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Rubrik: Jura  

Passersatzpapierbeschaffung

NRW, 23.02.2005

Ausländerbehörden müssen sich vor Beantragung von Abschiebehaft bei den ZABs erkundigen, wie lange eine Passersatzpapierbeschaffung dauert

Da viele Amtsgerichte nicht bereit sind, Abschiebehaftanträge stattzugeben, wenn die Passersatzpapierbeschaffung länger als drei Monate dauert, hat es sich bei den Ausländerbehörden eingebürgert, einfach drei Monate anzugeben. So werden z. B. immer wieder indische Staatsbürger inhaftiert, obwohl es den Ausländerbehörden in den letzten zwei Jahren in keinem Fall geglückt ist, Passersatzpapiere bei in NRW inhaftierten, indischen Abschiebehäftlingen innerhalb von drei Monaten zu erhalten. In einem Erlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 25.11.2004 (Az. 15-39.10.04-(1)) werden die Ausländerbehörden nun angewiesen, realistische Angaben der Dauer der Passersatzpapierbeschaffung bei den Zentralen Ausländerbehörden für haftrelevante Aussagen anzufordern.

Erlass des IM NRW

08.03.2005 www.abschiebehaft.de
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