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Abschiebehaft in den Niederlanden

Ich arbeite als Theologe in Tilburg bei einer kleinen Stiftung: Vuurdoop (Feuertaufe), eine lokale Organisation, die in Holland vernetzt ist in das Netzwerk "Religiöse für Flüchtlinge". Diese Stiftung wird finanziert von katholischen Orden.
Durchschnittlich unterstützen wir 30 abgelehnte Asylsuchende mit Geld, Unterkunft und Beratung. Diese Asylsuchenden sind in der Mehrzahl illegal in Holland. Sie wohnen in zwei Häusern und in einer kleinen Kommunität. Juristische Beratung bekommen sie kostenlos von Anwälten. Anwälte werden in Asylverfahren vom Justizministerium bezahlt.

Seit einigen Jahren gibt es in Holland für einige Gruppen von Asylbewerbern, die sich legal in einem Asylverfahren befinden, auch keine staatliche Unterstützung mehr, also kein Geld und keine Unterkunft. Auch diese Gruppen bekommen bei uns kurzfristig Unterstützung:

  • Flüchtlinge, die unter das Dubliner Abkommen fallen: Während der Zeit, da sie auf die Rückführung nach Belgien, Spanien oder Deutschland warten, leben sie auf der Straße.
  • Asylsuchende mit einem Asylfolgeantrag: Auch diese bekommen keine Unterstützung mehr.
  • Am Ende des Asylverfahrens können Asylsuchende noch 28 Tage im Asylzentrum wohnen und werden dann abgeschoben auf die Straße, unabhängig davon, ob sie tatsächlich rückkehren können. Zur Zeit geschieht dies mit u.a. 4000 irakischen Kurden in Asyl-Zentren in Holland, von denen das vorläufige Bleiberecht eingezogen ist. Die Türkei gibt drei bis vier Transitvisa pro Woche, womit diese Kurden zurückkehren können, wenn sie möchten. De facto bedeutet dies also, dass Kurden, Somalier, u.a. gezwungen sind, illegal in Holland zu wohnen, weil eine Rückkehr unmöglich ist. Der erste Satz in der Rückkehr-Aufforderung lautet: "Rückkehr liegt in der eigenen Verantwortung der abgelehnten Asylbewerber."

Über Abschiebehaft

Es gibt in Holland zwei verschiedene Systeme der Inhaftierung von Fremdlingen ohne Bleiberecht.

Die erste ist Haft für Fremdlinge, die ohne gültige Papiere via Flughafen Schiphol kommen. Dafür gibt es in Amsterdam ein Grenzhospitium, in dem 150 Männer, Frauen und Kinder in Haft sitzen. Viele davon stellen einen Asylantrag. Ungefähr ein Drittel geht nach einiger Zeit weiter in ein Asylverfahren und erhält dann Unterkunft in Asyl-Zentren. Etwa ein Drittel wird sofort wieder abgeschoben, wenn dies möglich ist, z.B. wenn klar ist, welche Fluggesellschaft verantwortlich gemacht werden kann für die Einreise, oder wenn diese Fremdlinge noch einen Pass haben. Das restliche Drittel wird nach längerer Zeit als Illegalisierte frei gelassen, weil die Abschiebung nicht gelingt. Sie bekommen keine Duldung oder etwas ähnliches und müssen Holland selbständig verlassen.

Das zweite System ist Abschiebehaft für Menschen, die sich schon lange illegal in Holland aufhalten und irgendwie gefasst werden. Dafür gibt es 1.200 Abschiebehaftplätze, 550 in Tilburg und 300 in Ter Apel - dies sind Gefängnisse nur für Abschiebehaft. Daneben gibt es noch einzelne Abteilungen in Strafgefängnissen. Die Mehrzahl von Illegalen in Abschiebehaft sind Menschen aus traditionellen Migrantengruppen: beispielsweise Türken, Marokkaner, Rumänen - und meistens Menschen, die während illegaler Arbeit gefasst wurden. Eine kleine Minderheit sind Asylsuchende gewesen. Ein paar Zahlen: Ungefähr 40 % werden abgeschoben, 2.000 - 2.500 pro Jahr, meistens in "einfache" Länder: im Rahmen des Dubliner Abkommens in die EU, nach Ost-Europa, in die Türkei und nach Marokko. Mit Marokko hat Holland einen sogenannten "Tomatenvertrag". Holland importiert Tomaten aus Marokko und die Marokkanischen Behörden nehmen eigene Landsleute zurück.
Etwa 60% werden nach Monaten in Haft freigelassen und leben weiter als Illegalisierte in Holland (dumping). Darunter auch die abgelehnten Asylsuchenden.
Abschiebungen in viele Länder ist für die Holländischen Behörden offensichtlich unmöglich: China, Algerien, westafrikanische Länder, Kongo und fast ganz Asien sowie Länder der ehemaligen Sowjetunion. Abschiebung gelingt nicht, wenn der Fremdling nicht mitarbeitet und seine Identität und Nationalität nicht bekannt gibt. Berühmt sind z.B. "Nigerianer", die aussagen, dass sie "Liberianer" sind, sie werden "Lügerianer" genannt.
Bei Westafrikanern wird das "Ambassade-Shoppen" (Botschafts-Shopping) verwendet, wobei die Polizei mit Gruppen von Westafrikanern verschiedene Afrikanische Botschaften in Brüssel besucht, um laissez passers zu erhalten (kaufen?). In Tilburg hat man Marokkanische Mitarbeiter im Dienst, die sich bemühen heraus zu finden, ob jemand Marokkaner (der dann relativ leicht abgeschoben werden kann) oder Algerier ist. Viele Marokkaner sagen aus, dass sie aus Algerien kommen, weil dann fast nie abgeschoben wird.

Im Grenzhospitium in Amsterdam werden mit Hilfe der Seelsorger, die im Gefängnis arbeiten, Gruppenbesuche durchgeführt. Dabei trifft sich eine Gruppe Ehrenamtlicher mit einer eingeladenen Gruppe von Fremdlingen in einem Besuchsraum.
In Tilburg gibt es individuellen Besuch. Ein Gefangener lädt uns ein, oder wir laden uns selbst ein bei jemandem, den wir kennen und können die Person dann eine Stunde pro Woche besuchen. Wir haben 10 Ehrenamtliche, die ein oder zwei mal pro Woche Besuche durchführen. Im Tilburger Gefängnis können Häftlinge arbeiten und bekommen dafür 75 Eurocent pro Stunde.
Durchschnittlich sind Menschen zwei Monate in Haft. Aber gesetzlich gibt es keine maximale Haftzeit für Abschiebehaft. Die längste Zeit, die wir erlebt haben, war 14 Monate bei einem Tamilen. Sein Anwalt hatte ihn vergessen.
Jeden Monat wird vom Gericht geprüft, ob die Haft noch rechtmäßig ist, das heißt, dass der Staat zeigen muss (nicht beweisen!), dass die Möglichkeit, jemanden abzuschieben, noch besteht. Fremdlinge in Haft haben kostenlosen Beistand von einem Anwalt. Aber für Anwälte ist es aus finanzieller Sicht nicht interessant, viel Zeit in eine gute Verteidigung zu investieren. Viele Häftlinge sprechen und sehen niemals ihren Anwalt.

Abschiebehaft kann wiederholt werden. Jemand, der illegal in Holland bleibt, kann jedes mal neu in Haft genommen werden. Ein kroatischer Junge, den wir kennen, war schon vier mal bis zu acht Monaten in Haft.
Die Effektivität längerer Abschiebehaft ist gering: Von allen, die länger als drei Monate in Haft sind, wird nur noch einer von sieben tatsächlich abgeschoben.

Illegalität war in Holland keine Straftat. Man wurde nicht verurteilt zu einer bestimmten Haftzeit für Illegalität. Mit dem neuen Asylgesetz (2001) ist aber die Möglichkeit entstanden, Illegale, die öfter gefasst werden, als "Persona non grata" zu verurteilen und damit in einem Strafverfahren mit bis zu sechs Monaten Haft zu verurteilen. Anschließend kann auch noch Abschiebehaft angeordnet werden. Aber dies wird vor Gericht kaum noch erlaubt werden, denn in diesen sechs Monaten Strafhaft muss der Staat auch die Abschiebung ermöglichen. Wenn das nicht gelingt, wird es schwierig, danach noch extra Abschiebehaft zu verhängen.

Wenn es Unterschiede gibt zwischen Deutschland und Holland, haben die vielleicht damit zu tun, dass Holland eigentlich keine effektive (und teuere) Abschiebepolitik führen will.
Holland kennt, wie England, keine Ausweispflicht. Wenn illegale Fremdlinge festgenommen werden, geschieht das meistens bei Verbrechen wie Ladendiebstahl und illegaler Arbeit. Kontrolle auf illegale Arbeit geschieht übrigens nicht, um möglichst viele Illegale zu verhaften, sondern weil es Steuerhinterziehung ist. Das Wirtschaftsministerium macht diese Kontrolle!!

Abschiebehaft und Abschiebung ist nichts anderes als symbolische Abschreckung und Show-Politik. Eine kleine Anzahl Illegaler wird willkürlich festgenommen und längere Zeit inhaftiert, damit das Bild entsteht - sowohl bei Illegalen als auch bei Wählern - dass die Behörden das Illegalen-Problem bekämpfen. Die Politik benutzt als Argument gegen eine maximale Abschiebehaft-Dauer, dass sie dann nicht mehr wirkungsvoll als Abschreckungsmittel sei. Dass mehr als die Hälfte dieser Illegalen wieder freigelassen werden in Holland, wird niemals hinterfragt und kaum kritisiert. Von den 100.000 Illegalen in Holland werden jährlich nur einige Tausend abgeschoben.

Alle Asyl-Maßnahmen in Holland sind eigentlich darauf gerichtet, nicht den Staat abzuschotten gegen Illegale, sondern den "Versorgungsstaat". Illegale können keinen Anspruch erheben auf Leistungen des Staates, und damit kosten sie uns nichts (der Holländische Kaufmannsgeist?). Arbeit ist verboten, heiraten geht nicht mehr, Sozialhilfe gibt es nicht, ein Haus mieten von Wohnungs-Stiftungen (mit niedriger Miete) ist verboten. Was in Holland versucht wird, ist, den Aufenthalt für Illegale so unattraktiv zu machen, dass sie dann "von selbst" verschwinden.

Zwei Ausnahmen sind Unterricht und medizinische Versorgung: Kinder im Lehrpflichtalter (bis 16 Jahre) können und müssen zur Schule. Lehrer haben keine Meldepflicht, sie können die Schüler registrieren ohne Adresse, damit ihr Aufenthalt in Holland für andere Behörden unbekannt bleibt. Für Ärzte und Apotheken und für ihre Kosten bei Hilfe für unversicherte Illegale hat das Gesundheitsministerium Maßnahmen getroffen.

Dass es trotzdem viele Illegalisierte gibt, stört eigentlich keinen. Wir haben z. B. mehrmals Arbeitsbesuche gehabt von Parlamentsmitgliedern und Bürgermeistern, und sogar der zuständige Justizminister hat unsere Illegalenwohnungen mal besucht. Die Polizei in Tilburg kennt diese Häuser und bat uns schon einige Male um Hilfe, wenn sie illegale Fremdlinge auf der Straße fand. Für einen einzelnen Polizist ist es viel einfacher, Illegale zu uns zu bringen als alle bürokratischen "Umstände" zu machen, um jemanden in Abschiebehaft unterzubringen - insbesondere bei illegalen Frauen und Familien mit Kindern.

Für die Unterstützung für abgelehnte Asylbewerber bekommt unsere Stiftung 15.000 Euro pro Jahr vom Rat der Stadt. Mehr und mehr kritisieren in Holland die Städte und progressive Parteien die Asylpolitik, nicht weil der Staat abschiebt, sondern gerade weil er nicht abschiebt, weil in Holland keine effektive Ausreisepolitik geführt wird und die Konsequenz ist, dass in größeren Städten eine wachsende Zahl von Familien als Illegalisierte lebt.

Noch einige Zahlen:

Asylanträge im Jahr 2001: 20.000
In Schnellverfahren (48 Stunden) wird schon ein Drittel abgelehnt.
Die Anerkennungsquote wird immer niedriger und ist jetzt bei ca. 20%. Das neue Asylgesetz kennt keinen Unterschied mehr zwischen A-Status (entsprechend Genfer Konvention) und EVRM und Humanitärem Bleiberecht. Seit April 2001 gibt es nur noch vorläufige Anerkennungen, die erst nach drei Jahren zu einem definitiven Bleiberecht führen. Innerhalb dieser drei Jahre kann die Anerkennung noch zurück gezogen werden.
Für bestimmte Gruppen kann der Staat ein "Entscheidungsmoratorium" einstellen. Dies ist jetzt der Fall für Asylbewerber aus Afghanistan (damit diese Asylanträge später abgelehnt werden können, wenn sich die Lage in Afghanistan "verbessert" hat).

Connie van den Broeck, de Vuurdoop, Tilburg
deVuurdoop@hetnet.nl
April 2002

04.09.2002 www.abschiebehaft.de
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