher Gewalt durch fünf Beamte „abschiebefertig“ zur Übergabe an den BGS zu machen. Dem Beirat gegenüber verneinte die Leitung des Abschiebungsgewahrsams eine derartige Eingreiftruppe. Bei 90% der Häftlinge würde die Abschiebung reibungslos ablaufen. In seltenen Fällen sei es nötig, die Häftlinge bei Weigerung in der Haft ‚abschiebefertig‘ zu machen. Hierfür sei die Polizei des Abschiebungsgewahrsams zuständig.

Abgeschobene sollen davon berichtet haben dass ihnen anlässlich der Abschiebung durch die Berliner Polizei Psychopharmaka verabreicht worden seien.

Seitens SenInn soll ein Rundschreiben an Kliniken existieren mit der Bitte, sich bei der Behandlung von Abschiebungshäftlingen kooperativ zu verhalten und Überwachung seitens der Polizei zu dulden. Der Klinikverbund Vivantes habe sich dahingehend geäußert, dass die Senatsverwaltung für ihre Arbeit nicht maßgebend sein könne.

Herr Horstkotte, der Beiratsvorsitzende, nimmt an den Sitzungen der von SenInn für die Abschiebehaft eingerichteten „AG Humanisierung“ teil.

Die Innengitter sollen offenbar nur in der Hälfte der Zellen auf den oberen Etagen entfernt werden und im ersten und zweiten Stock bleiben.

Die Polizei kann Geld von Häftlingen einziehen, wenn der Betrag eine von SenInn festgelegte Grenze von 85 EUR überschreitet und es als Sicherheitsleistung dem LaGeSo zuführen. Bei bevorstehender Abschiebung beträgt die Grenze 55 EUR.

Es gibt einen Verfahrensvorschlag des Beirats zum Umgang mit aufgrund psychischer Konstitution bedingter Haftunfähigkeit. Nach Gesprächen des Beirats mit den Betroffenene erfolgt eventuell eine Hinzuziehung externer Sachverständiger der Psychiatrie in Hedwigshöhe oder anderer Fachleute.

Herr Ziebarth berichtet, dass am 8. März ein kurdischer Gefangener anlässlich eines nichtigen Anlasses (Frage des Aufbewahrungsortes des Fußballs nach der Freistunde) von 10 Mitarbeitern misshandelt wurde, wobei es zu einem komplizierten, doppelten Oberarmbruch kam. PÄD habe den Häftling dennoch reisefähig erklärt. Es gibt ein Schreiben an StS Freise, der eine Prüfung veranlasst hat. Darauf wurde die Abschiebung des Kurden offenbar wegen der Untersuchung des Vorfalls ausgesetzt, er sei aber dennoch weiter in Haft (Frage: Inhaftierung weshalb?).

Beirats für den Abschiebungsgewahrsam

30.06.2004 www.abschiebehaft.de
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