Abschiebehäftlinge müssen bei Verlängerung der Inhaftierung angehört werdenZweibrücken, 09.03.2005 Das zuständige Amtsgericht hatte einem Mann in Abschiebehaft der Verlängerung seiner Inhaftierung zugestimmt, ohne ihn vorher anzuhören.
Dieser Mann klagte beim Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken erfolgreich gegen dieses Vorgehen, berichtete die Frankfurter Rundschau vom 9. März 2005. Nach dem Grundgesetz dürfe niemandem ohne rechtliches Gehör vor Gericht die Freiheit entzogen werben, so die Argumentation der Richter. Dies gelte bei der erstmaligen Inhaftierung und bei jeder Verlängerung des Freiheitsentzuges. Dennoch erhielt er nicht seine Freiheit zurück. Das OLG verpflichtete lediglich das Landgericht die Anhörung nachzuholen und dann erneut über die Haftverlängerung zu entscheiden (Az. 3 W 195/04). Frankfurter Rundschau
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