Abschiebung, Lager, Knäste: BRD-Alltag für FlüchtlingeBerlin, 20.05.2005 Rassistische Realität heißt strukturell, ideologisch, psychisch und physisch in einer permanenten Anspannungssituation zu leben. Abschiebeknäste heißen zukünftlich "Ausreisezentren" - das rassistische System der deutschen Flüchtlingspolitik bleibt das gleiche. Rassistische Realität heißt strukturell, ideologisch, psychisch und physisch in einer permanenten Anspannungssituation zu leben. Abschiebeknäste heißen zukünftlich "Ausreisezentren" - das rassistische System der deutschen Flüchtlingspolitik bleibt das gleiche.
Die Ausweisung in Deutschland unerwünschter Menschen gehört zum täglichen Geschäft. Jährlich werden etwa 50.000 Menschen durch den Bundesgrenzschutz (BGS) abgeschoben. Ein Großteil wird ohne viel Aufhebens ausgewiesen für viele, deren Identität oder Herkunft unklar ist, bedeutet das aber zunächst einmal, dass sie in Abschiebeknäste gesperrt werden, wo sie unter strengen Haftbedingungen auf die Abschiebung in ihr vermeintliches Herkunftsland warten müssen. Der institutionalisierte staatliche Rassismus, die systematische Benachteiligung von Menschen nicht-deutscher Herkunft und die gängige Abschiebepraxis, bedienen sich eines Standort-Nationalismus, dessen Wurzeln in der Verwertungslogik des kapitalistischen Systems zu finden sind.
Ein Mensch im Kapitalismus erhält Bedeutung zunächst nach seinem Wert als Arbeitskraft und Konsument. So ist erklärbar, dass für Menschen mit hoher Qualifikation, wie zum Beispiel technischem Fachwissen oder einem Hochschulabschluss in einem gerade gefragten Fachgebiet, durchaus Regelungen für einen Aufenthalt und eine Arbeitsberechtigung in der BRD angestrebt werden. Das zweifelhafte Glück dieser Menschen besteht einzig darin, über Fähigkeiten zu verfügen, die von der hiesigen Industrie als verwertbar eingeschätzt werden. Anders sieht es für das Gros der MigrantInnen aus: sie verlassen ihr Land auf der Flucht vor Hunger, Krieg, Krankheit und dem restlichen Elend, das der globalisierte Kapitalismus auf der ganzen Welt erzeugt. Sie haben nichts anzubieten, sondern bedürfen der Unterstützung, und werden unter den angelegten ökonomischen Kriterien der Bewertung schlicht zum Kostenfaktor, den es zu beseitigen gilt.
Diese Logik haben weite Teile der Bevölkerung bereits verinnerlicht und so erscheint es vor dem Hintergrund des allgemeinen Gejammers um die Zukunfts- und Konkurrenzfähigkeit des Standorts Deutschland besonders leicht vermittelbar, wenn restriktivere Regelungen für Nicht-Deutsche getroffen werden. Auch offen rechte Ideen erfahren unter dem Deckmantel der kapitalistischen "Vernunft" eine gestärkte Akzeptanz, wie die Wahlkampfkampagne des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch 1999 gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft oder die aus allen Parteien zu vernehmende Forderung nach rigoroser Abschiebung "krimineller Ausländer" zeigen.
Der Staat verfügt über ein breites Spektrum von Methoden, auf die er zurückgreifen kann, um "nicht-nützliche" Menschen abzuschrecken bzw. abzuwehren. Sie sollen möglichst erst gar nicht ins Land gelangen, so dass Staatsgrenzen mit immensem Aufwand abgeschottet werden.Europaweit ist eine deutliche Militarisierung bei der Grenzüberwachung festzustellen; die EU wird förmlich zur Festung gegen MigrantInnen ausgebaut. Viele scheitern deshalb schon beim Versuch diese Hochsicherheitsgrenzen zu überwinden. Entweder werden sie sofort bei ihrer Ankunft aufgegriffen, eingeknastet und schnellstmöglich "rückgeführt" oder finden gar den Tod beim Versuch, unbemerkt über die Grenzen zu kommen. Erinnert sei hier an die italienische Initiative, gegen Flüchtlingsschiffe schon auf See mit Küstenwache und Marine vorzugehen.
Diejenigen, die es dennoch schaffen, sehen sich einer gnadenlosen Verfolgung durch Ausländerbehörden sowie der Schikane durch Ämter und Polizei ausgesetzt. Für die meisten dieser "Illegalen" in Deutschland ist die Endstation schließlich ein Abschiebeknast.Eine Inhaftierung findet in der BRD auf Haftantrag der Ausländerbehörde gemäß § 57 des Ausländergesetzes statt, welcher in den allermeisten Fällen ohne jegliche weitere Prüfung durch die zuständigen RichterInnen am Amtsgericht bestätigt wird. Ein Einspruch vor dem Verwaltungsgericht ist für die/ den BetroffeneN zwar möglich, jedoch zumeist wenig Erfolg versprechend. Die Haft wird zunächst für 6 Monate angeordnet, danach sind Verlängerungen erforderlich, die problemlos durch die Behörden zu erwirken sind. Nach 18 Monaten muss nach geltendem Recht ein Häftling schließlich aus der Abschiebehaft entlassen werden. Es ist allerdings auch schon vorgekommen, dass ein Mensch nach seiner Entlassung sofort wieder weggesperrt wurde.
Die Abschiebeknäste selbst erfüllen in den meisten Fällen nicht einmal die Minimalstandards von regulären Vollzugsanstalten, obschon sie oft aus ehemaligen Knästen hervorgegangen sind. Das frühere DDR-Frauengefängnis im Berliner Bezirk Köpenick-Grünau etwa wurde 1995 als Abschiebeknast in Betrieb genommen. Während der Abschiebehaft erfahren die allermeisten nichts über den Stand ihres Verfahrens, sie müssen mit der ständigen Angst vor der Abschiebung in eine ungewisse Zukunft - nicht selten sind sie am Zielort von Folter und Gefängnis bedroht - leben.
Die wenigsten verstehen, warum sie wie Schwerverbrecher unter teilweise massivsten Sicherheitsmaßnahmen eingesperrt werden. Es liegt rein formaljuristisch keine "Strafe", etwa für die unerlaubte Anwesenheit in Deutschland vor, sondern die Einsperrung gilt als reine "Sicherungshaft", welche eben die geplante Abschiebung sicherstellen soll. Daraus ergibt sich auch, dass Betroffene jeden juristischen Beistand selbst tragen müssen. Einen Pflichtverteidiger, wie in einem Strafverfahren, gibt es nicht. Selbst das Anti-Folter-Komitee des Europarates (European Comittee for the Prevention of Torture) sah sich 1997 bemüßigt, die Situation in deutschen Abschiebeknästen und die Misshandlung von Flüchtlingen durch die Polizei (das Schlagen gefesselter Festgenommener wurde als "typisches Verhalten" Berliner Polizeibeamte bezeichnet) zu kritisieren und festzuhalten, dass "ein Gefängnis kein angemessener Unterbringungsort" für Abzuschiebende sei. Die Abschiebehaft hat den Charakter einer Beugehaft. Die Gefangenen werden unter Druck gesetzt, aktiv bei ihrer Deportation mitzuhelfen, beispielsweise durch Beschaffung von Ausweisunterlagen, oder am besten "freiwillig" auszureisen. Dennoch ist selbst eine bereitwillige Unterstützung der Behörden durch die / den BetroffeneN keinerlei Garantie für eine Verbesserung ihrer / seiner Situation.
Aufgrund dieses zermürbenden psychologischen Drucks, Angst vor der Abschiebung und menschenunwürdige Haftbedingungen sind verzweifelte Suizide(-versuche) an der Tagesordnung. Allein im Zeitraum vom 22. Januar bis 5. April 2003 wurden im Abschiebeknast Grünau 26 Selbstverletzungen und 28 Suizidversuche registriert. Dabei ist anzumerken, dass diese Trennung nicht scharf vollzogen werden kann, dient doch die Deklaration als "Selbstverletzung" vor allem dazu die Vorfälle von offizieller Seite herunterzuspielen. Daneben sind Hungerstreiks eines der wenigen Mittel, das den Abschiebehäftlingen zur Verfügung steht, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen und für eine bessere Behandlung zu kämpfen. Zuletzt traten Anfang des Jahres in Berlin-Grünau über 60 Gefangene in den Hungerstreik, um ihren Forderungen nach Erleichterung der Haftbedingungen Nachdruck zu verleihen.
Die Öffentlichkeit nimmt von alledem wenig bis gar nichts wahr. Mediale Beachtung finden höchstens spektakuläre Einzelschicksale wie der Fall von Aamir Ageeb, der bei seiner Abschiebung im Flugzeug durch die Drangsalierungen der begleitenden BGS-Bullen umgebracht wurde. Derartige Fälle schlagen zwar kurz einige Wellen, für die Gesamtsituation ergeben sich jedoch keine Konsequenzen. Noch während der Skandal für Aufregung sorgt, wird routiniert weiter inhaftiert, schikaniert und deportiert.
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