Abschiebehaft abschaffen - Fluchtursachen bekämpfen - nicht FlüchtlingeZweibrücken, 03.07.2004 Perfektionierte Abschottung.
Im Jahr 2003, zehn Jahre nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts erhielten noch 1534 Flüchtlinge in Deutschland Schutz nach §16 a GG (1,63%):Bereits der Fluchtweg über einen sicheren Drittstaat war bei vielen der 50.563 Antragsteller der Ausschlussgrund für § 16a. Auch sonstige Schutzgründe wurden bei 89 % der Antragsteller vom Bundsamt oder den Verwaltungsgerichten verneint. Dass die Asylbewerberzahlen trotz weltweit 200 kriegerischer Auseinandersetzungen und sonstiger, oft von "uns" mit zu verantwortender Fluchtgründe, erneut zurückgingen, liegt am System vorverlagerter Grenzen. Nur mit hohem finanziellem Aufwand und professioneller Hilfe lassen sich die Grenzen überwinden. Jedes Jahr sterben unzählige Flüchtlinge beim Versuch in die EU zu gelangen z.B. im Mittelmeer und an der deutschen Ostgrenze.
So gab es zwischen 1993 und 2002 145 Todesfälle. Dabei starben allein an der deutschen Ostgrenze in den letzten 10 Jahren 113 Flüchtlinge .
Gnadenlose Abschiebung
Den Flüchtlingen, die den Weg hierher, nicht aber die Asylanerkennung geschafft haben, droht die Abschiebung. Und solange diese nicht möglich ist, wird durch die Bundes- und Landespolitik aller Parteien Ausgrenzung in Sondereinrichtungen wie dem Ausreisezentrum oder die Aushungerung mittelsrassistischer Gesetze praktiziert. In Knästen wie in Zweibrücken und Ingelheim wurden 2002 über eintausend Flüchtlinge eingesperrt und insgesamt 703 von hier abgeschoben. Dabei haben die Menschen keine Straftat im juristischen Sinne begangen nein, sie suchten Zuflucht in Deutschland. Die Abschiebeknäste werden verharmlosend Gewahrsamseinrichtungen genannt, dabei ist z.B. Ingelheim ein Hochsicherheitsknast. Die Abschiebehaft ist dabei mit massiven Menschenrechtsverletzungen verbunden. 23 Stunden in der Zelle, Unverständnis über die Situation, Angst vor der Abschiebung führen zu Depressionen, Autoaggressionen bis hin zu Suizidversuchen oder auch Selbsttötungen wie bisher mindestens 60 mal bundesweit. Familien, die nicht in Abschiebehaft kommen, werden früh morgens aus dem Bett geholt, d.h. schreiende und geschockte Kinder, verzweifelte Eltern und binnen Stunden die Abschiebung. Für viele scheint der Sprung aus dem Fenster der letzte Ausweg zu sein.
Diese Politik ist Realität in der Festung Europa und wird täglich im „weltoffenen“ Rheinland-Pfalz und Saarland organisiert.
Kein Mensch flieht freiwillig.
Wir fordern deshalb: Fluchtursachen bekämpfen und nicht Flüchtlinge. Damit befinden wir uns im Widerspruch zur deutschen Politik, die dazu beiträgt, dass Menschen aus ihrer Heimat fliehen: durch Kumpanei von Regime, die Menschenrechte verletzten, durch die Unterstützung des ungerechten Weltwirtschafts- und Finanzsystems, durch Rüstungsexporte und weltweite Umweltzerstörung.
Rassistischer Normalzustand
Viele der Flüchtlinge, die überhaupt nach Europa gelangen, werden durch deutsche Bürgerinnen und manchmal offen rassistische Bürokratinnen in Sozial- und Ausländerämtern beleidigt und gedemütigt. Wer mit oder ohne Nadelstreifenanzug Flüchtlinge sprachlich entwürdigt, sie als bedrohliche „Fluten“, „Wellen“ oder „Ströme“ bezeichnet, kann bei brennenden Flüchtlingsheimen, rassistischen Morden und Angriffen seine Hände nicht in Unschuld waschen. Bittere Realität für Flüchtlinge in Deutschland sind aber auch ständige Unsicherheit und drohende Abschiebung, die Unterbringung in Sammellagern und Inhaftierung in Abschiebegefängnissen. Für Frauen kommt noch die Nichtanerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe und sexistischer Verfolgung und die Abhängigkeit des Aufenthaltsstatus vom Ehemann hinzu.
Ein Beispiel……
YalHin Bilkin (22) sollte am 10. September letzten Jahres nach viermonatigen Aufenthalt im Abschiebegefängnis Zweibrücken in die Türkei abgeschoben werden. Er befindet sich bis dahin seit acht Tagen mit zwei anderen Kurden im Hungerstreik. In seiner Verzweiflung nimmt er, nach Bekanntgabe seiner sofortigen Abschiebung, weine Menge Schlaf- und Schmerztabletten zu sich. Er wird daraufhin zum Gefängnisarzt gebracht, der ihn für transportfähig erklärt. Drei Polizisten fahren ihn nach Frankfurt. Unterwegs wird er bewusstlos. Die Ärzte am Flughafen liefern ihn in die dortige Uniklinik ein. Nachdem ihn Verwandte sehr dürfen, erfahren sie, dass er auch von den Polizisten geschlagen wurde. Sein Onkel zeigt den Gefängnisarzt und die Polizisten einen Tag darauf beim Staatsanwalt in Saarbrücken an. YalHin Bilkin wird zwei Tage später in Begleitung eines Arztes und Polizisten in die Türkei abgeschoben.
Forderungen:
·Abschiebehaft abschaffen - in Ingelheim und Zweibrücken anfangen!
·Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge!
·Wider den rassistischen Normalzustand!
·Keine Abschiebungen in Kriegsgebiete und Folterstaaten!
·Anerkennung nichtstaatlicher und frauenspezifischer Fluchtgründe!
·Keine „Ausreisezentren“ und andere Sammellager!
Spendenkonto: Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
„Demo Zweibrücken“; Kreissparkasse Saarlouis;
Kontonr. 200630986; BLZ 59350110
Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
Kaiser-Friedrich-Ring 46
66740 Saarlouis
fluechtlingsrat@asyl-saar.de
http://www.asyl-saar.de Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
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