Familienzusammenführung auf deutsche ArtAbschiebung von integrierten Jugendlichen nach Sri Lanka ins KriegsgebietBremen, 02.05.2006 Die Familie Vasanthakumaran reiste 1992 in die Bundesrepublik Deutschland ein, um Asylanträge zu stellen, die mittlerweile abgewiesen wurden. Der Sohn Janesan ist hier geboren, der Sohn Vistusan und die Tochter Nicuyala waren bei ihrer Einreise noch Kleinkinder. Alle drei Kinder sind hier seit mehr als einem Jahrzehnt sozialisiert und integriert. Die Kinder sprechen neben ihren nur fragmentarischen Tamilkenntnissen fast ausschließlich deutsch. Die Eltern der Kinder wurden bereits 2005 ohne ihre Kinder nach Sri Lanka abgeschoben. Die Eltern waren verhaftet worden, während die beiden Brüder beim Sport und die Schwester auf einer Feier war. Als sie nach Hause kamen, war niemand mehr da. Die srilankischen Kinder tamilischer Volkszugehörigkeit aus Stuttgart Vitusan Vasanthakumaran, geb: 02.09.1988, Nicuyala Vasanthakumaran, geb: 18.10.1989 und Janesan Vasanthakumaran, geb: 12.08.1993 sollten am 28. April 2006 abgeschoben werden. Dies konnte am 28. April 2006 nur durch einen gerichtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhindert werden.
Die Abschiebung der Kinder ist nun beabsichtigt, ohne dass der Aufenthaltsort der Eltern den Stuttgarter Behörden auch nur bekannt ist. Die Tatsache, dass in Sri Lanka vor kurzem der Bürgerkrieg ausgebrochen ist und 40.000 Tamilen auf der Flucht vor den Übergriffen des srilankischen Militärs sind, scheint den Stuttgarter Behörden ebenfalls nicht bekannt zu sein. Die norwegische Regierung, die in dem Konflikt vermittelt, hat ihre Bürger mittlerweile vor Reisen in die tamilischen Gebiete im Nordosten Sri Lankas gewarnt. In den von der Regierung kontrollierten Regionen ist es als Folge der Verschärfung der kriegerischen Auseinandersetzungen bereits zu ethnischen Ausschreitungen gegen Tamilen gekommen, bei denen mehrere Menschen getötet wurden.
Der Rechtsanwalt der Kinder, Stefan Gräbner aus Berlin stellte für sie bereits am 07. Februar 2006 einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Da die Ausländerbehörde und das Regierungspräsidium daraufhin trotzdem an den Vorbereitungen für eine Abschiebung festhielten, wurde Anfang Januar 2006 ein Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Bereits am 13. März 2006 teilte das Verwaltungsgericht mit: "Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird." Ohne jegliche Information des Gerichts wurden die Kinder am Freitagmorgen den 28. April 2006 gegen 6.00 Uhr von ihrer Unterkunft abgeholt und zum Frankfurter Flughafen gebracht. Die Abschiebung konnte nur aufgrund der Tatsache gestoppt werden, dass RA Gräbner das Gericht von der Abschiebung informierte und dieses die Abschiebung vorläufig bis zum 10. Juni 2006 ausgesetzt hat. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Bitte schreiben Sie Briefe, in denen Sie gegen die geplante Abschiebung protestieren, und schicken Sie diese als E-Mail oder per fax an (0421) 397 6446. Wir werden sie dann an die entsprechenden Behörden weiterleiten.
Stuttgarter Zeitung
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