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Rubrik: Material  

Berlins Innensenator begeht 20. Todestag von Cemal Altun auf seine Weise

Raphael B. in die DR Kongo abgeschoben - im Kongo inhaftiert

Berlin, 01.09.2003

Nach 11jährigem Aufenthalt in Berlin und mehreren gescheiterten
Abschiebungsversuchen am 16. und 17. Juli sowie am 18. August 2003 mit
der Fluggesellschaft KLM wurde der 38jährige kongolesische Flüchtling
Raphael B. am Samstag 30.08. in die DR Kongo abgeschoben. Raphael B.
wurde vom Bundesgrenzschutz per PKW nach Belgien gebracht und von dort
mit der Fluggesellschaft Air Gabun nach Kinshasa abgeschoben. Er hatte
offenbar wiederum versucht, sich gegen die Abschiebung zu wehren, was
jedoch - anders als zuvor bei KLM - bei Air Gabun keine Wirkung hatte.

Auf dem Flughafen in Kinshasa wurde Raphael B. sofort verhaftet und ins
Gefängnis verbracht. Das weitere Schicksal von Batoba ist ungewiss. Zu
befürchten ist, dass er wie andere junge Männer, die jahrelang im
Ausland gelebt haben, als Verräter gebrandmarkt und bald zu den
verschwundenen Personen gezählt werden müsse, erklärte Christine Schmitz
von der Initiative gegen Abschiebehaft gegenüber der Nachrichtenagentur epd..

Berlins Behörden hatten Angehörige und die Öffentlichkeit am Wochenende
über die Abschiebung gezielt belogen. Noch am Samstag hatte der Sprecher
der Berliner Innenverwaltung Peter Fleischmann gegenüber epd die
Abschiebung dementiert. Und am Sonntag (31.08.) hatten Mitarbeiter der
Abschiebehaft Grünau gelogen, Batoba befände sich weiterhin in ihrem Gewahrsam.

Die versuchte Abschiebung am 17. Juli soll vom Bundesgrenzschutz - ohne
Rücksprache mit der Berliner Innenverwaltung - offenbar auf direkte
Anweisung von Bundesinnenminister Schily organisiert worden sein, sie
wurde wegen "rechtlicher Bedenken" von der Berliner Innenverwaltung
gestoppt. Während das Bundesaußenministerium die Abschiebung im Juli
zunächst mit einem Schreiben an den Berliner Innensenator Körting
kritisiert hatte, soll Staatssekretärin Kerstin Müller sich dafür später
bei Körting persönlich entschuldigt und damit die Abschiebung für
unbedenklich erklärt haben.

Berlins Bischof Wolfgang Huber kritisierte gegenüber epd die Abschiebung
in das Krisengebiet und zeigte sich "tief betroffen". Berlins
Ausländerbeauftragter Wolfgang Piening erklärte, eine Altfallregelung
durch die Innenministerkonferenz sei dringend erforderlich.
Flüchtlingsverbände äußerten heftige Kritik an der Abschiebung und der
verdeckten Vorgehensweise der Berliner Behörden.

Mit Blick darauf, dass die Abschiebung ausgerechnet am 20. Todestag von
Cemal Altun und Aktionstag gegen Abschiebung stattfand, sprach "Pro
Asyl" gegenüber epd von einer "Brüskierung der gesamten
Flüchtlingsbewegung". Dies "grenzt an Zynismus", erklärte Rechtsanwalt
Rolf Gössner, der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
gegenüber epd. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete, "wie sie
immer wieder passieren, halte ich für unverantwortlich".

Der Flüchtlingsrat Berlin hatte die geplante Abschiebung von Raphale B.
mehrfach kritisiert. Der Flüchtlingsrat forderte erneut, Abschiebungen
in die DR Kongo auch im Interesse der Stabilisierung der
innenpolitischen Verhältnisse bis auf weiteres auszusetzen. Diese
Forderung wird auch von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg unterstützt.

Dem Flüchtlingsrat liegen Meldungen von der kongolesischen
Menschenrechtsorganisation «Voix des Sans - Voix» zu
Verfolgungsmaßnahmen gegenüber der Oppositionspartei UDPS (Union für
Demokratie und sozialen Fortschritt) vor, der auch Raphael B. angehörte.
So verstarb am 18. August 2003 ein Funktionär der UDPS in Folge von
Misshandlungen durch kongoleische Polizisten.

Abgesehen von den politischen Gefahren, die die Sicherheit von
abgeschobenen Flüchtlingen beieinträchtigen können, birgt die
katastrophale humanitäre und menschenrechtlichen Lage in der DR Kongo
lebensbedrohende Risiken.

Bereits der langjährige Aufenthalt (11 Jahre) von Raphael B. in der
Bundesrepublik war aus Sicht des Flüchtlingsrates ein hinreichender
Grund, die Behandlung des Falls in der Berliner Härtefallkommission zu
begründen. Der Fall stand auf der Tagesordnung. Die Senatsverwaltung für
Inneres lehnte es jedoch ohne Angabe von Gründen ab, darüber zu
sprechen. Sie verwechselt offenbar ausländerrechtliche
Handlungsfähigkeit mit innenpolitischen Machtdemonstrationen zu Lasten
betroffener Flüchtlinge.

Die Abschiebung von Raphael B. am bundesweiten Aktionstag gegen die
Abschiebehaft reiht sich ein die Kette von «ausländerpolitischen
Gnadenlosigkeiten» die in einer Presseerklärung von PRO ASYL vom 28.
August 2003 http://www.proasyl.de/presse03/aug28.htm genannt sind.

---
weitere infos zur Abschiebung von Raphael B. und zur Situation in der DR Kongo:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/presseerklaerungen.php#103

MAILING LIST kein Mensch ist illegal

09.09.2003 www.abschiebehaft.de
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