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Rubrik: Material  

Redebeiträge auf der Demonstration am Aktionstag gegen den Rendsburger Abschiebeknast

Rendsburg, 02.11.2002

weitere Berichte vom Aktionstag (über Rendsburg und anderswo) unter http://www.abschiebehaft.de/aktion/t284.htm

I Eröffnungsredebeitrag

Im Januar 2003 soll das Abschiebegefängnis in Rendsburg fertig sein. Bis zu 56 (männliche) Abschiebehäftlinge sollen hier einsitzen. Der Umbau der Jugendarrestanstalt in der Grafenstraße hat 1,2 Millionen Euro gekostet, der Betrieb wird pro Jahr 2 Millionen Euro verschlingen. Beim Umbau ging es vor allem darum, Freizeit- und Werkräume zu Zellen umzubauen, um Platz für mehr Gefangene zu schaffen und das Gefängnis ausbruchssicher zu machen. Gleichzeitig sollen Frauen in einer eigenen Abteilung im Frauengefängnis Lübeck eingesperrt werden, die Möglichkeit, Abschiebehäftlinge auch in normale Gefängnisse oder angemietete Plätze in Hamburger und Brandenburger Gefängnisse zu sperren, bleibt erhalten.

Abschiebehaft ist keine Strafhaft. In Abschiebehaft kommen Flüchtlinge, MigrantInnen und andere Menschen ohne deutschen Pass, die kein Aufenthaltsrecht haben und bei denen seitens der Ausländerbehörde der Verdacht besteht, dass sie nicht freiwillig ausreisen werden. Dieser Verdacht muss nicht objektiv begründet sein, sondern kann schon daran festgemacht werden, dass jemand auf Befragen sagt, dass er in Deutschland bleiben möchte. Abschiebehaft soll höchstens drei Monate dauern, kann aber auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Im Rendsburger Abschiebegefängnis sollen nur Menschen eingesperrt werden, die keine Straftat begangen haben, also unschuldig sind. Sie hatten nur den Wunsch dorthin zu gehen, wo sie sich ein besseres Leben versprechen.

Der Artikel 2 im Grundgesetz, Absatz 2 besagt das: jeder das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit hat. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dieses Gesetz gibt es für Abschiebehaft nicht.

Die zur Rechtfertigung herangezogene Paragrafenkette des Freiheitsentziehungsverfahrens-Gesetz und das Strafvollzugsgesetz sind hier nicht anwendbar, da sie den Besonderheiten der Abschiebehaft nicht ansatzweise Genüge tun.

Am Beginn dieses Jahres wurde eine juristische Prüfung durch einen RA vorgenommen und festgestellt, dass die Praxis zur Anordnung von Abschiebehaft in Schleswig Holstein rechtswidrig ist. Es wird ohne richterliche Anordnung, nur im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts die Freiheitsentziehung vorgenommen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 104, Abs 2, im Grundgesetz.
Auch rechtswidrig ist die Dauer der Abschiebehaft.
Während eine Untersuchungshaft bei Verdacht auf schwerste Straftaten höchstens ein halbes Jahr andauern darf, werden Abschiebehäftlinge, ohne rechtlichem Hintergrund, das dreifache der Zeit, bis zu 18 Monate, eingesperrt Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung das diejenigen, die Abschiebehaft anordnen und durchführen, die Straftäter sind). 1993 wurde das bis dahin geltende Asylrecht abgeschafft, das Grundgesetz geändert. Wer direkt, z.B. per Flugzeug, nach Deutschland kommt, wird noch auf dem Flughafen in einem Lager interniert. Flüchtlinge, die über ein Nachbarland ("sicherer Drittstaat") einreisen, haben kein Recht mehr auf Asyl. Deshalb werden von ungefähr 100.000 Asylanträgen, die pro Jahr entscheiden werden, nur etwa 6.000 anerkannt. Weitere 20.000 Flüchtlinge bekommen nur ein vorläufiges Bleiberecht. Dabei sollte es doch egal sein, über welches Land ein Flüchtling einreist - es muss ein Recht auf Asyl geben, und Menschen sollten selbst entscheiden dürfen, wo sie leben. Mehr als 55.000 Asylanträge wurden im Jahre 2001 abgelehnt, viele Flüchtlinge werden anschließend abgeschoben - und häufig nach der Abschiebung im Herkunftsland erneut verfolgt, gefoltert oder gar getötet. Andere sind ohne Perspektive, ohne Arbeit und dem Hunger ausgeliefert.

Gleichzeitig schottet sich die BRD gegenüber Flüchtlinge ab.
Die Grenzüberwachungen an den Außengrenzen der EU sind seit der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl 1993 um ein vielfaches verschärft worden. Mit elektronischen Geräten und Luftüberwachungen sorgt der BGS an der Ostgrenze dafür das niemand nach Deutschland hinein kommt. Entweder in der Neiße ertrunken, in den Alpen erfroren, oder in Containern erstickt sind von 1993 bis 1997 167 Flüchtlinge an dieser Grenze ums Leben gekommen, weit mehr als an der DDR Mauer. Seit1993 sind auch die Zahl der Abschiebungen sprunghaft angestiegen. In Schleswig-Holstein kommen zur Zeit 300 Menschen pro Jahr in Abschiebehaft, viele werden bereits nach ein paar Tagen abgeschoben, andere bleiben wochen- oder monatelang im Gefängnis. Ungefähr die Hälfte sind abgelehnte Flüchtlinge, die übrigen sollen aus anderen Gründen das Land verlassen. Wenn das Abschiebegefängnis in Rendsburg fertig ist, können allein hier bis zu 600 Menschen pro Jahr (jeder durchschnittlich 6 Wochen) eingesperrt und abgeschoben werden.

Weltweit gibt es zur Zeit über 80 kriegerische Auseinandersetzungen.
50 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die BRD ist weltweit einer der größten Rüstungs- und Waffenexporteure und dem zur Folge maßgeblich an der Produktion von Flüchtlingsströmen mitbeteiligt. Über ein Jahrzehnt lang töteten deutsche Waffen kurdische Menschen in der Türkei.
Viele flohen von dort, aber nur wenige konnten es sich leisten nach Deutschland zu fliehen.
Viele von den wenigen, die es schafften zu uns zu kommen wurden wieder abgeschoben. Durch ihre kriegerische Außenpolitik schafft die BRD weitere Fluchtursachen. So kam es beispielsweise Anfang der 90er Jahre durch die maßgeblich von der BRD betriebene Zerschlagung Jugoslawiens zu einer Steigerung der Flüchtlingszahlen in der BRD. Zynischerweise initiierten die bürgerlichen Parteien zeitgleich eine ‚Das Boot ist voll'-Kampagne, die unter anderem zur Zunahme rassistischer Morde, Pogromen wie in Rostock-Lichtenhagen und zur faktischen Abschaffung des Asylrechts führte.

Eine Perspektive auf menschenwürdige Existenzbedingungen für alle wird im entfesselten Kapitalismus zerrieben. Millionenfaches Leid und Armut auf der einen Seite, auf der anderen unvorstellbarer Reichtum.

Kein Mensch flieht freiwillig. Menschen fliehen, weil ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, weil sie diskriminiert, verfolgt oder gefoltert werden, weil ihnen Krieg oder Hunger droht. Während des Asylverfahrens in Deutschland geht die Diskriminierung aber weiter: Unterbringung in Sammelunterkünften, Arbeitsverbot, gekürzte Sozialhilfe, Meldepflichten und die Residenzpflicht, nach der Flüchtlinge ihren Kreis nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen, sind einige Beispiele dieser Politik. Am Ende dieser Kette von Diskriminierungen steht die Abschiebehaft und die Abschiebung. Die Flüchtlinge werden entmündigt, und gedemütigt. Sie leben isoliert und ohne Perspektive auf Integration und Bleiberecht. Der Abschiebeknast in Rendsburg ist ein weiteres Instrument der rassistischen Asylpolitik der Bundes- und Landesregierung gegen Flüchtlingen Da Abschiebehaft keine Strafhaft ist soll hier in Rendsburg menschlicher eingesperrt werden.

Das ändert nichts daran das für die Betroffenen die Inhaftierung völlig unverständlich ist, es werden oft alte Traumata aktiviert und in der öffentlichen Wahrnehmung wird die Kriminalisierung und Stigmatisierung von Migranten und MigrantInnen verstärkt.

Das Rendsburger Abschiebegefängnis wird "human" genannt - eine rot-grüne Propagandalüge, die zur Verschleierung der Realität und zur Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in die Knast-Verwaltung dient.

Das es im Knast helle Flure, Tischtennisplatte und Farbfernseher geben wird ändert nichts daran, dass ein paar Meter weiter auf der Gefängnismauer eine todbringende Mauerkronensicherung angebracht wird.

In der Abschiebehaft haben sich in Deutschland schon über 50 Menschen das Leben genommen.

Mit Beratungsstelle und sozialer Betreuung sollen Selbstmorde im Rendsburger Gefängnis verhindert werden. Was der Häftling dann nach der Abschiebung an Leid erfährt ist nebensächlich, denn es geht lediglich darum die bestehenden wirtschaftlichen und politischen Machtstrukturen zu erhalten.

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II Kurzbeitrag an der Ausländerbehörde

Diese Ausländerbehörde war in der Vergangenheit besonders innovativ.

Von ihr ging die Idee aus, ein extra Ausreise- und Abschiebebüro einzurichten, dass sich ganz harmlos "Büro für Aufenthaltsbeendende Maßnahmen" nennt.

Während normalerweise Migranten und Migrantinnen nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen zu den jeweiligen SachbearbeiterInnen zugeteilt werden, gilt das für diese Ausländerbehörde nur bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Ausreise.

Danach ist Herr Mordhorst vom Abschiebebüro für sie zuständig. Das bietet der Behörde den Vorteil, dass die sozialen Kontakte zwischen Flüchtlingen und SachbearbeiterInnen abgebrochen werden, bevor Menschlichkeit und Zivilcourage zu einem Abschiebehindernis werden können.

Dieses Prinzip hat sich mittlerweile Schleswig-Holstein weit durchgesetzt.

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III Beitrag zum Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft

In der Nacht vom 7. zum 8. März fand auf diese Flüchtlingsunterkunft ein Brandanschlag statt.
Bei Ankunft der Feuerwehr war für die meisten der etwa 30 BewohnerInnen des dreistöckigen Hauses der Fluchtweg nach draußen versperrt, weil es im Eingangsbereich des Hauses stark brannte. Über eine Drehleiter und mit Fluchthauben wurden die nur notdürftig bekleideten Menschen ins Freie geleitet. Verletzte gab es bei der Rettungsaktion nicht.

Die Polizei fand mehrere Ausgangspunkte für den Brand.
Das System der Brandherde im Keller war geeignet, das gesamte Haus schell in Flammen zu setzen. Ein Brandsatz unterhalb der Gasuhr konnte noch vor Eintreffen der Feuerwehr von einem Bewohner des Hauses gelöscht werden - eine lebensrettende Maßnahme für alle Menschen im Haus. Die verschiedenen Feuer im Eingangsbereich hätten eine selbständige Flucht nicht mehr zugelassen.
Offenbar ein geplanter Massenmord!

Die Polizei schloss einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Brandstiftung schnell aus, weil keine rechtsradikalen Schriftzüge oder Symbole am Tatort gefunden wurden.

Dabei wurde bis zu diesem Zeitpunkt eine deutliche Zunahme rechter Aktivitäten in Rendsburg festgestellt. Im Vorfeld der Brandstiftung wurden 2 Migranten von Rechtsradikalen brutal zusammengeschlagen. Es wurden von 20 -30 Faschisten Flugblätter in der Innenstadt von Rendsburg verteilt. Bei dieser selbstbewussten Aktion wurde ein Mitglied der örtlichen Friedensinitiative offen angegriffen. Weiterhin gründete sich eine Frauen-Nazi Gruppe.

Vor diesem Hintergrund wurden die polizeilichen Schlussfolgerungen als irreführend und gefährlich kritisiert. Beispielhaft haben wir auf den Brandanschlag in Lübeck verwiesen. Bei diesem Übergriff wurden 1996 zehn Menschen getötet.
Als Hauptverdächtigen präsentierte die Polizei und Staatsanwaltschaft einen der Mitopfer und Bewohner der Unterkunft: Safwan Eid. Gleichzeitig wurden Hinweise und deutliche Spuren zum rechten Milieu ignoriert.

Hinweise auf den oder die Täter gibt es bis heute nicht, weil im rechten Milieu mal wieder nicht oder nur unzureichend ermittelt wurde. Dieser Brandanschlag ist mal wieder dafür ein Beispiel das Justiz und Polizei auf dem rechten Auge blind sind.

Während dessen werden Flüchtlinge mit Extra Gesetzen und Verordnungen diskriminiert, isoliert und allzu gerne als Sündenböcke benutzt, indem man ihnen die Schuld an ihrer eigenen Situation gibt. So fiel der erste Verdacht der Polizei für diese Brandstiftung auf die Opfer dieses Hauses. Eine Strategie, um die Motive für rechtsextreme Handlungen zu verschleiern.
Der tief im gesellschaftlichem Fundament verhaftete Rassismus soll verborgen bleiben, um die politischen und wirtschaftlichen Machtstrukturen nicht zu gefährden.

Vorbereitungsbündnis

04.11.2002 www.abschiebehaft.de
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