Abschiebungshaft in Deutschland und in FrankreichProjektbeschreibung und -berichtFreiburg, 12.09.2002 Im Rahmen des LEA untersucht das MPI gemeinsam mit dem Centre de Recherches Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales, Ministère de la Justice (CESDIP) die Abschiebungshaft in Deutschland und in Frankreich.
In den letzten Jahren hat die Zahl der sich in Abschiebungshaft befindenden Personen in Europa stark zugenommen, insbesondere nach Verschärfungen in der Überwachung der EU-Außengrenzen. Auf nationaler und internationaler Ebene werden immer häufiger repressive Maßnahmen eingesetzt, um den Zustrom von unerwünschter Immigration zu drosseln. So werden die EU-Außengrenzen stärker kontrolliert; Für die Schleussung von Immigraten, Menschenhandel, illegalen Grenzübertritt und illegalen Aufenthalt werden schärfere Sanktionen vorgesehen. Gleichwohl sind Zuwächse in der illegalen Immigration und in der Zahl der Abschiebehäftlinge in Europa zu beobachten.
Ziel dieses Projektes ist es, die Problematik der Abschiebungshaft in einem größeren immigrationspolitischen und rechtlichen Zusammenhang zu diskutieren sowie die rechtliche Gestaltung der Abschiebungshaft und die Zuständigkeiten darzustellen. Ferner sollen der Abschiebehaftvollzug, dessen organisatorische und rechtliche Voraussetzungen, Dauer, Häufigkeit sowie Bedingungen in den Abschiebungshaftzentren untersucht werden. siehe: http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/krim/gueller.html
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Zentrum der Arbeiten standen die Vorbereitung und Durchführung des Workshops vom 10.-12. Februar 2000.
Die folgenden Themenkomplexe waren Inhalt des Workshops:
1. Legale Aspekte und Evolution der Immigrations- und Ausländerpolitik:
In einem ersten Themenkomplex wurden die nationalen und supranationalen Gesetzgebungen dargestellt, insbesondere auch im Hinblick auf eine Beeinflussung des nationalen Rechts durch das europäische Recht. Hierbei wurden die historische Perspektiven der immigrationspolitische Entwicklung berücksichtigt.
2. Komplementarität oder Konkurrenz zwischen Strafrecht und Ausländerrecht:
Bei diesem Themenkomplex ging es um die Frage, ob und inwieweit Komplementarität oder Konkurrenz zwischen Strafrecht und Ausländerrecht gegeben ist.
3. Implementation der Ausländer- und Immigrationsgesetze unter besonderer Berücksichtigung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen:
Das Ziel in diesem dritten Schwerpunkt war die Darstellung der Praxis der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und der Abschiebungshaft, der Bedingungen in den Abschiebungshaftzentren sowie der unterschiedlichen Erfahrungen der betroffenen Institutionen.
4. Formen und Gestaltungen der Abschiebungshaft:
In diesem Komplex wurden nicht nur die verschiedenen Formen der Abschiebungshaft dargelegt, sondern auch in einen weiteren rechtlichen und empirischen Zusammenhang gestellt, indem sie mit anderen Formen der Haft verglichen wurden.
Arbeitsplan 2002:
Die Ergebnisse des workshops und deren Aufarbeitung sollen nunmehr Grundlage für eine empirische Untersuchung bilden. Dabei wird es um die Fragen gehen, durch was die Abschiebehaft ausgelöst wird, in welchen Verfahren die Abschiebehaft angeordnet wird, wie die Abschiebehaft vollzogen wird und was sich an die Abschiebehaft anschliesst (insbesondere, wie die Abschiebung vollzogen wird). Die Durchführung der Untersuchung wird auf Befragung und Aktenuntersuchungen beruhen. Für die empirische Untersuchung der Verfahrensfragen ist an eine Untersuchung von Stichproben von Akten gedacht. Ferner sollen Abschiebehäftlinge, Vollzugsbeamte (auch der Polizei) und Mitarbeiter von NGOs schriftlich und mündlich befragt werden. In der Befragung von Abschiebhäftlingen sollen auch Informationen zu Migrationsmotiven und Schleusungsvorgängen erhoben werden. In die Durchführung der Befragungen werden insbesondere NGOs, die in der Abschiebehaft tätig sind, einbezogen werden. Die Befragung soll an repräsentativen Stichproben durchgeführt werden. Hierfür werden die sekundärstatistischen Befunde zu Immigration und Abschiebung ausgewertet. Die Untersuchungen werden sich nach den bisherigen Planungen im Schwerpunkt auf Deutschland und Frankreich, sodann auf Holland, Spanien, Italien und Engand beziehen. Max-Planck-Inst. f. ausl. und internat. Strafrecht
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