Freispruch für "Routinemißhandlung"Hamburg-Glasmoor, 12.10.2001
Glasmoor-Schließer Hartmut H., der sich vor dem
Norderstedter Amtsgericht wegen der Misshandlung eines
Gefangenen zu verantworten hatte, wurde am 8. Oktober
trotz belastenden Aussagen freigesprochen.
Der Freispruch wurde mit der Begründung "im Zweifel
für den Angeklagten" erteilt. Auch der Richter hielt es
in seinem Schlusswort nicht für ausgeschlossen, dass es
der Corpsgeist der Bediensteten des Abschiebeknastes
war, der belastende Aussagen gegen einen Kollegen
unmöglich machte und somit über die Wahrheitsfindung
siegte.
Schon im Frühjahr dieses Jahres begann der Prozeß
gegen Hartmut H. wegen Körperverletzung im Amt. Ein Jahr
zuvor wurde der Algerier Emene K. im Abschiebegefängnis
Glasmoor in Norderstedt so schwer misshandelt, dass der
unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt. Dies ist bei
weitem nicht der erste Übergriff, den es in Glasmoor
gegeben hat. In den wenigen Fällen jedoch, in denen
Abschiebegefangene den Mut hatten, Anzeige zu erstatten,
wurden unliebsame Prozesse verhindert, indem die
Flüchtlinge vor ihrer Zeugenaussage abgeschoben wurden.
Erstmalig sollte nun ein solcher Vorfall gerichtlich
verhandelt werden, der erste Prozesstermin dauerte
jedoch noch nicht einmal eine halbe Stunde, da die
Verteidigung beanstandete, dass der Misshandelte und
Nebenkläger Emene K., der inzwischen aus der
Abschiebehaft entlassen worden war, nicht persönlich vor
Gericht erschien, sondern sich von seiner Anwältin
vertreten ließ.
Ein halbes Jahr später, am 27.9. sah die Lage schon
anders aus. Emene K., der inzwischen wieder von
Abschiebung bedroht ist, sagte gestern gegen H. aus und
belastete ihn schwer. Dem nach seiner Suspendierung noch
immer beurlaubten Schließer H. wird vorgeworfen, am 1.
März 2000 den Gefangenen Emene K. gegen den Türpfosten
eines Gittertores geworfen zu haben. Neben der
Jochbeinfraktur erlitt der Flüchtling einen Zungenriss,
mehrere Schürfwunden und Prellungen.
"Da hat es schon Schlimmeres gegeben", kommentierte
Hartmut H. seinen Übergriff auf Emene K. freimütig. Das
wäre ein Routinefall gewesen. Drei- bis viermal im Monat
käme es vor, dass er "unmittelbaren Zwang" bei einem
Häftling anwenden müsse. "Das bring der Beruf mit sich",
erklärte H., "da muß man auch mal zupacken." Die nötigen
Tricks bekommen die Schließer in Glasmoor von einem
Kollegen, der sich mit Kampfsport auskennt.
Nach H´s Version habe sich Emene K. aus seinem Griff
befreien wollen. Bei der Versuch, ihn erneut zu
fixieren, sei es zu dem Zusammenstoss mit dem Gitter
gekommen. Als die Nebenklägerin dazu nähere Angaben vom
Angeklagten erfragte, schnitt der Verteidiger seinem
Mandanten mit der Bemerkung "Ach was, das müssen sie gar
nicht beantworten" unwirsch das Wort ab. Auch wenn
der Angeklagte selbst die Möglichkeit sieht, dass die
Kollision mit dem Gitter den Jochbeinbruch verursachte,
sagt er über das Geschehene lapidar: "Der Vorfall ging
nicht über das Übliche hinaus." Was in Glasmoor üblich
ist, dürfte damit geklärt sein.
Emene K. sagte zu dem Übergriff mit Hilfe eines
Dolmetschers aus, er sei von dem Angeklagten mehrmals
mit der geschlossenen Faust zu Boden geschlagen und
wieder aufgehoben worden. "Ich versuchte meinen Kopf mit
den Armen zu bedecken. Ich dachte, er würde aufhören,
aber er hat nicht aufgehört", beschrieb Emene K. die
Misshandlungen. Daraufhin sei er gegen das Gitter
gestossen worden.
Auch der am betreffenden Tag diensthabende
Krankenpfleger W. unterstrich in seiner Aussage als
Augenzeuge deutlich seinen Eindruck, der Schließer H.
habe den Gefangenen mutwillig mit voller Wucht aus dem
Lauf heraus gegen das Gitter geworfen. "Wir waren beide
schockiert", sagt er über sich und seinen Kollegen, mit
dem er nach dem Vorfall den Boden um das Gitter nach
eventuell ausgeschlagenen Zähnen abgesucht hatte. Zu dem
Angeklagten befragt, berichtete er, H. sei "ein Schrank,
groß, laut und jähzornig." Schon "verbal äußerst
gewaltbereit", drohe er "mit jedem zweiten Satz Ärger
an." Der Krankenpfleger bezeichnete H. als
Autoritätsperson unter seinen Kollegen, der in der
Anstalt auch als "Gott" betitelt werde, und fasste
anschließend zusammen: "Wenn der Kollege H. etwas sagt,
wird es auch gemacht."
So war es vielleicht auch nicht verwunderlich, dass
die vier folgenden als Augenzeugen vernommenen Schließer
entweder die Aussage ihres Vorgesetzten H. fast
wortgleich bestätigten, oder aber angaben nichts gesehen
zu haben. "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus",
beschrieb die Knastpastorin im Zeugenstand den
Corpsgeist unter dem Wachpersonal. So wurde ihr
zugetragen, dass - nachdem klar wurde, dass den
Misshandlungen diesmal disziplinarrechtliche
Konsequenzen folgen würden - im Gefängnis ein einligst
einberufener Krisenstab unter dem Motto "jetzt wird
dichtgehalten" tagte.
Der Verteidiger, der ein Faible dafür hatte,
unliebsame ZeugInnen mit skandalösen Beleidigungen zu
attackieren, versuchte dem Krankenpfleger W. als
Hauptbelastungszeugen die Glaubwürdigkeit zu nehmen,
indem er ihm bescheinigte, er sei krankhaft im Bezug auf
eine sachliche Wahrnehmung. Er habe Aversionen gegen den
Strafvollzug. Der Pastorin hingegen warf er vor: "Sie
erzählen doch nur Märchen hier." Bei Nebenkläger Emene
K. passierte es ihm gar, diesen einmal als Angeklagten
zu betiteln und sagt über dessen Aussage in seinem
Abschlußplädoyer: " . . . natürlich weiß man, dass aus
diesen Ländern, wie das aus dem der K. kommt, gewisse
Übertreibungen eine Rolle spielen. Das berücksichtigen
wir ja schon."
Das Emene K. zu keinem Zeitpunkt ernstgenommen wurde,
bewies sich nicht nur im Richterspruch. Am Ende des
ersten Prozeßtages empfahl Richter Schwarz der
Nebenklägerin, ihr Mandant könne doch in Zukunft der
Verhandlung fernbleiben, da er sich hier ja doch nur
langweile.
Als die Nebenklägerin berichtete, Emene K. sei im UG
Holstenglacis, wo er derzeit einsitzt, angedroht worden,
in eine Zelle im Keller voller Ratten und Schmutz
verlegt zu werden, weil er die Angelegenheit vor Gericht
gebracht hat, wußte der Vorsitzende über diese
Ungeheuerlichkeit lediglich zu bemerken: "Jetzt kommen
Sie ja erst mal nach Neumünster, da gibt es keine
Ratten."
Emene K. und alle Flüchtlinge ohne deutschen Paß sind
nach den Asylgesetzen innerhalb der Festung Europa ohne
Rechte. Sie werden auch weiterhin angegriffen und ihrer
Menschenwürde beraubt, nicht nur auf der Straße, sondern
von Polizei, Schließern, Grenzbeamten. Dass gewalttätige
Beamte von der Justiz nicht bestraft, sondern geschützt
werden, ist kein Zufall, sondern Ausdruck des
menschenverachtenden Normalzustands dieses rassistischen
Systems.
Kein Frieden der Abschiebemaschinerie ! fantifa norderstedt
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