Kurzredebeiträge Büren-DemoBüren, 03.10.2001
Zahlen und Fakten
Der Abschiebeknast Büren ist mit seinen 560 Plätzen der Gößte seiner Art in der BRD. Er liegt, wie wir gesehen haben, 8 km außerhalb vor den Toren der Stadt Büren und ist mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu erreichen. Als 1993 das Land NRW einen Platz für eine Erstaufnahmeeinrichtung oder einen Abschiebeknast gesucht hat, wurde festgestellt, dass sich die alte NATO-Kaserne vor den Toren optimal für beides eignen würde. Als daraufhin der Rat der Stadt Büren befragt wurde, was er bevorzugen würde, entschied er sich bewusst für den Knast. Immerhin sind die Menschen dort eingesperrt und können nicht in die Vorgärten der braven Bürger pinkeln, so meinte damals der Bürner Pöbel. So entstand in Büren der Hochsicherheitstrakt, geschützt durch eine 6,60 Meter hohe Mauer, Zäunen, Videoüberwachung und regelmäßigen Streifengänge der Security-Firma Kötter, die als schwarze Sheriffs dort über die Hälfte der Wärter stellen. Flüchtlinge werden dort wie Strafgefangene weggesperrt. Wie Strafgefangen? Nicht ganz, immerhin kann sich der Staat alle Kosten einer Resozialisierung sparen. So verwundert es nicht, dass in Büren keine vom Land finanzierten Sozialarbeiter, Psychologen oder Pädagogen zu finden sind. Die Folgen sind klar und absehbar. Menschen, die in Todesangst bis zu 18 Monate eingesperrt werden und denen jeden Tag die Abschiebung drohen kann, reagieren auf Ihre Situation immer wieder mit Suizidversuche in allen nur denkbaren Varianten. Nur glückliche Zufälle haben bisher verhindert, dass es in Büren, in Anführungszeichen, erst zwei Todesfälle gegeben hat.
Abschiebehaft - eine deutsche Tradition?
Die Internierung von Flüchtlingen ist in Deutschland keine neue Erfindung. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts enthielten die Fremdengesetze eine Passus über Abschiebehaft. Der starke Antisemitismus nach dem Ersten Weltkrieg führte ab 1920 zur Errichtung von dutzenden Abschiebeknästen in verschiedenen deutschen Städten. In den Kasernen, die damals Konzentrationslager genannt wurden, saßen vor allem Jüdinnen und Juden aus Osteuropa ein. Es waren genau jene Personen, die während des Ersten Weltkrieges von Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt worden waren und nach dem Krieg als nicht mehr nützlich galten. Historische Berichte über den Vollzug der Abschiebehaft in der Weimarer Republik unterscheiden sich kaum von den aktuellen Zuständen: Die völlige Rechtlosigkeit ging einher mit rassistischen Mißhandlungen seitens der Beamten und Beamtinnen.
Abschiebehaft ist nun schon seit über 80 Jahren Bestandteil der deutschen Ausländergesetzgebung – in der Weimarer Republik, genauso wie im Dritten Reich und der BRD. In der gesamten Zeit fand lediglich eine Verschärfung und Präzisierung der juristischen Grundlagen statt. So wurden im Lauf der Zeit zwingende Haftgründe eingeführt und die maximale Haftdauer mehrmals erhöht. Im Gegensatz zu den auffälligen juristischen Kontiunitäten steht die Vollzugs-Praxis der Abschiebehaft, die von den jeweiligen politischen Umständen abhing. Es hat sich gezeigt, dass Abschiebehaft immer dann im großen Umfang eingesetzt wird, wenn es gilt, Flüchtlinge und MigrantInnen besonders zu stigmatisieren und abzuschrecken. So war es der Antisemitismus, der 1920 und 1938 zur Errichtung von Abschiebeknästen führte. Und so war es der erstarkende Rassismus und Nationalismus im Zuge der Wiedervereingung, der ab 1992 erneut darin mündente, dass jährlich zehntausende in Abschiebehaft landen.
Die historischen Erfahrungen zeigen aber auch deutlich, dass sich Abschiebehaft aufgrund der neuen, scheinbar liberaleren Einwanderungsregelungen nicht erübrigt, sondern beides Seiten ein und derselben Medaille sind. So verblüfft es auch nicht, dass in dem Schily-Papier nicht etwa - wie im Koaliationsvertrag vorgesehen - von der Beschränkung sondern von der massiven Ausweitung der Abschiebehaft die Rede ist.
Abschiebehaft - ein deutscher Exportschlager?
Am "deutschen Wesen" soll bekanntermaßen die Welt genesen - dementsprechend ist das Abschiebehaft-Know-How zu einem wichtigen Exportprodukt "Made in Germany" geworden. Der deutsche Einfluss äußert sich dabei unterschiedlich: Recht diplomatisch und indirekt in den westeuropäischen Ländern, dagegen brutal und direkt in den osteuropäischen. Die westeuropäischen Regierungen schauten sich gern viel beim großen Vorbild Deutschland ab bzw. gerieten in Zugzwang, weil sie im Rahmen der sogenannten europäischen Harmonisierung des Asylrechts mit Deutschland mithalten mussten. Es gab natürlich auch Fälle direkter Einflussnahme, wie bei Italien, was bis Mitte der 90er Jahre keine Abschiebehaft kannte.
Viel deutlicher lässt sich jedoch diese Entwicklung in Osteuropa beobachten. Die einzelnen Länder Osteuropas wurden gezwungen, erpreßt und bestochen, an der Festung Europa mitzubauen. Druck- und Lockmittel waren Wirtschaftshilfe, das Versprechen, in die EU oder NATO aufgenommen zu werden, oder die Drohung, dies zu verhindern. Alle osteuropäischen Staaten haben sich diesem Diktat mehr oder weniger gebeugt, so daß es inzwischen dort überall Abschiebeknäste gibt. So erhielt Polen von Deutschland 120 Millionen DM, um als "sicherer Drittstatt" zu gelten und um als Pufferzone für die Festung Europa zu fungieren. Mit diesem Geld wurde u.a. der Bau der 25 polnischen Abschiebeknäste finanziert.
Es bleibt jedoch festzuhalten: Während es in Deutschland Abschiebehaft seit vielen Jahrzehnten gibt, kennen die meisten anderen Länder dieses ausländerrechtliche Instrumentarium erst seit 5 oder 10 Jahren. In keinem europäischen Land wird Abschiebehaft in diesem Umfang und so restriktiv gehandhabt wie in der BRD. Die Haftzeiten betragen außerhalb Deutschlands fast überall "nur" einige Tage oder Wochen und die Haftbedingungen sind lockerer als hier.
Ein erfolgreicher Kampf gegen die rassistische deutsche Politik hätte also auch Auswirkungen auf die Situation in anderen Ländern. Abschiebehaftgruppen
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